hier: - Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
- Beschluss zur Bürgerinformation
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 19.02.2013 wurden durch das Büro Stadt und Handel, Dortmund, die Ergebnisse zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Haan mündlich anhand einer Powerpointpräsentation vorgestellt. Über das bisherige Verfahren hat die Verwaltung in der Sitzungsvorlage 61/104/2013 berichtet.
2. Entwurf
des neuen Einzelhandelskonzeptes / weitere Vorgehensweise
Durch das Büro Stadt und Handel wurde der Bericht zur Fortschreibung nunmehr vorgelegt. Dieser ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt und kann zudem in farbiger Version dem Ratsinformationssystem entnommen werden. In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wird Herr Stein vom Büro Stadt und Handel für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Entgegen der Vorgehensweise im Rahmen der Einzelhandelskonzepterstellung 2006 soll das Gutachten nicht nur einen empfehlenden Charakter haben, sondern für die Bauleitplanung eine bindende Vorgabe werden. Nur hierdurch kann die erforderliche Rechtssicherheit von Bebauungsplänen mit Festsetzungen zu Einzelhandelsnutzungen insbesondere in gerichtlichen Streitverfahren erreicht werden. Aufgrund dessen soll der Entwurf des Einzelhandelskonzepts betroffenen Trägern öffentlicher Belange (wie dem Kreis Mettmann, der IHK Düsseldorf) und den Nachbarkommunen zur Stellungnahme vorgelegt werden. Des Weiteren ist das Konzept im Rahmen einer Bürgerinformation der Öffentlichkeit vorzustellen. Damit die Bürger sich bereits vor dieser Veranstaltung über die Inhalte des Konzepts informieren können, soll es zudem für die Dauer von zwei Wochen öffentlich im Planungsamt ausgelegt werden. Nach der Durchführung der vorgenannten Verfahren und ggf. erforderlicher Änderungen soll das Einzelhandelskonzept vom Rat der Stadt Haan als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
„1./ Dem Entwurf zur Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts für die Stadt Haan mit Stand vom 18.02.2013 wird
zugestimmt. Er ist den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und den
Nachbarkommunen auf die Dauer eines Monats zur Stellungnahme vorzulegen.
2./ Der Entwurf zur Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts ist im Rahmen einer Bürgerinformation der Öffentlichkeit
vorzustellen. Der
Entwurf wird zusätzlich für 2 Wochen im
Planungsamt zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.“
Finanz. Auswirkung:
keine