hier: Wege zur Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes unter Beteiligung der Bürger
Sachverhalt:
Mit interfraktionellem Antrag vom 12.03.2013
wurde gefordert, dass die Diskussion über Veränderungen im Haaner Zentrum nicht
alleine auf das Projekt „Windhövelpassage“ reduziert, sondern auf die gesamte
Innenstadt ausgeweitet wird. Die Verwaltung solle ein Gesamtkonzept für die
Innenstadt erstellen, welches als Steuerungsmittel für die zukünftige
Entwicklung der Haaner Innenstadt dient. Die Verwaltung hat hierzu in der
Sitzungsvorlage Nr. 61/116/2013 Stellung genommen. Nach Beratung in der Sitzung
des Planungs- und Umweltausschusses am 09.04.2013 wurde die Verwaltung
beauftragt, Wege aufzuzeigen, ein Gesamtkonzept für die Innenstadt unter
Beteiligung der Bürger auszuarbeiten.
2. Aufgabe
des Innenstadtkonzepts und hieraus resultierende Anforderungen an die
Vorgehensweise
Anforderungen an die Vorgehensweise ergeben
sich u. a. daraus, welche Aufgaben das Gesamtkonzept für die Haaner Innenstadt
erfüllen soll.
Aufgabe des Konzepts ist es sicherlich zum
einen, eine Gesamtstrategie mit Maßnahmen zu formulieren, die geeignet sind,
die Entwicklung der Innenstadt in Bezug auf die Funktionen, die sie haben soll,
positiv zu beeinflussen. Aus verschiedenen Untersuchungen und Fachdiskussionen
in den letzten Jahren liegen bereits viele Grundlagen, Gutachten, Konzepte und
städtebauliche Planungen für die Haaner Innenstadt[1] vor. Diese müssen z. T. noch aufbereitet, zusammengeführt, ergänzt,
zusammenfassend diskutiert, aufeinander abgestimmt und priorisiert werden.
Im Hinblick auf die Finanzierung und
Umsetzung von Maßnahmen kann es auch Aufgabe eines Gesamtkonzepts für die
Innenstadt sein, die Beantragung von Städtebaufördermitteln vorzubereiten. Denn
vom Fördermittelgeber werden solche „gesamthaften“ Entwicklungskonzepte im
Rahmen der Antragstellung gefordert. Um das Innenstadtkonzept in diesem Fall
für eine Fördermittelbeantragung zu qualifizieren, wären dann auch bestimmte
Anforderungen an die Vorgehensweise zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise
Inhalte des Konzepts, den Beteiligungsprozess oder erforderliche Beschlüsse der
politischen Gremien.
Im Folgenden wird jeweils in Grundzügen zum
einen ein Weg aufgezeigt, der auf die Beantragung von Fördermitteln
ausgerichtet ist (Punkt 3). Des Weiteren wird ein von einer
Förderantragstellung unabhängiger Weg (Punkt 4) dargestellt. Auf die
Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürger wird in einem gesonderten Kapitel
(Punkt 5) eingegangen, da die Beteiligungsmethodik grundsätzlich auch
unabhängig von der Frage der Förderantragstellung gewählt werden kann.
3. Der
auf die Beantragung von Städtebaufördermitteln ausgerichtete Weg:
Erarbeitung eines Integrierten
Handlungskonzepts für die Innenstadt
Allgemeines
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert
Maßnahmen der Stadtentwicklung und -erneuerung. Hierzu wurden im Jahr 2008
Förderrichtlinien veröffentlicht. Es gibt verschiedene Förderprogramme mit
unterschiedlichen Schwerpunkten. Das Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ widmet sich beispielsweise der nachhaltigen Stärkung von
zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste bedroht oder
betroffen sind. Aus Sicht der Verwaltung dürfte für die Stadt Haan insbesondere
mit dem sich bereits abzeichnenden Funktionsverlust im Einzelhandel und damit
verbundenen drohenden Abwärtstendenzen - auch für weitere Innenstadtfunktionen
- grundsätzlich ein Förderzugang zu diesem Programm bestehen.
Eine Voraussetzung für die Förderung aus den
Programmen der Städtebauförderung ist ein gebietsbezogenes „gesamthaftes“
Entwicklungskonzept - auch „Integriertes Handlungskonzept“ genannt - das eine
nachhaltige Stabilisierung, Aufwertung oder Umstrukturierung des Gebiets
erwarten lässt. Im Leitfaden „Integrierte Handlungskonzepte in der
Stadtentwicklung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen werden die wesentlichen Schritte zur
Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzepts dargestellt.
Zentrale Inhalte sind:
- die Beschreibung und Abgrenzung des Plangebiets
- eine Stärken-Schwächen-Analyse
- die Ableitung von Entwicklungszielen
- die Ableitung von Handlungsfeldern und Querschnittsaufgaben
- die Konkretisierung des Handlungsprogramms mit Maßnahmen-, Kosten- Finanzierungs- und Zeitplan
- Aussagen zur Programmsteuerung, Organisation und Personalplanung
- Aussagen zur Verstetigung des Erneuerungsprozesses
- Aussagen zu Monitoring und Evaluation
Die hier zugrunde liegende Methodik, die auf
eine fundierten Analyse als Basis für die Konzeptentwicklung setzt und den
Blick auch auf den Umsetzungsprozess richtet, hat sich in der
Stadtentwicklungsplanung vielfach bewährt. Die Anordnung von Maßnahmen in
Handlungsfeldern erleichtert zum einen die Steuerung und zum anderen auch die
Kommunikation der vorgesehenen Strategien. In das Integrierte Handlungskonzept
sind alle für die Entwicklung des Gebiets relevanten Handlungsfelder
einzubeziehen.
In Bezug auf die Beteiligung bedeutet der integrierte Ansatz, dass auch alle
relevanten Akteure in den Planungs- und Umsetzungsprozess mit einzubinden sind.
Hierdurch soll nicht nur eine Interessenwahrung gewährleistet werden, sondern
auch eine Aktivierung zur Mitgestaltung des Stadtentwicklungsprozesses erwirkt
werden. Das heißt, dass die Akteure nicht nur den Prozess der
Konzeptentwicklung aktiv begleiten, sondern sich auch in der Umsetzung, evtl.
sogar mit eigenen (finanziellen) Ressourcen, engagieren sollen.
Die Förderung der Maßnahmen wird in Form
eines Zuschusses gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 60% der
förderfähigen Ausgaben. Je nach Höhe der Arbeitslosigkeit und finanziellen
Leistungsfähigkeit der Gemeinde können Zu- und Abschläge von je 10% gewährt
werden.
Eine Voraussetzung für eine Förderung ist,
dass die städtischen Eigenmittel verbindlich im Haushalt zur Verfügung stehen
bzw. gestellt werden. Des Weiteren ist das Integrierte Handlungskonzept und ein
entsprechendes Maßnahmengebiet förmlich nach dem Baugesetzbuch durch den
Stadtrat zu beschließen.
Beispiel für eine Vorgehensweise
Für die Erarbeitung von Integrierten
Handlungskonzepten gibt es viele Beispiele, u. a. das der Stadt Hilden. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei der
bisherigen politischen Diskussion um die Erstellung eines
Innenstadtstadtkonzepts für Haan von Einzelnen ohnehin schon Bezug auf das
Hildener Beispiel genommen wurde.[2]
Da die Vorgehensweise in Hilden aus Sicht
der Haaner Verwaltung viele wichtige Anforderungen wie Transparenz, eine gute
Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und den innenstadtrelevanten
Akteuren gewährleistet und der Erarbeitungsprozess sowohl ergebnisreich als
auch bislang zügig durchgeführt werden konnte, soll die Vorgehensweise hier vorgestellt
werden:
Auch die Stadt Hilden beabsichtigt,
Maßnahmen zur Entwicklung ihrer Innenstadt zu ergreifen. Sie möchte sich
gleichzeitig um Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ bemühen, um die
Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen zu können. Der Rat der Stadt Hilden hat
deshalb am 12.12.2012 beschlossen, ein "Integriertes Handlungskonzept für
die Innenstadt Hildens" zu erstellen.
Mit der Erstellung des Handlungskonzepts
wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus zwei Planungsbüros beauftragt. Die
Erarbeitung des Konzepts ist inzwischen weit fortgeschritten, es liegt bereits
ein Entwurf des integrierten Handlungskonzepts vor.
Zur Erstellung des Handlungskonzepts stand
am Anfang die Analyse aller relevanten und vorliegenden Gutachten,
Untersuchungen und Planungen sowie der städtebauchen Bestandsaufnahme vor Ort.
Um eine Einschätzung zur bisherigen
Entwicklung der Innenstadt zu erfassen und Stärken, Schwächen, Erwartungen,
Wünsche sowie Anregungen abzufragen, wurden Expertenworkshops zu einzelnen
Themenfeldern durchgeführt. Hierbei fand ein Austausch mit über 20
innenstadtrelevanten Akteuren (Einzelhändler, Architekten, Immobilieneigentümern,
Vertretern der Kirchengemeinden, Experten für den Radverkehr, Ansprechpartnern
für die Belange unterschiedlicher sozialer Gruppen (Vertretern der Stimmen von
Kindern, Jugendlichen, Senioren, Behinderten Menschen, etc.)) statt. Diese
wurden in verschiedenen Gesprächsrunden eingeladen.
Während der Erarbeitung des Integrierten
Handlungskonzepts wurden zudem drei Stadtkonferenzen mit Beteiligung der
Hildener Bevölkerung durchgeführt. Zur ersten Stadtkonferenz hat die Stadt
Hilden ihre Einwohner zum Abschluss der Analysephase eingeladen. Anschließend
an eine Vorstellung der Bestandsaufnahme und der identifizierten Stärken und
Schwächen der Innenstadt im Plenum gab es die Möglichkeit zum Austausch an fünf
Themenständen. In der zweiten Stadtkonferenz wurden konkretisierte Projekte und
Maßnahmen vorgestellt. Diese wurden anhand von Plänen und beispielhaften Fotos
visualisiert. Wiederum an Themenständen konnten die Besucher diesmal
Projektdetails diskutieren. In einer abschließenden dritten Stadtkonferenz
wurde der Entwurf des Handlungskonzepts vorgestellt. Hier konnten die
Anwesenden die fünf für sie wichtigsten Maßnahmen auswählen. Zu allen
Stadtkonferenzen wurden die relevanten Akteursgruppen sowie die breite
Öffentlichkeit durch Presse und persönliches Anschreiben an einen
Zufallsverteiler eingeladen.
Der Entwurf des integrierten Handlungskonzepts sowie die Themenplakate
zur 1. und 2. Stadtkonferenz in Hilden können z. Z. im Hildener
Ratsinformationssystem unter dem Link http://www.hilden.de/session/bi/vo0050.php?__kvonr=3226&voselect=550
eingesehen werden.
Das Integrierte Handlungskonzept soll nun
dem Rat zur Beschlussfassung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des
§ 171b Abs. 2 Baugesetzbuch vorgelegt werden. Darüber hinaus soll der Bereich
der Hildener Innenstadt gem. § 171b Baugesetzbuch als Stadtumbaugebiet
festgelegt werden. Dies sind Voraussetzungen für die Förderantragstellung.
Für die Erstellung eines Integrierten
Handlungskonzepts in der in diesem Beispiel beschriebenen Vorgehensweise werden
aufgrund von unverbindlichen Angaben entsprechender Dienstleister Kosten in der
Höhe von rd. 60.000 Euro geschätzt. Die hierin enthaltenen Kosten für die
Durchführung je Stadtkonferenz dürften rd. 5.000 Euro betragen.[3]
4. Ein
von
einer Förderantragstellung (zunächst) unabhängiger Weg:
Erarbeitung einer Vorstudie für die Entwicklung der Innenstadt
Vor dem Hintergrund
- der sich aus der Förderantragstellung ergebenen Bindungen an die Inhalte und das Erarbeitungsverfahren des Integrierten Handlungskonzepts und damit verbundenen hohen Kosten,
- der Vielzahl von Förderantragstellern und der damit verbundenen Unsicherheit einer Förderzusage und
- der erforderlichen Kofinanzierung durch städtische Eigenmittel, die in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt werden müssen und
- der Vermutung, dass es zur nachhaltigen Stärkung der Haaner Innenstadt auch wirkungsvolle Maßnahmen gibt, die verhältnismäßig kostengünstig umgesetzt werden können,
ist aus Sicht der Verwaltung auch ein Weg
unabhängig von einer Förderantragstellung denkbar. Dieser sollte jedoch die
spätere Weiterentwicklung zu einem Integrierten Handlungskonzept ermöglichen.
Ein solcher Weg könnte nach Beratung durch mehrere
Dienstleister in der Erstellung einer Vorstudie für ein Handlungskonzept liegen.
Grundlage wäre auch hier zunächst eine
Analysephase, an deren Ende - nach Beschluss durch den Planungs- und
Umweltausschuss - die Beteiligung der Bürger stünde. Das Spektrum möglicher
Themen, die hier angesprochen werden können, ist breit und wird - nicht
abschließend - in Anlage 1 aufgeführt. Die Themenfelder, zu denen die
Sichtweisen der Bürger erkundet werden sollen, ergeben sich erst aus der
Analyse. Denkbar ist es, die Stärken, Schwächen, Erwartungen und Wünsche zu den
Themenfeldern
- Angebote der Innenstadt
- Gestaltung und Freiraum
- Mobiliät / Erreichbarkeit
- Ggf. Image
zu erfragen.
In der sich an die Analysephase
anschließenden Konzeptentwicklungsphase würde eine weitere Beteiligung der
Bürger erfolgen, in der es um Ideen für Projekte und Maßnahmen geht. Hier kann
sich die Verwaltung z. B. die gemeinsame Erarbeitung von Ideen bezüglich der
Funktion und Gestaltung für den Neuen Markt und der angrenzenden Bereiche des
Schillerparks vorstellen.
Seitens der Wirtschaftsförderung ist beabsichtigt,
den Wochenmarkt zu optimieren – u. a. auch aufgrund seiner Frequenzbringerfunktion
für einzelne Innenstadtlagen. Da die Wünsche der Marktkunden bislang nicht
ausreichend bekannt sind, ist auch hier ein Dialog vorgesehen. Dieser könnte
auch im Rahmen einer Bürgerbeteiligung zum Innenstadtkonzept erfolgen. In Bezug
auf die Frage nach dem gewünschten Angebot hat das Gutachterbüro alternativ
eine Fragebogenaktion auf dem Wochenmarkt vorgeschlagen, da hierbei auch
auswärtige Kunden angesprochen werden könnten.
5. Möglichkeiten
zur Beteiligung der
Bürger
Es gibt eine Vielzahl von Methoden für die
Beteiligung in Planungs- und Entwicklungsprozessen. Sie können z. B. danach
eingeteilt werden, welche Einflussnahmemöglichkeiten (Information –
Konsultation – Kooperation) bestehen. Ein wesentlicher Unterschied besteht
sicherlich auch zwischen Face-to-Face Formen, die auf der einen Seite gute
Kommunikationsmöglichkeiten bieten, aber auch eine Anwesenheit erfordern, was
für bestimmte Bevölkerungsgruppen ggf. nicht nicht leicht einzurichten ist. Verschiedene
Methoden sprechen verschiedene Zielgruppen an und liefern z. T. auch verschiedene
Ergebnisse.
Der in Anlage 2 beigefügte Text gibt
einen Überblick über viel diskutierte Methoden.
Um möglichst viele betroffene und interessierte
Menschen zu erreichen, ist sicherlich eine Methodenkombination angebracht.
6. Empfehlung
der Verwaltung
Die Erstellung eines Gesamtkonzepts für die
Innenstadt als Steuerungsmittel für die vielgestaltigen Aktivitäten und
Projekte ist aus Sicht der Verwaltung wünschenswert.
Die Aufstellung eines Gesamtkonzepts ist als
anspruchsvolle Planungsaufgabe nur von einem geeigneten und insbesondere
hinsichtlich einer effektiven Prozessmoderation zur Einbindung aller
Beteiligten erfahrenem Fachbüro zu leisten, da die erforderlichen personellen
Kapazitäten innerhalb der Verwaltung hierfür nicht vorhanden sind.
Unabhängig von der Vergabe würde durch die
Wahrnehmung dieser Aufgabe trotzdem Personal gebunden werden, was dazu führt,
dass andere Planungsaufgaben nachrangig wahrgenommen werden müssten.
Falls ein Innenstadtkonzept erstellt werden
soll, empfiehlt die Verwaltung aus den unter Punkt 4 aufgeführten Gründen,
zunächst den von einer Förderantragstellung unabhängigen Weg zu gehen und eine
Vorstudie für die Entwicklung der Innenstadt zu erabeiten.
Die Verwaltung empfiehlt in der Analysephase
zunächst eine Stadtkonferenz durchzuführen und die Veranstaltungsunterlagen
darüber hinaus im Internet zu veröffentlichen, verbunden mit der Möglichkeit
für Interessierte, sich auch im Nachgang der Veranstaltung zu äußern.
In Bezug auf die Beteiligung im Rahmen der
Konzeptentwicklungsphase empfiehlt die Verwaltung, Workshops zu ca. 3 Themen
anzubieten. Denkbar ist hier, dass die Teilnehmer gleiche Fragestellungen
parallel an unterschiedlichen Tischen bearbeiten und später präsentieren.
Zu den Veranstaltungen sollte zum einen über
die Presse, das Internet, Amtsblatt und Plakate eingeladen werden. Zusätzlich
sollte eine Einladung an einen Zufallsverteiler versandt werde, um durch diese
besondere Form der Ansprache noch mehr Bürger zu erreichen.
[1] für Teilräume bzw. Fachthemen, siehe auch Sitzungsvorlage Nr. 61/116/2013
[2] Sie vermutet dies aufgrund der Forderung nach bestimmten in ihrer Bezeichnung in der Stadtplanung eher unüblichen Beteiligungsformen wie „Stadtkonferenz“.
[3] Die bereits bestehende gute Analysesituation wurde hierbei bereits berücksichtigt. Kosten für zu erstellende Fachgutachten oder -planungen sind hier nicht enthalten.
Finanz. Auswirkung:
Die Kosten für die Vorstudie werden auf der
Grundlage unverbindlicher Kostenschätzungen
auf rd. 30.000 Euro geschätzt. Die Kosten für die Überführung der
Vorstudie in ein Integriertes Handlungskonzept werden auf 15.000 – 20.000 Euro
geschätzt.
Am 04.06.2013
wurde der Haushaltsplan für die Stadt Haan beschlossen. Unter Produkt 090110
Räumliche Planung und Entwicklung ist ein Pauschalbetrag für nicht
vorhersehbare Fachgutachten (ggf. Innenstadtplanung / Bürgerbeteiligung) in der
Höhe von 10.000 Euro enthalten. Um die Vorstudie beauftragen zu können wären
zusätzlich 20.000 Euro in den Haushalt einzustellen, bzw. Mittel für andere Planungen
unter Produkt 090110 umzuschichten bzw. auch nicht zu bearbeiten.