hier: Beschluss über Anregungen, § 3 ( 1), (2) , § 4 (1) und (2) BauGB,
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 15.05.2014 beschlossen, die 30. Änderung des FNP im
Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str." und den Bebauungsplan Nr. 34, 1.
Änderung „Erikaweg / Leichlinger Straße“ öffentlich auszulegen. Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014. Die Träger
öffentlicher Belange und die Nachbarstädte wurden mit Schreiben vom 02.06.2014
über die öffentliche Auslegung informiert und Ihnen wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Zudem wurde zur 30. Änderung des FNP mit Schreiben vom
27.05.2014 die landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (5) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf
dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet.
2. Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
2.1 Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im
Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB,
landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Der Planungs- und Umweltausschuss hat
bereits in seiner Sitzung am 15.05.2014 (61/171/2014) über die Anregungen aus
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur
Schaffung von Rechtssicherheit zum Beschluss des Flächennutzungsplanes über
alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen -
einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung - entscheiden. Die Stellungnahmen wurden daher nach der
öffentlichen Auslegung z.T. entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach §
3 (1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 07.11.2013 in Form einer Diskussionsveranstaltung in der alten
Pumpstation durchgeführt. Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom
05.11.2013 bis zum 22.11.2013 im Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Das
Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung bzw. der
anwesenden Fachplaner ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Nachgang zur
Diskussionsveranstaltung wurden zudem noch schriftliche Anregungen vorgebracht.
Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in der Anlage 2 zu
entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten zu den
betroffenen Bürgern veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 21.01.2014 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 28.02.2014 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG (Landesplanerische
Abstimmung) mit Schreiben vom 21.01.2014 beteiligt. Die beteiligten Behörden
und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Anlage 3 zu entnehmen.
2.2 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34
(5) LPlG
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2)
BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 28.05.2014 bekannt gemacht und
erfolgte vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014. Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 02.06.2014 über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme
gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4
(2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände
und der Bürger vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch
die Verwaltung den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Zeitgleich wurde zudem
die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) LPlG ( Anfrage zur Anpassung der
Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor der öffentlichen Auslegung) mit
Schreiben vom 27.05.2014 beteiligt. Das Ergebnis ist ebenfalls der Anlage 4 zu
entnehmen.
Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen
vorgetragenen Anregungen betreffen zum überwiegenden Teil die Planungen zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 und werden erst im Rahmen der weiteren
Planungen zu diesem Bebauungsplan beraten.
Die vorgetragenen Anregungen zur 30.
Änderung des FNP führen zu folgenden klarstellenden Anpassungen des
Bebauungsplanentwurfes und seiner Begründung:
·
Entsprechend
der Empfehlungen der Bezirksregierung und einzelner Träger wird die
Zweckbestimmung des Sondergebietes angepasst, um eine eindeutige und
rechtssichere Darstellung zu erhalten. Sie lautet nunmehr wie folgt: "SO
für einen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO großflächigen Baumarkt sowie für
nicht großflächige Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten.“ Die
Begründung wurde unter Punkt 2.1 „Inhalt des Flächennutzungsplanes“
entsprechend geändert.
·
Unter
Punkt 1.1 „Geltungsbereich“ der Begründung wird noch auf die westlich des Plangebietes
verlaufende Ferngasleitung hingewiesen.
·
In die
Begründung zur 30. FNP-Änderung werden unter Punkt 1.6 noch Erläuterungen zur
geplanten Untergliederung des Sondergebietes im Rahmen der 1. Änderung des BP
34 eingefügt.
3. Flächennutzungsplan
Die zum Beschluss anstehende 30. Änderung
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 03.11.2014 mit der Begründung in
der Fassung vom 03.11.2014 sowie der als separater Teil der Begründung
vorliegende Umweltbericht zur 30. Änderung des FNP sind den Anlagen 6-8
zu entnehmen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurde nach der
öffentlichen Auslegung neben den o.a. Änderungen noch redaktionell angepasst.
So wurden unter dem Punkt 1.2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ die
Verfahrensdaten aktualisiert. In Punkt 1.5 „Altlasten“ ist noch die genaue
Bezeichnung der Altlast gemäß Altlastenkataster des Kreises Mettmann beigefügt
worden. Unter Punkt 2.2 und 2.4 der Begründung wurde zudem der Stand des
GEP-Änderungsverfahrens angepasst. Unter Punkt 2.5 „Verkehrserschließung“
wurden die Erläuterungen zum Linkseinbiegeverkehr in den Erikaweg dahingehend
ergänzt, dass in diesem Bereich nunmehr eine 5,50m breite Aufstellfläche
geplant ist, welche das Vorbeifahren des fließenden Verkehrs an den wartenden
Linksabbiegern ermöglicht. Auch in den Umweltbericht wurde auf S. 5 der
geänderte FNP-Entwurf eingearbeitet und unter Punkt 1.5 der Stand der
Regionalplanänderung aktualisiert. Aufgrund der vorgenannten Änderungen erhält
die Begründung und der Umweltbericht gegenüber der öffentlichen Auslegung ein
neues Datum.
Durch die Klarstellung in der Planzeichnung
und den Änderungen in der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht
betroffen. Sie sind ausschließlich klarstellender oder redaktioneller Art. Eine
erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich.
Die Anlagen zu der Begründung wurden, bis
auf den vervielfältigten Umweltbericht, den Sprechern der Fraktionen im PlUA
bereits in einfacher Ausfertigung zum Offenlagebeschluss übersendet. Sie sind
zudem im Ratsinformationssystem einzusehen. Eine Vervielfältigung erfolgt
aufgrund des Umfanges und der farbigen Darstellungen nicht.
4. Anpassung
des Gebietsentwicklungsplanes – 86. Änderung des GEP auf dem Gebiet der Stadt
Haan
Wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung
sowohl der Planungen zur 30. Änderung des FNP als auch zur parallel
durchgeführten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 ist die Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes in diesem Bereich von Gebiet für industrielle Nutzung
(GIB) in allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Aufgrund dessen hat die Verwaltung
im Juli 2013 den offiziellen Antrag auf Änderung des Regionalplanes gestellt.
Durch die Bezirksregierung wurde im August/September 2013 die überschlägige
Prüfung der Umweltauswirkungen (Screening) durchgeführt. Am 12.12.2013 hat der
Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss für die 86. Änderung des Regionalplans
gemäß § 19 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) gefasst. Im Januar/Februar 2014
wurden durch die Bezirksplanungsbehörde die berührten öffentlichen Stellen
beteiligt und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. In seiner
Sitzung am 26.06.2014 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf die
86. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes aufgestellt und somit beschlossen.
Nach der Anzeige der GEP-Änderung bei der zuständigen Landesplanungsbehörde hat
die 86. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Gebiet der Stadt Haan durch
Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW) am 19.09.2014
Rechtskraft erlangt. Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit aus
dem Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf entwickelt.
5. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung
empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 1-5 zuzustimmen. Des Weiteren
empfiehlt die Verwaltung, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
„Erikaweg / Leichlinger Str.“ in der Fassung vom 03.11.2014 mit seiner
Begründung in der Fassung vom 03.11.2014 zu beschließen. Nach erfolgter
Beschlussfassung wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. Nach Erteilung der
Genehmigung kann die Flächennutzungsplanänderung durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Haan wirksam werden.
Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung des BP 34 und durch
Umplanungen des Vorhabenträgers, muss der Bebauungsplan erneut offen gelegt
werden. Es ist beabsichtigt, den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
in der ersten Sitzung des SUVA 2015 fassen zu lassen. Nach der Rechtskraft der
30. Änderung des FNP ist die 1. Änderung des BP 34 aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 30.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str.“ in
der Fassung vom 03.11.2014 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
03.11.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche
Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten
durch die Bebauung Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im
Süden durch die Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die
Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
Durch die Planung entstehen der Stadt Haan keine Kosten.