Betreff
Haushalt 2015
Weiterentwicklung des Schulstandortes Schulzentrum Walder Straße
Vorlage
51/054/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

1./ Ausgangssituation

 

Der Arbeitskreis „Schulstrukturplanung an den weiterführenden Schulen in Haan“ (AK) hat sich  nach mehreren Sitzungen in seiner Sitzung am 19.03.2015 mehrheitlich für die Errichtung einer Gesamtschule ausgesprochen.

 

Die dort ergangene Richtungsentscheidung als Grundlage für die weitere Beschlussfassung im BKSA lautet:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche Errichtung einer Gesamtschule in der Stadt Haan – bei auslaufender Auflösung der Realschule und der Hauptschule – im Rahmen einer Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorzutragen und zu prüfen.

 

Im Rahmen dieser Prüfung sollen die für eine mögliche Errichtung relevanten Aspekte thematisiert werden, insbesondere

 

·         die quantitativen Aspekte für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II

 

·         die quantitativen Aspekte mit Blick auf die bestehenden Schulen in Haan und Umgebung

 

·         die räumlichen Erfordernisse für die Gesamtschule am Standort der jetzigen Real- und Hauptschule.

 

Weiterhin sollte die Schulträgerberatung im Ergebnis Klarheit über die formal notwendigen sachlichen und zeitlichen Abläufe des Errichtungsprozesses bringen.

 

Der BKSA wird im Anschluss an die Information über das Ergebnis seine Empfehlungen formulieren, insbesondere die Festlegung der weiteren Schritte.

 

Die Verwaltung hat nur beratend und nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

2./  Zeitlicher Ablauf

 

Die Verwaltung hat ausgehend von der Empfehlung des AK optional abgestimmt, dass eine Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 27.05.2015 stattfinden könnte. Das Ergebnis ist anschließend in die politischen Beratungen einzubringen und Basis für die Grundsatzentscheidung zur Errichtung einer Gesamtschule. Nach den bisher geführten Abstimmungsgesprächen besteht die Möglichkeit mit einer Verschiebung des BKSA vom 06.05.2015 auf den 28.05.2015 hierfür den Sitzungszyklus, endend im Rat am 16.06.2015, vorzunehmen.

 

Die weitere mögliche detaillierte Projektplanung ergibt sich aus der heutigen Beratung/Präsentation des externen Beraters, Herrn Dr, Garbe.

 

 

3./  Raumkonzeption Schulzentrum

 

Die Verwaltung geht derzeitig vorbehaltlich weiterer Prüfungen und Detailplanungen  davon aus, dass mit Start der Gesamtschule zusätzliche Raumressourcen erforderlich sind. Diese entstehen durch die Parallelität von 3 Kollegien/Verwaltungen für eine Übergangszeit von 5 Schuljahren.

 

Die Unterbringung erfolgt in anzumietenden Containern für eine Übergangszeit von 5 Jahren. Hierfür ist eine EU-Weite Ausschreibung nach VOL mit einem voraussichtlichen Zeitraum von 15 Monaten erforderlich.

 

Fazit:

 

Der früheste Start für eine Gesamtschule ist somit der 01.08.2017.

 

Dies setzt voraus, dass bereits in 2015 Planungen erfolgen müssen, um mit der Ausschreibung im ersten Halbjahr 2016 zu starten. Die Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen stellen sich somit wie folgt dar:

 

Haushalt 2015/Planungsansatz

Haushalt 2016/Herrichtungskosten

Haushalt 2017 ff/ Miete für Container

 

Es kann sich hierbei nur um ein vorsorgliches Budget handeln. Die Grobkalkulation dieser Aufwendungen wäre in die Haushaltsplanberatungen 2015 HFA/Rat vorzulegen bzw. bei der Einplanung mit einem Sperrvermerk/Aufhebung durch den Rat zu versehen. Eine weitere Konkretisierung dieses Budgets ist erforderlich und würde zeitnah/Haushalt 2016 vorgelegt.

Beschlussvorschlag:

 

 

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Empfehlung des Arbeitskreises Schulstrukturplanung vom 19.03.2015, die Errichtung einer Gesamtschule in der Stadt Haan – bei auslaufender Auflösung der Realschule und der Hauptschule – im Rahmen einer Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der formal notwendigen sachlichen und zeitlichen Abläufe des Errichtungsprozesses abzustimmen. Das Ergebnis ist im Rahmen einer Grundsatzentscheidung anschließend in die politischen Beratungen einzubringen.

 

2.     Die Beauftragung des bisher eingeschalteten externen Beraters wird fortgesetzt. Die hierfür erforderliche Mittelbereitstellung für die Jahre 2015 und 2016 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatung bzw. auf Basis der noch zu treffenden politischen Entscheidungen für den weiteren Schulstrukturentwicklungsprozess.

 

3.     Die Konkretisierung eines vorsorglichen Budgets mit Sperrvermerk/Aufhebung durch den Rat für die Bereitstellung der erforderlichen Raumkapazitäten erfolgt durch die Verwaltung für die Haushalsplanberatungen betreffend der Planungskosten, Herrichtungskosten und Anmietung von Containern für eine Übergangszeit von 5 Schuljahren.

Finanz. Auswirkung:

Konkretisierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen