Stellungnahme:
Unter dem 27.07.2013 beantragt Stv. Frau Lukat:
„Die Verwaltung der Stadt Haan wird vom Sozialausschuss beauftragt,
dass Mitarbeiter des Baudezernats der Stadt Haan mindestens mit der
ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan und eventuell weiteren
erfahrenen Ansprechpartnern eine Aufstellung aller feststellbaren Hemmnisse für
eine barrierefreie Mobilität in Haan zu erstellen.
Diese Aufstellung soll das Hemmnis selbst, den genauen Ort der
Feststellung, finanziellen Umfang der Maßnahme um die Barrierefreiheit
herzustellen und das Zeitfenster, bis wann die Barrierefreiheit hergestellt
werden kann, beinhalten.
Die Aufstellung ist im nächsten SozA, BVVFA und der AG ÖPNV
vorzulegen, so dass die Fachausschüsse dann soweit notwendig zu den einzelnen
Maßnahmen beraten und ggfl. Beschlüsse fassen können, damit die Hemmnisse
zeitnah behoben werden können.“
Die Herstellung der Barrierefreiheit, die Teilhabe behinderter
Menschen, die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung sind gesetzlich
geregelt, u. a. auch in dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (BGG NRW).
Bei der Herstellung der Barrierefreiheit handelt es sich für die
Verwaltung um eine Querschnittsaufgabe, verschiedene Aufgabenbereich sind
angesprochen, wie zum Beispiel Stadtplanung, Angelegenheiten des Hoch- und
Tiefbaus, Verkehrsangelegenheiten, ÖPNV, öffentliche Gebäude einschließlich
Bildungseinrichtungen, Wohnen u. a. m.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Schaffung von Barrierefreiheit nur schrittweise umgesetzt werden. Bei laufenden Planungen / Maßnahmen werden Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt im Rahmen der Umstände.
Die Thematik kann / könnte auch im Rahmen der Innenstadtgestaltung / Bürgerbeteiligung aufgegriffen werden.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.