hier: - Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Am 09.04.2013 hat der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan den Aufstellungsbeschluss
zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB gefasst.
Mit Schreiben vom 16.11.2012 wurden die
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Aufstellung der
Planung unterrichtet und auf der Basis der Vorentwurfs-Konzeption zur
frühzeitigen Äußerung insbesondere auch zu den Kriterien, welche sich aus der
Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a (1) Satz 2, Nr. 2 BauGB ergeben,
aufgefordert. Seitens der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden keine Erkenntnisse vorgetragen, welche grundsätzlich gegen eine
Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung sprechen. Somit konnten
gemäß § 13a (2) BauGB die Vorschriften des § 13 (Abs. 2 und 3, Satz 1) BauGB
über das vereinfachte Verfahren zur Anwendung gelangen.
Unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde der
Planentwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 162 erarbeitet.
Am
25.06.2013 hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Haan beschlossen,
gemäß § 13a (2) in Verbindung mit § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Planungs- und
Umweltausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans mit
seiner Begründung in der Fassung vom 27.05.2013 gefasst.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes
NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe des
Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend
sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1/ Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls, § 13a Abs. 1
Satz 2, Nr. 2 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom
19.02.2013 über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen informiert und
um Stellungnahme und Äußerung gebeten. Die
vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind
der Anlage A der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
2.3/ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2)
BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Am 25.06.2013 hat der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Entwurf der
Bauleitplanung öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der
Zeit vom 15.07.2013 bis zum 23.08.2013. Gleichzeitig wurden die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und
Naturschutzverbände mit Schreiben vom 03.07.2013 um Stellungnahme zur Planung
gebeten.
Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung
sind der Anlage B zu entnehmen.
3./ Prüfergebnisse der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen
entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
3.1/ Änderungen der Planzeichnung
Inhaltliche
Änderungen der Planzeichnung auf Grund der Ergebnisse der Offenlage sind nicht
erforderlich.
Redaktionell wurde die Baugrenze, welche
gleichzeitig die Straßenverkehrsfläche begrenzt, zur besseren Lesbarkeit
stärker hervor gehoben. In der östlichen Grünfläche wurde eine funktionslose
Ordnungsziffer gestrichen.
In
den textlichen Festsetzungen wurden in
·
Kap. I, Nr. 6.1, Satz 5 das Wort „ist“
gestrichen (doppelt) und
·
in Kap. III, Nr. 2 das Wort „teilweise“
sowie
·
in Kap. III, Nr. 4 der Zusatz „mit der
Ordnungsziffer 1“ gestrichen, da diese Worte bzw. Zusätze noch aus dem
Ursprungsplan stammen und für die 1. Änderung bedeutungslos sind. Mit den
Änderungen wurde auch das Datum der Planzeichnung aktualisiert.
Da die vorgenommenen Änderungen lediglich
redaktioneller Art sind, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a (3)
BauGB nicht erforderlich.
3.2/ Änderungen der Begründung
Inhaltliche
Änderungen der Begründung auf Grund der Ergebnisse der Offenlage sind nicht
erforderlich.
Redaktionell
wurde in Kap. 1.2, Satz 1 das versehentlich eingefügte Wort „vorhabenbezogene“
gestrichen. Eingefügt wurde am Schluss der Hinweis auf die Anlagen zur
Begründung. Mit den Änderungen wurde auch das Datum der Begründung
aktualisiert.
Die Änderungen sind durch Streichungen
und Markierungen mittels einer Rahmenlinie am rechten Seitenrand kenntlich
gemacht (Anlage D).
4./ Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den
Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zu folgen, die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen
und seiner Begründung in der Fassung vom 03.09.2013
zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung kann die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ durch Bekanntmachung des
Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2, Nr. 2 BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ in der Fassung vom 03.09.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 03.09.2013 wird zugestimmt.
Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine