Betreff
Zukünftige Bewirtschaftung des Waldfriedhofes
Vorlage
70/004/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hat am 25.03.2014 beschlossen, dass die Bewirtschaftung des städt. Waldfriedhofes einschl. gärtnerischer Pflege ab der Jahresmitte 2014 versuchsweise bis 31.12.2015 durch den Betriebshof erfolgt. Zur Jahresmitte 2015 sollte die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen, um die endgültige Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Die Verwaltung hat einen Erfahrungsbericht vorzeitig vorgelegt, da die Entscheidung nicht bis Mitte 2015 abgewartet werden sollte, um eine kontinuierliche Unterhaltung des Waldfriedhofes ab 2016 gewährleisten zu können. Nach Meinung der Verwaltung liegen ausreichende Erfahrungen bereits jetzt vor, so dass eine Entscheidung getroffen werden kann.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 03.03.2015 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Bewirtschaftung des städt. Waldfriedhofes einschließlich der gärtnerischen Pflege dem Betriebshof übertragen wird (Vorlage 70/004/2015).

 

Der Beschluss des Ausschusses soll durch den Haupt- und Finanzausschuss am 10.03.2015 sowie den Rat am 17.03.2015 bestätigt werden und ersetzt den Ratsbeschluss vom 25.03.2014. Die Auswirkungen des neuen Beschlusses sind in den jeweiligen Entwürfen des Haushalts- und Stellenplans eingearbeitet, die zur Ratssitzung eingebracht werden.

 

Der Zeitpunkt für die Entscheidung wurde bewusst vorgezogen, damit eine Berücksichtigung im Haushalts- und Stellenplan 2015 und Fortführung der Eigenbewirtschaftung nach Ablauf dieses Kalenderjahres erfolgen kann. Zudem hat sich die für diese Aufgabe eingesetzte Kraft bewährt und soll nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses weiter beschäftigt werden.

 

Des Weiteren ergibt sich aus Sicht der Verwaltung die Gelegenheit, weitere entscheidungsunterstützende Informationen an die politischen Gremien zu geben (Anlage 1).

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bewirtschaftung des städt. Waldfriedhofes einschl. gärtnerischer Pflege wird dem Betriebshof übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die personalwirtschaftlichen und sonstigen Maßnahmen einzuleiten und in die Haushaltsplanberatungen ab 2015 aufzunehmen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Vorlage 60/049/2013