hier: Antrag der Stv. Lukat, vorgetragen mit e-mail vom 22.02.2014
Sachverhalt:
1. Sachverhalt:
Mit e-mail vom 22.02.2014 stellt Stv. Lukat für die Haushaltsberatungen 2014 den folgenden Antrag:
"Der HFA beauftragt die Verwaltung, die Planungs- und Investitionskosten zur Errichtung von Parkplätzen am Ortseingang von Gruiten-Dorf zu ermitteln, um eine ausreichende Versorgung sicher zu stellen und so Gruiten-Dorf vom Verkehr nachhaltig zu entlasten. Diese finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2014 einzustellen."
2. Ausgangssituation
In ihrem o. g. Antrag (s. Anlage 1) bezieht sich Stv. Lukat auf die letztmaligen Beratungen zum Thema Bebauungsplan Nr. 171 „Klutenberg-Nord“ (Sitzungsvorlage PlUA 61/095/2012) sowie auf ein Schreiben der AGNU Haan vom 28.03.2011, in welchem sich die AGNU gegen eine Veränderung des historischen Siedlungsrands von Gruiten-Dorf ausspricht. Ungeachtet dessen möge die Verwaltung die Eignung sowohl des der Stadt zum Kauf angebotenen Privatgrundstücks zwischen der Pastor-Vömel-Straße und der Kleinen Düssel (Flurstück 1615), als auch der städtischen Fläche südlich der Pastor-Vömel-Straße für die Anlage von zusätzlichen Parkplätzen prüfen. Sie führt weiter aus, dass sich aus der zukünftigen Nutzung des Bürgersaals eine erhöhte, für die Anwohner nachteilige Verkehrsbelastung ergeben werde. Zur Gegenfinanzierung stünden bereits eingestellte Mittel aus der Produkt-Haushaltsstelle 090110, lfd. Nr. 13 (Änderungen des Bebauungsplans Nr. 168) zur Verfügung.
3. Prüfergebnis der Verwaltung
Die im Antrag enthaltenen Flächen hat die Verwaltung unter den genannten Voraussetzungen geprüft; das Ergebnis wird hiermit wie folgt dargelegt:
3.1 Anlage von Parkplätzen auf dem Flurstück Nr. 1615:
Planungsrecht
Das Flurstück 1615 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109, welcher hier eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung " Spielplatz, Kategorie C" festsetzt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche ebenfalls als Grünfläche dargestellt.
Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich des Landschaftsplans
des Kreises Mettmann (LP), hier in Form der sogen. "Doppeldeckung"
gemäß § 16 (1) LGNW. Die
"Doppeldeckung" besagt, dass sich der LP auch auf Flächen im
Geltungsbereich von Bebauungsplänen erstrecken kann, wenn diese als Wald,
landwirtschaftliche Flächen, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen oder, wie
im vorliegenden Fall, als Grünflächen festgesetzt sind.
Die Anlage eines öffentlichen
Parkplatzes würde hier eine (Zeit- und Kosten-) aufwändige Änderung des
Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 109 unter Beteiligung des
Kreises Mettmann, u. a. zur Herausnahme der Fläche aus dem Geltungsbereich des
Landschaftsplans erfordern.
Orts-/
Landschaftsgeschichtliche Belange
Natur- und kulturräumlich stellt das Grundstück einen durch den Bau der Umgehungsstraße abgetrennten Teil der Talaue der Kleinen Düssel in Ortsrandlage dar. Das im Vergleich zum Ortseingangsbereich deutlich niedrigere, gewässernahe Geländeniveau ist trotz der baulichen Entwicklungen im Umfeld (Restfläche der alten Osterholzer Straße, neue Straßeneinmündung, Lärmschutzwall) noch gut wahrnehmbar. Die Geländeform ist somit integrativer Bestandteil des historischen Ortseingangsbildes, was mit der expliziten Einbeziehung in den Geltungsbereich des LP sowie in den Denkmalbereich III Gruiten-Dorf auch zum Ausdruck gebracht wird. Eine vormalige, anderweitige Nutzung der Fläche ist nicht belegt; sie ist weder bauplanungsrechtlich, noch aus landschaftsrechtlicher / naturräumlicher Sicht (Gewässereinzugsbereich, Talauenfläche) zu begründen.
Aus Sicht der Verwaltung würde eine Nutzung als Parkplatz somit einen Schritt in Richtung einer weiteren „Aufweichung“ des geschützten Ortsrandes durch eine Bebauung bedeuten.
Erschließungsaufwand
Neben dem Erwerb der Gesamtfläche oder im Falle einer Herstellung durch den Eigentümer nebst anschließender Vermietung an die Stadt sind zusätzlich zur Errichtung der Pkw-Abstellflächen selbst (max. 10) weitere Flächen zur internen Erschließung (bei gegenüber liegender Anordnung der Stellplätze) sowie ein Umbau der vorhandenen Rampe als separate Zufahrt erforderlich. Hierbei ist noch darauf hinzuweisen, dass die Rampenneigung zur Pastor-Vömel-Straße sehr stark ist und hier ein separater Bürgersteig zu queren ist, sodass es insbesondere bei ausfahrenden Kfz. zu Gefahrensituationen mit Fußgängern kommen kann.
3.2 Anlage von Parkplätzen auf den Flächen
südlich der Pastor-Vömel-Straße:
Planungsrecht
Die Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109, welcher hier insgesamt eine Straßenverkehrsfläche festsetzt. Eine Ergänzung der bereits vorhandenen Parkplatzanlage durch den Bau weiterer Parkplätze ist durch das vorhandene Bauplanungsrecht gedeckt.
Orts-/
Landschaftsgeschichtliche Belange
Vor dem Bau der Ortsumgehungsstraße verlief hier die Pastor-Vömel-Straße in ihrer ursprünglichen Form. In den 1966-er Jahren wurde hier der Einmündungsbereich der Osterholzer Straße neu geschaffen. Im Zuge des Baus der Ortsumgehung und des Wohnumfeldprogramms zum verkehrsberuhigten Umbau der Ortsdurchfahrt wurde der Bereich erneut komplett überformt und als geschwungen geführte Zuwegung des Bereichs „Klutenberg“ nebst öffentlicher Parkplatz ausgebaut. Die übrigen Flächen wurden als Grünflächen angelegt und mit hochstämmigen Straßenbäumen bepflanzt.
Der Eingriff in das Ortsbild durch die Anlage zusätzlicher Pkw-Abstellflächen ist hier vertretbar, da der Bereich bereits heute die Funktion eines öffentlichen Parkplatzes erfüllt. Es besteht die Möglichkeit, weitere Parkplätze in den vorhandenen Baumbestand zu integrieren, ohne das Gesamtbild wesentlich zu beeinträchtigen.
Erschließungsaufwand
Die Flächen wurden bereits früher als Verkehrsflächen genutzt und sind hinsichtlich ihrer Belastbarkeit unproblematisch. Durch die Ausführung als „Schotterrasen“ nebst Überfahrsperren und Anfahrschutz können die Parkplätze kostensparend angelegt werden. Die beschriebene Bauweise ermöglicht hier die Anlage von bis zu 10 Plätzen. Die Anlage einer zusätzlichen Erschließungsfläche, wie sie für die nördliche, private Fläche erforderlich wäre, entfällt hier, da diese in Form der Zufahrt zur Ortslage Klutenberg bereits vorhanden ist.
4. Empfehlung
der Verwaltung:
Für den Fall, dass im Ortseingangsbereich von Gruiten-Dorf weitere Parkplätze angelegt werden sollen, empfiehlt die Verwaltung, diese auf der städtischen Verkehrsfläche südlich der Pastor-Vömel-Straße gemäß Anlage 3 zu realisieren. Planungskosten sind hierfür nicht erforderlich; die Herstellung kann zeitnah in der Form, wie o. beschrieben, durch den städtischen Betriebshof erfolgen. Die überschlägigen Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 17.000 €, welche zusätzlich in den Haushalt einzustellen sind. Die unter der HHst. 090110, lfd. Nr. 13 eingestellten Mittel sind zweckgebunden für das Produkt „Räumliche Planung und Entwicklung, sonstige Dienstleistungen durch Dritte“ und können anderweitig nicht verwendet werden.
Beschlussvorschlag:
- nach Diskussion -
Finanz. Auswirkung:
Einmalig 17.000 €