Betreff
Neue Kindertageseinrichtung Dinkelweg ("Hasenhaus") - Mehraufwand für Ersteinrichtung und Außengelände - Antrag des Caritasverbandes vom 11.10.2013
Vorlage
51/144/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan übertrug die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertageseinrichtung „Hasenhaus“ mit Beschluss vom 11.12.2012 (nach Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss am 06.09. und 15.11.2012 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2012) dem Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V. (siehe Vorlagen 51/084/2012 und 51/084/2012/1).

 

Nach Recherchen Mitte 2012 bei anderen Kommunen schätzte die Verwaltung den Aufwand für die Ersteinrichtung und Herrichtung des Außengeländes auf rd. 250.000 € (siehe Vorlage 51/084/2012), der Caritasverband erklärte, er trage einen Eigenanteil von max. 25.000 €.

 

Mit Ratsbeschluss vom 04.06.2013 wurde für vorgenannte Maßnahme ein städtischer Zuschuss von 225.000 € bei Produktsachkonto 060110.531813 (Zuweisungen/Zuschüsse f. lfd. Zwecke - übrige - KiGaTräger) in den Haushalt 2013 eingestellt (siehe Vorlage 51/114/2013).

 

Mit Schreiben vom 11.10.2013 (siehe Anlage) konkretisiert der Caritasverband auf Grund aktueller Erkenntnisse aus vergleichbaren eigenen Maßnahmen in anderen kreisangehörigen Städten den Bedarf für die Ersteinrichtung und Herrichtung des Außengeländes auf nunmehr 120.000 € je Gruppe = 360.000 € Gesamtaufwand. Der städtische Zuschuss beträgt dann (360.000 € abzgl. Trägeranteil von max. 25.000 €) bis zu 335.000 €. Der Mehraufwand gegenüber der bisherigen haushaltsmäßigen Einplanung beträgt 110.000 € und ist im Haushalt 2014 zusätzlich zu veranschlagen.

 

Die Zuschussgewährung wird seitens der Verwaltung im Trägervertrag mit der Verpflichtung zum kostenbewussten und wirtschaftlichen Handeln eingearbeitet und ein Verwendungsnachweis verpflichtend. Der Entwurf des Trägervertrages befindet sich noch in der Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann e. V., Johannes-Flintrop-Str. 19, 40822 Mettmann, vom 11.10.2013 wird der städtische Zuschuss für die Ersteinrichtung sowie für die Herrichtung des Außen(spiel)geländes auf insgesamt bis zu 335.000 € festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Mehraufwand von 110.000 € gegenüber der bisherigen Haushaltsplanveranschlagung 2013 für den Haushalt 2014 bei Produktsachkonto 060110.531813 einzuplanen.

Finanz. Auswirkung:

 

Produktsachkonto 060110531813:

 

Gesamtaufwand:                                         335.000 €

Mehraufwand gegenüber Ansatz 2013:  110.000 €

 

Hinweis:

Die Verwaltung wird den Mehraufwand in den Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014 einarbeiten.