Sachverhalt:
Im Jugendhilfeausschuss am 15.11.2012 wurde auf Antrag des
Vorsitzenden einstimmig beschlossen, dass der Jugendamtselternbeirat einen
beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss erhält und die dazu erforderliche Änderung
der Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan durchzuführen.
Die Satzungsänderung wurden dem Haupt- und Finanzausschuss
sowie dem Rat in den Sitzungen am 04.12.2012 bzw. 11.12.2012 vorgelegt und
einstimmig beschlossen (Anlage 2).
Mit dieser am 12.01.2013 in Kraft getretenen
Satzungsänderung gehört der (nun unter neuem Namen agierende) Stadtelternrat
Haaner Kitas damit als Vertretung des Zusammenschlusses der Elternbeiräte der
Kindertageseinrichtungen unter § 4 Abs. 3j als beratendes Mitglied dem
Jugendhilfeausschuss an.
In der Gründungs- und Wahlversammlung des Stadtelternrats am
25. Oktober 2012 wurde gleichwohl auch ein Elternvertreter für die
Kindertagespflege für einen beratenden Sitz im Stadtelternrat gewählt. So
heißt es auch in der vom Stadtelternrat Haaner KiTas am 20.11.2012 gemäß KiBiz
§ 9 Abs. 8 beschlossenen Geschäftsordnung unter § 2 Abs. 4, dass die Mitgliederversammlung
Ehrenmitglieder wählen kann, die dem Stadtelternrat Haaner KiTas beratend zur
Seite stehen oder Aufgaben übernehmen (Anlage 3).
Demnach gehört die Kindertagespflege - vertreten durch den
Stadtelternrat Haaner Kitas - als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss
bereits an. Auch vor dem Hintergrund, dass nicht alle anerkannten freien Träger
bzw. Interessensgruppen in der Jugendhilfe mit einem eigenen beratenden Sitz im
Jugendhilfeausschuss berücksichtigt werden (können) und die Interessengemeinschaft
Kindertagespflege nur einen Teil der Haaner Tagespflegepersonen vereint, sind
die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kindertagespflege bei der Planung,
Weiterentwicklung und Ausgestaltung der frühen Betreuungs- und
Bildungsinfrastrukturen in der Stadt Haan daher als ausreichend gegeben zu
betrachten.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der "Interessengemeinschaft
Kindertagespflege Haan" auf einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss
für einen gewählten Vertreter und dessen Vertreter aus der
Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan wird nicht
gefolgt.
Finanz. Auswirkung:
keine