Weiterentwicklung des Schulstandortes Schulzentrum Walder Straße
Sachverhalt:
1./ Ausgangssituation
Der Arbeitskreis „Schulstrukturplanung an
den weiterführenden Schulen in Haan“ (AK) hat sich nach mehreren Sitzungen in seiner Sitzung am
19.03.2015 mehrheitlich für die Errichtung einer Gesamtschule ausgesprochen.
Die
dort ergangene Richtungsentscheidung als Grundlage für die weitere
Beschlussfassung im BKSA lautet:
Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche
Errichtung einer Gesamtschule in der Stadt Haan – bei auslaufender Auflösung
der Realschule und der Hauptschule – im Rahmen einer Schulträgerberatung bei
der Bezirksregierung Düsseldorf vorzutragen und zu prüfen.
Im Rahmen dieser Prüfung sollen die für eine
mögliche Errichtung relevanten Aspekte thematisiert werden, insbesondere
·
die quantitativen Aspekte für die Sekundarstufe I und für die
Sekundarstufe II
·
die quantitativen Aspekte mit Blick auf die bestehenden Schulen in Haan
und Umgebung
·
die räumlichen Erfordernisse für die Gesamtschule am Standort der
jetzigen Real- und Hauptschule.
Weiterhin sollte die Schulträgerberatung im
Ergebnis Klarheit über die formal notwendigen sachlichen und zeitlichen Abläufe
des Errichtungsprozesses bringen.
Der BKSA wird im Anschluss an die
Information über das Ergebnis seine Empfehlungen
formulieren, insbesondere die Festlegung der weiteren Schritte.
Die Verwaltung hat nur beratend und nicht an
der Abstimmung teilgenommen.
2./ Zeitlicher Ablauf
Die Verwaltung hat ausgehend von der Empfehlung des AK optional abgestimmt, dass eine Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 27.05.2015 stattfinden könnte. Das Ergebnis ist anschließend in die politischen Beratungen einzubringen und Basis für die Grundsatzentscheidung zur Errichtung einer Gesamtschule. Nach den bisher geführten Abstimmungsgesprächen besteht die Möglichkeit mit einer Verschiebung des BKSA vom 06.05.2015 auf den 28.05.2015 hierfür den Sitzungszyklus, endend im Rat am 16.06.2015, vorzunehmen.
Die weitere mögliche detaillierte Projektplanung ergibt sich aus der heutigen Beratung/Präsentation des externen Beraters, Herrn Dr, Garbe.
3./ Raumkonzeption Schulzentrum
Die Verwaltung geht derzeitig vorbehaltlich weiterer Prüfungen und Detailplanungen davon aus, dass mit Start der Gesamtschule zusätzliche Raumressourcen erforderlich sind. Diese entstehen durch die Parallelität von 3 Kollegien/Verwaltungen für eine Übergangszeit von 5 Schuljahren.
Die Unterbringung erfolgt in anzumietenden Containern für eine Übergangszeit von 5 Jahren. Hierfür ist eine EU-Weite Ausschreibung nach VOL mit einem voraussichtlichen Zeitraum von 15 Monaten erforderlich.
Fazit:
Der früheste Start für eine Gesamtschule ist somit der 01.08.2017.
Dies setzt voraus, dass bereits in 2015 Planungen erfolgen müssen, um mit der Ausschreibung im ersten Halbjahr 2016 zu starten. Die Auswirkungen auf die Haushaltsplanungen stellen sich somit wie folgt dar:
Haushalt 2015/Planungsansatz
Haushalt 2016/Herrichtungskosten
Haushalt 2017 ff/ Miete für Container
Es kann sich hierbei nur um ein vorsorgliches Budget handeln. Die Grobkalkulation dieser Aufwendungen wäre in die Haushaltsplanberatungen 2015 HFA/Rat vorzulegen bzw. bei der Einplanung mit einem Sperrvermerk/Aufhebung durch den Rat zu versehen. Eine weitere Konkretisierung dieses Budgets ist erforderlich und würde zeitnah/Haushalt 2016 vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Empfehlung des Arbeitskreises Schulstrukturplanung vom 19.03.2015, die Errichtung einer Gesamtschule in der Stadt Haan – bei auslaufender Auflösung der Realschule und der Hauptschule – im Rahmen einer Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der formal notwendigen sachlichen und zeitlichen Abläufe des Errichtungsprozesses abzustimmen. Das Ergebnis ist im Rahmen einer Grundsatzentscheidung anschließend in die politischen Beratungen einzubringen.
2. Die Beauftragung des bisher eingeschalteten externen Beraters wird fortgesetzt. Die hierfür erforderliche Mittelbereitstellung für die Jahre 2015 und 2016 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatung bzw. auf Basis der noch zu treffenden politischen Entscheidungen für den weiteren Schulstrukturentwicklungsprozess.
3. Die Konkretisierung eines vorsorglichen Budgets mit Sperrvermerk/Aufhebung durch den Rat für die Bereitstellung der erforderlichen Raumkapazitäten erfolgt durch die Verwaltung für die Haushalsplanberatungen betreffend der Planungskosten, Herrichtungskosten und Anmietung von Containern für eine Übergangszeit von 5 Schuljahren.
Finanz. Auswirkung:
Konkretisierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen