Sachverhalt:

 

Die vom Investor vorgeschlagene Straßenbezeichnung - im Bebauungsplan als Zufahrt von der Millrather Straße aus vorgesehene Stichstraße - soll dem erleichterten Auffinden des neuen Firmensitzes dienen.

 

Die Hauptzufahrt auf das Firmengelände soll antragsgemäß auch zukünftig über die Niederbergische Allee und die Retsch Allee führen.

Für die „Kronenberg Allee“, die kaum bis gar nicht genutzt werden soll, ist eine attraktive Gestaltung vorgesehen.

Der Investor beabsichtigt darüber hinaus, in die postalische Firmenadresse „Kronenberg Allee 1“ den Hinweis auf den „Technologiepark I NRW“ aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die im anliegenden Lageplan mit grüner Schraffur kenntlich gemachte Fläche im Technologiepark Haan (Bebauungsplan Nr. 162) erhält die Bezeichnung

(= Beschlussfassung nach Beratung)

 

„Kronenberg Allee“