hier: Darstellung und Abstimmung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen
Sachverhalt:
1. Stand und Ziel der Bauleitplanung
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 19.02.2013 beschlossen, die 30. Änderung des FNP im
Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str." und die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Str.“ gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren
nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Ziel der Planung ist es, im Bereich der
Düsseldorfer Straße eine Sondergebietsfläche zur Verlagerung des derzeit an der
Böttinger Straße angesiedelten Hagebaumarktes zu ermöglichen. Ergänzend zu der Baumarktfläche
werden Flächen für ca. drei nicht großflächige Fachmärkte ausgewiesen. Die Erschließung
der Einzelhandelsnutzungen soll über die Düsseldorfer Straße erfolgen. Abfahrende
Fahrzeuge in Richtung Hilden sollen über die Leichlinger Straße abgeführt
werden. Zur Gestaltung des Ortseingangsbereiches und zur
Geschwindigkeitsdämpfung des Kreuzungsbereiches Düsseldorfer Straße /
Leichlinger Straße / Erkrather Straße wurde in der Diskussion im Ausschuss die
Anlage eines Kreisverkehrs favorisiert. Im Süden des Plangebietes ist die
Ausweisung eines neuen Wohngebietes mit Anschluss an den Erikaweg / Ohligser
Straße beabsichtigt. Im Bereich der Leichlinger Straße und im Osten des
Plangebietes werden zudem bestehende Gewerbegebiete gesichert und über die
Leichlinger bzw. die Ohligser Straße angebunden (s. Anlage 1, Städtebauliches
Konzept).
Im Planungs- und Umweltausschuss am 15.05.2014 erfolgte der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 und zur
30. Änd. des FNP. Entsprechend hat die Verwaltung die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 34 und die 30. Änd. des Flächennutzungsplanes in der Zeit
vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014 öffentlich ausgelegt.
2. Ausarbeitung und Sicherung der
erforderlichen Erschließungsmaßnahmen
Durch den Bebauungsplan ergeben sich
zahlreiche verkehrs- und entwässerungstechnische Ausbau- und Umbaumaßnahmen.
Deren Ausführung sowie die erforderliche Kostenübernahme durch den
Vorhabensträger ist im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen vor dem Satzungsbeschluss
des Bebauungsplanes zu sichern. Aufgrund dessen wurde das Büro Leinfelder
Ingenieure und das Verkehrsplanungsbüro Runge + Küchler durch den
Vorhabensträger mit der Erarbeitung von Entwurfsunterlagen beauftragt. Im
einzelnen sind folgende Punkte darzustellen und abschließend vertraglich zu
regeln:
a) Ausarbeitung von alternativen Umbaukonzepten für die Kreuzung
Düsseldorfer Straße/ Leichlinger Straße/Erikaweg und Darstellung der Vor- und
Nachteile. Abstimmung der Planung mit dem Landesbetrieb Straßen als zuständiger
Straßenbaulastträger. Entwurfsplanung für die abgestimmte Ausbauvariante.
b) Entwurfsplanung zu den Ein- und Ausfahrten zum
Baumarkt/Fachmarktzentrum von der Düsseldorfer Straße unter Berücksichtigung
der durch den Landesbetrieb Straßen geforderten baulichen Maßnahmen, die ein
Linksausbiegen verhindern. Abstimmung der Planung mit dem Landesbetrieb
Straßen.
c) Ausarbeitung einer Entwurfsplanung für die Leichlinger Straße
d) Entwurfsplanung für die innere Erschließung des Wohngebietes und
für die Fußwegeverbindung zur Leichlinger Straße
e) Entwurfsplanung zur Anbindung des neuen Wohngebietes an den
Erikaweg und die Ohligser Straße. Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.
f) Vorentwurfsplanung mit Höhenplan für den östlichen Erschließungsstich
g) Entwurfsplanung für den Kanalbau
Der durch das Büro Leinfelder angefertigte Erläuterungsbericht (ohne
Planzeichnungen) zu den o.a Planungen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Verwaltung hat am 18.08.2014 zu den unter a, b und e aufgeführten
Punkten ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen in Mönchengladbach geführt.
Hierdurch haben sich noch Änderungen in den Planungen ergeben bzw. kann für den
Kreuzungsbereich Düsseldorfer Straße erst abschließend eine Planung erarbeitet
werden. Aufgrund dessen können die Planentwurfsunterlagen erst in der Sitzung
am 09.09.2014 durch die beauftragten Fachplaner abschließend vorgestellt
werden.
3. Anregungen der Bürgerinitiative Erkrather
Straße
Durch Anwohner der Erkrather Straße wurden
am 09.07.2014 im Rathaus Anregungen zu dem offengelegten Bebauungsplan
überreicht (s. Anlage 3). In dem Schreiben der Bürgerinitiative, welches von
ca. 90 Anwohnern unterschrieben wurde, werden zur Vermeidung von
Schleichverkehren verkehrslenkende Maßnahmen im Bereich der Erkrather Straße
vorgeschlagen. Zudem werden entwässerungstechnische Probleme im Bereich der
Erkrather Straße angeführt und zahlreiche Fragen zur geplanten Entwässerung
gestellt. Die vorgenannten Anregungen sollen in einem Gesprächstermin Ende
August 2014 mit Vertretern der Bürgerinitiative thematisiert werden. Zu den
vorgetragenen Anregungen erfolgt in der Sitzung ein mündlicher Bericht der
Verwaltung.
4. Beschlussempfehlung
Die Beschlussempfehlung soll in der Sitzung
entsprechend der Beratungsergebnisse formuliert werden. Ziel der
Beschlussfassung ist, der Verwaltung klare Vorgaben für die Ausarbeitung der
vertraglichen Regelungen und für ggf. erforderliche Anpassungen des Bebauungsplanes
an die Hand zu geben.
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Beratungsergebnis im Ausschuss.
Finanz. Auswirkung:
keine