hier: Stellungnahme der Stadt Haan
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.04.2014 wurde die Stadt Haan gemäß § 2 (2) in
Verbindung mit § 4 (1) BauGB frühzeitig an der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in
Remscheid-Lennep- und zum Bebauungsplan Nr. 657 beteiligt. Der Verwaltung wurde
Frist zur Stellungnahme bis zum 09.05.2014 eingeräumt. Im Februar 2014 fand ein
interkommunales Informationsgespräch zur Ansiedlung eines Designer-Outlet-Centers
in Remscheid statt. Aufgrund der überörtlichen Bedeutung des Projektes hat die
Verwaltung um Fristverlängerung gebeten, um eine Beratung im Fachausschuss zu
ermöglichen.
1. Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Remscheid beabsichtigt südöstlich der Altstadt von
Remscheid-Lennep ein Direktvermarktungszentrum - Design Outlet Center (DOC) -
anzusiedeln, um die Bedeutung der Stadt Remscheid als Mittelzentrum und
Einzelhandelsstandort zu stärken sowie als regionales und überregionales
touristisches Ziel bekannt zu werden. Hierzu muss der Flächennutzungsplan
geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Entsprechend
wurden durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Remscheid am 06.12.2012
die erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Des Weiteren wurde die
angedachte Fläche im Entwurf des neuen Einzelhandelskonzeptes der Stadt
Remscheid[1] zur Funktionsergänzung der Altstadt
Remscheid-Lennep als zentraler Versorgungsbereich dargestellt.
2. Flächennutzungsplan- und
Bebauungsplanentwurf
Zur Umsetzung der Planung hat die Stadt Remscheid bzw. der
Vorhabenträger durch das Planungsbüro ISR einen Vorentwurf zur 5. Änderung des
FNP und zum Bebauungsplan Nr. 657 erarbeiten lassen (s. Anlagen 1 und 2). Der
Entwurf der FNP-Änderung sieht für den Bereich südöstlich des Zentrums von
Remscheid-Lennep die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen
Einzelhandel mit der Zweckbestimmung „Direktvermarktungszentrum (Designer-Outlet-Center)“
vor. Die Verkaufsfläche wird auf maximal 20.000qm begrenzt.
Im Vorentwurf des Bebauungsplanes wird das Vorhaben als Sondergebiet
(SO1) mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum festgesetzt. Gemäß textlicher
Festsetzung wird zudem genau festgelegt, das im Sondergebiet SO1 ein Hersteller-Direktverkaufszentrum für
Markenartikel mit großflächigen und nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieben
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 12.000qm und maximal 20.000qm
Verkaufsfläche zulässig ist. Zulässig ist zudem
ausschließlich der Verkauf von Waren aus Teilen des Markenartikel-Sortiments
von Herstellern unterhalb der üblichen Preise für Waren im Facheinzelhandel,
die mindestens eine der folgenden Besonderheiten aufweisen:
Ø Waren 2. Wahl
Ø
Auslaufmodelle
Ø
Modelle vergangener Saisons
Ø
Restposten
Ø
Waren für Markentestzwecke
Ø Überproduktion
Es sind ausschließlich die Sortimente
Bekleidung (max. 14.000qm VK), Schuhe/ Lederwaren (max. 3.750qm VK),
Sportartikel (max. 2.000qm VK), Glas, Porzellan, Keramik/ Hausrat/ Einrichtungszubehör
(max. 3.000qm VK), Uhren/ Schmuck (max. 800qm VK), Spielwaren/ Basteln (max.
500qmVK) sowie sonstige Sortimente (max. 1.300qm VK) zulässig. Es sind somit
bis auf die sonstigen Sortimente ausschließlich zentrenrelevante Sortimente und
hier primär die Bereiche Bekleidung / Sportartikel und Schuhe vorgesehen.
Zur Prüfung der städtebaulichen und landesplanerischen Auswirkungen des
Vorhabens ist das Büro Stadt + Handel mit der Erarbeitung einer städtebaulichen
und raumordnerischen Verträglichkeitsanalyse beauftragt worden (sämtliche
Planunterlagen wie die Vorentwürfe des BPs, FNPs, die Begründungen, Gutachten
und auch das im Entwurf vorliegende Einzelhandelskonzept der Stadt Remscheid
können auf der Homepage der Stadt unter www.remscheid.de
eingesehen werden). Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben
hinsichtlich Art, Lage und Umfang i.d.R. als verträglich gemäß der Vorgaben des
LEP NRW – sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel – zu werten ist,
sodass dem Vorhaben nach Beschluss des Einzelhandelskonzeptes und der
Ausweisung der Fläche als zentraler Versorgungsbereich, keine
landesplanerischen Bedenken entgegen stehen. Des Weiteren wurde durch das Büro
festgestellt, dass keine negativen Auswirkungen auf den Bestand und die
Entwicklungsmöglichkeiten der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum,
zudem auch die Stadt Haan zählt, resultieren. Im einzelnen werden für Haan folgende
Umsatzumverteilungen für die im DOC zulässigen Sortimente ermittelt (s. hierzu
auch den als Anlage 3 beigefügten Auszug aus dem Verträglichkeitsgutachten zum
DOC):
Bekleidung / Wäsche 0,1 Mio. € bzw. 1%
Sportartikel 0,
-0,2 Mio. € entsprechend 7-8%
GPK / Hausrat 0,3 Mio. € entsprechend 3-4%
Schuhe
Spielwaren <
0,05 Mio €
Uhren/Schmuck
3. Stellungnahme der Stadt Haan
Zu den vorgelegten Beteiligungsunterlagen wird seitens der Stadt Haan
folgende Stellungnahme vorgebracht:
Die Stadt Haan wurde mit Schreiben vom
02.04.2014 an der Planung zum Bebauungsplan Nr. 657 und zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes – Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in
Remscheid-Lennep gemäß § 2 (2) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB frühzeitig beteiligt.
Seitens der Stadt Haan bestehen folgende Bedenken gegen die Planung:
a)
Städtebauliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt
Haan
Im Rahmen der Verträglichkeitsanalyse des Büros Stadt +Handel, Februar
2013, wird dargelegt, dass durch das Vorhaben DOC-Remscheid für das
Innenstadtzentrum von Haan aus fachgutachterlicher Sicht keine negativen
städtebaulichen Auswirkungen für den Bestand oder die Entwicklungsmöglichkeiten
resultieren. Dieser gutachterlichen Stellungnahme kann so nicht zugestimmt
werden. So ergeben sich für das Innenstadtzentrum von Haan im Sortimentsbereich
Sportartikel Umsatzumverteilungen v.rd. 0,1-0,2 Mio € bzw. von rd. 7-8%. Diese
betreffen, wie der Gutachter selbst ausführt, voraussichtlich primär das
Fachgeschäft Intersport Nöcker in Haan. Dieses Fachgeschäft stellt einen der
wenigen in der Innenstadt von Haan ansässigen größeren Magnetbetriebe dar und
erfüllt gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Haan eine bedeutende
Frequenzfunktion. Entgegen der Aussagen des Gutachters ist zu befürchten, dass
durch die Planungen des DOC und auch unter Berücksichtigung der Planungsabsichten
in weiteren Nachbarkommunen (Solingen-Ohligs, Wuppertal-Döppersberg) eine
erhebliche Beeinträchtigung dieses wichtigen Betriebes zu erwarten ist. Zu
berücksichtigen sind hier insbesondere auch die günstige Preisgestaltung des
DOC und die räumliche Nähe der Stadt Haan zum Vorhabenstandort.
Des Weiteren ist anzuführen, dass aus Sicht der Stadt Haan durch die
Ansiedlung des DOC, entgegen der Aussage des Gutachters, negative
städtebauliche Auswirkungen für die Entwicklungsmöglichkeiten des Haaner
Innenstadtzentrums gesehen werden. In dem geplanten DOC in Remscheid sollen
primär zentrenrelevante Sortimente aus dem Bereich Bekleidung und Schuhe
angeboten werden, die üblicherweise in einem zentralen Versorgungsbereich
"Innenstadt" angeboten werden. Gemäß dem Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Remscheid werden bereits zum Analysezeitraum
Zentralitäten von z.T. deutlich über 100% erreicht (Bekleidung 144%, Schuhe 105
%, Sportartikel 108%). Durch die Planung des DOC können in den drei benannten
Bereichen bis zu maximal 19.750qm Verkaufsfläche hinzukommen. In der Stadt Haan
werden für die Sortimente Bekleidung (36%), Schuhe (38%) und Sportartikel (74%)
derzeit hingegen z.T. nur sehr niedrige Zentralitäten erreicht. Aufgrund dessen
ist die Stadt Haan bestrebt, zusätzliche Einzelhandelsnutzungen in diesem
Bereich z.B. durch Ausweisung eines Einkaufszentrums anzusiedeln, damit die
Stadt entsprechend ihrer mittelzentralen Funktion für ihre Bürger auch den
entsprechenden Versorgungsauftrag erfüllen kann. Durch die Ansiedlung des DOC
in Remscheid werden diese Bestrebungen erheblich erschwert, da hier in einem
Umfang und einer Konzentration Waren in den betroffenen Sortimentsbereichen
angeboten werden, die weit über den Versorgungsauftrag der Stadt Remscheid
hinaus gehen. Aufgrund der räumlichen Nähe des Standortes (rd. 28km) und der
festgesetzten günstigen Preisgestaltung des DOC ist davon auszugehen, dass sich
das Center entsprechend negativ auf die Entwicklungschancen Haans in den
betroffenen Sortimentsbereichen auswirken wird.
b)
Landesplanerische Einordnung des Designer Outlet Centers
Das DOC Remscheid soll angrenzend an den vorhandenen Versorgungsbereich
Stadtbezirkszentrum Remscheid-Lennep angesiedelt werden. Aufgrund dessen wird
im Rahmen des im Entwurf vorliegenden Einzelhandelskonzeptes dieser
Versorgungbereich um die Flächen des DOC (SO1) erweitert. Hierdurch wird
erreicht, dass das Vorhaben den Vorgaben des Ziel 2 des sachlichen Teilplans
großflächiger Einzelhandel des LEP NRW entspricht. Diese Vorgehensweise ist zu
hinterfragen, da zum einen das angebotene Sortiment insbesondere in der
geplanten Größenordnung eher dem Innenstadtzentrum von Remscheid zuzuordnen
ist. Zum anderen geht, wie bereits unter Pkt.a) ausgeführt, der Umfang des
angebotenen Sortimentes (max. 20.000qm VK) weit über den Versorgungsauftrag der
Stadt Remscheid hinaus, sodass die geplante Erweiterung des Versorgungsbereiches
aus städtebaulichen Gründen nicht erforderlich ist und im Gegenteil, sogar zu
nachteiligen Entwicklungschancen in den Nachbarkommunen führt.
4. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, der vorgelegten
Stellungnahme zuzustimmen. Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die
Stellungnahme an die Stadt Remscheid versenden.
Beschlussvorschlag:
„Der Stellungnahme der
Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 657 und zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep - wird zugestimmt.“
Finanz. Auswirkung:
keine