Betreff
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
- Situationsbericht und Maßnahmen zur sofortigen vorübergehenden Unter-bringung in den Räumlichkeiten Bachstr. 64
- Aufhebung des Sperrvermerks für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen für die beiden Containergebäude an der unteren Landstraße bei Produkt 100400
Vorlage
51/154/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 1.   Ausgangslage / Aktuelle Situation

       Die Verwaltung hat in der Vergangenheit in den poltischen Gremien kontinuierlich über Entwicklungen bzw. aktuelle Sachstände hinsichtlich der untergebrachten Flüchtlinge informiert.

Aktuell (Stand: 15.01.2014):  118 in Übergangsheimen bzw. sonstigen Gebäuden untergebrachte Flüchtlinge (darüber hinaus 20 Flüchtlinge in Privatwohnungen)

 

Verteilung:

-    Übergangsheime                               66 Flüchtlinge

-    Gebäude „Polnische Mütze“            25 Flüchtlinge

-    Bachstraße (Schulpavillon)             27 Flüchtlinge

Die verfügbaren Unterbringungskapazitäten sind erschöpft. Dies betrifft auch die vorhandenen Kapazitäten in den Notunterkünften Dellerstraße und Heidfeld (Wohnungslose). Die Verwaltung beabsichtigt, im Sozialausschuss ergänzende Informationen zur Belegungsstruktur und -entwicklung durch eine Präsentation zu geben.

Mit Ratsbeschluss vom 04.06.2013 zum Haushalt 2013 wurden Maß­nahmen zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten für ca. 90 Flüchtlinge (= ca. 30 Plätze Ellscheid / ca. 60 Unterbringungsmöglichkeiten untere Landstraße) etatisiert (siehe Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Übergangswohn­heime). Im Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014 erfolgt eine Aktualisierung:

·      In 2013/2014 Errichtung eines zweigeschossigen Containergebäudes (angemietet) mit rd. 30 Einzelzimmern und entsprechenden Nebenräumen am Standort Ellscheid.

- Mietgebäude, Laufzeit 15 Jahre

- Inbetriebnahme zum 01.07.2014 € (geplant)

- Vorhandenes Gebäude am Standort Ellscheid bleibt bis zur Abgängigkeit.

- Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen 2013/2014: 460.000 € (davon rd. 72.000 € in 2013)

- Höhe der Miete: jährlich 89.750 €

- Gebäudeversicherung: jährlich 5.000 €

 

·      In 2014/2015 Errichtung eines zweigeschossigen Containergebäudes (angemietet) mit 30 Unterbringungsmöglichkeiten und entsprechenden Nebenräumen am Standort untere Landstraße.

- Mietgebäude, Laufzeit 15 Jahre

- Inbetriebnahme zum 01.07.2015

- Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen 2014/2015/2016: 0,977 Mio. € (davon 550.000 € in 2014, 300.000 € in 2015, 127.000 € in 2016) - für beide Unterkünfte untere Landstraße -

- Höhe der Miete: jährlich 89.750 €

- Gebäudeversicherung: jährlich 5.000 €

 

·      In 2015/2016 Errichtung eines zweigeschossigen Containergebäudes (angemietet) mit 30 Unterbringungsmöglichkeiten und entsprechenden Nebenräumen am Standort untere Landstraße

- Mietgebäude, Laufzeit 15 Jahre

- Inbetriebnahme zum 01.07.2016

- Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen: siehe vorstehende Maßnahme

- Höhe der Miete: jährlich 80.000 €

- Gebäudeversicherung: jährlich 4.000 €

 

Der Betrag von 0,977 Mio. € für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen für die Wohnunterkünfte untere Landstraße sind im Haushaltsplanentwurf 2014 (wie in 2013 der Betrag von 700.000 €) gesperrt. Freigabe durch HFA.

 

Fazit:

 

Ein Start der Maßnahme untere Landstraße ist auf Grund des Sperrvermerks nicht erfolgt.

Im Rahmen der anstehenden politischen Beratungen zu den Verwaltungsvereinbarungen mit dem Land zur „polnischen Mütze“ ist eine Beschlussfassung zu dem kurzfristigen Abriss der dort vorhandenen Notunterkünfte (Wohngebäude, aktuell 25 untergebrachte Flüchtlinge) herbei zu führen. Die Erweiterungskapazitäten am Standort Ellscheid werden im Wesentlichen hierfür wegen des Zeitablaufs / kurzfristiger Abriss und Kapazität Ersatz sein müssen.

Die Herrichtung des ehem. VHS-Gebäudes wird einen längeren Zeitraum voraussichtlich in Anspruch nehmen. Das Untergeschoss des Kita-Gebäudes ist mit neuen Flüchtlingen auf Grund fehlender anderer Kapazitäten zu belegen.

 

2.    Entwicklungen

2.1  Untergebrachte Flüchtlinge

Die Anzahl der in den Übergangsheimen (und sonstigen Gebäuden) unterge­brachten Flüchtlinge stieg in den zurückliegenden zwei Jahren (Ende 2011 - 15.01.2014) um 57 Flüchtlinge auf insgesamt 118 Flüchtlinge (= + 93,5 %). Die Steigerungsrate in dem letzten Vierteljahr (Mitte Oktober 2013 bis Mitte Januar 2014) beträgt + 24 Flüchtlinge (=  Ø + 8 Flüchtlinge / Monat !).

 

Übersicht über die Entwicklung

Anzahl der in Übergangsheimen und sonstigen Gebäuden (ohne Wohnun­gen) untergebrachten Flüchtlinge

Ende 2011

Ende 2012

Juni 2013

21.10. 2013

14.11. 2013

04.12. 2013

15.01. 2014

61

80

92

94

106

114

118

 

Grafische Darstellung: Entwicklung / Trend

 

Entsprechend dem dargestellten Kurvenverlauf muss, bei annähernd gleichblei­bender Entwicklung, mit rd. 40 weiteren unterzubringenden Flüchtlingen bis Jah­resmitte 2014 gerechnet werden.

Eine reale Voraussage zum „Zuzug“ kann nicht erfolgen und ist von zuständigen Stellen nicht zu erhalten. Asyl-Erstantragsteller werden nach einem Quoten­schlüssel den Kommunen zugewiesen (, die aktuelle Quote von Anfang Januar 2014 für Haan beträgt -6). Asyl-Folgeantragsteller werden grundsätzlich der Kommune zugewiesen, in denen sie für das erste Asylverfahren zugewiesen waren. Asyl-Folgeantragsteller werden in der ange­sprochen Quote nicht berücksichtigt. 

 

2.2  Neue Containergebäude / Haushaltspläne 2013 und 2014

       Im Haushaltsplan 2013 war die Inbetriebnahme der neuen Containergebäude am Standort Ellscheid für den 1.1.2014 eingeplant. Gegenüber der ursprünglichen Terminplanung ergaben sich im Laufe des Jahres zeitliche Ver­zögerungen auf Grund von Fragestellungen und Klärungen zur geeigneten Beschaffungsart. Auf Antrag wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der beiden Beschaffungsvarianten Anmietung und Kauf erstellt. Nach der endgültigen Fest­legung auf Beschaffung durch Anmietung ergab sich in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung die vergaberechtliche Not­wendigkeit einer zeitaufwendigen EU-weiten Ausschreibung der Leistung nach VOL. Insgesamt führte dies zu Verzögerungen von mehreren Monaten.

       Die Etatisierung der laufenden Erträge und Aufwände für die Nutzung der neuen Containergebäude Ellscheid und untere Landstraße in den Produkten 100400 und 050200 wurden im Haushaltsplanentwurf 2014 in 2014 (Ellscheid) sowie in 2015 und 2016 (untere Landstraße) um jeweils ein halbes Jahr nach hinten verschoben.

      

3.    Maßnahmen

       Zur sofortigen, vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen sind die nach­folgend dargestellten Maßnahmen geplant.

 

       Ehemalige OGS-Räume im Untergeschoss des Kita-Gebäudes Bachstraße

In dem momentan leer stehenden Teil des Kita-Gebäudes im Untergeschoss befinden sich 4 Klassenräume und ein kleiner WC-Bereich, die zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden können. Im vorü­bergehend ebenfalls mit Flüchtlingen belegten benachbarten Schulpavillon-Gebäude stehen Küche und Dusch-/Waschbereich zur Mitbenutzung zur Verfügung. Bei einer ersten Begehung mit einem Brandschutzgutachter wurden keine Hinde­rungsgründe erkannt. Die Bauaufsicht ist jedoch bezüglich der Umnutzung ebenfalls noch einzubinden. In geringem Umfang notwendige bauliche Ertüchti­gungsmaßnahmen können kurzfristig erfolgen.

Kostendeckung erfolgt aus dem lfd. Bauunterhaltungsbudget.

Unterbringungskapazität: Abhängig von der Struktur (Einzelpersonen / Familien) rd. 20 Flüchtlinge.

Der Träger der Kindertageseinrichtung wurde über diese Maßnahme informiert.

 

Ehemaliges VHS-Gebäude Bachstraße

In dem momentan leer stehenden, 2-geschossigen ehemaligen VHS-Gebäude stehen mehrere Räume unterschiedlicher Größen zur Verfügung. Küche und Sanitärbereich auf unterem Standard müssen neu geschaffen werden. Die Elek­trik muss überarbeitet werden. Die Heizung kann mit wenig Aufwand wieder in Betrieb genommen werden. Eine erste Begehung mit einem Brandschutzgut­achter ergab erwartungsgemäß diverse Auflagen und Kompensationsmaßnah­men (Brandschutztüren, Rauchmelder etc.). Es ist von Vorteil, dass das Gebäude über massive Geschossdecken verfügt. Es ist ein Nutzungsänderungs­antrag zu stellen und ein Brandschutzkonzept mit dem Vorbeugenden Brand­schutz und der Bauaufsicht abzustimmen.

Grob geschätzte Kosten bis zu 150.000 €. Bauzeit 3-4 Monate ab Projektfrei­gabe.

Unterbringungskapazität: Abhängig von der Struktur (Einzelpersonen / Familien) rd. 30 Flüchtlinge.

Der Träger der Kindertageeinrichtung wurde über diese Maßnahme informiert.

 

Für die beiden vorstehenden Maßnahmen werden derzeit die Kosten konkreti­siert. Im Verlauf des „Sitzungszuges“ wird die Verwaltung über den jeweils aktu­ellen Stand berichten.

 

       Weiteres Vorgehen

       Die neuen am Standort Bachstraße zu schaffenden vorübergehenden (voraussichtlich bis 2015/2016) Kapazitäten können dauerhaft nur „teilweise“ durch die eingeplanten Maßnahmen untere Landstraße mit ca. 60 Unterbringungsmöglichkeiten (für Einzelpersonen und Familien) ersetzt werden. Es sind kurz- und  mittelfristig weitere „dauerhafte“ Kapazitäten zu realisieren. Das ehemalige Musikschulgebäude an der Dieker Straße kann hierfür nicht nach den erfolgten Prüfungen gesichert werden.           

       Die Verwaltung prüft deshalb, ob leer stehende (Gewerbe-)Immobilien für die Bedarfsde­ckung herangezogen werden können.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, das leer stehende Untergeschoss des Gebäu­des der Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für die vorüberge­hende Unterbringung von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme voraussichtlich bis 2015/2016 (Abschluss Bebauungsplanverfahren und Vermarktung sowie Fertigstellung der Erweiterungskapazitäten an der unteren Landstraße) herzurichten.

2.    Der Rat stimmt der Leistung von 150.000 € Aufwendungen / Auszahlungen zur Herrichtung des ehem. VHS-Gebäudes an der Bachstr. 64 zur vorübergehenden Unterbringung von ca. 30 Flüchtlingen (siehe Ziffer 1.) bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Produkts 100400 (städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime) zu.

3.    Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen in Höhe von 0,977 Mio. € für die beiden Containergebäude an der unteren Landstraße für ca. 60 Flüchtlinge bei Produkt 100400 (städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime) auf.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.