Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren:
Unter dem 27.07.2013 beantragt
Stv. Frau Lukat:
„Die
Verwaltung der Stadt Haan wird vom Sozialausschuss beauftragt, dass Mitarbeiter
des Baudezernats der Stadt Haan mindestens mit der ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten der Stadt Haan und eventuell weiteren erfahrenen
Ansprechpartnern eine Aufstellung aller feststellbaren Hemmnisse für eine
barrierefreie Mobilität in Haan zu erstellen.“
(Siehe hierzu auch Vorlage 51/134/2013; SozA 08.10.2013; HFA 10.10.2013;
Rat 15.10.2013).
In seiner Sitzung am 08.10.2013 beschloss der Sozialausschuss:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, in Ergänzung der Vorlage 51/134/2013 die
vorliegende Aufstellung der Interessengemeinschaft blinder und sehbehinderter
Menschen in Haan hinsichtlich der Umsetzbarkeit mit Prioritäten aufzuarbeiten
und Sozialausschuss am 13.11.2013 hierüber zu berichten. Der Umsetzungsstand zu
der Vorschlagslisten des Seniorenbeirates ist ebenso vorzulegen.“
Zu den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2013 und
Rates am 15.10.2013 legte die Verwaltung mit Vorlage 51/134/2013/1 zu dem
Tagesordnungspunkt die Liste der Interessengemeinschaft blinder und
sehbehinderter Menschen über Hemmnisse für eine barrierefreie Mobilität
ergänzend vor.
Die vorliegenden Aufstellungen des Senior(inn)enbeirates (siehe Anlage
1 und der IG blinder und sehbehinderter Menschen (siehe Anlage 2)
wurden verwaltungsintern geprüft.
Die Liste aus der Begehung des Senior(inn)enbeirates wurde bereits dem
BVVFA im Rahmen des Themas „Umgestaltung der B 228 im Innenstadtbereich“
(Beratung am 21.03.2013, Vorlage 66/034/2013 und am 20.06.2013, Vorlage
66/034/2013/1) zur Erörterung vorgelegt.
In der Sitzung am 21.03.2013 beschloss der BVVFA zu den vom
Senior(inn)enbeirat vorgelegten Vorschlägen:
„3. Es gelangt die Umsetzung der
Querungshilfe zur Umsetzung, die unter Punkt 2.2.3 der Vorlage und in Anlage 5
dargestellt ist, jedoch unter der Prämisse, nur einen Durchlass in den
Grünstreifen einzuplanen.
(Anmerkung: Querungshilfe zwischen den Bushaltestellen am „Alten Markt“)
4. Dem Bau einer Querungshilfe auf der B 228
im Bereich des Bahnhofs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur
kommenden Sitzung des BVVFA zu prüfen, ob die Querungshilfe an der Einmündung
Eisenbahnstraße aus Gründen der besseren Einsehbarkeit nicht weiter östlich
verschoben werden könne.
5. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur
kommenden Sitzung des BVVFA zu prüfen, welche alternativen Möglichkeiten zum
Fußgängerschutz an der Kreuzung Martin-Luther-Straße / B 228 bestehen.
6. Auf
eine flächendeckende Einrichtung von Radfahr- oder Schutzstreifen auf der B 228
wird verzichtet. Die Verwaltung prüft aber bis zur nächsten Sitzung des BVVFA,
inwieweit Schutzstreifen in den Bereichen
·
vom
Kreisverkehr Nordstraße bis zur Einmündung der Kampstraße und
·
ab Höhe
Stadtwerke in Richtung Hilden
machbar sind.“
In der
seiner Sitzung am 20.06.2013 beschloss der BVVFA:
„Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird unter Berücksichtigung der
Beratungsergebnisse aus der Sitzung zur Kenntnis genommen.“
Beratungsergebnisse:
„Einmündung Martin-Luther-Straße / Kaiserstraße
Es besteht Einvernehmen, die Kurve nicht umzubauen und den Baum
zu erhalten. Stattdessen wird der Linksabbiegehaltestreifen von der B 228 in
die Martin-Luther-Straße um mindestens 5 Meter vom heutigen Standort nach
hinten verlegt. Zum Schutz der wartenden Fußgänger soll die Verwaltung prüfen,
ob statt der Kettengeländer rot-weiß-schraffierte Blumenkübel zum Einsatz
kommen können.
Punktuelle Verbesserungen der
Radverkehrssituation
Der Ausschuss zeigt sich mit den Ergebnissen im nördlichen Teil der B
228 (Kreisverkehr bis Kampstraße) unzufrieden und bittet die Verwaltung um eine
Überarbeitung. Dabei sollen die Fraktionen ihre diesbezüglichen Vorschläge der
Verwaltung anreichen.
Die Ausarbeitungen der Verwaltung zum südlichen der B 228 finden
hingegen die Zustimmung der Ausschussmitglieder.“
In der BVVFA-Sitzung am 19.09.2013 berichtete die Verwaltung über den
Sachstand bzw. das weitere Verfahren. Die Vorlage 66/042/2013 sowie ein Auszug aus
der Niederschrift der Sitzung am 19.09.2013 sind beigefügt (siehe Anlage 3).
Stellungnahme der Verwaltung
zu den vorliegenden Listen der Interessengemeinschaft blinder und sehbehinderte
Menschen sowie des Senior(inn)enbeirates / Aktueller Sachstand:
Zur Aufstellung der
Hemmnisse von der Interessengemeinschaft blinder und sehbehinderter Menschen:
Orientierung /
Beschilderung (Rathaus):
Die Beschilderungen im
Rathaus und den Verwaltungsgebäuden sind an zentralen Standorten angebracht;
sie sind ausreichend groß. Andere Standorte sind aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht möglich.
Visuelle oder akustische
Informationen scheitern bereits an den fehlenden Leitungswegen.
Treppen:
Bei den städtischen Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich die
Anforderungen des § 55 BauO NW unter Berücksichtigung der DIN 18040-1 erfüllt.
Bei größeren Baumaßnahmen in Bestandsgebäuden wird ebenfalls nach Möglichkeit
und jeweiliger örtlicher Gegebenheit die Barrierefreiheit hergestellt. In den
Bestandsgebäuden sollen in den nächsten Jahren im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten der Bauunterhaltung fehlende Kantenmarkierungen oder farbliche
Kontraste hergestellt werden, soweit dies technisch möglich ist. Bei der
Außentreppe des Rathauses wurde dies bereits umgesetzt.
Ampelanlagen:
Die Ampeln haben Taster für Sehbehinderte unter den gelben
Tastern. Auf akustische Signale wurde aus Lärmschutzgründen bewusst verzichtet.
Die Ampeln werden regelmäßig geprüft und sind voll funktionstüchtig.
Zur Begehung des
Senior(inn)enbeirates:
Zu 1. Innenstadt:
Abs. 1: Es soll ein „geschwindigkeitsdämpfendes,
gestalterisches Element“ im Bereich der Bushaltestellen auf der Kaiserstraße
geben. In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW gibt es hier keine
klassische Querungshilfe und keine zusätzliche Lichtsignalanlage. Dies wurde im
BVVFA auch so beschlossen. Die Umsetzung wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme
der B 228 durch den Landesbetrieb geschehen.
Abs. 2: Der Kurvenbereich der Martin-Luther-Straße
wird nicht umgebaut. Die Rückverlegung des Haltebalkens für Linksabbieger auf
der Kaiserstraße wurde von der Straßenverkehrsbehörde bereits angeordnet.
(Beschluss BVVFA vom 20.06.2013)
Abs. 3: Da die Straßenraumbreite bzw. die
Fahrbahnbreite im Innenstadtbereich zu gering ist können hier keine Radfahr-
oder Schutzstreifen angelegt werden (Beschluss BVVFA vom 21.03.2013).
Weitere Beobachtungen:
Die Räumphase für die Fußgänger wird als
ausreichend angesehen, die Bank wurde von Amt 70 geprüft, die Straßenlaternen
werden turnusmäßig gereinigt und die Toilette existiert nicht mehr, da sich das
Grundstück nicht mehr in öffentlicher
Hand befindet.
Zu 2. Alleestraße:
Abs. 1: Das Verkehrsschild wurde bereits ersetzt.
Die Entscheidung über einen Schutzstreifen auf der
Fahrbahn wurde auf den nächsten BVVFA vertagt. Aufgrund der geringen
Fahrbahnbreite ist ein Radfahr- oder Schutzstreifen nur begrenzt möglich, die
Parksituation muss nochmal geprüft werden. Es gibt erhebliche Bedenken seitens
des Landesbetriebes über die Umsetzung eines Radfahr- oder Schutzstreifen im
Bereich der Alleestraße.
Abs. 3+4: Der Kübel soll entfernt werden. Die
Einengung durch den Laternenmast lässt sich nicht verhindern. Die Parkplätze
sollen erhalten bleiben.
Abs. 5: Da es sich um die wasserführende Seite der Straße handelt, ist
eine weitere Absenkung nicht
gewollt.
Abs. 6: Noppensteine wurden bisher nur an den Ampelanlagen ausgetauscht.
Ein Austausch an allen Absenkungen entlang der B228 wurde bisher als nicht
erforderlich angesehen. Mittel sind dafür auch im nächsten Jahr nicht eingeplant.
Zu weitere Beobachtung:
Planung, Bau und Unterhaltung des Kreisverkehrs an der
Elberfelder Str./ Alleestr. ist Aufgabe des Landes/Straßen NRW. Bereits 2008
hat die CDU einen Antrag auf Verbesserung
der Gestaltung der Kreisverkehre und Ortseingänge gestellt. Unter
anderem auch für den vorgenannten
Kreisverkehr. Mittel in Höhe von 25.000 € wurden bereitgestellt. 2010 als
freiwillige Leistung (Stadt kam in die Haushaltssicherung) wurden die Mittel
wieder gestrichen. Auf Grund der derzeitigen Finanzsituation sind keine Mittel
für derartige „Freiwillige Leistungen“ in den nächsten Jahren eingeplant.
Zu 3. Bahnhofstraße:
Nordseite, in Richtung Hilden:
Abs. 1: Nein! Das Parkverbot hat seinen Sinn. Wir
befinden uns im Bereich der Querungshilfe.
Abs. 2: Die
Möglichkeit einer Absenkung für 2014 wird geprüft.
Abs. 3: Ist bereits erledigt. Verkehrsschild wurde
aufgestellt
Abs. 5+6: Die Absenkungen werden in absehbarer Zeit nicht
verändert. Ansonsten s. Absatz 6, Alleestr.
Abs. 7: Engstelle wurde geprüft. Kein Parkverbot.
Abs. 8: Eine Markierung ist bisher nicht
vorgesehen. Das Anliegen ist an den Landesbetrieb bzw. die Straßenmeisterei
weitergegeben worden.
Abs. 9: Beschilderung wird geprüft.
Abs. 10: Eine neue Querungshilfe soll am Bahnhof gebaut
werden (Beschluss BVVFA vom 20.06.2013). Hierzu muss aber auch die Haltestelle
Richtung Hilden verlegt werden. in den momentanen Planungen ist eine Verlegung
der Bushaltestelle stadtauswärts hinter die Eisenbahnbrücke geplant.
Diesbezüglich gab es auch schon Gespräche mit der Rheinbahn.
Südseite, in Richtung Innenstadt:
Abs. 1,5+6: Siehe
Stellungnahme zu Abs. 6, Alleestr.
Abs. 2+3: Beschilderung und Markierungen werden
geprüft.
Zu 4. Düsseldorfer Straße:
Nordseite:
Abs. 1: Ab der Einmündung Ohligser Straße bis zur
Einmündung Leichlinger/Erkrather Straße soll ein Radfahr- bzw. Schutzstreifen
angelegt werden (Beschluss BVVFA vom
20.06.2013). Die detaillierte Planung läuft in Absprache mit dem Landesbetrieb.
Eine Mittelinsel wie im Bereich des neuen Aldi
Marktes ist im Bereich des Rewe-Marktes nicht vorgesehen. Die Ausfahrt liegt im
Kreuzungs-/Ampelbereich. Die Beschilderung ist absolut richtig und muss
ausreichen.
Die Verlegung der Querungshilfe Erkrather
Straße ist nicht geplant.
Zu den fehlenden Noppensteinen: Siehe
Stellungnahme zu Abs. 6, Alleestr.
Südseite:
Abs. 1: Eine zusätzliche Bushaltestelle ist nicht
vorgesehen und damit auch eine weitere Querungshilfe nicht.
Zu den fehlenden Noppensteinen: Siehe Stellungnahme
zu Abs. 6, Alleestr.
Allgemein zur Südseite:
Stadteinwärts soll es weiterhin einen kombinierten
Geh-/Radweg geben.
Allgemein für Radfahrer und
-wanderer:
Es gibt Pläne für diese Trassen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.