Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Verlängerung der Linie SB 50 ins Gewerbege-biet Ost im Probebetrieb (Tischvorlage)
Vorlage
61/155/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde ein Antrag zur Verlängerung der Linie SB 50 ins Gewerbegebiet Ost im Probebetrieb vorgelegt (Anlage 1).

 

Auch seitens des Vertreters der SPD-Fraktion im AK ÖPNV wurde mit Email vom 19.01.2014 mitgeteilt, dass ein Probebetrieb wünschenswert ist (Anlage 2) und um ergänzende Informationen für eine Beratung im Bau-, Verkehrs-, Vergabe- und Feuerschutzausschuss am 30.01.2014 gebeten.

 

Die Erschließung des Gewerbegebiets Ost mit der Linie SB 50 ist im Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Mettmann, Stand: September 2013 als Prüfauftrag enthalten (siehe Anlage 3).

 

In der am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Haan beschlossenen Stellungnahme der Stadt Haan zu diesem Entwurf wurde dem Ansatz vor dem Hintergrund der bestehenden größeren Erschließungslücken im Gewerbegebiet Haan-Ost und der im Entwurf des Nahverkehrsplans genannten Vorteile grundsätzlich zugestimmt. Weiterhin wurde darum gebeten, die Annahme des Fahrgastpotenzials von ca. + 25.000 Fahrgästen pro Jahr nachvollziehbar zu erläutern.

Zur Umsetzung der Maßnahme ist die Einrichtung zusätzlicher Haltestellen erforderlich. Der Prüfansatz im Entwurf des Nahverkehrsplans sieht zusätzliche Haltestellen im Bereich Kampheider Feld, Landstraße / Kampheider Straße und Bergische Straße / Hunsrückstraße vor. Eine Empfehlung der Rheinbahn zur Anzahl und genauen Lage der Haltestellen für einen Probebetrieb liegt bisher nicht vor.

 

Bei Ortsbesichtigungen im Bereich des vorgeschlagenen Linienwegs wurde seitens der Verwaltung beobachtet, dass es im Bereich um die Kreuzung Hunsrückstraße / Bergische Straße Behinderungen im Straßenraum durch LKW-Lieferverkehr der anliegenden Gewerbebetriebe gibt. Dies macht es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die vorgesehene „Schleife“ geringfügig zu verändern und nicht über die Hunsrückstraße / Bergische Straße, sondern allein über die Rheinische Straße zu führen.

 

Damit die Rheinbahn die Erschließung des Gewerbegebiets Ost mit der Linie SB 50 umsetzen kann, benötigt diese eine verbindliche Mitteilung der Stadt Haan bis spätestens zum 31.01.2014. Zudem muss der Kreis Mettmann als Aufgabenträger für den personengebundenen öffentlichen Nahverkehr im Kreis Mettmann der Umsetzung der Maßnahme zustimmen und diese veranlassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, im Fachausschuss am 30.01.2014 einen Beschluss über die Verlängerung des Linienwegs der SB 50 in das Gewebegebiet Haan Ost im Probebetrieb zu fassen. Aufgrund der von der Rheinbahn gesetzten Frist und der Terminierung der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates nach dieser Frist wäre eine Herbeiführung einer Entscheidung in diesen Gremien zu spät.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, sie im Falle einer Entscheidung des Fachausschusses zur Umsetzung des Probebetriebs damit zu beauftragen, eine dem Antrag entsprechende Dringlichkeitsentscheidung vorzubereiten.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Dem Antrag zur Verlängerung der Linie SB 50 ins Gewerbegebiet Ost im Probebetrieb bis September 2015 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine dem Antrag entsprechende Dringlichkeitsentscheidung vorzubereiten.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme würden für die Stadt Haan Kosten für die Herstellung der zusätzlichen Haltestellen sowie für die buskilometrische Mehrleistung entstehen. Die Kosten für die Herstellung der zusätzlichen Haltestellen können bisher nicht benannt werden. Die buskilometrische Mehrleistung für die Umsetzung der Maßnahme beträgt ca. 21.000 km / Jahr, pro Buskilometer sind rd. 80 Cent zu zahlen. Für den Probebetrieb von April 2014 bis September 2015 würden hierfür somit Kosten von rd. 25.000 Euro entstehen.

 

Es stehen für diese Maßnahme keine eingeplanten Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Zusage an die Rheinbahn ist bis zum 31.01.2014 durch die Stadt Haan zu erteilen. Die Einplanung der Aufwendungen wäre für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vorzunehmen, da die Ergebnisrechnungen des ÖPNV zeitlich versetzt fällig werden. Auf der Grundlage der Empfehlung des BVVFA wäre eine Dringlichkeitsentscheidung bis zum 31.01.2014 zu treffen.