hier: Antrag der Fraktion WLH vom 25.06.2014
Sachverhalt:
Es ist bereits seit Jahren gängige Praxis des
Betriebshofes, Bürgern auf Nachfrage zur Grünflächenpflege entsprechend zu
informieren.
Hierbei ist es ab und
an auch notwenig, den Bürgern bei ihren Pflegewünschen aufzuzeigen, welche
finanziellen und personellen Grenzen eine wünschenswerte Pflege einschränken.
Ein Beispiel dafür war das Bürgerbegehren in der Straße Horst.
Oft ist dem Bürger
nicht bewusst, dass eine Pflege auf Privatgartenniveau auf Grund der Vielzahl
und Größe der städtischen Flächen nicht zu leisten ist.
Da der Betriebshof bereits seit Jahren gemäß
dem Antrag der Fraktion WLH handelt, nämlich die Bürger auf Nachfrage zu
informieren, ist der Antrag obsolet und abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Fraktion WLH vom 25.06.2014 wird abgelehnt.