Sachverhalt:

 

Die AfD-Fraktion hat die Verwaltung mehrfach aufgefordert, erheblich höhere finanzielle Leistungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen zu gewähren, als bisher in Haan üblich. Die Verwaltung hat auf die bestehenden Regelungen hingewiesen und weitergehende finanzielle Leistungen abgelehnt bzw. darauf hingewiesen, dass die Verwaltung nur aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses weitergehende Leistungen gewähren wird.

 

Die AfD-Fraktion hat daraufhin am 04.8.2014 einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Leistungen (ohne genaue Bezifferung) gem. § 56 Gemeindeordnung (GO) gestellt (siehe Anlage 1), dem mehrere Unterlagen zur Begründung beigefügt waren (siehe Anlagen 2 - 4).

 

Gem. § 56 Abs. 3 GO gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

 

Zu den sächlichen Betriebsmitteln zählen u. a.

Ø  Anmietung von Räumen

Ø  Anschaffung von Büromöbeln

Ø  Anschaffung einer Grundausstattung an Literatur

Ø  Anschaffung der PC-Ausrüstung und des Internetanschlusses

 

Zu den personellen Aufwendungen zählen u. a.

Ø  Beschäftigung von Personal im Geschäftsstellenbetrieb

Ø  Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen

Ø  Fortbildung der Fraktionsmitglieder

 

Zu den vorgenannten Aufwendungen für Personal in den Geschäftsstellen ist zu bemerken, dass dies sehr von der Größe der Kommune und der Komplexität der dort anstehenden Aufgaben abhängt.

 

Die Verwaltung hat aufgrund des Antrages der AfD-Fraktion eine Umfrage innerhalb des Kreises Mettmann zu den Zuwendungen gem. § 56 GO durchgeführt (siehe Anlage 5), aus der erkennbar ist, dass die Zuwendungen in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich sind.

 

Da die Regelungen ausschließlich den Rat betreffen und durch diesen zu entscheiden sind, hat die Verwaltung keinen Beschlussvorschlag unterbreitet, weist aber darauf hin, dass die bisherigen Regelungen zumindest in Bezug auf die Grundausstattung zu ergänzen sind.   

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung

Finanz. Auswirkung:

Nach Beschluss