Betreff
Beratung des Haushaltes 2014, des Stellenplanes 2014 und des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020 für den Bereich des Jugendamtes
Vorlage
51/155/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.      Vorbemerkungen

Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugend­hilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fra­gen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.

 

 

2.      Beratung des Haushaltes 2014

 

 

Für die Haushaltsberatung beigefügt (Anlage 1) sind die Unterlagen für den Pro­duktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe.

 

 

Im Einzelnen:

 

Produkt

 

Bezeichnung

 

Seiten

Haushalts-

planentwurf

060110

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(fremder Träger)

373 - 381

060120

Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

383 - 389

060125

Kindertageseinrichtung Bollenberg

391 - 396

060130

Kindertagespflege

397 - 402

060210

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrich­tungen

403 - 408

060220

Einrichtungen der Jugendarbeit

409 - 415

060310

Ambulante Hilfen

417 - 422

060320

Stationäre Hilfen

423 - 428

060330

Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

429 - 434

060340

Unterhaltsvorschuss

435 - 440

 

 

 

2.1    Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

 

Produkt 060110         Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

                                                (fremder Träger)

                                 Produkt 060120         Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

          Produkt 060125         Kindertageseinrichtung Bollenberg

 

          Der Rat der Stadt Haan beschloss in seiner Sitzung am 04.02.2014 (nach Vorbe­ratung im JHA am 23.01.2014 und HFA am 28.01.2014) die „Jugendhilfe­planung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014/15“ (Vorlage 51/149/2014).

 

          Mit dieser Jugendhilfeplanung stehen im Kindergartenjahr 2014/2015 in Einrich­tungen 1.041 Betreuungsplätze, davon für unter Dreijährige rd. 255 Betreuungsplätze in Einrichtungen sowie rd. 80 Betreuungsplätze in der Kin­dertagespflege zur Verfügung. Die Versorgungsquote für unter Dreijährige beträgt rd. 52 %. Um die inzwischen überregional und allgemein anerkannte Bedarfsdeckungsquote von 60 % zu erreichen, fehlen 50 - 60 U 3-Plätze.

 

          Die derzeit im Bau befindliche Einrichtung Dinkelweg („Hasenhaus“) ist mit den Auswirkungen bei Erträgen (Landeszuschuss Kindpauschalen, Elternbeiträge) und Aufwendungen (Jugendamtszuschuss, städt. Zuschuss Trägeranteil und Defizitabdeckung Miete) im Haushaltsplanentwurf 2014 ab 01.08.2014 berück­sichtigt.

 

          Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind die Projekte zur Erweiterung des Betreuungs­angebotes für unter Dreijährige (Kindertageseinrichtungen Hochdahler Str. -zusätzlich zwei Gruppen- und Bachstr.“ -zusätzlich eine Gruppe-) bei Produkt 060110 jeweils ab 01.08.2015 mit den laufenden Erträgen (Landeszuschuss Kindpauschalen, Elternbeiträge) und Aufwendungen (Jugendamtszuschuss, städt. Zuschüsse) eingeplant.

 

          Das Projekt „Bollenberg“ (viergruppige Einrichtung unter Einbindung der Einrich­tung Alleestr. und der eingruppigen Dependance der Einrichtung Bollen­berger Busch mit einer zusätzlichen U 3-Guppe) ist bei Produkt 060125 mit den laufenden Erträgen und Aufwendungen ab 01.08.2016 eingeplant. Die Betriebserlaubnis für die Einrichtung Alleestr. wurde durch das Landesjugend­amt mit reduzierter Platzzahl (35 Plätze, davon 5 U 3-Plätze) unter der Voraus­setzung der perspektivischen Entwicklung („Bollenberg“) bis 31.07.2016 befris­tet. Der Pavillon der angesprochenen Dependance muss als „abgängig“ bewertet werden. Die Einplanung der städt. Einrichtung Alleestr. bei Produkt 060110 endet im Haushaltsplanentwurf 2014 zum 31.07.2016 

 

          Die sich aus dem Ratsbeschluss vom 04.02.2014 zur Jugendhilfeplanung - Kin­dertagesstättenbedarfsplanung 2014/2015 wegen veränderter Gruppenstruktu­ren / Betreuungsangebote  ergebenden veränderten Erträge und Aufwendun­gen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2014 werden in einer Verände­rungsliste (siehe Ziff. 2.5) dargestellt.

 

          Ebenso in die Veränderungsliste (Ziff. 2.5) wird nach Ratsbeschluss vom 04.02.2014 der erhöhte Zuschuss an den Caritasverband für die Ersteinrichtung und die Herrichtung des Außen(spiel)geländes für die Einrichtung Dinkelweg bei Produktsachkonto 060110.781800 für 2014 in Höhe von insgesamt 295.550 € aufgenommen (bei Produktsachkonto 060110.781800 bisher eingeplant: 225.000 €).

 

 

 

2.2    Produkt 060310         Ambulante Hilfe und

          Produkt 060320         Stationäre Hilfen

 

 

Die Darstellung der „Hilfen zur Erziehung“ auf der Ebene der Produktsachkon­ten mit  Haushaltsdaten und Fallzahlenentwicklungen wird fortgeschrieben.



Fallzahlen 2013

Vorläufiges Ergebnis 2013 (Stand: 16.01.14) EURO

Durchschnittswerte 2013

Planwerte

Produkt-sachkonto
(PSK)

Bezeichnung der Hilfearten
(die unter dem PSK zusammengefasst sind)

12/2012

Zugänge

Abgänge

12/2013

Anz. Leistungs-monate

Fall / Monat EURO

Fall / Jahr EURO

Ansatz 2013 EURO (einschl. überlpan- mäßig.)

Ansatz 2014 EURO

Produkt 060310 Ambulante Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 417 - 422

 

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060310.421110

Kostenbeitrag

5

3

6

2

 

2.817

 

 

2.000

1.000

060310.448200

Kostenerstattung

8

0

4

4

 

65.094

 

 

10.000

10.000

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060310.523200

§ 89 Kostenerstattung                             [+ Psych. Beratungsstelle Hilden-Haan]

1

0

0

1

 

[220.993]

 

 

220.000

225.000

060310.531890

Zuschüsse SKFM u. Diakonie; Sozialpädagogische Familienhilfe u. Sozialarbeit

4

0

2

2

 

[55.675]

 

 

66.953

57.516

060310.533110

§ 13 Jugendsozialarbeit

0

0

0

0

 

0

 

 

5.000

5.000

060310.533114

§ 20 Notsituationen

0

0

0

0

 

0

 

 

1.500

1.500

060310.533116

§ 27 Abs. 3 Heilpädagog. Praxis

33

10

21

22

285

144.252

506

6.074

110.000

120.000

060310.533117

§ 29 soz. Gruppenarbeit

0

3

3

0

 

407

 

 

8.000

8.000

060310.533118

§ 30 Erziehungsbeistandschaft

8

5

7

6

85

41.686

490

5.885

28.000

50.000

060310.533119

§ 31 Sozialpädagogische
Familienhilfe

28

17

20

25

324

162.970

503

6.036

200.000

200.000

060310.533120

§ 32 Tagesgruppe

6

1

4

3

45

89.878

1.997

23.967

160.000

150.000

060310.533122

§ 35 Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung

0

1

1

0

11

3.799

345

4.144

5.000

5.000

060310.533123

§ 35a Eingliederungshilfe

25

15

15

25

294

146.448

498

5.977

185.000

200.000

060310.533124

§ 41 Volljährige

4

9

7

6

59

40.000

678

8.136

80.000

80.000

060310.533138

§ 27 Kinderschutzambulanz (Gutachten)

1

2

1

2

 

2.451

 

 

15.000

15.000

060310.533140

§ 18 begl. Umgang

8

3

6

5

85

3.331

39

470

15.000

15.000

Fallzahlen 2013

Vorläufiges Ergebnis 2013 (Stand: 16.01.14) EURO

Durchschnittswerte 2013

Planwerte

Produkt-sachkonto
(PSK)

Bezeichnung der Hilfearten
(die unter dem PSK zusammengefasst sind)

12/2012

Zugänge

Abgänge

12/2013

Anz. Leistungs-monate

Fall / Monat EURO

Fall / Jahr EURO

Ansatz 2013 EURO (einschl. überlpan- mäßig.)

Ansatz 2014 EURO

Produkt 060320 Stationäre Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 423 - 428

 

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060320.422110

Kostenbeitrag

38

10

6

42

 

162.305

 

 

100.000

100.000

060320.448200

Kostenerstattung

12

8

9

11

 

214.197

 

 

100.000

100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060320.523200

Kostenerstattung

9

12

10

11

 

126.977

 

 

275.000

250.000

060320.533210

§ 34 Heimerziehung

24

18

15

27

276

1.098.865

3.981

47.777

1.350.000

1.350.000

060320.533211

§ 35a Eingliederungshilfe

0

3

2

1

12

68.642

5.720

68.642

100.000

130.000

060320.533212

§ 41 Junge Volljährige

6

7

9

4

79

244.415

3.094

37.126

345.000

340.000

060320.533213

§ 19 Mutter-Kind

1

2

1

2

15

72.370

4.825

 

61.000

122.500

060320.533214

§ 35 Intensive sozial-pädagogische Einzelbetreuung

0

0

0

0

 

0

 

 

15.000

15.000

060320.533215

§ 33 Vollzeitpflege

27

7

7

27

327

268.016

820

9.835

250.000

280.000

060320.533216

§ 42 Inobhutnahme

1

11

12

0

4

19.015

4.754

57.045

20.000

20.000

 


2.3    Produkt 060130         Kindertagespflege

 

 

          Mit Vorlage 51/148/2014 (JHA 23.01.2014) legte die Verwaltung zur Beratung die „Satzung über die Förderung von Kinder in der Kindertagespflege“ (sowie die im Sinne der vorstehenden Satzung überarbeitete „Elternbeitragssatzung“) vor.

 

          Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 23.01.2014:

 

                   „Da sich die für den TOP maßgebliche 2. KiBiz-Revision gegenwärtig noch im Anhörungsverfahren bei den Spitzenverbänden befindet und der Beschluss durch den Landtag für Juni 2014 vorgesehen ist, herrscht im Ausschuss Konsens, das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Die Vertretungsregelung Kindertagespflege soll im nächsten JHA (Haus­haltsplanberatungen) am 26. Februar beraten werden.

                   Die Verwaltung ergänzt, dass im Stellenplanentwurf/Haushaltsplanentwurf 2014 die in der Vorlage als potenzielle Vertretungsregelung genannte „Springerkraft“ nicht berücksichtigt sei.“

         

          Weitere Gespräche führen zu der Erkenntnis, dass der Gesetzauftrag nach § 23 Abs. 4 SGB VIII („Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kinder sicherzustellen.“) nicht mehr grundsätzlich durch Absprachen und Regelungen zwischen einzelnen Tages­pflegepersonen gewährleistet werden kann. Aus fachlicher Sicht wird das in der Sitzungsvorlage 51/14/2014 dargestellte „Springermodell“ (freiberufliche Tagespflegeperson) zur Regelung der Urlaubs- und sonstigen Ausfallzeiten favorisiert. Diese Regelung würde unter Berücksichtigung der aktuellen Betreuungssituation (Anzahl der betreuten Kinder und Betreuungspersonen sowie des Betreuungsumfangs insgesamt) bei Produkt 060130 einen Mehrauf­wand von rd. 36.000 € im Jahr (in 2014 anteilig für die Zeit ab 01.07.2014 18.000 €) verursachen.  

 

          Des Weiteren hat der örtliche Träger der Jugendhilfe nach § 23 SGB VIII Tages­pflegepersonen auch in allen Fragen der Kindertagespflege zu beraten, zu begleiten und weiter zu qualifizieren.

         

          Die Angelegenheiten sind inzwischen immer komplexer geworden, der Gesetzes­auftrag ist nicht mehr ausschließlich durch die Fachberatung des Jugendamtes zu gewährleisten. Zunehmend stellt sich die Notwendigkeit her­aus, zu speziellen Einzel- / Fachthemen externe Fachdozenten heran zu ziehen bzw. zu beauftragen. Die Verwaltung schätzt den Aufwand für diese „Beratung und Fortbildung“ auf 2.000 €/Jahr (in 2014 anteilig für die Zeit ab 01.07.2014 1.000 €) .

 

          Der dargestellte Mehraufwand von insgesamt rd. 38.000 €/Jahr ist im Haushaltsplan­entwurf 2014 nicht berücksichtigt.

 

          Im Hinblick auf die als Referentenentwurf vorliegende „Zweite KiBiz-Revision“ - der Entwurf wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.01.2014 zur Kenntnis gebracht - bleibt bei weitergehenden Veränderungen die Kindertagespflege betreffend ( u. a. „Zuzahlungsverbot“) die Gesetzgebung abzuwarten.

 

 

          Beschlussvorschlag:

 

          Bei Produkt 060130 – Kindertagespflege – werden zusätzlich veranschlagt bei

-    Transferaufwendungen (siehe Haushaltsplanentwurf Seite 400, Nr. 15.) für das Haushaltsjahr 2014 einen Mehraufwand von 18.000 € und für die Planjahre 2015 - 2017 jährlich einen Mehraufwand von 36.000 €,

-    Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe Haushaltsplanentwurf Seite 400, Nr. 13.) für das Haushaltsjahr 2014 einen Mehraufwand von 1.000 € und für die Planjahre 2015 - 2017 jährlich einen Mehraufwand 2.000 €.

 

 

 

 

2.4    Anträge

 

2.4.1 Antrag des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM) vom 24.10.2013 und (Anlage 1.1)

          Antrag der NeanderDiakonie (Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mett­mann GmbH) vom 30.12.2013 und 05.02.2014 (Anlagen 1.2 und 1.3)

 

          Produkt 060310         Ambulante Hilfen

 

          Die Verwaltung legte mit Vorlage 51/142/2013 den Antrag des SKFM vom 28.10.2013 dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vor. Die Verwaltung wies in der Vorlage darauf hin, dass in dieser Zuschussangelegenheit auch die Belange der Diakonie zu betrachten bzw. zu berücksichtigen sind.

 

          Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner Sitzung am 21.11.2013:

 

                   „Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des SKFM Haan e. V. vom 28.10.2013 für die Haushaltsberatungen 2014 weitergehend aufzuberei­ten. Hierbei ist die Zuschussangelegenheit des anderen in Haan tätigen freien Trägers der Jugendhilfe zu betrachten. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine schriftliche Vereinbarung mit dem SKFM vorzubereiten und dem Jugendhilfeausschuss zeitnah vorzulegen.“

 

          Nach mehreren Gesprächen wurde in einer abschließenden Gesprächsrunde am 06.02.2014 mit dem Geschäftsführer des SKFM und der zuständigen Regi­onalleiterin der Diakonie zur Aufrechterhaltung des bestehenden Angebots und Leistungsumfangs in der Aufgabenerfüllung nach SGB VIII folgende Zuschüsse als erforderlich deklariert:

 

          Leistungsanbieter      alt                 neu                         Mehraufwand

         

          SKFM               38.984 €/Jahr   rd. 47.386 €/Jahr       8.402 €/Jahr

 

          Diakonie          18.532 €/Jahr    rd. 22.886 €/Jahr      4.354 €/Jahr

         

                                                                                 Summe:   12.756 €/Jahr

 

                   Berechnungen:

                   Jeweils für SKFM und Diakonie

                   - 18.532 € (alter Zuschuss) : 12 Std. (Leistungsumfang) = 22.886,16 €

                   - EG S12: 74.380 € (KGSt-Wert): 39 Std. (Wochenarbeitszeit) = 1.907,18 €

                   - 1.907,18 € x 12 Std. = rd. 22.886 € (neuer Zuschuss)

                   Für SKFM

                   - 20.452 € (alter Zuschuss) : 13 Std. (Leistungsumfang) = 1.573,23 €

                   - EG S11: 73.500 € (KGSt-Wert) : 39 Std. 8Wochenarbeitszeit) = 1.884,62 €

                   - 1.884,62 € x 13 Std. = rd. 24.500 €

 

          Der Mehraufwand von insgesamt 12.756 € / Jahr ist im Haushaltsplanentwurf 2014 bei Produkt 060310 (Ambulante Hilfen) nicht enthalten.

 

         

           Beschlussvorschlag:

 

          Bei Produkt 060310 – Ambulante Hilfen – wird zusätzlich veranschlagt bei Transferaufwendungen (siehe Haushaltsplanentwurf Seite 420, Nr. 15.) für das Haushaltsjahr 2014 sowie für die Planjahre 2015 – 2017 jeweils ein Mehraufwand von 12.756 €/Jahr.

          Der SKFM Haan e. V. erhält ab 2014 einen Gesamtzuschuss in Höhe von 47.386 € / Jahr, ab 2014 beträgt der jährliche Zuschuss für die NeanderDiakonie 22.886 €.

          Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieser Beschlusslage vertragliche Reglungen mit den beiden Zuschussempfängern zu entwickeln und vorzulegen.

 

         

 

 

2.4.2 Mittelbereitstellung Skate&Bike Area Landstraße

          - Antrag von Stv. Frau Lukat vom 05.02.2014 (Anlage 1.4)

 

 

          Beschluss nach Beratung:

 

          ...............

 

 

 

2.5    Änderungsliste

 

 

          In der nachfolgenden Änderungsliste sind die Auswirkungen der Ratsbe­schlüsse vom 04.02.2014 hinsichtlich Erträge und Aufwendungen dargestellt.

 

 

Seite

lfd. Nr.

Produkt

Ertrags- /

Aufwandsart

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

HH-

2014

2015

2016

plan

EUR

EUR

EUR

 

060110

 

376

2.

Zuwendungen und

allgemeine Umlagen

„alt“

4.115.827

 

 

„neu

4.107.677

 

 

 

 

 

+ / -

- 8.150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

376

15.

Transferaufwendung.

„alt“

8.216.700

 

 

 

 

 

„neu“

8.196.400

 

 

 

 

 

+ / -

- 20.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

380

 

060110.781800

„alt“

225.000

 

 

 

 

Zuwendungen/

„neu“

295.550

 

 

 

 

Zuschüsse für

+ / -

70.550

 

 

 

 

Investitionen

 

 

 

 

 

 

060120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

386

2.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

„alt“

124.037

124.161

66.381

 

 

„neu

120.237

115.086

61.056

 

 

 

+ / -

- 3.800

- 9.075

- 5.325

 

 

 

3.      Beratung des Stellenplans 2014

 

 

          Mit Vorlage 51/145/2013 (JHA 21.11.2013) legte die Verwaltung das Ergebnis einer organisatorischen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) das Amt 51 betreffend (Vorlage 10/177/2013) vor. Hiernach bestehen auf Grund der von der GPA verwendeten Benchmarks und der aktuellen Fallzahlen in der Abteilung Jugendamt verschiedene Stellendefizite.

 

          Seitens der Verwaltung wurden die Aufgabenbereiche „Kindergartenangelegen­heiten / Elternbeiträge“ sowie „Pflegekinderwesen“ („Pflegekinderdienst“) für die Schaffung zusätzlicher Stellenressourcen und der kurzfristigen Stellenbesetzung prioritär bewertet. Sonstige Stellendefizite werden hinsichtlich der Entwicklung in der Aufgabenerfüllung weiter beobachtet.

 

          Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2013:

         

Produkt

Stellen-

Nr.

Funktion / Aufgabe

Erläuterung

060110

51/65

Kindergartenangelegenheiten / Elternbeiträge

Nach Feststellungen der GPA (Benchmark / Fallzah­len) besteht aktuell ein Stel­lendefizit von rd. 0,5 Vollzeit­stelle. Die Stelle ist neu ein­zurichten.

060310

51/31

51/38

Pflegekinderwesen

Nach Feststellungen der GPA (Benchmark / Fallzah­len) besteht aktuell ein Stel­lendefizit von rd. 0,5 Vollzeit­stelle.

Eine vorhandene S 11 Stelle wird zur Hälfte (0,5) nach S 14 umgewandelt, 0,5 Voll­zeitstelle (S 14) ist neu einzu­richten.

 

          Für die Beratung beigefügt sind

·  Anlage 2                    die Stellenplanvorlage 10/191/2014

·  Anlagen zur Stellenplanvorlage

-       Anlage 2.1       Stellenplan 2013

-       Anlage 2.2       Stellenverteilung auf Produkte (nur für Amt 51)

-       Anlage 2.3       Erläuterungen zu Veränderungen (nur Amt 51)

-       Anlage 2.4       Wegfallende bzw. freiwerdende Stellen von Beginn des

HSK am 01.07.2010 (nur Amt 51)

Die Anlagen 2.2 – 2.4 (sowie ggf. die Stellungnahme(n) des Personalrats / der Gleichstel­lungsbeauftrag­ten) sind nur für die nichtöffentliche Bera­tung bestimmt.

 

 

4.      Beratung des Haushaltssicherungskonzepts 2010 ff.

 

          Für die Beratung beigefügt ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskon­zepts 2010 ff (Amt 51 betreffend siehe auch Seite 16). (Anlage 3)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Haushalt 2014 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlagen zu 1) unter Berücksichtigung

-    der Ratsbeschlüsse vom 04.02.2014 zur Jugendhilfeplanung - Kindertages­stättenbedarfsplanung 2014/2015 - und zur Zuschussgewährung an den Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V. für die Kindertageseinrichtung Dinkelweg sowie

-    der im Rahmen der Haushaltsberatung gefassten Einzelbeschlüsse

beschlossen.

  

2.      Der Stellenplan 2014 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlagen zu 2) beschlossen.

 

3.      Das Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwal­tungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.