Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Haan
Vorlage
10/013/2014/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates am 23.9.2014 wurde über den Änderungsvorschlag zur Zuständigkeitsordnung (Anlage 1 der Vorlage 10/013/2014) nicht beraten, weil einige Fraktionen noch Änderungsvorschläge einreichen wollten.

 

In der Zwischenzeit sind Vorschläge der CDU-Fraktion (Anlage1) und der Fraktion  der WLH (Anlage 2) eingegangen.

 

Zum Schreiben der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu den Organisationsänderungen ist festzustellen, dass diese ausschließlich der Zuständigkeit des Bürgermeisters unterliegen. Selbstverständlich ist es dem  UA freigestellt,  dem Bürgermeister Empfehlungen oder Anregungen zu geben.

 

Zu der Einbeziehung weiterer Aufgaben ist anzumerken, dass damit ein erheblicher Personalaufwand verbunden ist, der quantifiziert werden muss, damit entsprechende Stellen ausgewiesen werden können. 

 

Die unter Nr. 2  des Schreibens  aufgeführte  vorangehende Planung des Stellenplans bedarf aus Sicht der Verwaltung  der Erläuterung und Klarstellung hinsichtlich des Zeitpunktes  der Beteiligung (Beratung ohne  vorliegenden Stellenplanentwurf?)

         

 Zum Schreiben der Fraktion der WLH nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Grundsätze der Wirtschaftsförderung(siehe Punkt 1.1) sind aus Sicht der Verwaltung so wichtig, dass hierüber der Rat entscheiden sollte.

 

Bei den städtischen Veranstaltungen handelt es sich um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung, die nicht der Beratung politischer Gremien unterliegen.

Die Mitwirkungsrechte sind zu konkretisieren.

 

Wie schon in der Vorlage 10/013014 ausgeführt, unterliegen Vergaben (siehe Punkt 2) den sehr strengen Vergaberechtsbestimmungen und es besteht kein Ermessensspielraum für die Politik (und die Verwaltung). Möglich ist eine Beteiligung an der Auswahl der Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.

 

Zu 3.1 gilt die o. a.  Aussage zum Antrag der CDU-Fraktion.

 

Die Personalkostenaufstellung nach Produkten (3.2) kann  vierteljährlich durch die Verwaltung vorgelegt werden.

 

Die Überstunden- und Zulagenregelungen  fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.   

 

Beschlussvorschlag:

 

„Die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Haan wird gem. Anlage 1 zur Vorlage 10/013/2014 und unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse aus HFA und Rat beschlossen.“