Bezug: Auftrag gemäß Beratung aus der Sitzung des BVVFA vom 20.06.2013
Sachverhalt:
Sachstandsbericht:
Nach der letzten Sitzung des BVVFA prüfte
die Verwaltung die im Beschluss formulierten Möglichkeiten zur Verbesserung der
Radverkehrssituation.
Verbesserungen der Radverkehrssituation Alleestraße
(Kreisverkehr bis Kampstraße):
Verlängerung
des Radweges stadtauswärts:
Die
Verwaltung wurde in der letzten Sitzung beauftragt zu prüfen, ob durch Nutzung
des Grünstreifens zusätzlicher Spielraum für Radwege gewonnen werden kann.
Eine
Verlängerung des stadtauswärts führenden Radweges um ca. 120 m bis Haus-Nr. 54
ist generell möglich. Der an den bestehenden Gehweg angrenzende Grün- bzw.
Schotterstreifen (siehe Anlage 1) befindet sich auf städtischem Grundstück.
Der
nutzbare Gehwegbereich liegt unter Inanspruchnahme des Grünstreifens bei einer
Breite von ca. 4,00-4,50 m. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010) sollte der Radweg bei einem getrennten Geh- und Radweg eine Breite von
1,60-2,00 m (abhängig von der Verkehrsstärke) haben, zzgl. einem
Sicherheitsstreifen von mindestens 50 cm. Der Gehweg sollte mindestens 2,50 m
breit sein (siehe Anlage 2). Da der Radverkehr in diesem Bereich nicht sehr
hoch ist, können hier die Mindestmaße angewendet werden, so dass der nutzbare
Raum ausreichend ist.
Allerdings
befinden sich auch zwei Hindernisse im zukünftigen Radwegebereich (siehe Anlage
3). Hier würden zwei Engstellen entstehen. Die Verwaltung empfiehlt im Falle
des Umbaus die Entfernung des einzeln stehenden Baumes.
Zur
Umsetzung des Vorhabens müssten ca. 500 m² des Gehwegbereichs, teilweise von
Grund auf, erneuert werden. Bei einem Kostenansatz von etwa 80 €/m² belaufen
sich die Kosten für die Maßnahme auf ca. 40.000 €.
Die
Beratung und gegebenenfalls die Entscheidung zur Mittelbereitstellung in Höhe
von 40.000,- € ist durch die politischen Gremien im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen im HFA und Rat im März durchzuführen.
Schutzstreifen
stadteinwärts und halbhüftiges Parken vor Haus-Nr. 22-44:
Die
Verwaltung wurde in der letzten Sitzung beauftragt zu prüfen, ob auf der
Alleestraße in Höhe der Hausnummern 22-44 halbhüftiges Parken erlaubt werden
kann. Es soll untersucht werden, ob durch die Mitbenutzung des Gehwegbereiches
ausreichend Platz für einen Fahrradschutzstreifen und gleichzeitiges Parken
vorhanden ist.
Die
vorhandene Fahrbahnbreite in diesem Bereich beträgt ca. 9,00-10,00 m, die
Gehwegbreite stadtauswärts ca. 2,00 m. Selbst bei einer (nicht zu empfehlenden)
Kombination der Mindestbreiten für den Fahrradschutzstreifen (1,60 m), die
Fahrstreifen (2 x 3,25 m) und das halbhüftige Parken (2,00 m), bliebe nur noch
eine Restgehwegbreite von ca. 90 cm (s. Anlage 4/Foto 1). Dies ist definitiv zu
wenig, um den Fußgängerverkehr vernünftig zu führen.
Desweiteren
befindet sich an Haus-Nr. 40 ein zur Straße hin auskragendes Dach (siehe Anlage
4/Foto 2). Dieses würde insbesondere beim Einparken für größere Fahrzeuge eine
erhöhte Unfallgefahr darstellen, da es beim halbhüftigen Parken in das
Lichtraumprofil hineinragt. Dieser Abschnitt des Gehweges ist zur Teilnutzung
für halbhüftiges Parken nicht geeignet.
Die
Verwaltung empfiehlt weiterhin, zur Durchsetzung eines durchgehenden,
stadteinwärts führenden Fahrradschutzstreifens auf der Alleestraße vom
Kreisverkehr bis zur Einmündung Wiesenstraße, auf das Parken vor Haus-Nr. 22-44
zu verzichten. Die vorhandene Straßenraumbreite ist für eine Kombination der
geforderten Nutzungsarten nicht ausreichend.
Der Beschluss zu
den beiden Punkten erfolgt nach Beratungsergebnis der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Beratung im Ausschuss
Finanz. Auswirkung:
Je nach Beratungsergebnis. Siehe Sachverhalt.