Betreff
Bauvorhaben: Umgestaltung der B 228 im Innenstadtbereich
Bezug: Auftrag gemäß Beratung aus der Sitzung des BVVFA vom 20.06.2013
Vorlage
66/042/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

 

Sachstandsbericht:

Nach der letzten Sitzung des BVVFA prüfte die Verwaltung die im Beschluss formulierten Möglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrssituation.

 

Verbesserungen der Radverkehrssituation Alleestraße (Kreisverkehr bis Kampstraße):

Verlängerung des Radweges stadtauswärts:

Die Verwaltung wurde in der letzten Sitzung beauftragt zu prüfen, ob durch Nutzung des Grünstreifens zusätzlicher Spielraum für Radwege gewonnen werden kann.

Eine Verlängerung des stadtauswärts führenden Radweges um ca. 120 m bis Haus-Nr. 54 ist generell möglich. Der an den bestehenden Gehweg angrenzende Grün- bzw. Schotterstreifen (siehe Anlage 1) befindet sich auf städtischem Grundstück.

Der nutzbare Gehwegbereich liegt unter Inanspruchnahme des Grünstreifens bei einer Breite von ca. 4,00-4,50 m. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollte der Radweg bei einem getrennten Geh- und Radweg eine Breite von 1,60-2,00 m (abhängig von der Verkehrsstärke) haben, zzgl. einem Sicherheitsstreifen von mindestens 50 cm. Der Gehweg sollte mindestens 2,50 m breit sein (siehe Anlage 2). Da der Radverkehr in diesem Bereich nicht sehr hoch ist, können hier die Mindestmaße angewendet werden, so dass der nutzbare Raum ausreichend ist.

Allerdings befinden sich auch zwei Hindernisse im zukünftigen Radwegebereich (siehe Anlage 3). Hier würden zwei Engstellen entstehen. Die Verwaltung empfiehlt im Falle des Umbaus die Entfernung des einzeln stehenden Baumes.

Zur Umsetzung des Vorhabens müssten ca. 500 m² des Gehwegbereichs, teilweise von Grund auf, erneuert werden. Bei einem Kostenansatz von etwa 80 €/m² belaufen sich die Kosten für die Maßnahme auf ca. 40.000 €.

Die Beratung und gegebenenfalls die Entscheidung zur Mittelbereitstellung in Höhe von 40.000,- € ist durch die politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im HFA und Rat im März durchzuführen.

 

 

Schutzstreifen stadteinwärts und halbhüftiges Parken vor Haus-Nr. 22-44:

Die Verwaltung wurde in der letzten Sitzung beauftragt zu prüfen, ob auf der Alleestraße in Höhe der Hausnummern 22-44 halbhüftiges Parken erlaubt werden kann. Es soll untersucht werden, ob durch die Mitbenutzung des Gehwegbereiches ausreichend Platz für einen Fahrradschutzstreifen und gleichzeitiges Parken vorhanden ist.

Die vorhandene Fahrbahnbreite in diesem Bereich beträgt ca. 9,00-10,00 m, die Gehwegbreite stadtauswärts ca. 2,00 m. Selbst bei einer (nicht zu empfehlenden) Kombination der Mindestbreiten für den Fahrradschutzstreifen (1,60 m), die Fahrstreifen (2 x 3,25 m) und das halbhüftige Parken (2,00 m), bliebe nur noch eine Restgehwegbreite von ca. 90 cm (s. Anlage 4/Foto 1). Dies ist definitiv zu wenig, um den Fußgängerverkehr vernünftig zu führen.

Desweiteren befindet sich an Haus-Nr. 40 ein zur Straße hin auskragendes Dach (siehe Anlage 4/Foto 2). Dieses würde insbesondere beim Einparken für größere Fahrzeuge eine erhöhte Unfallgefahr darstellen, da es beim halbhüftigen Parken in das Lichtraumprofil hineinragt. Dieser Abschnitt des Gehweges ist zur Teilnutzung für halbhüftiges Parken nicht geeignet.

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, zur Durchsetzung eines durchgehenden, stadteinwärts führenden Fahrradschutzstreifens auf der Alleestraße vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Wiesenstraße, auf das Parken vor Haus-Nr. 22-44 zu verzichten. Die vorhandene Straßenraumbreite ist für eine Kombination der geforderten Nutzungsarten nicht ausreichend.

 

Der Beschluss zu den beiden Punkten erfolgt nach Beratungsergebnis der Sitzung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß Beratung im Ausschuss

 

Finanz. Auswirkung:

 

Je nach Beratungsergebnis. Siehe Sachverhalt.