Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Unterausschusses für Organisation, Personal und Controlling (UA OPC) am 24.02.2015 wurde eingehend die anstehende Nachfolgeregelung der Stelle Amtsleiter/in des Amtes für Finanzmanagement sowie die personellen Vorausset­zungen besprochen, die für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einbrin­gung des Haushaltplanentwurfs 2016 gegeben sein müssen. Die hierzu vorliegende Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 27.02.2015 „Personalwirtschaftliche Maßnahme der Stadt Haan: Stellenbesetzungsverfahren „Leitung des Amtes für Finanzmanagement“ ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Auf Grund der vorliegenden Antragsstellung der SPD-Fraktion ist davon auszugehen, dass die SPD ein Assessment Center nicht wünscht.

Die Verwaltung hält eine externe Begleitung nicht für erforderlich, da es in der Vergangenheit keinen Anlass zur Beanstandung hinsichtlich der Neubesetzung von Amtsleiterstellen gegeben hat. Zudem hat der Rat nach der Hauptsatzung die Möglichkeit, auf die Bewerberauswahl Einfluss zu nehmen.

Bei der Neubesetzung der Stelle des Amtsleiters/der Amtsleiterin der Kämmerei handelt es sich um eine beteiligungspflichtige Angelegenheit, so dass auch der Personalrat und die Gleichstellung das Verfahren von Beginn an begleiten.

Sollte der Rat dem Antrag der SPD-Fraktion folgen, so empfiehlt die Verwaltung, sich mit dem externen Berater abzustimmen, ob die anliegende Stellenbeschreibung der Ergänzung bedarf.

Das Vorauswahlverfahren auf der Basis des Anforderungsprofils der gegebenenfalls abzustimmenden Stellenausschreibung sowie die Durchführung von strukturierten Einzelinterviews sollten auf einen engen Bewerberkreis (ca. 6 Personen) begrenzt werden.

Eine Beauftragung könnte optional auch für die Vorbereitung und Begleitung des ggfs. von der Politik gewünschten Vorstellungsverfahrens im HFA oder Rat der nach dem Vorauswahlverfahren verbleibenden Bewerber/innen erfolgen.

Der als Anlage 2 beigefügte Aus­schreibungstext ist innerhalb von NRW zu veröffentlichen.

Die Aufwendungen für die Beauftragung einer externen Begleitung belaufen sich auf ca. 14.000 €.

Nach Freigabe des Stellenausschreibungsverfahrens auf der Basis des beigefügten Stellenausschrei­bungstextes (Anlage 2) durch den Rat in seiner Sitzung am 17.03.2015 ist es voraussichtlich möglich, die Benehmensherstellung in der Sitzung des HFA am 09.06.2015 sowie im Rat am 16.06.2015 herbei zu führen.

Die Beauftragung eines externen Beraters wird allerdings zu einer zeitlichen Verzögerung führen, da mindestens drei Angebote im Rahmen einer freihändigen Vergabe einzuholen sind. Bei einer externen Beauftragung zur Durchführung einer Potentialanalyse müsste noch ein Hinweis in die Stellenausschreibung aufgenommen werden.

Die Fraktionsvorsitzenden würden als politische Ansprechpartner über Zwischener­gebnisse informiert. Das von Amt 10 operativ durchzuführende Verfahren wird ver­waltungsintern durch den Bürgermeister und die Kämmerin begleitet.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Es wird der im März 2015 zu veranlassenden externen Stellenausschreibung in einem größeren Einzugsgebiet der Stelle Amtsleiter/in Amt für Finanzmanagement auf der Basis des beigefügten Stellenausschreibungstextes (Anlage 2) zugestimmt.

 

2.  Die Beschlussfassung zur Beauftragung der externen Begleitung des Stellenbe­setzungsverfahrens erfolgt nach Beratung.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Konkretisierung der finanziellen Auswirkung bei Produkt 010810 Allgemeines Personalwesen erfolgt in den Haushaltsberatungen 2015.