hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 03.12.2013 beschlossen, die 28. Änderung des FNP im
Bereich „Kampstraße" und den Bebauungsplan Nr. 173 „Landstraße /
Kampheider Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1
BauGB erneut aufzustellen (siehe Anlage 1). In derselben Sitzung wurde
zudem der Beschluss gefasst, die Bürger frühzeitig in Form einer
Diskussionsveranstaltung an der Planung zu beteiligen. Aufbauend auf der
Beschlussfassung hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 16.12.2013 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen
Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 07.02.2014 eingeräumt.
Zeitgleich wurde zur 28. Änderung des FNP mit Schreiben vom 16.12.2013 die
landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf dem Dienstweg an
die Bezirksregierung Düsseldorf versendet. Am 06.02.2014 wurde die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB in Form einer
Diskussionsveranstaltung durchgeführt.
2. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach §
3 (1) und 4 (1) BauGB
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3
(1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 06.02.2014 in Form einer
Diskussionsveranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses durchgeführt. Ergänzend
lagen die Unterlagen in der Zeit vom 03.02.2014 bis zum 14.02.2014 im Flur zum
Planungsamt öffentlich aus. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen
der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Im Nachgang zur
Diskussionsveranstaltung ist zudem noch eine schriftliche Anregung vorgebracht
worden. Diese ist mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in der Anlage
3 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten
zu den betroffenen Bürgern veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 16.12.2013 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 07.02.2014 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG (Landesplanerische
Abstimmung) mit Schreiben vom 16.12.2013 beteiligt. Die beteiligten Behörden
und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Anlage 4 zu entnehmen.
3. Bebauungsplanentwurf
Durch das Planungsbüro ISR, Haan wurde in
Abstimmung mit der Verwaltung der Entwurf zur 28. Änderung des FNP im Bereich
"Landstraße" und zum Bebauungsplan Nr. 173 "Landstraße /
Kampheider Straße" erarbeitet. Die Ziele und Zwecke der Planung sind den
Planentwürfen, ihren Begründungen und den als separater Teil der Begründung
erarbeiteten Umweltberichten, die Anlage der Begründungen sind, zu entnehmen
(s. Anlagen 5-10). Im Rahmen des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 173
(Anlage 10) wurde zudem die Eingriffs-/Ausgleichthematik gemäß § 1a (3) BauGB integriert bearbeitet. Des Weiteren wurde eine
Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsanalyse und ein Schalltechnisches
Gutachten erstellt, deren Ergebnisse in die Begründungen eingeflossen sind. Die
zum Vorentwurf bereits vorgelegte Verträglichkeitsanalyse des Büros Stadt +
Handel, Dortmund, wurde geringfügig überarbeitet, das Verkehrsgutachten des
Büros Bonzio und Weiser aus November 2013 bleibt unverändert. Aufgrund des
Umfanges und der häufig farbigen Darstellungen wurden die Anlagen der
Begründungen (bis auf die Umweltberichte), der Sitzungsvorlage nicht als Kopie
beigefügt. Den Sprechern der Fraktionen im PlUA wird aber jeweils ein gedruckter
Entwurf der Bauleitpläne und ein farbiger Ausdruck der nicht vervielfältigten
Anlagen zur Begründung für die Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung
gestellt. Sämtliche Unterlagen sind zudem im Ratsinformationssystem einsehbar.
4. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten
Entwurf der 28.Änderung des FNP im Bereich "Landstraße" in der
Fassung vom 12.03.2014 mit seiner Begründung in der Fassung vom 13.03.2014 und
dem Bebauungsplanentwurf Nr. 173 "Landstraße / Kampheider Straße" einschließlich
seiner Begründung in der jeweiligen Fassung vom 13.03.2014 zuzustimmen und
deren öffentliche Auslegung mit den nach Einschätzung der Stadt Haan
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 (2)
BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss wird der Bebauungsplanentwurf
mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Als
bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche,
umweltbezogene Stellungnahmen sollen die Schreiben des Kreises Mettmann vom
28.02.2014, der Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom
09.01.2014 und des Geologischen Dienstes vom 29.01.2014 mit ausgelegt werden
(siehe Anlage 11).
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten. Des Weiteren wird gemäß § 34 (3) LPlG der
Bezirksregierung Düsseldorf vor der öffentlichen Auslegung ein Exemplar des
Offenlageentwurfes zur abschließenden landesplanerischen Stellungnahme
übersandt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen sowie
sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden geprüft und anschließend von
der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den
Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
„Landstraße“ in der Fassung vom 12.03.2014 mit seiner Begründung in der Fassung
vom 13.03.2014 und dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 „Landstraße /
Kampheider Straße“ mit seiner Begründung in den jeweiligen Fassungen vom
13.03.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet zur 28. Änderung des FNP
befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
·
im
Norden durch die Landstraße,
·
im
Osten durch die gewerbliche Bebauung Landstraße 58,
·
im
Süden durch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Fläche im
Bereich Irdelen sowie
·
im
Westen durch die Bebauung Landstraße 42.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 9 die
Flurstücke 867, 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke 411, 892 (teilw.)
und 725. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch
die Planzeichnung.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich wird umgrenzt
·
im
Norden durch die Straße „Landstraße“,
·
im
Osten durch die angrenzende gewerbliche Bebauung Landstraße 58,
·
im
Süden durch landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Fläche im
Bereich Irdelen und
·
im
Westen durch die Kampheider Straße.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 9 die Flurstücke
518 (teilw.), 788 (teilw.), 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke 404,
405, 411, 721, 725, 792 (teilw.) 890, 891, 892.
2. Die beschlossenen Entwürfe mit ihren jeweiligen Begründungen und
den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5-11, Anlagen I-IV) sind gemäß § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanz. Auswirkung:
Durch die Planung entstehen der Stadt Haan
keine Kosten. Die mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes entstehenden Planungskosten sind durch den
Grundstückseigentümer zu übernehmen. Vor dem Satzungsbeschluss ist die konkrete
Ausgestaltung der Erschließungsanlagen im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages mit dem Grundstückseigentümer konkret festzulegen und zu sichern.