Betreff
Antrag der "Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan" vom 22.02.2013 - Beratender Sitz im Jugendhilfeausschuss für einen gewählten Vertreter und dessen Vertreter aus der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan
Vorlage
51/108/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Im Jugendhilfeausschuss am 15.11.2012 wurde auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, dass der Jugendamtselternbeirat einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss erhält und die dazu erforderliche Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan durchzuführen.

 

Die Satzungsänderung wurden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat in den Sitzungen am 04.12.2012 bzw. 11.12.2012 vorgelegt und einstimmig beschlossen (Anlage 2).

Mit dieser am 12.01.2013 in Kraft getretenen Satzungsänderung gehört der (nun unter neuem Namen agierende) Stadtelternrat Haaner Kitas damit als Vertretung des Zusammenschlusses der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen unter § 4 Abs. 3j als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an.

 

In der Gründungs- und Wahlversammlung des Stadtelternrats am 25. Oktober 2012 wurde gleichwohl auch ein Elternvertreter für die Kindertagespflege für einen beratenden Sitz im Stadtelternrat gewählt. So heißt es auch in der vom Stadtelternrat Haaner KiTas am 20.11.2012 gemäß KiBiz § 9 Abs. 8 beschlossenen Geschäftsordnung unter § 2 Abs. 4, dass die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder wählen kann, die dem Stadtelternrat Haaner KiTas beratend zur Seite stehen oder Aufgaben übernehmen (Anlage 3).

 

Demnach gehört die Kindertagespflege - vertreten durch den Stadtelternrat Haaner Kitas - als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss bereits an. Auch vor dem Hintergrund, dass nicht alle anerkannten freien Träger bzw. Interessensgruppen in der Jugendhilfe mit einem eigenen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss berücksichtigt werden (können) und die Interessengemeinschaft Kindertagespflege nur einen Teil der Haaner Tagespflegepersonen vereint, sind die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kindertagespflege bei der Planung, Weiterentwicklung und Ausgestaltung der frühen Betreuungs- und Bildungsinfrastrukturen in der Stadt Haan daher als ausreichend gegeben zu betrachten.

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der "Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan" auf einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss für einen gewählten Vertreter und dessen Vertreter aus der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan wird nicht gefolgt.

Finanz. Auswirkung:

keine