Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 23.9.2014 wurde über den Änderungsvorschlag zur Zuständigkeitsordnung (Anlage 1 der Vorlage 10/013/2014) nicht beraten, weil einige Fraktionen noch Änderungsvorschläge einreichen wollten.
In der Zwischenzeit sind Vorschläge der CDU-Fraktion (Anlage1) und der Fraktion der WLH (Anlage 2) eingegangen.
Zum Schreiben der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu den
Organisationsänderungen ist festzustellen, dass diese ausschließlich der
Zuständigkeit des Bürgermeisters unterliegen. Selbstverständlich ist es
dem UA freigestellt, dem Bürgermeister Empfehlungen oder
Anregungen zu geben.
Zu der Einbeziehung
weiterer Aufgaben ist anzumerken, dass damit ein erheblicher Personalaufwand
verbunden ist, der quantifiziert werden muss, damit entsprechende Stellen
ausgewiesen werden können.
Die unter Nr. 2 des Schreibens aufgeführte
vorangehende Planung des Stellenplans bedarf aus Sicht der Verwaltung der Erläuterung und Klarstellung hinsichtlich
des Zeitpunktes der Beteiligung
(Beratung ohne vorliegenden
Stellenplanentwurf?)
Zum Schreiben der Fraktion der WLH nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Grundsätze der
Wirtschaftsförderung(siehe Punkt 1.1) sind aus Sicht der Verwaltung so wichtig,
dass hierüber der Rat entscheiden sollte.
Bei den städtischen
Veranstaltungen handelt es sich um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung,
die nicht der Beratung politischer Gremien unterliegen.
Die Mitwirkungsrechte
sind zu konkretisieren.
Wie schon in der
Vorlage 10/013014 ausgeführt, unterliegen Vergaben (siehe Punkt 2) den sehr
strengen Vergaberechtsbestimmungen und es besteht kein Ermessensspielraum für
die Politik (und die Verwaltung). Möglich ist eine Beteiligung an der Auswahl
der Firmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.
Zu 3.1 gilt die o.
a. Aussage zum Antrag der CDU-Fraktion.
Die
Personalkostenaufstellung nach Produkten (3.2) kann vierteljährlich durch die Verwaltung
vorgelegt werden.
Die Überstunden- und
Zulagenregelungen fallen ausschließlich
in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Beschlussvorschlag:
„Die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Haan wird gem. Anlage 1 zur Vorlage 10/013/2014 und unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse aus HFA und Rat beschlossen.“