Betreff
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, Entwurf Stand 25.06.2013 - Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Haan im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Vorlage
61/156/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan zu erarbeiten und damit das Verfahren zur Neuaufstellung eingeleitet. Um für Nordrhein-Westfalen alle landesplanerischen Festlegungen in einem Instrument zu bündeln, sollen in diesem neuen LEP NRW

·         der derzeit geltende LEP NRW von 1995,

·         der LEP „Schutz vor Fluglärm“ und

·         der vorgezogen aufgestellte, am 13.07.2013 in Kraft getretene sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel sowie

·         das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro)

zusammengeführt werden. Damit wird der neue LEP NRW alle raumordnerischen Ziele auf Landesebene umfassen.

Die Festlegungen, die der LEP trifft, sind gemäß § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) von den nachgeordneten Planungsebenen (Regional-, Bauleit- und Fachplanung) zu beachten, bzw. zu berücksichtigen. Umgekehrt werden die bestehenden nachgeordneten Pläne in die Erarbeitung des LEP NRW einbezogen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Haan die Vorgaben des neuen LEP NRW bei ihren kommunalen Planungen umzusetzen, bzw. zu berücksichtigen hat, erhält sie die Möglichkeit ihre städtebaulichen Interessen in das Aufstellungsverfahren des neuen LEP NRW einzubringen. Über das aktuell laufende Beteiligungsverfahren zum LEP NRW hat die Stadt Haan die Möglichkeit, dies zu tun. (Die Verwaltung hat hierzu bereits in der Sitzung des PLUA am 03.12.2013 informiert)

Vom 30.08.2013 bis zum 28.02.2014 können die berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zum Entwurf des neuen LEP NRW Stellung nehmen.

Der Entwurf samt Planbegründung und Umweltbericht liegt der Stadt vor. Die Unterlagen sind vom Planungsamt gesichtet worden. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme (s. Anlage 1) vorbereitet. Die Stellungnahme bezieht sich im Wesentlichen auf das Kapitel „6. Siedlungsraum“, da die hier genannten Ziele und Grundsätze der Landesplanung am unmittelbarsten die planerischen Belange der Stadt betreffen.

Durch allgemeine Inhalte und wesentliche textliche und zeichnerische Festlegungen gibt der Entwurf des neuen LEP NRW die zukünftige räumliche Entwicklung des Landes vor. Im Textteil und Planwerk werden dabei die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums im Wesentlichen zu folgenden Themenfeldern formuliert:

 

·         Räumliche Struktur des Landes,

·         Siedlungs- und Freiraumentwicklung,

·         Verkehr und technische Infrastruktur,

·         Rohstoff- und Energieversorgung,

·         Klimaschutz und Klimaanpassung

 

Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen der Raumentwicklung – insbesondere dem demografischen Wandel, der fortschreitenden Globalisierung und dem erwarteten Klimawandel – liegt der Fokus des neuen LEP NRW darin, eine flächensparende, klimagerechte und umweltverträgliche räumliche Entwicklung zu realisieren. Aus dem zeichnerischen Teil des LEP NRW gehen für das Haaner Stadtgebiet im Wesentlichen folgende Festlegungen hervor:

 

1.    die Einstufung der Stadt Haan als Mittelzentrum gemäß dem System der Zentralen Orte;

2.    die Abgrenzung der Bereiche, die vorrangig Siedlungs- bzw. Freiraumfunktionen erfüllen (Festlegung als Siedlungs- bzw. Freiraum);

3.    die Vorgabe von Gebieten für den Schutz der Natur sowie von Grünzügen und

4.    die Vorgabe von Gebieten zum Schutz des Wassers

 

Die gesamten Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen: www.nrw.de/landesplanung

Der weitere Zeitplan für die Erstellung des neuen LEP NRW kann wie folgt grob umrissen werden:

bis Februar 2014:

·         Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit

 

anschließend in 2014

·           Auswertung der Stellungnahmen durch die Landesplanungsbehörde

·           Überarbeitung des LEP NRW – gegebenenfalls 2. Beteiligungsverfahren

·           Bericht über das Aufstellungsverfahren

·           Entwurf einer Rechtsverordnung für den LEP NRW

·           Kabinettentscheidung der Landesregierung über die Aufstellung des LEP NRW

·           Zuleitung an den Landtag

·           Der Landesentwicklungsplan wird gemäß § 17 Abs. 2 Landesplanungsgesetz von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen und erlangt danach Rechtskraft

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der in Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Stadt Haan vom 23.01.2014, zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird zugestimmt.“