Betreff
Neue Kindertageseinrichtung Dinkelweg ("Hasenhaus") - Mehraufwand für Ersteinrichtung und Außengelände - Antrag des Caritasverbandes vom 11.10.2013
Vorlage
51/144/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 51/144/2013 legte die Verwaltung den Antrag des Caritasverbandes vom 11.10.2013 (Anlage 1) vor und empfahl, dem Caritasverband für die neu zu errichtende Kindertageseinrichtung im Dinkelweg („Hasenhaus“) einen städtischen Zuschuss in Höhe des Mehraufwandes von 110.000 € für die Ersteinrichtung und die Herrichtung des Außen(spiel)geländes zu gewähren.

 

In seiner Sitzung am 21.11.2013 setzte der Jugendhilfeausschuss die Entscheidung aus (Vertagung auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.01.2014), damit die Verwaltung in Abstimmung mit dem Träger den genannten Mehraufwand anhand einer detaillierten Kostenaufstellung konkretisiert.

 

Unter dem 07.01.2014 legt der Caritasverband eine Kostenschätzung nach „Kostenarten“ vor (Anlage 2).

 

Eine arbeitsintensive tiefergehende Kalkulation der einzelnen Kostenarten ist im Hinblick auf den aktuellen Sachstand der Neubauangelegenheit nicht möglich. Dies kann erst im Zusammenhang mit der erforderlichen Ausarbeitung der Ausschreibungen sowie den Ausschreibungsergebnissen erfolgen.

 

Die Verwaltung hat keine Erkenntnisse, dass Kostenarten und Kostenschätzungen unangemessen sind.

 

Die Verwaltung wird gegenüber dem Caritasverband regeln, dass städtische Mittel nur bei und nach entsprechender Auftragserteilung abzurufen sind und nach Abschluss aller Maßnahmen auf der Grundlage der Rechnungen / Zahlungen ein Verwendungsnachweis geführt wird.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.01.2014 wird ein Vertreter des Caritasverbandes zur Beantwortung von Fragen anwesend sein.

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann e. V., Johannes-Flintrop-Str. 19, 40822 Mettmann, vom 11.10.2013 sowie auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 07.01.2014 wird der städtische Zuschuss für die Ersteinrichtung sowie für die Herrichtung des Außen(spiel)geländes auf insgesamt bis zu 335.000 € festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Mehraufwand von 110.000 € gegenüber der bisherigen Haushaltsplanveranschlagung 2013 für die Haushaltsberatung 2014 in der entsprechenden Vorlage zu berücksichtigen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Produktsachkonto 060110531813:

 

Gesamtaufwand:                                         335.000 €

Mehraufwand gegenüber Ansatz 2013:  110.000 €

 

Hinweis:

Im Hinblick auf die ausgesetzte Entscheidung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.11.2013 wurde der Mehraufwand in Höhe von 110.000 € entgegen des Hinweises in der Vorlage 51/144/2013 nicht im Haushaltsplan 2014 – Verwaltungsentwurf – eingearbeitet.