Sachverhalt:
Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 25. Juli 2014 den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2013 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit folgenden Beträgen festgestellt:
Jahresbilanz
Summe der Aktiva und Passiva 682.738.516,13 EUR
Gewinn- und Verlustrechnung
Jahresüberschuss 514.345,03 EUR
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 14. Mai 2014 den Jahresabschluss 2013 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse Haan vom 30. Juli 2014 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG über die Entlastung der Sparkassenorgane. Der Sparkassenverwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2014 einstimmig empfohlen, die Organe der Sparkasse zu entlasten.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 (Anlage 1) und der Lagebericht zum Jahresabschluss 2013 (Anlage 2) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.
Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss zum 31.12.2013
Anlage 2: Lagebericht zum Jahresabschluss 2013
Beschlussvorschlag:
„Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar
- dem Verwaltungsrat
- dem Vorstand
wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“