Betreff
30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Erikaweg / Leichlinger Str."
hier: Beschluss über Anregungen, § 3 ( 1), (2) , § 4 (1) und (2) BauGB,
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
61/027/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.      Bisheriges Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 15.05.2014 beschlossen, die 30. Änderung des FNP im Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str." und den Bebauungsplan Nr. 34, 1. Änderung „Erikaweg / Leichlinger Straße“ öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarstädte wurden mit Schreiben vom 02.06.2014 über die öffentliche Auslegung informiert und Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zudem wurde zur 30. Änderung des FNP mit Schreiben vom 27.05.2014 die landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (5) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet.

 

 

 

2.      Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens

2.1    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG

Der Planungs- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 15.05.2014 (61/171/2014) über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Beschluss des Flächennutzungsplanes über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Die Stellungnahmen wurden daher nach der öffentlichen Auslegung z.T. entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.

 

a)      Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB

Die Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 07.11.2013 in Form einer Diskussionsveranstaltung in der alten Pumpstation durchgeführt. Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 05.11.2013 bis zum 22.11.2013 im Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung bzw. der anwesenden Fachplaner ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung wurden zudem noch schriftliche Anregungen vorgebracht. Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in der Anlage 2 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten zu den betroffenen Bürgern veröffentlicht.

 

 

b)      Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.01.2014 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, sich bis zum 28.02.2014 zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG (Landesplanerische Abstimmung) mit Schreiben vom 21.01.2014 beteiligt. Die beteiligten Behörden und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

 

2.2    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (5) LPlG

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 28.05.2014 bekannt gemacht und erfolgte vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.06.2014 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und der Bürger vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Zeitgleich wurde zudem die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) LPlG ( Anfrage zur Anpassung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor der öffentlichen Auslegung) mit Schreiben vom 27.05.2014 beteiligt. Das Ergebnis ist ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen vorgetragenen Anregungen betreffen zum überwiegenden Teil die Planungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 und werden erst im Rahmen der weiteren Planungen zu diesem Bebauungsplan beraten.

 

Die vorgetragenen Anregungen zur 30. Änderung des FNP führen zu folgenden klarstellenden Anpassungen des Bebauungsplanentwurfes und seiner Begründung:

·         Entsprechend der Empfehlungen der Bezirksregierung und einzelner Träger wird die Zweckbestimmung des Sondergebietes angepasst, um eine eindeutige und rechtssichere Darstellung zu erhalten. Sie lautet nunmehr wie folgt: "SO für einen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO großflächigen Baumarkt sowie für nicht großflächige Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten.“ Die Begründung wurde unter Punkt 2.1 „Inhalt des Flächennutzungsplanes“ entsprechend geändert.

·         Unter Punkt 1.1 „Geltungsbereich“ der Begründung wird noch auf die westlich des Plangebietes verlaufende Ferngasleitung hingewiesen.

·         In die Begründung zur 30. FNP-Änderung werden unter Punkt 1.6 noch Erläuterungen zur geplanten Untergliederung des Sondergebietes im Rahmen der 1. Änderung des BP 34 eingefügt.

 

 

 

3.      Flächennutzungsplan

Die zum Beschluss anstehende 30. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 03.11.2014 mit der Begründung in der Fassung vom 03.11.2014 sowie der als separater Teil der Begründung vorliegende Umweltbericht zur 30. Änderung des FNP sind den Anlagen 6-8 zu entnehmen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurde nach der öffentlichen Auslegung neben den o.a. Änderungen noch redaktionell angepasst. So wurden unter dem Punkt 1.2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ die Verfahrensdaten aktualisiert. In Punkt 1.5 „Altlasten“ ist noch die genaue Bezeichnung der Altlast gemäß Altlastenkataster des Kreises Mettmann beigefügt worden. Unter Punkt 2.2 und 2.4 der Begründung wurde zudem der Stand des GEP-Änderungsverfahrens angepasst. Unter Punkt 2.5 „Verkehrserschließung“ wurden die Erläuterungen zum Linkseinbiegeverkehr in den Erikaweg dahingehend ergänzt, dass in diesem Bereich nunmehr eine 5,50m breite Aufstellfläche geplant ist, welche das Vorbeifahren des fließenden Verkehrs an den wartenden Linksabbiegern ermöglicht. Auch in den Umweltbericht wurde auf S. 5 der geänderte FNP-Entwurf eingearbeitet und unter Punkt 1.5 der Stand der Regionalplanänderung aktualisiert. Aufgrund der vorgenannten Änderungen erhält die Begründung und der Umweltbericht gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues Datum.

 

Durch die Klarstellung in der Planzeichnung und den Änderungen in der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht betroffen. Sie sind ausschließlich klarstellender oder redaktioneller Art. Eine erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich.

Die Anlagen zu der Begründung wurden, bis auf den vervielfältigten Umweltbericht, den Sprechern der Fraktionen im PlUA bereits in einfacher Ausfertigung zum Offenlagebeschluss übersendet. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem einzusehen. Eine Vervielfältigung erfolgt aufgrund des Umfanges und der farbigen Darstellungen nicht.

 

 

 

4.      Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes – 86. Änderung des GEP auf dem Gebiet der Stadt Haan

Wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung sowohl der Planungen zur 30. Änderung des FNP als auch zur parallel durchgeführten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 ist die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes in diesem Bereich von Gebiet für industrielle Nutzung (GIB) in allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Aufgrund dessen hat die Verwaltung im Juli 2013 den offiziellen Antrag auf Änderung des Regionalplanes gestellt. Durch die Bezirksregierung wurde im August/September 2013 die überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen (Screening) durchgeführt. Am 12.12.2013 hat der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss für die 86. Änderung des Regionalplans gemäß § 19 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) gefasst. Im Januar/Februar 2014 wurden durch die Bezirksplanungsbehörde die berührten öffentlichen Stellen beteiligt und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. In seiner Sitzung am 26.06.2014 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf die 86. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes aufgestellt und somit beschlossen. Nach der Anzeige der GEP-Änderung bei der zuständigen Landesplanungsbehörde hat die 86. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Gebiet der Stadt Haan durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW) am 19.09.2014 Rechtskraft erlangt. Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit aus dem Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf entwickelt.

 

 

 

5.      Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 1-5 zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str.“ in der Fassung vom 03.11.2014 mit seiner Begründung in der Fassung vom 03.11.2014 zu beschließen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung kann die Flächennutzungsplanänderung durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Haan wirksam werden.

Aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung des BP 34 und durch Umplanungen des Vorhabenträgers, muss der Bebauungsplan erneut offen gelegt werden. Es ist beabsichtigt, den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung in der ersten Sitzung des SUVA 2015 fassen zu lassen. Nach der Rechtskraft der 30. Änderung des FNP ist die 1. Änderung des BP 34 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str.“ in der Fassung vom 03.11.2014 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 03.11.2014 wird zugestimmt.

 

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die Bebauung Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im Süden durch die Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Durch die Planung entstehen der Stadt Haan keine Kosten.