Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 30.04.2013 beschloss der Jugendhilfeausschuss einstimmig:
„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt:
Die „Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan“
erhält einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, für die Sitzung des Rates am 22.05.2013 eine entsprechende Änderung
der Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan vom 04.02.1998 zur
Beschlussfassung vorzulegen.“
Beschlussvorschlag:
Die „Interessengemeinschaft Kindertagespflege Haan“ erhält einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss.
Der Rat der Stadt Haan beschließt die Satzung der Stadt Haan vom ………. zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan vom 04.02.1998 in der Fassung der Anlage 1.
Finanz. Auswirkung:
Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan vom 22.01.1992 in der derzeit gültigen Fassung erhalten beratende Ausschussmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 22,60 EURO je Sitzung.