Betreff
"Teilhabe behinderter Menschen in Haan ermöglichen" - Barrierefreie Mobilität - Barrierfrei im Verkehrsraum - Antrag von Stv. Frau Lukat vom 27.07.2013
Vorlage
51/134/2013/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

 Unter dem 27.07.2013 beantragt Stv. Frau Lukat:

 

„Die Verwaltung der Stadt Haan wird vom Sozialausschuss beauftragt, dass Mitarbeiter des Baudezernats der Stadt Haan mindestens mit der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Haan und eventuell weiteren erfahrenen Ansprechpartnern eine Aufstellung aller feststellbaren Hemmnisse für eine barrierefreie Mobilität in Haan zu erstellen.“

 

(Siehe hierzu auch Vorlage 51/134/2013; SozA 08.10.2013; HFA 10.10.2013; Rat 15.10.2013).

 

In seiner Sitzung am 08.10.2013 beschloss der Sozialausschuss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, in Ergänzung der Vorlage 51/134/2013 die vorliegende Aufstellung der Interessengemeinschaft blinder und sehbehinderter Menschen in Haan hinsichtlich der Umsetzbarkeit mit Prioritäten aufzuarbeiten und Sozialausschuss am 13.11.2013 hierüber zu berichten. Der Umsetzungsstand zu der Vorschlagslisten des Seniorenbeirates ist ebenso vorzulegen.“

 

Zu den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2013 und Rates am 15.10.2013 legte die Verwaltung mit Vorlage 51/134/2013/1 zu dem Tagesordnungspunkt die Liste der Interessengemeinschaft blinder und sehbehinderter Menschen über Hemmnisse für eine barrierefreie Mobilität ergänzend vor.

 

Die vorliegenden Aufstellungen des Senior(inn)enbeirates (siehe Anlage 1 und der IG blinder und sehbehinderter Menschen (siehe Anlage 2) wurden verwaltungsintern geprüft.

 

Die Liste aus der Begehung des Senior(inn)enbeirates wurde bereits dem BVVFA im Rahmen des Themas „Umgestaltung der B 228 im Innenstadtbereich“ (Beratung am 21.03.2013, Vorlage 66/034/2013 und am 20.06.2013, Vorlage 66/034/2013/1) zur Erörterung vorgelegt.

 

In der Sitzung am 21.03.2013 beschloss der BVVFA zu den vom Senior(inn)enbeirat vorgelegten Vorschlägen:

 

„3. Es gelangt die Umsetzung der Querungshilfe zur Umsetzung, die unter Punkt 2.2.3 der Vorlage und in Anlage 5 dargestellt ist, jedoch unter der Prämisse, nur einen Durchlass in den Grünstreifen einzuplanen.

(Anmerkung: Querungshilfe zwischen den Bushaltestellen am „Alten Markt“)

 

4. Dem Bau einer Querungshilfe auf der B 228 im Bereich des Bahnhofs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur kommenden Sitzung des BVVFA zu prüfen, ob die Querungshilfe an der Einmündung Eisenbahnstraße aus Gründen der besseren Einsehbarkeit nicht weiter östlich verschoben werden könne.

 

5. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur kommenden Sitzung des BVVFA zu prüfen, welche alternativen Möglichkeiten zum Fußgängerschutz an der Kreuzung Martin-Luther-Straße / B 228 bestehen.

 

6. Auf eine flächendeckende Einrichtung von Radfahr- oder Schutzstreifen auf der B 228 wird verzichtet. Die Verwaltung prüft aber bis zur nächsten Sitzung des BVVFA, inwieweit Schutzstreifen in den Bereichen

 

·      vom Kreisverkehr Nordstraße bis zur Einmündung der Kampstraße    und

·      ab Höhe Stadtwerke in Richtung Hilden

 

machbar sind.“

 

In der seiner Sitzung am 20.06.2013 beschloss der BVVFA:

 

„Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse aus der Sitzung zur Kenntnis genommen.“

 

Beratungsergebnisse:

 

„Einmündung Martin-Luther-Straße / Kaiserstraße

 

Es besteht Einvernehmen, die Kurve nicht umzubauen und den Baum zu erhalten. Stattdessen wird der Linksabbiegehaltestreifen von der B 228 in die Martin-Luther-Straße um mindestens 5 Meter vom heutigen Standort nach hinten verlegt. Zum Schutz der wartenden Fußgänger soll die Verwaltung prüfen, ob statt der Kettengeländer rot-weiß-schraffierte Blumenkübel zum Einsatz kommen können.

 

Punktuelle Verbesserungen  der Radverkehrssituation

 

Der Ausschuss zeigt sich mit den Ergebnissen im nördlichen Teil der B 228 (Kreisverkehr bis Kampstraße) unzufrieden und bittet die Verwaltung um eine Überarbeitung. Dabei sollen die Fraktionen ihre diesbezüglichen Vorschläge der Verwaltung anreichen.

Die Ausarbeitungen der Verwaltung zum südlichen der B 228 finden hingegen die Zustimmung der Ausschussmitglieder.“

 

In der BVVFA-Sitzung am 19.09.2013 berichtete die Verwaltung über den Sachstand bzw. das weitere Verfahren. Die Vorlage 66/042/2013 sowie ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung am 19.09.2013 sind beigefügt (siehe Anlage 3).

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den vorliegenden Listen der Interessengemeinschaft blinder und sehbehinderte Menschen sowie des Senior(inn)enbeirates / Aktueller Sachstand:

 

Zur Aufstellung der Hemmnisse von der Interessengemeinschaft blinder und sehbehinderter Menschen:

 

Orientierung / Beschilderung (Rathaus):

 

       Die Beschilderungen im Rathaus und den Verwaltungsgebäuden sind an zentralen Standorten angebracht; sie sind ausreichend groß. Andere Standorte sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.

       Visuelle oder akustische Informationen scheitern bereits an den fehlenden Leitungswegen.

 

Treppen:

 

       Bei den städtischen Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich die Anforderungen des § 55 BauO NW unter Berücksichtigung der DIN 18040-1 erfüllt. Bei größeren Baumaßnahmen in Bestandsgebäuden wird ebenfalls nach Möglichkeit und jeweiliger örtlicher Gegebenheit die Barrierefreiheit hergestellt. In den Bestandsgebäuden sollen in den nächsten Jahren im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Bauunterhaltung fehlende Kantenmarkierungen oder farbliche Kontraste hergestellt werden, soweit dies technisch möglich ist. Bei der Außentreppe des Rathauses wurde dies bereits umgesetzt.

 

Ampelanlagen:

 

       Die Ampeln haben Taster für Sehbehinderte unter den gelben Tastern. Auf akustische Signale wurde aus Lärmschutzgründen bewusst verzichtet. Die Ampeln werden regelmäßig geprüft und sind voll funktionstüchtig.

 

Zur Begehung des Senior(inn)enbeirates:

 

 

Zu 1. Innenstadt:

 

Abs. 1:  Es soll ein „geschwindigkeitsdämpfendes, gestalterisches Element“ im Bereich der Bushaltestellen auf der Kaiserstraße geben. In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW gibt es hier keine klassische Querungshilfe und keine zusätzliche Lichtsignalanlage. Dies wurde im BVVFA auch so beschlossen. Die Umsetzung wird im Zuge der Sanierungsmaßnahme der B 228 durch den Landesbetrieb geschehen.

 

Abs. 2:  Der Kurvenbereich der Martin-Luther-Straße wird nicht umgebaut. Die Rückverlegung des Haltebalkens für Linksabbieger auf der Kaiserstraße wurde von der Straßenverkehrsbehörde bereits angeordnet. (Beschluss BVVFA vom 20.06.2013)

 

Abs. 3:  Da die Straßenraumbreite bzw. die Fahrbahnbreite im Innenstadtbereich zu gering ist können hier keine Radfahr- oder Schutzstreifen angelegt werden (Beschluss BVVFA vom 21.03.2013).

 

Weitere Beobachtungen:

 

Die Räumphase für die Fußgänger wird als ausreichend angesehen, die Bank wurde von Amt 70 geprüft, die Straßenlaternen werden turnusmäßig gereinigt und die Toilette existiert nicht mehr, da sich das Grundstück nicht mehr  in öffentlicher Hand befindet.

 

Zu 2. Alleestraße:

 

Abs. 1:     Das Verkehrsschild wurde bereits ersetzt.

 

                 Die Entscheidung über einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn wurde auf den nächsten BVVFA vertagt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist ein Radfahr- oder Schutzstreifen nur begrenzt möglich, die Parksituation muss nochmal geprüft werden. Es gibt erhebliche Bedenken seitens des Landesbetriebes über die Umsetzung eines Radfahr- oder Schutzstreifen im Bereich der Alleestraße.

 

Abs. 3+4:     Der Kübel soll entfernt werden. Die Einengung durch den Laternenmast lässt sich nicht verhindern. Die Parkplätze sollen erhalten bleiben.

 

Abs. 5:     Da es sich um die wasserführende Seite der Straße handelt, ist eine weitere            Absenkung nicht gewollt. 

 

Abs. 6:     Noppensteine wurden bisher nur an den Ampelanlagen ausgetauscht. Ein Austausch an allen Absenkungen entlang der B228 wurde bisher als nicht erforderlich angesehen. Mittel sind dafür auch im nächsten Jahr nicht  eingeplant.

 

Zu weitere Beobachtung:

 

Planung, Bau und Unterhaltung des Kreisverkehrs an der Elberfelder Str./ Alleestr. ist Aufgabe des Landes/Straßen NRW. Bereits 2008 hat die CDU einen Antrag auf Verbesserung  der Gestaltung der Kreisverkehre und Ortseingänge gestellt. Unter anderem auch für den vorgenannten            Kreisverkehr. Mittel in Höhe von 25.000 € wurden bereitgestellt. 2010 als freiwillige Leistung (Stadt kam in die Haushaltssicherung) wurden die Mittel wieder gestrichen. Auf Grund der derzeitigen Finanzsituation sind keine Mittel für derartige „Freiwillige Leistungen“ in den nächsten Jahren eingeplant. 

 

 

Zu 3. Bahnhofstraße:

 

Nordseite, in Richtung Hilden:

 

Abs. 1:     Nein! Das Parkverbot hat seinen Sinn. Wir befinden uns im Bereich der Querungshilfe.

 

Abs. 2:     Die Möglichkeit einer Absenkung für 2014 wird geprüft. 

 

Abs. 3:     Ist bereits erledigt. Verkehrsschild wurde aufgestellt

 

Abs. 5+6: Die Absenkungen werden in absehbarer Zeit nicht verändert. Ansonsten s. Absatz 6,  Alleestr.

 

Abs. 7:     Engstelle wurde geprüft. Kein Parkverbot.

 

Abs. 8:     Eine Markierung ist bisher nicht vorgesehen. Das Anliegen ist an den Landesbetrieb bzw. die Straßenmeisterei weitergegeben worden.

 

Abs. 9:     Beschilderung wird geprüft.

 

Abs. 10:  Eine neue Querungshilfe soll am Bahnhof gebaut werden (Beschluss BVVFA vom 20.06.2013). Hierzu muss aber auch die Haltestelle Richtung Hilden verlegt werden. in den momentanen Planungen ist eine Verlegung der Bushaltestelle stadtauswärts hinter die Eisenbahnbrücke geplant. Diesbezüglich gab es auch schon Gespräche mit der Rheinbahn.

 

Südseite, in Richtung Innenstadt:

 

Abs. 1,5+6: Siehe Stellungnahme zu Abs. 6, Alleestr.

 

Abs. 2+3:     Beschilderung und Markierungen werden geprüft.

 

 

Zu 4. Düsseldorfer Straße:

 

Nordseite:

 

Abs. 1:     Ab der Einmündung Ohligser Straße bis zur Einmündung Leichlinger/Erkrather Straße soll ein Radfahr- bzw. Schutzstreifen angelegt werden  (Beschluss BVVFA vom 20.06.2013). Die detaillierte Planung läuft in Absprache mit dem Landesbetrieb.

                 Eine Mittelinsel wie im Bereich des neuen Aldi Marktes ist im Bereich des Rewe-Marktes nicht vorgesehen. Die Ausfahrt liegt im Kreuzungs-/Ampelbereich. Die Beschilderung ist absolut richtig und muss ausreichen.

Die Verlegung der Querungshilfe Erkrather Straße ist nicht geplant.

 

Zu den fehlenden Noppensteinen: Siehe Stellungnahme zu Abs. 6, Alleestr.

 

 

Südseite:

 

Abs. 1:     Eine zusätzliche Bushaltestelle ist nicht vorgesehen und damit auch eine weitere Querungshilfe nicht.

 

                 Zu den fehlenden Noppensteinen: Siehe Stellungnahme zu Abs. 6, Alleestr.

 

Allgemein zur Südseite:

 

                 Stadteinwärts soll es weiterhin einen kombinierten Geh-/Radweg geben.

 

Allgemein für Radfahrer und -wanderer:

 

                 Es gibt Pläne für diese Trassen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.