Betreff
Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: Linien SB 50 und 786
Vorlage
61/151/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im noch gültigen 2. Nahverkehrsplan sowie im Entwurf des 3. Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann ist eine Maßnahme „Tausch der Linienendpunkte SB 50 und 786 in Haan“ enthalten. Die Linie 786 führe danach künftig zur Endhaltestelle Bettina-von-Arnim-Straße, die Schnellbuslinie (SB) 50 zum Nachbarsberg. Gemäß Entwurf des Nahverkehrsplans stimmt die Rheinbahn dieser Maßnahme zu.

 

Auch die Stadt Haan hat dieser Maßnahme in ihrer vom Rat der Stadt Haan am 17.12.2013 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans aufgrund der im Entwurf des Nahverkehrsplans genannten Vorteile zugestimmt. Die Bedienung des Siedlungsbereichs Nachbarsberg mit der Schnellbuslinie von und nach Düsseldorf lässt eine höhere Fahrgastnachfrage erwarten und dient der Stabilisierung der Fahrgastnachfrage. Die Stadt Haan hat in ihrer Stellungnahme bereits darum gebeten, den Tausch der Linienendpunkte der Linien 786 und SB 50 so schnell wie möglich, spätestens zum Sommer 2014 umzusetzen und bereits angekündigt, dass sie einen Antrag auf vorzeitige Maßnahmenumsetzung stellen möchte.

 

Am 07.01.2014 teilte die Rheinbahn nun mit, dass in diesem Jahr lediglich ein Fahrplanwechsel im April vorgesehen ist. Den nächsten Fahrplanwechsel solle es erst im Herbst 2015 geben. Wenn die Maßnahme noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll, müsse dies bis Ende Januar verbindlich mitgeteilt werden. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, einen entsprechenden Antrag beim ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Mettmann zu stellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Die Linienendpunkte der Linien 786 und SB 50 in Haan sollen zum nächsten Fahrplanwechsel getauscht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Kreis Mettmann zu stellen.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Stadt Haan wird an den Kosten für den ÖPNV beteiligt. Der Kreis Mettmann muss infolge seiner Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Umlagebetrag aufbringen. Der Kreis legt diesen nach buskilometrischen Leistungen auf die betroffenen kreisangehörigen Städte um. Pro Buskilometer sind rd. 80 Cent zu zahlen.

 

 

Die Rheinbahn wurde gebeten, die finanziellen Auswirkungen des Tauschs der Linienendpunkte der Linien 786 und SB 50 darzustellen. Mit Schreiben vom 13.01.2014 (Anlage) teilte sie mit, dass es sich um eine leistungsneutrale und damit kostenneutrale Änderung des Bedienungsangebots handelt. Die von der Rheinbahn im dritten Absatz angesprochene Fortführung der Linie SB 50 ins Gewerbegebiet Ost ist im Entwurf des Nahverkehrsplans als Prüfauftrag enthalten.