Betreff
Bauvorhaben: Umgestaltung der B 228 im Innenstadtbereich
Bezug: Auftrag gemäß Beratung aus der Sitzung des BVVFA vom 20.06.2013
Vorlage
66/042/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Sachstandsbericht:

Im Nachgang zur letzten Sitzung des BVVFA informierte die Verwaltung den Landesbetrieb Straßen.NRW über die Beschlüsse des Ausschusses.

Die Fraktionsvorschläge zur Radverkehrssituation wurden teilweise mit umgesetzt. Die Verwaltung hat eine detaillierte Ausarbeitung des nördlichen Abschnitts der B228 (Kreisverkehr bis Kampstraße) erarbeitet. Der Stand der einzelnen Punkte wird nachfolgend erläutert:

 

1. Querungshilfe Kaiserstraße

Es wurden von Seiten Straßen.NRW Bedenken wegen der hohen Kosten für das geschwindigkeitsdämpfende, gestalterische Element mit der Ausführung als geprägten, farbigen Asphalt geäußert.  Die Kostendifferenz zwischen der ursprünglich von Straßen.NRW gewünschten punktuellen Querungshilfe und dem geplanten Element ist tatsächlich jedoch relativ gering. Dies basiert auf der Kostenschätzung des Büros Runge und Küchler für die punktuelle Querungshilfe, sowie einem von der Verwaltung eingeholten Angebotes der Firma Asphaltbau und Mischwerke GmbH. Danach beträgt die Kostendifferenz lediglich 2000,- € (netto).

Der Landesbetrieb sagte zu das Verfahren im eigenen Hause auf technische und finanzielle Umsetzbarkeit zu prüfen. Eine Antwort steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

 

 

2. Querungshilfe an der Einmündung Eisenbahnstraße

Der Landesbetrieb hat sich bereits den neuen Standort der Querungshilfe vor Ort angesehen und ist mit der Lage einverstanden. Hier sind die Sichtverhältnisse besser  als an der Einmündung zur Eisenbahnstraße. Er wies aber noch daraufhin, dass die Querungshilfe außerhalb der Brückenkappe liegen müsse, um eine barrierefreie Ausführung umzusetzen. Auch dies ist an diesem Standort gegeben.

Der Rheinbahn wurden die Pläne zur Verlegung der Bushaltestelle zugeschickt. Leider  gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage.

 

 

3. Einmündung Martin-Luther-Straße / Kaiserstraße

Die Straßenverkehrsbehörde wurde über die beschlossene Rückverlegung des Haltebalkens informiert und wird diese anordnen. Straßen.NRW wird dann die Ummarkierung beauftragen. Um rot-weiß schraffierte Blumenkübel aufzustellen, ist im Kurvenbereich nicht genügend Platz. Schieberkappen und Schächte dürfen nicht zugestellt werden, so dass nur auf der im Plan markierten Fläche Platz wäre. Hier steht der Kübel aber im direkten Warte- und Laufbereich der Fußgängerfurten (s. Anlage 1). Daher empfiehlt die Verwaltung auf das Aufstellen der Blumenkübel zu verzichten.

 

 

4. Punktuelle Verbesserungen der Radverkehrssituation

 

Allgemein:

Nach der letzten Sitzung des BVVFA hat die Verwaltung für den nördlichen Bereich der B 228 (Kreisverkehr bis Kampstraße) einen Plan ausgearbeitet (s. Anlage 2 u.3).

Auch wurden seit der letzten Sitzung die Vorschläge der Fraktionen zur Verbesserung der Radverkehrssituation aufgenommen und soweit es möglich war in die Planung mit einbezogen. Insbesondere wurde die Machbarkeit von Aufstellflächen, bzw. Vorbeifahrstreifen an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen überprüft (s. Anlage 4).

Der Landesbetrieb Straßen.NRW steht weiterhin kritisch der Einrichtung von Schutzstreifen, bzw. Radfahrstreifen gegenüber. Besonders wenn das Flächenangebot nicht ausreicht. Vorgegeben wird vom Landesbetrieb eine Fahrstreifenbreite von 3,25 m je Richtung.

 

Alleestraße (Kreisverkehr bis Kampstraße):

Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Friedhofstraße ca. 8,80 m, von der Einmündung Friedhofstraße bis zur Einmündung Kampstraße ca. 9,60 m (s. Anlage 2).

Die Breite eines Schutzstreifens sollte ca. 1,60 m betragen, für einen Radfahrstreifen werden ca. 1,85 m benötigt. Dies ergibt eine Mindestfahrbahnbreite von 8,10 m, bzw. 8,35 m (ohne Parken). Diese wäre im Bereich der Alleestraße, außer an der Querungshilfe im Einmündungsbereich der Robert-Koch-Straße, überall gegeben. Jedoch müsste hierzu das Parken im Fahrbahnbereich vor den Häusern 22-46 (Bereich zwischen Wiesenstraße und Robert-Koch-Straße) verboten werden. Ebenso müsste die Parkerlaubnis für die Friedhofsbesucher gegenüber dem Verwaltungsgebäude Alleestraße 8 aufgehoben werden. Alternativ gibt es hier noch die Möglichkeit den Schutzstreifen vor der Einmündung Wiesenstraße enden zulassen, um so den Friedhofsgängern weiterhin das Parken an dieser Stelle zu ermöglichen.

Wenn die Parkmöglichkeiten für Anwohner, Gewerbetreibende und Friedhofsbesucher erhalten werden sollen, führt dies zu einer Mindestfahrbahnbreite von 8,80 m (inkl. Parken), so dass nicht einmal Platz für einen Schutzstreifen wäre.

In den Plänen (s. Anlage 3) ist nur ein stadteinwärts führender Schutzstreifen eingezeichnet. Er beginnt am Ende des Radweges in Höhe Haus-Nr. 43 und ist nur im Bereich der Querungshilfe Robert-Koch-Straße unterbrochen, da hier die Mindestrestfahrbahnbreite (< 3,75 m inkl. Schutzstreifen) zu gering ist.

 

Vorbeifahrstreifen (Aufstellflächen) entlang der B 228:

Auf Anregung einer Fraktion prüfte die Verwaltung die Einrichtung von Aufstellflächen, bzw. Vorbeifahrstreifen für Radfahrer an den lichtsignalgesteuerten Kreuzungen entlang der B228 vom Kreisverkehr bis zur Hildener Stadtgrenze.

Der Landesbetrieb lehnt aufgeweitete Aufstellstreifen vor den Ampeln strikt ab. Sollten sich auf solchen Flächen mehrere Radfahrer aufstellen, führt das zu einer Beeinträchtigung der Grünen Welle.

Auf Vorbeifahrstreifen können Radfahrer an Ampelkreuzungen seitlich an den wartenden Autos bis nach vorne zur Ampel vorbeifahren. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) geben für die Vorbeifahrstreifen eine Breite von 1,00 m vor. Für die Kraftfahrzeuge muss eine Restfahrstreifenbreite von 2,25 m verbleiben. Eine Überprüfung der Streifenbreiten hat ergeben, dass Vorbeifahrstreifen an fast allen Kreuzungen markiert werden könnten. Die Markierung beginnt ca. 20-30 m vor der Haltelinie. Für die zusätzliche Einrichtung von Vorbeifahrstreifen auf Linksabbiegespuren ist der Fahrbahnbereich an keiner der Kreuzungen ausreichend breit.

Die Pläne (Anlage 3 u.4) hat Straßen.NRW zur internen Besprechung erhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Beratung im Ausschuss