Bezug: Auftrag gemäß Beratung aus der Sitzung des BVVFA vom 20.06.2013
Sachverhalt:
Sachstandsbericht:
Im Nachgang zur letzten Sitzung des BVVFA
informierte die Verwaltung den Landesbetrieb Straßen.NRW über die Beschlüsse
des Ausschusses.
Die Fraktionsvorschläge zur
Radverkehrssituation wurden teilweise mit umgesetzt. Die Verwaltung hat eine detaillierte Ausarbeitung des nördlichen
Abschnitts der B228 (Kreisverkehr bis Kampstraße) erarbeitet. Der Stand der
einzelnen Punkte wird nachfolgend erläutert:
1.
Querungshilfe Kaiserstraße
Es
wurden von Seiten Straßen.NRW Bedenken wegen der hohen Kosten für das
geschwindigkeitsdämpfende, gestalterische Element mit der Ausführung als
geprägten, farbigen Asphalt geäußert.
Die Kostendifferenz zwischen der ursprünglich von Straßen.NRW
gewünschten punktuellen Querungshilfe und dem geplanten Element ist tatsächlich
jedoch relativ gering. Dies basiert auf der Kostenschätzung des Büros Runge und
Küchler für die punktuelle Querungshilfe, sowie einem von der Verwaltung
eingeholten Angebotes der Firma Asphaltbau
und Mischwerke GmbH. Danach beträgt die Kostendifferenz lediglich 2000,- €
(netto).
Der
Landesbetrieb sagte zu das Verfahren im eigenen Hause auf technische und
finanzielle Umsetzbarkeit zu prüfen. Eine Antwort steht zum jetzigen Zeitpunkt
noch aus.
2. Querungshilfe an der Einmündung Eisenbahnstraße
Der Landesbetrieb hat sich bereits den neuen Standort der Querungshilfe vor
Ort angesehen und ist mit der Lage einverstanden. Hier sind die
Sichtverhältnisse besser als an der
Einmündung zur Eisenbahnstraße. Er wies aber noch daraufhin, dass die
Querungshilfe außerhalb der Brückenkappe liegen müsse, um eine barrierefreie
Ausführung umzusetzen. Auch dies ist an diesem Standort gegeben.
Der Rheinbahn wurden die Pläne zur Verlegung
der Bushaltestelle zugeschickt. Leider
gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage.
3. Einmündung Martin-Luther-Straße / Kaiserstraße
Die
Straßenverkehrsbehörde wurde über die beschlossene Rückverlegung des Haltebalkens
informiert und wird diese anordnen. Straßen.NRW wird dann die Ummarkierung
beauftragen. Um rot-weiß schraffierte Blumenkübel aufzustellen, ist im
Kurvenbereich nicht genügend Platz. Schieberkappen und Schächte dürfen nicht
zugestellt werden, so dass nur auf der im Plan markierten Fläche Platz wäre.
Hier steht der Kübel aber im direkten Warte- und Laufbereich der
Fußgängerfurten (s. Anlage 1). Daher empfiehlt die Verwaltung auf das
Aufstellen der Blumenkübel zu verzichten.
4.
Punktuelle Verbesserungen der Radverkehrssituation
Allgemein:
Nach
der letzten Sitzung des BVVFA hat die Verwaltung für den nördlichen Bereich der
B 228 (Kreisverkehr bis Kampstraße) einen Plan ausgearbeitet (s. Anlage 2 u.3).
Auch
wurden seit der letzten Sitzung die Vorschläge der Fraktionen zur Verbesserung
der Radverkehrssituation aufgenommen und soweit es möglich war in die Planung
mit einbezogen. Insbesondere wurde die Machbarkeit von Aufstellflächen, bzw.
Vorbeifahrstreifen an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen überprüft (s. Anlage
4).
Der
Landesbetrieb Straßen.NRW steht weiterhin kritisch der Einrichtung von
Schutzstreifen, bzw. Radfahrstreifen gegenüber. Besonders wenn das
Flächenangebot nicht ausreicht. Vorgegeben wird vom Landesbetrieb eine
Fahrstreifenbreite von 3,25 m je Richtung.
Alleestraße
(Kreisverkehr bis Kampstraße):
Die
vorhandene Fahrbahnbreite beträgt vom Kreisverkehr bis zur Einmündung
Friedhofstraße ca. 8,80 m, von der Einmündung Friedhofstraße bis zur Einmündung
Kampstraße ca. 9,60 m (s. Anlage 2).
Die
Breite eines Schutzstreifens sollte ca. 1,60 m betragen, für einen
Radfahrstreifen werden ca. 1,85 m benötigt. Dies ergibt eine
Mindestfahrbahnbreite von 8,10 m, bzw. 8,35 m (ohne Parken). Diese wäre im
Bereich der Alleestraße, außer an der Querungshilfe im Einmündungsbereich der
Robert-Koch-Straße, überall gegeben. Jedoch müsste hierzu das Parken im
Fahrbahnbereich vor den Häusern 22-46 (Bereich zwischen Wiesenstraße und
Robert-Koch-Straße) verboten werden. Ebenso müsste die Parkerlaubnis für die
Friedhofsbesucher gegenüber dem Verwaltungsgebäude Alleestraße 8 aufgehoben
werden. Alternativ gibt es hier noch die Möglichkeit den Schutzstreifen vor der
Einmündung Wiesenstraße enden zulassen, um so den Friedhofsgängern weiterhin
das Parken an dieser Stelle zu ermöglichen.
Wenn
die Parkmöglichkeiten für Anwohner, Gewerbetreibende und Friedhofsbesucher
erhalten werden sollen, führt dies zu einer Mindestfahrbahnbreite von 8,80 m
(inkl. Parken), so dass nicht einmal Platz für einen Schutzstreifen wäre.
In den
Plänen (s. Anlage 3) ist nur ein stadteinwärts führender Schutzstreifen
eingezeichnet. Er beginnt am Ende des Radweges in Höhe Haus-Nr. 43 und ist nur
im Bereich der Querungshilfe Robert-Koch-Straße unterbrochen, da hier die
Mindestrestfahrbahnbreite (< 3,75 m inkl. Schutzstreifen) zu gering ist.
Vorbeifahrstreifen
(Aufstellflächen) entlang der B 228:
Auf
Anregung einer Fraktion prüfte die Verwaltung die Einrichtung von
Aufstellflächen, bzw. Vorbeifahrstreifen für Radfahrer an den
lichtsignalgesteuerten Kreuzungen entlang der B228 vom Kreisverkehr bis zur
Hildener Stadtgrenze.
Der
Landesbetrieb lehnt aufgeweitete Aufstellstreifen vor den Ampeln strikt ab.
Sollten sich auf solchen Flächen mehrere Radfahrer aufstellen, führt das zu
einer Beeinträchtigung der Grünen Welle.
Auf
Vorbeifahrstreifen können Radfahrer an Ampelkreuzungen seitlich an den
wartenden Autos bis nach vorne zur Ampel vorbeifahren. Die Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) geben für die Vorbeifahrstreifen eine Breite von 1,00
m vor. Für die Kraftfahrzeuge muss eine Restfahrstreifenbreite von 2,25 m
verbleiben. Eine Überprüfung der Streifenbreiten hat ergeben, dass
Vorbeifahrstreifen an fast allen Kreuzungen markiert werden könnten. Die
Markierung beginnt ca. 20-30 m vor der Haltelinie. Für die zusätzliche
Einrichtung von Vorbeifahrstreifen auf Linksabbiegespuren ist der
Fahrbahnbereich an keiner der Kreuzungen ausreichend breit.
Die
Pläne (Anlage 3 u.4) hat Straßen.NRW zur internen Besprechung erhalten.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Beratung im Ausschuss