hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1.
Bisheriges Verfahren
Der
Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Haan hat auf Antrag der Aldi Immobilienverwaltung
GmbH in seiner Sitzung am 09.04.2013 gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 12 BauGB
beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177 "Aldi,
Landstraße" aufzustellen. Der Ausschuss hat in gleicher Sitzung die
Planungsziele beschlossen.
Mit Schreiben vom 21.10.2013 hat die
Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden Vorentwurfsplanung die Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB hat sie am 27.11.2013 eine
Diskussionsveranstaltung für die Bürger im Sitzungssaal des Rathauses
durchgeführt. Darüber hinaus konnte in der Zeit vom 18.11.2013 bis zum
02.12.2013 im Planungsamt in die Planunterlagen eingesehen werden.
In den Planungs- und Umweltausschuss
des Rates der Stadt Haan am 08.04.2014 wurde ein Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 177 „Aldi, Landstraße“ eingebracht. Diesem wurde mit der
Vorgabe, dass bei der Planung anstelle von zwei Werbepylonen nur ein Werbepylon
berücksichtigt wird, zugestimmt.
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat in gleicher Sitzung
beschlossen, einen entsprechend überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 177 „Aldi, Landstraße“ mit der Begründung und den nach
Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Der soweit überarbeitete Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Begründung haben den Stand 03.07.2014.
Die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2014 beteiligt und
von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Auslegung wurde am
03.07.2014 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom 11.07.2014 bis zum
11.08.2014.
2.
Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
Nach der
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur
Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle
im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen -
einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
/ Trägerbeteiligung - entscheiden.
2.1 Anregungen
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
Die Anregungen
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB sowie im Rahmen der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden nach § 2 (2) und der Beteiligung der Naturschutzverbände vorgebracht
wurden, sind mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung Anlage 1 der Sitzungsvorlage
zu entnehmen. Eine Kopie der jeweiligen Stellungnahmen ist hier ebenfalls
beigefügt. Die aufgeführten Anregungen der Öffentlichkeit wurden in der
Diskussionsveranstaltung am 27.11.2013 vorgebracht.
2.2 Anregungen
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung
nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(2) BauGB
Die
Anregungen, die im Rahmen der der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche
Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie im Rahmen der der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) vorgebracht wurden sind mit dem jeweiligen
Ergebnis der Prüfung Anlage 2 der Sitzungsvorlage zu entnehmen. Eine
Kopie der jeweiligen Stellungnahmen ist hier ebenfalls beigefügt.
3.
Überarbeitung der Planunterlagen
Die
Planunterlagen wurden entsprechend der Prüfergebnisse überarbeitet. Hierbei
wurde lediglich die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177
fortgeschrieben. Inhaltlich wurden in Kapitel 5.3 „Eingriffsregelung“ die
Angaben zum externen Ausgleich (Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
der Itter an der Brucher Mühle durch den BRW Haan) konkretisiert und das
Konzept der Anlage zur Begründung beigefügt. Darüber hinaus wurde in der Begründung
in Kapitel 7 „Altlasten“ aufgenommen, dass im konkreten
Baugenehmigungsverfahren bestimmte altlastentechnische Nebenbedingungen
aufgeführt werden, die vom vorgelegten umwelttechnischen Gutachten nicht
behandelt werden. Die überarbeitete Begründung hat den Stand 14.08.2014. Da die
Planung selbst nicht geändert wurde, ist eine erneute Beteiligung nicht
erforderlich.
In der
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 08.04.2014 wurde seitens der
Politik auch um eine Aussage zur Lärmvorbelastung gebeten, da die Richtwerte
komplett ausgeschöpft sind sowie darum, auch die LKW Kühlaggregate bei der Untersuchung
zu berücksichtigen. Nach Rücksprache mit dem Gutachter ist dies bereits im
Lärmgutachten erfolgt.
4.
Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die
Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zu folgen.
Der zum
Beschluss anstehende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
177 „Aldi, Landstraße“, Stand 03.07.2014 mit Vorhaben- und Erschließungsplan
vom 03.07.2014 ist Anlage 3 beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt
diesen gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung
vom 14.08.2014 zuzustimmen.
Der Durchführungsvertrag wird dem
Ausschuss im nichtöffentlichen Teil vorgelegt. Nach Unterzeichnung durch den
Vorhabenträger kann der Bebauungsplan durch den Rat der Stadt Haan als Satzung
beschlossen werden und nach erfolgter Beschlussfassung durch Bekanntmachung des
Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 177 „Aldi, Landstraße“ in der Fassung vom
03.07.2014 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom
03.07.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 14.08.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Ost. Es wird durch die Landstraße im Süden, die Elberfelder Straße (B 228)
im Nordwesten sowie im Nordosten von städtischen Flächen an diesen Straßen
begrenzt. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch
die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine