Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Haan
hier: Geänderte Beschlussempfehlung
Vorlage
61/113/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

1./     Sachverhalt

In der Planungsausschusssitzung am 18.02.2013 wurden die Ergebnisse zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Haan von Herrn Stein vom Büro Stadt und Handel, Dortmund, mündlich anhand einer Powerpointpräsentation vorgestellt. Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes mit Stand vom 18.02.2013 wurde den Mitgliedern des Planungsausschusses fristgerecht zur Sitzung des PLUA am 09.04.2013 zugestellt. In der Sitzung am 09.04.2013 war Herr Stein vom Büro Stadt und Handel anwesend, um auf Detailfragen zum Einzelhandelskonzept eingehen zu können. Aufgrund des erheblichen Umfanges des Gutachtens und des Zustellungszeitraumes in den Osterferien wurde seitens der Fraktion der Linken und abschließend von der GAL noch Beratungsbedarf angemeldet. Entsprechend erfolgte keine Beschlussfassung.

 

Durch Stv. Meike Lukat wurde mit Schreiben vom 09.04.2013 zudem ein geänderter Beschlussvorschlag vorgelegt, der als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.

 

 

2./     Beschlussempfehlung

Aufbauend auf der Diskussion im PlUA am 09.04.2013 sowie dem Antrag von Frau Stv. Meike Lukat hat die Verwaltung einen in Teilen geänderten Beschlussvorschlag erarbeitet.

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, dem vorgelegten Entwurf zum Einzelhandelskonzept zuzustimmen. Durch diesen Beschluss soll verdeutlicht werden, dass der Ausschuss die vorgelegten Ziele, Handlungsempfehlungen und Vorgaben dieses Konzepts grundsätzlich befürwortet. Hierdurch wird gegenüber den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange der politische Wille zur gezielten Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Haan verdeutlicht. Dies schließt jedoch nicht aus, dass aufgrund von Anregungen und Empfehlungen im Rahmen des weiteren Verfahrens entsprechende Änderungen und Anpassungen erfolgen. Der abschließende Beschluss zum Einzelhandelskonzept erfolgt erst nach den nunmehr anstehenden Beteiligungsverfahren durch den Rat der Stadt Haan.

 

Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, das vorliegende Konzept den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und sonstigen betroffenen Interessensvertretungen zur Stellungnahme auf die Dauer eines Monats vorzulegen. Neben dem Kreis Mettmann, der IHK und dem Einzelhandelsverband soll das Konzept u.a. auch den Nachbarkommunen sowie Haaner Interessensgruppen wie der Aktionsgemeinschaft „Wir für Haan e.V.“ oder der „Werbegemeinschaft Gruiten“ vorgelegt werden.

 

Zudem empfiehlt die Verwaltung, das Einzelhandelskonzept im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung allen Interessierten vorzustellen und mit Ihnen zu erörtern. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung können in einem Zeitraum von zwei Wochen schriftlich Anregungen beim Planungsamt eingereicht werden. Das Einzelhandelskonzept kann zudem zu den Öffnungszeiten des Planungsamtes oder auf der homepage der Stadt Haan eingesehen werden.

 

Nach der Durchführung der vorgenannten Verfahren werden alle eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft. Das Prüfergebnis mit den daraus resultierenden Beschlussempfehlungen und dem ggf. entsprechend geänderten Einzelhandelskonzept wird dann dem Fachausschuss zur Beratung und abschließend dem Rat der Stadt Haan zum Beschluss des Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB vorgelegt. Ein separater Beschluss hierzu ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1./    Dem Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Haan mit Stand vom 18.02.2013 wird zugestimmt.

 

2./   Der Entwurf ist den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbarkommunen auf die Dauer eines Monats zur Stellungnahme vorzulegen.

 

3./   Der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts ist im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung den Haaner Bürgern und sonstigen Interessierten vorzustellen und zu erörtern. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung können zudem in einem Zeitraum von zwei Wochen Anregungen schriftlich beim Planungsamt eingereicht werden. Der Entwurf des Einzelhandelskonzepts kann zudem während der Öffnungszeiten im Planungsamt der Stadt Haan oder auf der Homepage der Stadt Haan eingesehen werden.“