hier: Aufstellungsbeschlusses, § 2 (1) BauGB,
Sachverhalt:
Für das Eckgrundstück Dieker Straße / Düppelstraße wurden
Bebauungsabsichten vorgetragen und durch Einreichung eines zuvor mit der
Verwaltung abgestimmten Bauantrags konkretisiert. Die Verwaltung hatte dem SUVA
am 20.01.2015 die Planung in nicht öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gegeben.
In seiner Sitzung am 27.01.2015 hat daraufhin der HFA beschlossen, die
Verwaltung möge dem Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015 einen
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den oben beschriebenen
Bereich vorlegen. Zwischenzeitig hat der Antragsteller seinen Bauantrag
zurückgenommen, so dass gegenwärtig keine dringendes Erfordernis besteht, mit
dem Einsatz planungsrechtlicher Instrumentarien der §§ 14 ff. BauGB auf ein
konkretes geplantes Bauvorhaben reagieren zu müssen.
Mit der Bebauungsplanaufstellung Nr. 181 soll
dennoch die weitere bauliche Entwicklung zurzeit untergenutzter, bzw. die
Sicherung vorhandener Siedlungsstrukturen gesteuert werden. Im Geltungsbereich
sind bauplanungsrechtlich Vorhaben i. S. des § 29 Baugesetzbuch (BauGB)
derzeit, als im unbeplanten Innenbereich gelegen, gemäß § 34 BauGB
(Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) zu
beurteilen, städtebauliche Steuerungsmöglichkeiten eröffnen sich insofern
nicht.
Es ist ersichtlich, dass die Beurteilungsgrundlage des § 34 BauGB als Element
insbesondere zur Formulierung des Maßes der Nutzung und der örtlichen
Bauvorschriften nicht ausreicht im Plangebiet eine
städtebauliche Entwicklung zu steuern und den Gebietscharakter auch langfristig
zu wahren.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 181 „Dieker Straße / Düppelstraße“
mit Begründung zu fassen, und das Verfahren als Verfahren der Innenentwicklung
nach § 13 a BauGB fortzuführen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die
Verwaltung eine Vorentwurfsplanung erarbeiten und dem Ausschuss in einer der
nächsten Sitzungen, verbunden mit der Empfehlung zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB, vorlegen.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 181 "Dieker Straße / Düppelstraße“ wird mit Begründung beschlossen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte. Er umfasst ganz oder teilweise Grundstücke aus der Gemarkung Haan, Flur 15 und 26. Es wird nördlich durch die Südseite der Feldstraße im Einmündungsbereich mit der Düppelstraße, nord-östlich durch eine Grundstückstiefen entlang der Düppelstraße, weiter nach Süden in einer Tiefe von ca. 40 m östlich der Düppelstraße bis zur Dieker Straße und westlich der Schiller Straße bis Haus „Dieker Straße Nr. 54“ gefasst. Westlich wird das Plangebiet durch die Parzellengrenze mit dem Grundstück der ehemaligen Musikschule/ VHS begrenzt.
Die
genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Finanz. Auswirkung:
keine