Betreff
"Internationale Gärten" - Integration mit Gartenstadtcharakter - Antrag von Stv. Frau Lukat vom 26.04.2013
Vorlage
51/136/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Unter dem 26.04.2013 beantragte Stv. Frau Lukat (siehe Anlage):

 

„Die Verwaltung wird vom Sozialausschuss beauftragt, die Realisierung des Projekts „Internationale Gärten“ zu prüfen, ob hier ein Träger / Verein / Interessengemeinschaft für dieses Projekt gefunden werden kann, landwirtschaftliche Flächen in gut erreichbarer Lage zur Verfügung gestellt würden und welche Kosten für die Realisierung eines derartigen Projekts entstehen würden.“

 

In seiner Sitzung am 19.06.2013 beschloss der Sozialausschuss:

 

„Die Verwaltung wird vom Sozialausschuss beauftragt, die Realisierung des Projekts „Internationale Gärten“ zu prüfen, ob hier ein/e Träger / Verein / Interessengemeinschaft für ein solches Projekt gefunden werden kann. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, weitere oder ergänzende integrative Projekte mit Gartenstadtcharakter aufzuzeigen in einer Vorlage zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 13.11.2013.“

 

Derzeit wird durch den Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V. ein Projekt konzipiert, das sich mit Zuwanderer-Kultur im Kreis Mettmann beschäftigen wird. Es handelt sich um einen sog. GWO-Projektantrag beim Bundesamt für Integration und Flüchtlinge und wird das Thema „Internationale Gärten“ beinhalten. Der Caritasverband erklärt, er könne sich vorstellen, im Rahmen des Projektes (oder auch außerhalb dieses Projektes) in Haan das Thema umsetzen zu versuchen.

 

Im Rahmen der Projektförderung wäre ein Eigenanteil von 10 % aufzuwenden, die Höhe des Eigenanteils in einem voraussichtlich geringen Umfang ist noch nicht überschaubar. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch außerhalb einer Förderung eine professionelle Unterstützung zu leisten ist.

 

Ein Vertreter des Caritasverbandes wird in der Sitzung über das Projekt berichten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Konkretisierung der Förderantrages durch den Caritasverband abzuwarten. Nach Konkretisierung und Entscheidung über den Förderantrag wird die Verwaltung die Angelegenheit erneut vorlegen.

 

Eine Aufgabenwahrnehmung - auch in geringem Umfang - durch die Verwaltung erfordert nach § 41 (1) s) GO NRW einen entsprechenden Ratsbeschluss.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

 

Die finanzielle Auswirkung kann derzeit nicht dargestellt werden.