Betreff
Ehrenamtliche/r Behindertenbeauftragte/r der Stadt Haan - Weiteres Verfahren
Vorlage
51/019/2014/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 12.11.2014 empfahl der Sozial- und Integrationsausschuss (SIA) dem Rat zu beschließen, aus den vorliegenden Bewerbungen mehrere Behindertenbeauftragte („Team-Lösung“) zu bestellen und beauftragte die Verwaltung, eine entsprechend geänderte Satzung vorzulegen. Die Neufassung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan ist beigefügt (siehe Anlage 1).

 

In der SIA-Sitzung am 12.11.2014 bestand Konsens, dass allen bestellten ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten – entsprechend der derzeitig gültigen Regelung auf Grund Ratsbeschluss vom 07.11.2006 – eine Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld gewährt werden soll und beauftragte die Verwaltung, einen gleichbehandelnden Beschlussvorschlag vorzulegen.

 

Nach § 5 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan unter der Anwendung der Entschädigungsverordnung vom 05. Mai 2014 beträgt derzeit

- die Aufwandsentschädigung 173,80 € monatlich  und

- das Sitzungsgeld 17,80 € je Sitzungsteilnahme.

 

Insgesamt beträgt der Aufwand für die Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder  rd. 2.160 € je Person/Jahr.

 

Bei Produkt 050120 – Allgemeine soziale Verwaltung und Beratung – steht im Haushalt 2015 ein Ansatz für Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und sonstige Sachaufwendungen (Tagungsgelder, Reisekosten etc.) ein  Ansatz von 2.500 € zur Verfügung (siehe Haushaltsplan 2014, Seite 356, Nr. 16 und Seite 357, Erläuterung zu Nr. 16.). Der Ansatz ab Haushaltsjahr 2015 ist je bestellte Person um 2.500 € zu erhöhen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat beschließt die Satzung über die Wah­rung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan vom ………….. in der Fassung der Anlage 1.

 

2.    Der Rat bestellt mit Inkrafttreten der unter 1. beschlossenen Satzung drei ehrenamtliche Behindertenbeauftragte.

 

3.    Der Rat beschließt, den ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten werden Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder analog der Stadtverordneten der Stadt Haan (§ 5 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan in der am 01.06.2014 in Kraft getretenen Fassung) gewährt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.