- Situationsbericht und Maßnahmen zur sofortigen vorübergehenden Unter-bringung in den Räumlichkeiten Bachstr. 64
- Aufhebung des Sperrvermerks für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen für die beiden Containergebäude an der unteren Landstraße bei Produkt 100400
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
/ Aktuelle Situation
Die
Verwaltung hat in der Vergangenheit in den poltischen Gremien kontinuierlich
über Entwicklungen bzw. aktuelle Sachstände hinsichtlich der untergebrachten
Flüchtlinge informiert.
Aktuell (Stand: 15.01.2014): 118 in Übergangsheimen bzw. sonstigen Gebäuden
untergebrachte Flüchtlinge (darüber hinaus 20 Flüchtlinge in Privatwohnungen)
Verteilung:
- Übergangsheime 66 Flüchtlinge
- Gebäude
„Polnische Mütze“ 25 Flüchtlinge
- Bachstraße (Schulpavillon)
27 Flüchtlinge
Die verfügbaren
Unterbringungskapazitäten sind erschöpft. Dies betrifft auch die vorhandenen Kapazitäten in den Notunterkünften
Dellerstraße und Heidfeld (Wohnungslose). Die Verwaltung beabsichtigt, im
Sozialausschuss ergänzende Informationen zur Belegungsstruktur und -entwicklung
durch eine Präsentation zu geben.
Mit Ratsbeschluss vom 04.06.2013 zum Haushalt 2013 wurden Maßnahmen zur
Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten für ca. 90 Flüchtlinge (= ca.
30 Plätze Ellscheid / ca. 60 Unterbringungsmöglichkeiten untere Landstraße) etatisiert
(siehe Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime). Im
Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014 erfolgt eine Aktualisierung:
· In
2013/2014 Errichtung eines zweigeschossigen Containergebäudes (angemietet) mit
rd. 30 Einzelzimmern und entsprechenden Nebenräumen am Standort Ellscheid.
- Mietgebäude, Laufzeit 15 Jahre
- Inbetriebnahme zum 01.07.2014 € (geplant)
- Vorhandenes Gebäude am Standort Ellscheid
bleibt bis zur Abgängigkeit.
- Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen 2013/2014: 460.000 € (davon
rd. 72.000 € in 2013)
- Höhe der Miete: jährlich
89.750 €
- Gebäudeversicherung:
jährlich 5.000 €
· In
2014/2015 Errichtung eines zweigeschossigen Containergebäudes (angemietet) mit
30 Unterbringungsmöglichkeiten und entsprechenden Nebenräumen am Standort untere
Landstraße.
- Mietgebäude, Laufzeit 15
Jahre
- Inbetriebnahme zum
01.07.2015
- Gründungs- und
Herrichtungsaufwendungen 2014/2015/2016: 0,977 Mio. € (davon 550.000 € in 2014,
300.000 € in 2015, 127.000 € in 2016) - für beide Unterkünfte untere Landstraße -
- Höhe der Miete: jährlich 89.750 €
- Gebäudeversicherung: jährlich 5.000 €
· In
2015/2016 Errichtung eines zweigeschossigen Containergebäudes (angemietet) mit 30
Unterbringungsmöglichkeiten und entsprechenden Nebenräumen am Standort untere
Landstraße
- Mietgebäude, Laufzeit 15
Jahre
- Inbetriebnahme zum
01.07.2016
- Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen: siehe vorstehende Maßnahme
- Höhe der Miete: jährlich 80.000 €
- Gebäudeversicherung: jährlich 4.000 €
Der
Betrag von 0,977 Mio. € für die Gründungs- und Herrichtungsaufwendungen für die
Wohnunterkünfte untere Landstraße sind im Haushaltsplanentwurf 2014
(wie in 2013 der Betrag von 700.000 €)
gesperrt. Freigabe durch HFA.
Fazit:
Ein Start der Maßnahme untere Landstraße ist
auf Grund des Sperrvermerks nicht erfolgt.
Im Rahmen der anstehenden politischen
Beratungen zu den Verwaltungsvereinbarungen mit dem Land zur „polnischen Mütze“
ist eine Beschlussfassung zu dem kurzfristigen Abriss der dort vorhandenen
Notunterkünfte (Wohngebäude, aktuell 25 untergebrachte Flüchtlinge) herbei zu
führen. Die Erweiterungskapazitäten am Standort Ellscheid werden im
Wesentlichen hierfür wegen des Zeitablaufs / kurzfristiger Abriss und Kapazität
Ersatz sein müssen.
Die Herrichtung des ehem. VHS-Gebäudes wird
einen längeren Zeitraum voraussichtlich in Anspruch nehmen. Das Untergeschoss
des Kita-Gebäudes ist mit neuen Flüchtlingen auf Grund fehlender anderer
Kapazitäten zu belegen.
2. Entwicklungen
2.1 Untergebrachte Flüchtlinge
Die Anzahl der in den Übergangsheimen (und sonstigen Gebäuden) untergebrachten
Flüchtlinge stieg in den zurückliegenden zwei Jahren (Ende 2011 - 15.01.2014)
um 57 Flüchtlinge auf insgesamt 118 Flüchtlinge (= + 93,5 %). Die Steigerungsrate
in dem letzten Vierteljahr (Mitte Oktober 2013 bis Mitte Januar 2014) beträgt +
24 Flüchtlinge (= Ø + 8 Flüchtlinge /
Monat !).
Übersicht über die
Entwicklung
Anzahl
der in Übergangsheimen und sonstigen Gebäuden (ohne Wohnungen) untergebrachten
Flüchtlinge |
||||||
Ende
2011 |
Ende
2012 |
Juni
2013 |
21.10.
2013 |
14.11.
2013 |
04.12.
2013 |
15.01.
2014 |
61 |
80 |
92 |
94 |
106 |
114 |
118 |
Grafische Darstellung:
Entwicklung / Trend
Entsprechend dem dargestellten Kurvenverlauf
muss, bei annähernd gleichbleibender Entwicklung, mit rd. 40 weiteren
unterzubringenden Flüchtlingen bis Jahresmitte
2014 gerechnet werden.
Eine reale Voraussage zum „Zuzug“ kann nicht
erfolgen und ist von zuständigen Stellen nicht zu erhalten.
Asyl-Erstantragsteller werden nach einem Quotenschlüssel den Kommunen
zugewiesen (, die aktuelle Quote von Anfang Januar 2014 für Haan beträgt -6).
Asyl-Folgeantragsteller werden grundsätzlich der Kommune zugewiesen, in denen
sie für das erste Asylverfahren zugewiesen waren. Asyl-Folgeantragsteller
werden in der angesprochen Quote nicht berücksichtigt.
2.2
Neue Containergebäude / Haushaltspläne 2013 und 2014
Im Haushaltsplan 2013 war die
Inbetriebnahme der neuen Containergebäude am Standort Ellscheid für den
1.1.2014 eingeplant. Gegenüber der ursprünglichen Terminplanung ergaben sich im
Laufe des Jahres zeitliche Verzögerungen auf Grund von Fragestellungen und
Klärungen zur geeigneten Beschaffungsart. Auf Antrag wurde ein
Wirtschaftlichkeitsvergleich der beiden Beschaffungsvarianten Anmietung und
Kauf erstellt. Nach der endgültigen Festlegung auf Beschaffung durch Anmietung
ergab sich in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung die
vergaberechtliche Notwendigkeit einer zeitaufwendigen EU-weiten Ausschreibung
der Leistung nach VOL. Insgesamt führte dies zu Verzögerungen von mehreren
Monaten.
Die Etatisierung der laufenden Erträge und Aufwände für die Nutzung der
neuen Containergebäude Ellscheid und untere Landstraße in den Produkten 100400
und 050200 wurden im Haushaltsplanentwurf 2014 in 2014 (Ellscheid) sowie in
2015 und 2016 (untere Landstraße) um jeweils ein halbes Jahr nach hinten
verschoben.
3. Maßnahmen
Zur sofortigen, vorübergehenden
Unterbringung von Flüchtlingen sind die nachfolgend dargestellten Maßnahmen
geplant.
Ehemalige
OGS-Räume im Untergeschoss des Kita-Gebäudes Bachstraße
In dem momentan leer stehenden Teil des Kita-Gebäudes im Untergeschoss
befinden sich 4 Klassenräume und ein kleiner WC-Bereich, die zur
vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden
können. Im vorübergehend ebenfalls mit Flüchtlingen belegten benachbarten Schulpavillon-Gebäude
stehen Küche und Dusch-/Waschbereich zur Mitbenutzung zur Verfügung. Bei einer
ersten Begehung mit einem Brandschutzgutachter wurden keine Hinderungsgründe
erkannt. Die Bauaufsicht ist jedoch bezüglich der Umnutzung ebenfalls noch
einzubinden. In geringem Umfang notwendige bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen
können kurzfristig erfolgen.
Kostendeckung erfolgt aus dem lfd. Bauunterhaltungsbudget.
Unterbringungskapazität: Abhängig von der Struktur (Einzelpersonen /
Familien) rd. 20 Flüchtlinge.
Der Träger der Kindertageseinrichtung wurde über diese Maßnahme
informiert.
Ehemaliges VHS-Gebäude
Bachstraße
In dem momentan leer stehenden, 2-geschossigen ehemaligen VHS-Gebäude
stehen mehrere Räume unterschiedlicher Größen zur Verfügung. Küche und
Sanitärbereich auf unterem Standard müssen neu geschaffen werden. Die Elektrik
muss überarbeitet werden. Die Heizung kann mit wenig Aufwand wieder in Betrieb
genommen werden. Eine erste Begehung mit einem Brandschutzgutachter ergab
erwartungsgemäß diverse Auflagen und Kompensationsmaßnahmen (Brandschutztüren,
Rauchmelder etc.). Es ist von Vorteil, dass das Gebäude über massive
Geschossdecken verfügt. Es ist ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen und ein
Brandschutzkonzept mit dem Vorbeugenden Brandschutz und der Bauaufsicht
abzustimmen.
Grob geschätzte Kosten bis zu 150.000 €. Bauzeit 3-4 Monate ab
Projektfreigabe.
Unterbringungskapazität: Abhängig von der Struktur (Einzelpersonen /
Familien) rd. 30 Flüchtlinge.
Der Träger der Kindertageeinrichtung wurde über diese Maßnahme
informiert.
Für die beiden vorstehenden Maßnahmen werden derzeit die Kosten konkretisiert.
Im Verlauf des „Sitzungszuges“ wird die Verwaltung über den jeweils aktuellen
Stand berichten.
Weiteres
Vorgehen
Die
neuen am Standort Bachstraße zu schaffenden vorübergehenden (voraussichtlich
bis 2015/2016) Kapazitäten können dauerhaft nur „teilweise“ durch die
eingeplanten Maßnahmen untere Landstraße mit ca. 60 Unterbringungsmöglichkeiten
(für Einzelpersonen und Familien) ersetzt werden. Es sind kurz- und mittelfristig weitere „dauerhafte“
Kapazitäten zu realisieren. Das ehemalige Musikschulgebäude an der Dieker
Straße kann hierfür nicht nach den erfolgten Prüfungen gesichert werden.
Die
Verwaltung prüft deshalb, ob leer stehende (Gewerbe-)Immobilien für die
Bedarfsdeckung herangezogen werden können.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, das leer stehende Untergeschoss des Gebäudes der
Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für
die vorübergehende Unterbringung von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme
voraussichtlich bis 2015/2016 (Abschluss Bebauungsplanverfahren und Vermarktung
sowie Fertigstellung der Erweiterungskapazitäten an der unteren Landstraße)
herzurichten.
2. Der
Rat stimmt der Leistung von 150.000 € Aufwendungen / Auszahlungen zur
Herrichtung des ehem. VHS-Gebäudes an der Bachstr. 64 zur vorübergehenden
Unterbringung von ca. 30 Flüchtlingen (siehe Ziffer 1.) bei den Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen des Produkts 100400 (städt. Unterkünfte,
Übergangswohnheime) zu.
3. Der
Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk für die Gründungs- und
Herrichtungsaufwendungen in Höhe von 0,977 Mio. € für die beiden
Containergebäude an der unteren Landstraße für ca. 60 Flüchtlinge bei Produkt
100400 (städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime) auf.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Sachverhalt.