Sachverhalt:

 

 

1./     Bisheriges Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 19.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB gefasst und die Planungsziele beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung einer Diskussionsveranstaltung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst.

 

 

2./     Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

2.1/   Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Die Diskussionsveranstaltung fand am 04.07.2012 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die anonymisierte Niederschrift ist als Anlage A dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

 

2.2/   Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 4 (1) BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 20.06.2012 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert und um Stellungnahme und Äußerung gebeten. Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage B der Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

 

2.3/   Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB

Am 27.11.2012 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Entwurf der Bauleitplanung öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 17.12.2012 bis zum 25.01.2013. Gleichzeitig wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände mit Schreiben vom 04.12.2012 um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage C zu entnehmen.

 

 

3./     Prüfergebnisse der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 

 

3.1/   Änderungen der Planzeichnung

Änderungen der Planzeichnung sind nicht erforderlich. Auf Grund einer Anregung des Kreisgesundheitsamtes wurde in den Textlichen Festsetzungen unter Nr. 6 der Satz, die schallgedämmten Lüftungsanlagen betreffend, um einen konkretisierenden Zusatz ergänzt (Anlage D: Textliche Festsetzungen, hier Ergänzung in Fett- Kursivschrift). Dadurch ergibt sich auch die Änderung des Datums des Planstandes. Da die Änderungen redaktioneller Natur sind, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nicht erforderlich.

 

 

3.2/   Änderungen der Begründung

Neben rein redaktionellen Änderungen (Lesbarkeit, Rechtschreibung, nicht gekennzeichnet) wurde das Kapitel 2.6 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet um einen Satz bezüglich der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte und einem Zusatz zur Konkretisierung der Festsetzungen zu den schallgedämmten Lüftungsanlagen (siehe 3.1) ergänzt.

Des Weiteren wurde das Kapitel 3.4.2  Abschätzung von Vorkommen und Betroffenheiten im Absatz, die Vogelvorkommen betreffend um den Zusatz bzgl. Hinweisen zu deren Brutstätten ergänzt.

Schließlich wurde das Kapitel 4 Ver- und Entsorgung redaktionell-inhaltlich überarbeitet.

Die Änderungen sind in Fett-Kursivschrift kenntlich gemacht (Anlage E).

 

 

4./     Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zu folgen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“ gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 07.03.2013 zuzustimmen. Der zugehörige Durchführungsvertrag wurde - nach Beratung im Planungs- und Umweltausschuss am 04.09.2012 - überarbeitet bzw. ergänzt. Der geänderte Durchführungsvertrag wird dem Ausschuss im nichtöffentlichen Teil vorgelegt.

Nach Unterzeichnung durch den Vorhabenträger kann der Bebauungsplan durch den Rat der Stadt Haan als Satzung beschlossen werden und nach erfolgter Beschlussfassung durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1./    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2./     Der Bebauungsplan Nr. 148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 07.03.2013 wird zugestimmt.

Das Plangebiet umfasst das Eckgrundstück Ellscheider Straße / Nordstraße (Gemarkung Haan, Flur 14, Flurstücke Nr. 212 teilweise, 323, 324), sowie einen Teil der Verkehrsfläche der Ellscheider Straße (Gemarkung Haan, Flur 15, Flurstück Nr. 274). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine