Sachverhalt:
Der JHA hat in seiner Sitzung am 26.02.2014 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA und Rat zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Sitzungen des Schul- und
Sportausschusses am 2.4.2014 und des JHA am 10.4.2014 die Projektplanung für
den Neubau eines städt. Gebäudes für eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung am
Standort Bollenberg mit ergänzenden baulichen Maßnahmen für die Erweiterung der
OGS / gemeinsame Nutzung von Räumen entsprechend der erfolgten Einplanung im
Haushaltsplanentwurf 2014 vorzustellen. Eine abschließende Beschlussfassung zur
Freigabe der Projektplanung ist in der Sitzung des Rates am 6.5.2014
vorzusehen, so dass der Projektbeginn nach Genehmigung des Haushalts durch den
Kreis / Kommunalaufsicht unmittelbar erfolgen kann.
Die Darstellung der fachlichen Synergien ist in den Sitzungen der
Fachausschüsse durch die Schulleitung der GGS Bollenberg sowie der Vertreterin
des OGS-/KITA-Trägers vorzunehmen.“
Dieser einstimmigen Beschlussempfehlung ist der Rat in seiner Sitzung am
25.03.2014 gefolgt.
Ferner wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bei den Produkten
030110 (Grundschule Bollenberg) und 060125 (Kindertageseinrichtung Bollenberg)
die finanzielle Einplanung vorgenommen.
Zielsetzung des Projekts ist, verschiedene Problemstellungen im KiTa-
und OGS-Bereich der GGS Bollenberg zu bewältigen:
OGS
Die steigende Nachfrage nach OGS-Plätzen soll durch die Ausweitung des
rhythmisierten Ganztags abgedeckt werden. Hiermit ist auch eine
Mittagsversorgung verbunden. Diese Raumbedarfe sind im Bestand (Schulgebäude)
nicht realisierbar. Es sind deshalb neben Umbaumaßnahmen im Bestand zusätzliche
Raumvolumina zur multifunktionalen Nutzung (Mensa, Schulküche, Forum etc.) zu
schaffen.
Die räumliche Erweiterung für den OGS-Betrieb soll zusammen mit dem
Neubau des städtischen Gebäudes für die neue Kindertageseinrichtung Bollenberg
ausgeführt werden. Durch die Koppelung der beiden Maßnahmen werden finanzielle und
funktionale Vorteile erzielt. Die beiden Maßnahmen sollen als PPP-Projekt
realisiert werden.
KiTa
Nach der haushaltsmäßigen Einplanung eines städt. Gebäudes für eine neue
Kindertageseinrichtung (Bollenberg) auch als Ersatz für die städtische
zweigruppige Einrichtung Alleestraße 8 / Familienzentrum mit der
voraussichtlichen Inbetriebnahme ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 gegenüber
dem LVR teilt dieser mit Schreiben vom 11.11.2013 mit, eine bis 31.07.2016
befristete Betriebserlaubnis für das Familienzentrum Alleestraße 8 werde
vorbereitet mit der einvernehmlichen Reduzierung von bisher 40 auf 35
Betreuungsplätze (davon sechs U3-Betreuungsplätze).
Der Neubau dient auch der Unterbringung der eingruppigen Dependance der
Kindertageseinrichtung Bollenberg (AWO) auf dem Schulgelände der Grundschule
Bollenberg.
Eine Einrichtung ohne U3-Betreuung kann dauerhaft nicht betrieben
werden.
Nach der vom Rat für das Kindergartenjahr 2014/2015 beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung
besteht auch für die Stadtmitte und Haan-Ost eine Unterdeckung an U3-Plätzen.
Der Standort an der GS Bollenberg bietet ferner positive Schnittstellen
zur Grundschule/OGS.
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In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.03.2014 werden in den Sitzungen
des Schul- und Sportausschusses am 2.4.2014 und des JHA am 10.4.2014 die
fachlichen Synergien und Projektdetails durch die Schulleitung der GGS
Bollenberg Frau Schlaack, die Vertreterin des OGS-/KiTa-Trägers Frau
Schröder (AWO-Bereichsleitung Kinder und Vorsitzende AG 78) und die Verwaltung
vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Haan beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Projektkonkretisierung auf
Grundlage der erfolgten Einplanung in den Haushalt 2014 (Ratsbeschluss vom
25.03.2014). Es ist Zielsetzung, Ende 2014 die Projektfreigabe für eine
Ausschreibung durch die politischen Gremien herbeizuführen.
Finanz. Auswirkung (Haushaltsplan 2014):
Produkt 060125 (Kindertageseinrichtung Bollenberg)
Investitionsmaßnahmen:
-
Auszahlungen für Baumaßnahmen
VE 2014: 2.050.000 €
2015: 250.000 €
2016: 1.800.000 €
-
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
2016: 250.000 €