Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2012
Begehung des Seniorenbeirates anlässlich der anstehenden Sanierung
Sachverhalt:
Der
Landesbetrieb Straßen NRW plant eine Sanierung der Fahrbahn der B 228 auf
Grundlage des Bestandes. Nachdem im vergangenen Jahr bereits der Abschnitt
Elberfelder Straße von der Autobahnbrücke bis zum Kreisverkehr Elberfelder
Straße/Alleestraße saniert wurde, steht für das Jahr 2014 die Sanierung des
Innenstadtbereichs an. Für die Stadt Haan besteht nun die Möglichkeit eigene
Maßnahmen, in Abstimmung mit dem Landesbetrieb, in die Planung und Umsetzung
mit einzubringen.
So
besteht für die Neugestaltung des Innenstadtbereiches an der B 228 die
Möglichkeit der generellen Überplanung unter Beauftragung eines Planungsbüros. Als
Innenstadtbereich der B 228 wurde in der Sitzung am 04.12.2012 vom HFA der
Bereich von der Kreuzung Alleestraße / Kampstraße bis zur Breidenhofer Straße
definiert. Die voraussichtlichen Herstellungs- und Planungskosten für diesen
Abschnitt bei einer kompletten Neugestaltung sind unter Punkt 1 aufgeführt.
Als
Alternative zur kompletten Neugestaltung besteht noch die Möglichkeit,
bestimmte Vorhaben, die auch teilweise im Antrag der SPD angesprochen sind, in
Planung zu geben. Diese sind unter Punkt 2 im Einzelnen aufgeführt.
1. Generelle Überplanung des Innenstadtbereiches der B 228
Radfahrwege,
Radfahrstreifen und Gehwege:
Im vom Büro Runge + Küchler erstellten
Verkehrsentwicklungsplan Stufe 1 aus dem
Jahre 2008 wurde ein gänzliches Fehlen der Radverkehrswege an der B 228 im
Bereich der Kaiser- und Bahnhofstraße bemängelt. Es wird vom Büro empfohlen im
Rahmen eines straßenräumlichen Konzeptes Maßnahmen zu untersuchen, welche die Belange von Fußgängern, insbesondere
mobilitätsbeeinträchtigte Personen, und Radfahrern stärker berücksichtigen.
Diese Maßnahmen können sowohl das Anlegen von Querungshilfen sein, als auch ein
Totalumbau von Straßenabschnitten unter Berücksichtigung aller
Verkehrsteilnehmer und einer Neuordnung des ruhenden Verkehrs.
Der Aus- bzw. Umbau des Rad- und Gehwegnetzes kann nur
im Zuge einer generellen Überplanung stattfinden. Hierbei würden in der Planung
auch die vom Seniorenbeirat angeregten Radwege, Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen mitberücksichtigt werden.
1.1 Planungs- und Herstellungskosten B 228
Innenstadtbereich:
Die im
Weiteren zu betrachtenden Flächen des Straßenbereichs (Fahrbahn- und Gehweg)
entlang der B 228 im Innenstadtbereich umfassen:
-
auf der Kaiserstraße
von Kreuzung Alleestraße / Kampstraße bis zur Kreuzung Neuer Markt / Martin-Luther-Str.
ca. 15.000 m² auf einer Länge von ca. 500 m,
-
auf der Kaiserstraße
von der Kreuzung Neuer Markt / Martin-Luther-Str. bis zur Einmündung Breidenhofer
Straße ca. 7.500 m² auf einer Länge von ca. 350 m.
Dies
ergibt eine zu überplanende Gesamtfläche von ca. 22.500 m².
Mit
einem Kostenansatz von 100 €/m² ergeben sich folgende Herstellungskosten: ca.
22.500 m² x 100 €/m² = ca. 2.250.000 € (Nettobaukosten).
In diesen Kosten sind nicht die erforderlichen Leitungsarbeiten,
sowie eine mögliche Bodensanierung enthalten.
Bei
der Vergabe an ein Planungsbüro belaufen sich nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure ( HOAI ) die gesamten Planungskosten auf ca. 110.000
€.
Die Planungskosten müsste die Stadt Haan ebenso
tragen, wie die Kostendifferenz zur geplanten reinen Sanierungsmaßnahme des
Landesbetriebes.
Die Planung der kompletten Neugestaltung des Innenstadtbereichs
entlang der B 228 ist aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, weil der
Landesbetrieb die Maßnahme noch dieses Jahr ausschreiben wird.
Die
Verwaltung empfiehlt daher auf eine komplette Überplanung des Innenstadtbereiches
zu verzichten, und sich stattdessen auf einige wesentliche Punkte zu
konzentrieren.
2. Einzelne voneinander unabhängige Maßnahmen
Unabhängig von einer generellen Überplanung des
gesamten Innenstadtbereiches bietet sich alternativ auch die Umsetzung
einzelner, konkreter Maßnahmen an.
2.1 Umlegung der Rathauskurve auf die frühere
Trasse:
Im Jahre 2004 gab es bereits die Überlegung der
Umlegung der Rathauskurve auf die alte Trasse, hierzu gab es damals auch einen
Planungsentwurf (s. Anlage 3).
Die bei der Verlegung der Rathauskurve betroffene
Fläche beträgt ca. 6.000 m². Die Kostenschätzung der Verwaltung zum damaligen
Planungsentwurf betrug ca. 400.000,- €. Diese Summe dürfte sich mittlerweile
durch Preissteigerungen auf ca. 600.000,- € erhöht haben. Die bei dieser
Bausumme anfallenden Planungskosten belaufen sich bei einer Vergabe an ein
Planungsbüro nach der HOAI auf ca. 46.000,- € (aufgeteilt in Leistungsphase 1+2
Grundlagenermittlung und Vorplanung (ca. 8.000,- €), Leistungsphase 3
Entwurfsplanung (ca. 14.000,- €), Leistungsphase 4+5 Genehmigungs- und
Ausführungsplanung (ca. 9.000,- €), Leistungsphase 6+7 Vorbereitung und
Mitwirken bei der Vergabe (ca. 7.000,- €) und Leistungsphase 8+9 Bauoberleitung
und Objektbetreuung (ca. 8.000,- €).
Die Kostenschätzung beinhaltet lediglich eine grobe
Vorkalkulation und keine Detailplanung. Außerdem sind in den Kosten nicht die erforderlichen
Leitungsarbeiten, Grunderwerb, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sowie die
Bodensanierung enthalten.
Insbesondere der Umbau der Einmündungsbereiche der
Walder Straße und der Turnstraße in die Kaiserstraße müssten noch im Detail
ausgearbeitet werden und können sich preiserhöhend auswirken.
Die Kosten für die Umlegung der Rathauskurve sind von
der Stadt Haan als Verursacher der Baumaßnahme komplett zu tragen, lediglich
der Anteil für die Bestandssanierung könnte nach Verhandlungen eventuell
abgezogen werden.
Auf Grund
der hohen Kosten empfiehlt die Verwaltung auf die Umlegung der Rathauskurve zu
verzichten.
2.2 Querungshilfe Kaiserstraße:
Das
Büro Runge + Küchler wurde 2010 mit der Vorplanung zu einer Querungshilfe auf
der Kaiserstraße beauftragt und betrachtete mehrere Varianten.
(siehe
Anlage 4 und Anlage 5)
2.2.1 Klassische punktuelle Mittelinsel im Bereich zwischen den beiden
gegenüberliegenden Bushaltestellen:
Die Planung beinhaltet den Einbau einer Mittelinsel
mit einer Gesamtlänge von 10 m (nutzbare Länge zwischen den Inselköpfen 5,0 m)
und einer Breite von 2,5 m. Auch enthalten sind die bauliche Anpassung der
Seitenbereiche (Bordsteinabsenkung), die notwendige Verkürzung der südlichen
Bushaltebucht, sowie das Versetzen von Fahrgastunterständen. Die Nettokosten
belaufen sich auf ca. 18.000,- € einschließlich der Planungskosten, jedoch wird
diese Lösung nur als „suboptimal“ bezeichnet, da weiterhin eine Vielzahl an
Fahrbahnquerungen durch Fußgänger ungesichert stattfinden wird.
Zusätzlich stellt diese Art der Mittelinsel an den
Kirmestagen durch die hochstehenden Inselköpfe einen Gefahrenpunkt dar. Ebenso
stellt diese Ausführungsvariante eine starke Beeinträchtigung der angrenzenden
Zufahrten dar.
Aus diesen Gründen wurde die damalige Planung vom
Ausschuss verworfen.
2.2.3 Lineare
Querungshilfe über eine Länge von 50 m und einer Breite von 3,0 m:
Die kostengünstigere lineare Querungshilfe im
Überschneidungsbereich der beiden Bushaltestellen beinhaltet den Umbau der
Fahrbahnmitte, sowie die Veränderung des Grünstreifens am Fahrbahnrand zur
Schaffung von Durchlässen. Auch hier ist die Verwaltung gegen den Ausbau der
Durchlässe, bzw. deren Umsetzung nur mit dem Fällen von Bäumen möglich. Die
Querungshilfe hat eine ausreichende Länge, um den Fußgängern im
Überschneidungsbereich der beiden Bushaltestellen eine gesicherte Querung zu
ermöglichen. Die Nettobaukosten belaufen
sich auf ca. 35.000,- €, einschließlich der Planungskosten. 2.2.2 Lineare
Querungshilfe auf einer Länge von 130 m und einer Breite von 3,0 m:
Die Planung beinhaltet den Umbau der Fahrbahnmitte zu
einem 3,00 m breiten Pflasterstreifen.
Ebenso sieht die Planung die Schaffung von zwei Durchlass-bereichen im
seitlichen Grünstreifen, die jedoch aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen
von der Verwaltung strikt abgelehnt werden, bzw. nur durch Fällung von Bäumen und
Umgestaltung des Grünstreifens ausgeführt werden könnten. Optional ist der
Einbau von Straßenlaternen im Bereich des Mittelstreifens geplant, jedoch kann
die Bestandsbeleuchtung über der Straße auch beibehalten werden.
Diese Art der Querung bietet den Fußgängern ein
gesichertes Betreten der Fahrbahn. Die Pflasterfläche bietet aber auch durch
die Niveaugleichheit eine Aufstellfläche für Linksabbieger. Die Pflasterfläche
sollte aber vorrangig dem sicheren Queren der Fußgänger dienen.. Die Fläche am
östlichen Ende bis zur Ampel durch zu pflastern ist nicht ratsam, da es dann zu
Querungen direkt neben der Ampel kommen würde.
Die Nettobaukosten hierfür belaufen sich auf ca. 120.000,-
€, einschließlich der Planungskosten.
Die Verwaltung bevorzugt eine modifizierte Variante
dieser Querungshilfe. Die Durchlässe werden nicht gebaut, d.h. der Grünstreifen
verbleibt in seiner ursprüng-lichen Form. Die Inselköpfe werden niveaugleich
ausgeführt (s. Anlage 5).
2.2.4 Ausführung
nach Leitfaden Landesbetrieb NRW:
Eine weitere Variante gab es vom Landesbetrieb Straßen
NRW, die standardmäßig nach deren Leitfaden gebaut wird. Es handelt sich um
eine ca. 10,00 m lange und 2,50 m breite nicht mobile Verkehrsinsel. Diese
ähnelt der unter Pkt. 2.2.1 beschriebenen punktuellen Mittelinsel, ist in ihrer
Ausführung aber aufwändiger, da sie besonders für Menschen mit Handicap sicher zu
nutzen ist. Hierbei würde auch der Gehwegbereich komplett mit umgebaut werden.
Auf die Gefahr während der Kirmestage, die diese Variante mit sich bringt,
wurde damals hingewiesen. Die Nettokosten belaufen sich auf ca. 25.000,- €,
einschließlich der Planungskosten.
Die Kosten sämtlicher Varianten beinhalten nicht die erforderlichen
Leitungsarbeiten, sowie eine mögliche Bodensanierung.
Unabhängig
von der Art der Ausführung soll der Landesbetrieb Straßen NRW die Kosten für
die Querungshilfe übernehmen, da diese aus sicherheitsrelevanten
Gesichtspunkten notwendig ist.
Die vom Seniorenbeirat vorgeschlagene Installation
einer Ampel lehnt die Verwaltung ab. Es soll keine Veränderungen der Ampeln im
Bereich der „Grünen Welle“ geben. Insbesondere ist aber der Abstand (ca. 90 m)
vom Standort der neuen Querung zur Lichtzeichenanlage an der Kreuzung
Martin-Luther-Straße / Neuer Markt zu gering.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung
der 50 m langen linearen Querungshilfe, wie unter Punkt 2.2.3 beschrieben und
in Anlage 5 dargestellt.
2.3 Querungshilfe an der Einmündung
Eisenbahnstraße
Aufgrund
der nicht vorhandenen sicheren
Querungsmöglichkeit der B 228 im Bereich des Haaner Bahnhofs schlägt die Verwaltung den Bau einer Querungshilfe im Bereich zwischen der Einmündung
Eisenbahnstraße und Kreuzung Böttinger Straße / Wilhelmstraße auf der B 228
vor. Auch der Seniorenbeirat vermisst an dieser Stelle eine sichere
Querungshilfe.
Durch
die hier gelegene Bushaltestelle und dem
Anschluss an das Netz der Deutschen Bahn kommt es an dieser Stelle der B
228 zu häufigen Querungs-vorgängen (s. Anlage 6).
Die
Installation der Querungshilfe kann nach dem Leitfaden für barrierefreies Bauen
ausgeführt werden, d.h. auch die Gehwegbereiche würden mit umgebaut werden. Die
Fahrbahnbreite ist an dieser Stelle ausreichend, ein Halteverbot im Bereich der Querung muss
zwingend eingerichtet werden. Weder die Einmündung Eisenbahn-straße, noch die
gegenüberliegende Zufahrt zu einer Tiefgarage werden durch die Querungshilfe an
dieser Stelle beeinträchtigt.
Da
die Querungshilfe aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten notwendig ist soll
der Landesbetrieb Straßen NRW die Kosten hierfür übernehmen.
Die Verwaltung empfiehlt den Bau der
Querungshilfe auf der B 228 im Bereich des Bahnhofs.
2.4 Einmündung Martin-Luther-Straße /
Kaiserstraße
Die
Verwaltung schlägt vor, den Einmündungsbereich der Martin-Luther-Straße in die
Kaiserstraße umzugestalten (s. Anlage 7). Hier gab es in der Vergangenheit
immer wieder Probleme mit rechtsabbiegenden LKW, die Kurve wurde durch
Überfahren des Gehweges geschnitten. Dies führte zur Gefährdung an der Ampel
wartender Passanten. Die in der Anlage in grün eingezeichnete Schleppkurve
verdeutlicht, dass der vorhandene Gehweg( blau) umgebaut werden muss. Die rote
Markierung stellt den zukünftigen Verlauf des Bordsteins dar.
Der
Umbau betrifft insbesondere die
Ausrundung der Fahrbahnkurve, sowie den Gehwegbereich auf der Seite der
Post. Hierfür müsste jedoch auch der im Gehweg befindliche Baum zwingend
weichen. Eine Verkürzung der Bushaltestelle ist nicht erforderlich. Eine
weitere Zurücklegung der Haltelinie für die Linksabbieger auf der Kaiserstraße
ist nicht möglich, der Gehweg bietet jedoch genug Platz für die Erweiterung des
Kurvenbereiches.
Die
Nettobaukosten belaufen sich auf ca. 10.000,- €.
Noch
nicht in den Kosten enthalten sind erforderliche Leitungsarbeiten, sowie eine
mögliche Bodensanierung.
Da
es sich hier um eine Gefahrenstelle im Einmündungsbereich zu einer
klassifizier-ten Straße handelt, soll der Landesbetrieb Straßen.NRW die Kosten
für den Umbau übernehmen.
Die Verwaltung empfiehlt den Umbau des
Einmündungsbereichs gemäß der Anlage 7.
2.5 Punktuelle Verbesserungen der
Radverkehrssituation
Entlang
der B 228 ist es im Bestand nicht möglich für den Radverkehr einen sicheren und
lückenlosen Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen, wie ihn der
Seniorenbeirat vorschlägt, einzurichten. An Bushaltestellen, Querungshilfen,
Stellen mit halbhüftigem Parken, sowie Stellen an denen die Restfahrbahnbreite
nicht ausreichend ist, können solche Streifen nicht eingerichtet werden.
Nur
bei einer, wie unter Punkt 1 beschriebenen Neugestaltung des gesamten
Straßenbereichs, könnten die Belange sämtlicher Verkehrsteilnehmer
berücksichtigt werden. Eine generelle Überplanung ist aber, wie unter Punkt 1
begründet, zeitlich nicht mehr möglich.
Durch
den wiederholten Wechsel zwischen Radweg und Fahrbahn ist die Situation entlang
der B 228 für Radfahrer, aber auch für Autofahrer oft unübersichtlich. Die
Verwaltung empfiehlt daher diese Gefahrenstellen mit Hilfe von
Fahrbahnmarkierungen und Schildern zu entschärfen, und vom Landesbetrieb
Straßen NRW im Zuge seiner Sanierungsarbeiten ausführen zu lassen.
Grundsätzlich
befürwortet die Verwaltung ein Radwegekonzept nicht nur für die B 228
aufzustellen. Allerdings müsste sich das Konzept in die noch fehlende
„Gesamtplanung B 228“ (siehe Punkt 1) einfügen. Im Bestand können Radfahr- oder
Schutzstreifen auf der Bundesstraße nur lückenhaft in wenigen Bereichen
angeordnet werden. Das würde jedoch zu keiner Verbesserung der Situation für
die Radfahrer führen.
Daher empfiehlt die Verwaltung zum jetzigen
Zeitpunkt auf die Einrichtung von Radfahr- oder Schutzstreifen zu verzichten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt den einzelnen Empfehlungen der Verwaltung zu.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Vorlage