Betreff
"Teilhabe behinderter Menschen in Haan ermöglichen" - Barrierefreie Mobilität - Barrierfrei im Verkehrsraum - Antrag von Stv. Frau Lukat vom 27.07.2013
Vorlage
51/134/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Stellungnahme:

 

Unter dem 27.07.2013 beantragt Stv. Frau Lukat:

 

„Die Verwaltung der Stadt Haan wird vom Sozialausschuss beauftragt, dass Mitarbeiter des Baudezernats der Stadt Haan mindestens mit der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan und eventuell weiteren erfahrenen Ansprechpartnern eine Aufstellung aller feststellbaren Hemmnisse für eine barrierefreie Mobilität in Haan zu erstellen.

 

Diese Aufstellung soll das Hemmnis selbst, den genauen Ort der Feststellung, finanziellen Umfang der Maßnahme um die Barrierefreiheit herzustellen und das Zeitfenster, bis wann die Barrierefreiheit hergestellt werden kann, beinhalten.

Die Aufstellung ist im nächsten SozA, BVVFA und der AG ÖPNV vorzulegen, so dass die Fachausschüsse dann soweit notwendig zu den einzelnen Maßnahmen beraten und ggfl. Beschlüsse fassen können, damit die Hemmnisse zeitnah behoben werden können.“

 

Die Herstellung der Barrierefreiheit, die Teilhabe behinderter Menschen, die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung sind gesetzlich geregelt, u. a. auch in dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).

 

Bei der Herstellung der Barrierefreiheit handelt es sich für die Verwaltung um eine Querschnittsaufgabe, verschiedene Aufgabenbereich sind angesprochen, wie zum Beispiel Stadtplanung, Angelegenheiten des Hoch- und Tiefbaus, Verkehrsangelegenheiten, ÖPNV, öffentliche Gebäude einschließlich Bildungseinrichtungen, Wohnen u. a. m.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann die Schaffung von Barrierefreiheit nur schrittweise umgesetzt werden. Bei laufenden Planungen / Maßnahmen werden Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt im Rahmen der Umstände.

 

Die Thematik kann / könnte auch im Rahmen der Innenstadtgestaltung / Bürgerbeteiligung aufgegriffen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.