Sachverhalt:
Die Angelegenheit wurde in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 21.11.2013 und 23.01.2014 vorgelegt.
Der
Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 23.01.2014:
Auf Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann e. V.,
Johannes-Flintrop-Str. 19, 40822 Mettmann, vom 11.10.2013 sowie auf der
Grundlage der Kostenschätzung vom 07.01.2014 wird der städtische Zuschuss für
die Ersteinrichtung sowie für die Herrichtung des Außen(spiel)geländes auf
insgesamt bis zu 335.000 € festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Mehraufwand von 110.000 € gegenüber der bisherigen Haushaltsplanveranschlagung
2013 für die Haushaltsberatung 2014 in der entsprechenden Vorlage zu
berücksichtigen.
Auf Grund der
Diskussion im Jugendhilfeausschuss am 23.01.2014 über die Größe der
Außenspielfläche erklärte die Verwaltung, weitere Angaben vom Investor / Träger
zur Überprüfung der Flächenangabe einzuholen und in der kommenden
HFA-/Ratssitzung vorzulegen. Vom Ausschuss wurde erklärt, er gehe solange in
seinem Beschluss von 1.900 qm aus.
Es liegt die Stellungnahme des Caritasverbandes vom 03.02.2014 mit Anlagen vor (Anlage 1). Hiernach ist die Kostenkalkulation für die Position „Außenspielgelände“ von ursprünglich 196.400 € um 43.051,38 € zu reduzieren auf nunmehr 153.348,62 €.
Berechnung des Zuschusses:
Kostenaufstellung 07.01 2014
- Gesamtaufwand: 363.598,48 €
- Außengelände ./. 196.400,00 €
Kostenaufstellung 04.02.2014
-
Außengelände + 153.348,62 €
Summe 320.547,10 €
Eigenanteil Caritasverband ./.
25.000,00 €
Endbetrag 295.547,10 €
Die Umstände / der Sachverhalt sind aus der Stellungnahme des Caritasverbandes sowie der Kostenberechnung zu entnehmen. Die Außenspielfläche und die sonstigen Flächen sind aus dem vom Investor für die öffentliche Beratung freigegebenen Plan (Anlage 2) ersichtlich.
Die nutzbare Außenspielfläche beträgt rd. 900 qm. Aus dem Plan ist ersichtlich, dass die Außenspielfläche auf dem Kamm des Lärmschutzwalles abgegrenzt wird. Die hinter der Kammlinie des Lärmschutzwalles liegenden Flächen sind als Außenspielfläche nicht zu nutzen. Dies gilt ebenso für den Bereich nördlich des Gebäudes, im Plan als Grünfläche bezeichnet.
Beschlussvorschlag:
Auf Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann e. V., Johannes-Flintrop-Str. 19, 40822 Mettmann, vom 11.10.2013 sowie auf der Grundlage der Stellungnahme des Caritasverbandes vom 03.02.2014 und der Kostenberechnung vom 04.02.2014 wird der städtische Zuschuss für die Ersteinrichtung sowie für die Herrichtung des Außen(spiel)geländes auf insgesamt bis zu 295.550 € festgesetzt.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Sachverhalt.