Sachverhalt:

 

1./     Bisheriges Verfahren

Am 09.04.2013 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB gefasst.

Mit Schreiben vom 16.11.2012 wurden die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Aufstellung der Planung unterrichtet und auf der Basis der Vorentwurfs-Konzeption zur frühzeitigen Äußerung insbesondere auch zu den Kriterien, welche sich aus der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a (1) Satz 2, Nr. 2 BauGB ergeben, aufgefordert. Seitens der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Erkenntnisse vorgetragen, welche grundsätzlich gegen eine Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung sprechen. Somit konnten gemäß § 13a (2) BauGB die Vorschriften des § 13 (Abs. 2 und 3, Satz 1) BauGB über das vereinfachte Verfahren zur Anwendung gelangen.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde der Planentwurf  zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 erarbeitet.

Am 25.06.2013 hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Haan beschlossen, gemäß § 13a (2) in Verbindung mit § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Planungs- und Umweltausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans mit seiner Begründung in der Fassung vom 27.05.2013 gefasst.

 

 

2./     Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

2.1/   Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls, § 13a Abs. 1 Satz 2, Nr. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 19.02.2013 über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert und um Stellungnahme und Äußerung gebeten. Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage A der Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

 

2.3/   Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB

Am 25.06.2013 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Entwurf der Bauleitplanung öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.07.2013 bis zum 23.08.2013. Gleichzeitig wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände mit Schreiben vom 03.07.2013 um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage B zu entnehmen.

 

 

3./     Prüfergebnisse der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 

 

3.1/   Änderungen der Planzeichnung

Inhaltliche Änderungen der Planzeichnung auf Grund der Ergebnisse der Offenlage sind nicht erforderlich.

Redaktionell wurde die Baugrenze, welche gleichzeitig die Straßenverkehrsfläche begrenzt, zur besseren Lesbarkeit stärker hervor gehoben. In der östlichen Grünfläche wurde eine funktionslose Ordnungsziffer gestrichen.

In den textlichen Festsetzungen wurden in

·        Kap. I, Nr. 6.1, Satz 5 das Wort „ist“ gestrichen (doppelt) und

·        in Kap. III, Nr. 2 das Wort „teilweise“ sowie

·        in Kap. III, Nr. 4 der Zusatz „mit der Ordnungsziffer 1“ gestrichen, da diese Worte bzw. Zusätze noch aus dem Ursprungsplan stammen und für die 1. Änderung bedeutungslos sind. Mit den Änderungen wurde auch das Datum der Planzeichnung aktualisiert.

Da die vorgenommenen Änderungen lediglich redaktioneller Art sind, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a (3) BauGB nicht erforderlich.

 

 

3.2/   Änderungen der Begründung

Inhaltliche Änderungen der Begründung auf Grund der Ergebnisse der Offenlage sind nicht erforderlich.

Redaktionell wurde in Kap. 1.2, Satz 1 das versehentlich eingefügte Wort „vorhabenbezogene“ gestrichen. Eingefügt wurde am Schluss der Hinweis auf die Anlagen zur Begründung. Mit den Änderungen wurde auch das Datum der Begründung aktualisiert.

Die Änderungen sind durch Streichungen und Markierungen mittels einer Rahmenlinie am rechten Seitenrand kenntlich gemacht (Anlage D).

 

 

4./     Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zu folgen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 03.09.2013 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung kann die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2, Nr. 2 BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ in der Fassung vom 03.09.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 03.09.2013 wird zugestimmt.

Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine