Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (U 3-Ausbau) - Anträge der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 28.01.2012 für die Kindertageseinrichtungen in der Bismarckstr. 10 "Am Park" und "Nachbarsberg"
Vorlage
51/110/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 1.     Ausgangslage

 

 

          In seiner Sitzung am 27.03.2012 beschloss der Rat der Stadt Haan:

 

 

1.    Für Maßnahmen der Ev. Kirchengemeinde Haan in den Kinderta­geseinrichtungen in der Bismarckstr. 10, Kurze Str. 4 und Kampstr. 70  werden zur Sicherung vorhandener und zur Schaf­fung von bis zu 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige im Ergebnisplan für 2013 bei Produkt 060110 insge­samt 638.000 € veranschlagt.

 

2.    Von dem Betrag unter 1. wird für die Ausbaumaßnahme in der Kin­dertageseinrichtung in der Kampstr. 70 ein Betrag von 51.000 € mit einem Sperrvermerk versehen, die Freigabe erfolgt durch den Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss.

 

Von den derzeit von der Kirchengemeinde in drei Kindertageseinrichtun­gen angebotenen 24 U 3-Betreuungsplätzen wurden bisher nur 6 U 3-Betreuungsplätze gefördert.

 

Die o. a. Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durch die Kirchengemeinde weiterentwickelt und mit der Verwaltung erörtert und abgestimmt. Dabei spielte eine Rolle, dass bisher nur für eine Gruppe (Einrichtung Bismarckstr. 10) ein Förderantrag gestellt wurde.

 

Die vorlie­genden Förderanträge sowie die Schreiben der Kirchengemeinde vom 28.01.2013 sind beigefügt (Anlagen 1-4).

 

Die beabsichtigte An- / Ausbaumaßnahme in der Kindertageseinrichtung Kurze Str. 4 wird (derzeit) von der Kirchengemeinde nicht weiter verfolgt, da die erfor­derlichen Abmessungen sich baurechtlich nicht darstellen lassen. Mit Ratsbe­schluss vom 27.03.2012 wurde im Planjahr 2013 (Ergebnisplan) für die Maßnahme in der Kurze Str. 4 ein Zuschuss von 400.000 € eingeplant. Es ist kein Mittelabfluss erfolgt. Im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 sowie in den folgenden Planjahren werden keine Maß­nahme für die Einrichtung in der Kurze Str. 4 berücksichtigt.

 

 

2.      Kindertageseinrichtung Bismarckstr. 10 „Am Park“

 

          Die ursprüngliche Planung, die zur haushaltsmäßigen Berücksichtigung in 2012 für den Ergebnisplan 2013 führte, hat sich als nicht umsetzbar erwiesen (siehe auch Schreiben der Kirchengemeinde vom 28.01.2013). Geplant war die Schaffung von zusätzlich 10 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige. Es ist kein Mittelabfluss erfolgt.

 

          Die Kirchengemeinde stellte die Neuplanung in der Sitzung des Jugendhilfeaus­schusses am 14.02.2013 vor (Anlage zur Niederschrift über die JHA-Sitzung am 14.02.2013). Der Antrag der Kirchengemeinde vom 28.01.2013 wurde in der gleichen Sitzung eingebracht.

 

          Gegenüber dem Ist-Zustand

 

                        2 Gruppen „Typ I“ (ab 2 Jahre; 12 U 3-Plätze, davon 6 gefördert)

                        3 Gruppen „Typ III“ (über 3 Jahre)

 

          führt die Maßnahme (teilweise Neubau) zu

 

                        2 Gruppen „Typ II“ (ab 0,4 Jahre; 20 U 3-Plätze, noch nicht gefördert)

                        1 Gruppe „Typ I“ (ab 2 Jahre; 6 U 3-Plätze, bereits gefördert)

                        3 Gruppen „Typ III“ (über 3 Jahre)

 

          und schafft 20 neue Betreuungsplätze für unter Zweijährige.

 

          Die Maßnahme befindet sich im Planungsstadium, die vorliegende Kostenzusam­menstellung muss bis zum Vorliegen der Ausschreibungsergeb­nisse als vorläufig betrachtet werden. Hiernach beträgt der Gesamtinvestitions­aufwand 1.073.460 €. Dieser Betrag wurde in den Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2013 als städtischer Zuschuss bei Produktsachkonto 060110.531813 eingeplant. Die Kirchengemeinde erklärt mit Schreiben vom 28.01.2013, sie trage einen Eigenanteil von 10 %, ausgehend von dem vorge­nannten Gesamtaufwand.

 

          Die Kirchengemeinde stellt dar, die Umsetzung der Maßnahme sei nur möglich, wenn die Stadt Haan den über den 10 %igen Eigenanteil hinausgehenden Auf­wand finanziert. Da es sich bei dem dargestellten Gesamtaufwand noch nicht um eine feststehende „Größe“ handelt, ist der städtische Zuschuss zu „deckeln“.

 

          Die mit der Maßnahme entstehenden zusätzlichen U 3-Betreuungsplätze sind in der vom Rat der Stadt Haan am 05.03.2013 beschlossenen Jugendhilfeplanung – Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/14 – enthalten und dem Landesju­gendamt zum „KiBiz-Stichtag“ 15.03.213 (§ 19 Abs. 4 KiBiz NRW) gemeldet worden.

 

          Der Bedarf für diese Betreuungsplätze ist gegeben. Im vorrangigen Einzugsbereich der Einrichtung (Haan-Mitte) beträgt die aktuelle Bedarfsdeckungsquote für ‚Einrichtungen im laufenden Kindergartenjahr für unter Dreijährige 40,4 %  Die Verwaltung geht davon aus, dass bei der für das Kindergartenjahr 2013/14 dargestellten Bedarfsde­ckungsquote von 47,8 % (Haan-Mitte dann 52,2 %) für den „U 3-Bereich“ mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruches für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr weiterer Bedarf im Umfang von 80 – 100 Betreuungsplätzen besteht bzw. entstehen wird. Auf­grund einer aktuellen Umfrage in den Einrichtungen zu den erteilten Absagen für U 3-Kinder mit zwar hohem, aber nicht vollständigem Rücklauf, ist davon auszugehen, dass >200 Absagen erteilt wurden. Auch dieser Umstand stützt die Haltung der Verwaltung zur Bedarfsfrage. Auch die in der Einrichtung in der Bismarckstr. 10 beabsichtigten und in der Jugendhilfeplanung für 2013/14 berücksichtigten U 3-Betreuungsplätze tragen maßgeblich zu dem guten Aus­baustand und der erreichten Bedarfsdeckungsquote bei.

 

          Die von der Kirchengemeinde unter dem 29.11.2012 beantragte Fördermaß­nahme für das Kalenderjahr 2013 für den „Fiskalvertag“, 1. Tranche, wurde beim Landesjugendamt zur Förderung angemeldet. Lt. Ministerialerlass vom 27.09.2012 steht für die Stadt Haan ein Förderbetrag von 180.000 € in 2013 zur Verfü­gung. Stichtag für die Anmeldung von Maßnahmen zur Förderung aus dem „Fiskalvertrag“, 1. Tranche, war der 30.11.2012. Zum damaligen Zeitpunkt stand keine andere Maßnahme zur Anmeldung zur Verfügung.

 

          Der beim Landesjugendamt vorliegende Förderantrag ist derzeit nicht entschei­dungsreif. Die Erklärung der Stadt Haan, die Finanzierung der Maßnahme sei gesichert, konnte im Hinblick auf fehlende Haushaltsmittel nicht erteilt werden. Dies ist erst nach dem entsprechenden „Haushaltsbeschluss“ (22.05.2013) durch den Rat der Stadt Haan möglich. Da es sich bei der Stadt Haan um eine HSK-Kommune handelt, ist nach dem „Haushaltsbeschluss“ mit Stellungnahme der Kämmerin eine zustimmende Erklärung der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Land erforderlich.

 

          Förderbescheide für die 1. Tranche aus dem „Fiskalvertrag“ sind vom Landesju­gendamt bis zum 30.06.2013 zu erlassen. Aufgrund der gegebenen Unsicher­heit hinsichtlich des formellen Verfahrens hat die Verwaltung auf die Einplanung einer Zuwendung durch das Land im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 verzichtet. Wird eine Zuwendung gewährt, verbessert sich die Ertragslage bei Produktsachkonto 060110.412100 (Bedarfszuweisungen vom Land) um bis zu 180.000 €.

 

          Die Betriebskosten (Jugendamtszuschuss nach § 20 KiBiz NRW im Aufwand bei Produktsachkonto 060110.531811 und Landeszuschuss im Ertrag bei Pro­duktsachkonto 060110.414100 ) sowie der städtische Zuschuss aufgrund ver­traglicher Vereinbarung vom 15.05.2006 in der Fassung vom 15.07.2011 (im Aufwand bei Produktsachkonto 060110.531812) sind auf der Grundlage der vom Rat am 05.03.2013 beschlossenen Jugendhilfeplanung – Kindertagess­tättenbedarfsplanung 2013/14 – im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 ab 01.08.2013 (sowie für die folgenden Planjahre) eingeplant. Bei der erkennbaren späteren Inbetriebnahme nach dem 01.08.2013 erfolgt ein finanzieller Ausgleich über Schlussrechnung nach Ende des Kindergartenjahres aufgrund der Ist-Belegung.

         

          In der weiteren Konkretisierung des Projektes werden auch gemeinsam die städtischen Interessen hinsichtlich der Anbindung der angrenzenden Grundstücksflächen berücksichtigt.

 

 

3.      Kindertageseinrichtung Kampstr. 70

 

          Die Herrichtung bzw. Ausbau der Kindertageseinrichtung in der Kampstr. 70 wird in der erweiterten Planung gegenüber dem „Haushaltsbeschluss“ vom 27.03.2012 zwischen Kirchengemeinde und Verwaltung in zwei Bauabschnitten  gegliedert.       

 

          In der Einrichtung Kampstr. 70 werden derzeit 2 Gruppen „Typ III“ und 1 Gruppe „Typ I“ betrieben. Für die Gruppe mit unter Dreijährigen („Typ I“) fehlt nach den Richtlinien des Landesjugendamtes zum Raumprogramm ein Grup­pen-Nebenraum. Nach einer Begehung durch das Landesjugendamt im Februar 2011 wurde die Auflage zur Schaffung des Gruppen-Nebenraumes sowie den Umbau des Sanitärbereiches für unter Dreijährige erteilt und die (derzeitige) Betriebserlaubnis bis 31.07.2013 befristet. Der Umbau des Sanitär­bereiches erfolgte inzwischen durch den Träger.      

 

Der sog. 1. Bauabschnitt (Anbau eines Gruppen-Nebenraumes) dient der Sicherung der bereits jetzt angebotenen  Betreuungsplätze für Kinder von unter drei Jahren.

 

          Mit dem sog. 2. Bauabschnitt (Anbau eines Gruppen-Nebenraumes, Umbau des Sanitärbereiches sowie Ausstattung) wird die Möglichkeit geschaffen, eine vorhandene Gruppe „Typ III“ (20 Kinder ab 3 Jahre) in eine Gruppe „Typ II“ (10 Kinder unter drei Jahre) mit Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 umzuwan­deln. Die Gruppenumwandlung ist abgestimmtes Ziel zwischen Träger und Verwaltung.

 

          Die bereits angebotenen U 3-Betreuungsplätze sind im laufenden und kommen­den Kindergartenjahr in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Die nach der Gruppenumwandlung entstehenden zusätzlichen U 3-Betreuungsplätze sind in der Jugendhilfeplanung für 2014/15 einzustellen. Aus Sicht der Verwaltung ist die bauliche Maßnahme des 2. Abschnitts und folgend die Gruppenumwand­lung sinnvoll bzw. geboten, da sonst keine Betreuungsplätze für unter Zweijäh­rige angeboten werden können und durch die Gruppenumwandlung gleichzeitig der entstehende Überhang für über Dreijährige abgebaut wird. Auch im kom­menden Kindergartenjahr ist gesamtstädtisch betrachtet das Angebot im „Typ II“  unzureichend.

 

          Zum künftigen bzw. weiteren Bedarf betreffend den U 3-Ausbau wird auf die Ausführungen unter 2. verwiesen.

 

          Mit dem vorliegenden Förderantrag vom 12.04.2013 wird der Investitionsauf­wand mit 196.354 € dargestellt.       Nach dem zwischen der Kirchengemeinde und der Stadt Haan geschlossenen Erbbaurechtsvertrag vom 27.06.1984 ist investiver Aufwand durch die Stadt Haan als Eigentümerin des Gebäudes zu tragen.

 

          Im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 sind eingeplant bei Produktsach­konto 060110. 53813 für den sog. 1. Bauabschnitt 75.000 € und im Planjahr 2014 für den 2. Bauabschnitt ebenfalls 75.000 €. Hierbei handelte es sich um qualifizierte Kostenschätzungen der Kirchengemeinde und basierte im sog. 2. Bauabschnitt zunächst auf eine Gruppenumwandlung nach „Typ I“ (5 Betreuungsplätze für unter Dreijährige).

 

Aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen Träger und Verwaltung sowie  des Förderantrages vom 12.04.2013 sind Änderungen bei der Einplanung im Haus­halt 2013 sowie im Planjahr 2014 vorzunehmen. Gegenüber der Einplanung im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 in Höhe von 75.000 € (sog. 1. Bauab­schnitt zur Sicherung der vorhandenen U 3-Betreuungsplätze) bei Produktsach­konto 060110.531813 wird ein Mehraufwand von 81.354 € (anteilig für sog. 2. Bauabschnitt für zusätzlich 10 U 3-Betreuungsplätze)  veranschlagt. Der im Verwaltungsentwurf für das Planjahr 2014 bei Produktsachkonto 060110.531813 veranschlagte Betrag von 75.000 € (sog. 2. Bauabschnitt) wird um 35.000 € reduziert. Die gemeinsame Ausschreibung und Umsetzung aller baulichen Maßnahmen ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geboten. In 2014 erfolgt eine Restabwicklung.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Kirchengemeinde auf der Grundlage des Erbaurechtsvertrages vom 27.06.1984 mit der Gesamtabwicklung der Maß­nahme zu beauftragen. Das hierfür Erforderliche wird derzeit entwickelt.

 

          Die Maßnahme mit dem Gesamtaufwand in Höhe von 196.354 € wurde auch am 15.04.2013 zur Förderung beim Land für den „Fiskalvertrag“, 2. Tranche, angemeldet (Stichtag: 15.04.2013). Lt. Ministerialerlass vom 07.03.2013 steht für die Stadt Haan ein Förderbetrag von 111.132 € zur Verfügung. Der Förder­antrag ist derzeit nicht entscheidungsreif. Es ist in dieser formalen Angelegen­heit wie unter 2. dargestellt zu verfahren.

 

          Der aus der 2. Tranche des „Fiskalvertrags“ zur Verfügung stehende Förderbe­trag von 111.132 € wurde im Hinblick auf die wahrscheinliche Förderung in den Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 bei Produktsachkonto 060110.412100 als Ertrag eingeplant.

 

          Bei der haushaltsmäßigen Veranschlagung der „Betriebskosten“ (Landeszuwei­sung, Jugendamtszuschuss, vertraglicher städtischer Zuschuss) erfolgt durch die bauliche Maßnahme zur Bestandsicherung der vorhandenen U 3-Betreuungsplätze (sog. 1. Bauabschnitt) im Haushalt keine Auswirkung. Die Auswirkung der Gruppenumwandlung (nach sog. 2. Bauabschnitt) betreffend die „Betriebskosten“ entsteht ab 01.08.2014 und ist nach der Jugendhilfepla­nung für das Kindergartenjahr 2014/15 im Haushalt für 2014 einzuplanen (Netto-Mehraufwand rd. 14.000 €/Jahr).

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Kindertageseinrichtung in der Bismarckstr. 10, „Am Park“

         

Der Rat der Stadt Haan beschließt:

 

Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan, Kaiserstr. 8, für die Tagesein­richtung in der Bismarckstr. 10 „Am Park“ mit Förderantrag vom 29.11.2012 und Schreiben vom 28.01.2013 beantragte  Investitionsmaßnahme - Schaffung von insgesamt 24 Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (davon 6 U 3-Plätze bereits gefördert) - einen städti­schen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.073.460 € zu gewähren.

 

          Die Kirchengemeinde trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Gesamtauf­wandes, mindestens 107.346 €.

 

          Eine für die Maßnahme gewährte Zuwendung des Landes (Förderung für U 3-Ausbau, „Fiskalpakt“, 1. Tranche) verringert den städtischen Zuschuss entspre­chend. Ggf. verringert sich der städtische Zuschuss um  einzusetzende Eigen­mittel der Kirchengemeinde.

 

          Die Verwaltung wird beauftragt, den am 30.11.2012 an das Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag: 30.11.2012) für den „Fiskalpakt“, 1. Tran­che, nach erfolgter Etatisierung des städtischen Zuschusses durch den Rat in der Sitzung am 22.05.2013 gegenüber dem Landesjugendamt zu vervollständi­gen (Nachweis der Finanzierung der Maßnahme). 

 

2.      Kindertageseinrichtung in der Kampstr. 70 „Nachbarsberg“ 

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt:

 

Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan, Kaiserstr. 8, in einem städti­schen Gebäude betriebene Tageseinrichtung in der Kampstr. 70 „Nachbars­berg“ übernimmt die Stadt Haan auf der Grundlage des Erbaurechtsvertrages vom 28.06.1984 den Investitionsaufwand  in Höhe von insgesamt 196.354 € zur Sicherung der vorhandenen 5 Betreuungsplätze für unter Dreijährige (1. Bau­abschnitt; Aufwand in 2013: rd. 75.000 €) sowie zur Schaffung von zusätzlich 10 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige (2. Bauabschnitt; Aufwand in 2013: rd. 81.354 € und Aufwand in 2014: rd. 40.000 €).

 

Gegenüber der ersten Einplanung im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 in Höhe von 75.000 € (1. Bauabschnitt zur Sicherung der vorhandenen U 3-Betreuungs­plätze) bei Produktsachkonto 060110.531813 wird im Haushalt 2013 ein Mehraufwand von 81.354 € (2. Bauabschnitt für zusätzlich 10 U 3-Betreuungsplätze)  veran­schlagt. Der im Verwaltungsentwurf für das Planjahr 2014 bei Produktsachkonto 060110.531813 veranschlagte Betrag von 75.000 € (2. Bauabschnitt) wird um 35.000 € reduziert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den am 15.04.2013 an das Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag: 15.04.2013) für den „Fiskalpakt“, 2. Tran­che, nach erfolgter Etatisierung des Investitionsaufwandes durch den Rat der Stadt Haan in der Sitzung am 22.05.2013 gegenüber dem Landesjugendamt zu vervollständigen (Nachweis der Finanzierung der Maßnahme). Eine durch das Land gewährte Förderung der Maßnahme reduziert den städtischen Aufwand (Zuschuss).

 

Der Stadt Haan beauftragt die Kirchengemeinde mit der zeitgleichen Planung und Durchführung  der Gesamtmaßnahme (1. Und 2. Bauabschnitt).

 

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Beschlussvorschlag und Sachverhalt.