Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstand / aktuelle Entwicklung - Maßnahme zur Vorsorge / Prüfung: Landesfinanzschulareal / Sporthalle Steinkulle / neuer Standort - Containerbeschaffung
Vorlage
51/069/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung berichtet regelmäßig über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie die eingeleiteten / geplanten Projekte / Unterbringungskapazitäten.

In diversen Planungsvorlagen ging die Verwaltung bisher davon aus, dass in 2015 (unter Berücksichtigung einer geringen Ausreisequote) mit 75 Zugängen in Gemein­schaftsunterkünften zu rechnen sei.

Der  zuständige Innenminister NRW teilte in einem Interview am 24.07.2015 gegen­über dem WDR mit, seit Jahresbeginn seien aktuell 77.000 Flüchtlinge nach NRW gekommen. Am 29.07.2015 wurde vom Innenminister die Zahl 88.000 Flücht­linge mitgeteilt, in den letzten Wochen seien es rd. 1.000 Flüchtlinge täglich gewe­sen.

 

Die bisherigen Planungszahlen der Verwaltung für 2015 (und die Folgejahre) sind obsolet.

 

Entwicklung der untergebrachten Flüchtlinge in Haan in absoluten Zahlen / als Grafik:

 

Untergebrachte Flüchtlinge - Entwicklung

Anzahl Per­sonen

Dez. 2010

Dez. 2011

Dez. 2012

Dez. 2013

Jan. 2014

Juni 2014

Nov. 2014

Jan. 2015

Febr. 2015

März 2015

Apr. 2015

Mai 2015

Juni 2015

Juli 2015

Unterkünfte

43

61

80

114

118

131

152

185

180

184

199

202

211

238

Wohnungen

18

17

14

20

20

23

38

40

35

38

39

39

39

39

Insgesamt

61

78

94

134

138

154

190

225

215

222

238

241

250

277

 

 


Personen

 

insgesamt

 
 

in Unterkünften

 

in Wohnungen

 

 

Seit Jahresbeginn bis aktuell wurden in 2015 rd. 60 neue Flüchtlinge aufgenommen (bei geringen „Abgängen“). Jedoch allein im Juli 2015 mussten 27 Flüchtlinge aufge­nommen und untergebracht wer­den. Unter Berück­sichtigung der Landeszahlen und

§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (Zuwei­sungsschlüssel) sowie der aktuellen Haaner Zahl ist eine hier aufzu­nehmende Flüchtlingszahl in 2015 von zusätzlich rd. 185 Personen anzunehmen (dann rd. 365 Flüchtlinge zum Jahresende 2015 in Unter­künften / ohne Wohnungen). Dies entspricht für die Monate August bis Dezem­ber 2015 einer monatlichen Steigerungsrate von rd. 25 Personen. Abzuwarten bleibt, ob und wann die vom Bund eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen greifen. Seitens der Bundesregie­rung stehe eine Aktualisierung der Prognose für 2015 für Ende August / Anfang September im Raum.

Zur Verdeutlichung der Situation sind dieser Vorlage beigefügt die Schnellbriefe des Städte- und Gemeindebundes NRW 144/2015 vom 27.07.2015 (Asylnotstand in den Städten und Gemeinden), 148/2015 vom 31.07.2015 (Suche nach geeigneten Flä­chen für Landesunterkünfte in Form von Zelthallen) sowie 155/2015 vom 06.08.2015 (Aktuelle Information zur Unterbringung von Flüchtlingen).

 

Die Stadt Haan muss sich umgehend auf eine stark steigende Flüchtlingszahl vorbereiten und gegenüber den bisherigen Planungen mehr Bele­gungsplätze / Kapazitäten  entwickeln, schaffen und vorhalten.

 

Die aktuellen Bauprojekte zur Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten (siehe nachfol­gende Übersicht / Darstellung) sind nicht kurzfristig / rechtzeitig umsetzbar. Notfall­maßnahmen für den voraussichtlich anzunehmenden Fall, dass die Unterkunft „Haus Westfalen“ relativ kurz­fristig belegt sein wird - bei der aktuellen Entwicklung kann dies im Frühherbst d. J. der Fall sein -, müssen vor­bereitet werden. Entspre­chende Prüfungen laufen derzeit verwal­tungsintern.

 

Hier zunächst eine Übersicht über den Sachstand der  bisher geplanten und beschlos­sen Unterbringungs-Projekte:

 

Neubau Neandertalweg:

           
Die Bauaufträge für Tiefbau, Versorgungsmedien und Containergebäude sind verge­ben. Baubeginn vor Ort Mitte August. Das Projekt liegt im Zeitplan. Voraussichtlich kann die Inbetriebnahme zum Jahreswechsel erfolgen.

           
Leichlinger Str.:

           
Das Projekt wird trotz der Einwände der Träger öffentlicher Belange weiter verfolgt. B-Planänderung erforderlich. Die Verwaltung prüft auch die Möglichkeit einer 2-geschossigen Bebauung. Bauliche Umsetzung frühestens in 2016.

           
Kampheider Str.:

           
Das B-Plan-Verfahren läuft, Offenlage ab Oktober d. J. Umsetzung des Bauprojektes frühestens in 2016.

 

 

 

Zusätzliche Maßnahmen zur Deckung der bevorstehenden Unterkapazitäten

           
Da die oben beschriebenen Maßnahmen für die Unterbringung der in den kommen­den Monaten bis Frühjahr 2016 zu erwartenden Flüchtlinge nicht ausreichen werden, muss parallel auf verschiedene Art und Weise mehr Kapazität geschaffen werden, um absolute Notmaßnahmen zu vermeiden.

 

1.) Verdichtete Belegung in den vorhandenen Unterkünften

Ab sofort (bereits mit den ersten Belegungen) wird die Mitte Juli von der Sozialver­waltung übernommene Unterkunft „Haus Westfalen“ verdichtet belegt. Ursprünglich wurde von einer Belegungsdichte von 60 Personen ausgegangen. Abhängig von den Familienstrukturen hält die Verwaltung eine Belegung mit rd. 80 Personen in der Abwägung aller Umstände noch für vertretbar. Die eingeplanten und vorgesehenen Gemeinschaftsräume bzw. die zwei Räume für das Betreuungsmanagement der Caritas werden (derzeit) nicht tangiert. Jedoch werden bei Belegung im genannten Umfang die Sanitärbereiche nachzurüsten sein.

Eine nennenswerte Belegungsverdichtung in den anderen Bestandsunterkünften ist nicht mehr möglich.

 

2.) Weitere Nutzungen auf dem Landesfinanzschulareal:

           
Aufgrund der zuvor geschilderten Entwicklung wird das Gebäudemanagement  schnellstmöglich die Umnutzung der beiden verbleibenden Gebäude (Haus Rhein­land, Seminargebäude) mit Maximalausnutzung (voraussichtlich 40 Personen Semi­nargebäude, 60 Personen „Haus Rheinland“) vorantreiben, auch mit Unterstüt­zung durch ein externes Planungsbüro.

Hierzu führte die Verwaltung  mit Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW vom 30.07.2015 (siehe Anlage) bereits die Freigabe der bei Produkt 100400 – Städt. Unter­künfte, Übergangswohnheime – im Haushalt 2015 eingestellten und mit einem Sperrvermerk versehenen Planungs- und Herrichtungskosten für das „Haus Rhein­land“ von 120.000 EUR herbei.

Die personelle Verstärkung im Gebäudema­nagement wird erst im Laufe des August erfolgen.

Für eine Umnut­zung beider Gebäude wird voraussichtlich ein höherer baulich-techni­scher Aufwand (Brandschutz) nötig sein als bei Haus Westfalen. Der zusätzliche Finanzbedarf über die veranschlagten 120.000 € kann erst in der weiteren Projekt­bearbeitung ermittelt werden.

Die Belegung eines oder von Teilen dieser beiden Gebäude wird  voraussichtlich  Anfang 2016 erfolgen können.

 

3.) Notbelegung Turnhallen / Sporthallen

 

Aufgrund der absoluten Unkalkulierbarkeit der zukünftigen Zuweisungszahlen sieht die Verwaltung es als unbedingt notwendig an, die Notbelegung einer Turn- oder Sporthalle vorzubereiten, sodass im Notfall sofort gehandelt werden kann.

Für diesen Fall ist bereits jetzt ein Nutzungsänderungsantrag mit Brandschutzkon­zept zu erstellen. Die Abdeckung des Hallenbodens, die Installation einer Rauchmel­deanlage, gffls. einer Notbeleuchtung, Rettungswegbeschilderung etc. sind vorzube­reiten, damit im nicht vorhersehbaren Notfall von einem Tag auf den anderen eine Notbelegung erfolgen kann. Für die baulichen Maßnahmen sind Haushaltsmittel von bis zu 20.000 € nötig.

Für den Notfall ist die Belegung der Sporthalle Steinkulle vorgesehen. Hier können bis zu 145 Personen untergebracht werden. Die anderen Grundschul-Turnhallen sind zu klein, die Halle Bollenberg kommt aufgrund der bevorstehenden Baustellenphase für die neue Kita nicht in Frage, die beiden großen Hallen Walder Str. und Adlerstr. sollen aufgrund der intensiven Nutzung und der erst kürzlich erfolgten Sanierung nicht in Betracht gezogen werden.

Diese Vorbereitungsmaßnahme auf den Notfall ist unabdingbar.

 

4.) Einrichtung einer weiteren provisorischen Unterkunft am Standort Bachstr.

 

Am Standort Bachstr. könnten innerhalb von ca. 2 Monaten Unterbringungskapazi­täten für ca. 45 Personen im ehemaligen VHS-Gebäude und für ca. 35 Personen in der alten Turnhalle geschaffen werden. Kosten ca. 200.000 €.

Aufgrund des Ratsbeschlusses zum Freiziehen der Provisorien am Standort Bachstr.  (Pavillon und KiTa-Untergeschoss) werden die vorgenannten Gebäude jetzt nicht zur provisorischen Unterbringung von Flüchtlingen vorgeschlagen.

 

5.) Befristete Aufstellung weiterer Containergebäude auf städtischen Grundstücken

 

Die Verwaltung hat in den letzten Tagen aktuell geprüft, auf welchen städtischen Grundstücken zur Deckung weiterer Bedarfe schnellstmöglich Modulgebäude in Schlicht-Ausführung für eine befristete Nutzung errichtet werden können. Es wurden folgende Standorte untersucht:

-       Sportplatz Hochdahler Str. (obere Wiese und unterer Tennenplatz)

-       Parkplatz am Sportplatz Hochdahler Str.

-       Sportplatz Gruiten

-       Schotterparkplatz unterhalb des Sportplatzes Gruiten

-       Heidfeld 12/14

-       Deller Str. 90 ff.

-       Zirkuswiese Gruiten

-       Parkplatz Bürgerhaus Gruiten

Betrachtet wurde die Eignung aufgrund des Zustands der Fläche, die Größe, die aus einer Inanspruchnahme resultierenden Einschränkungen für die originäre Nutzung der städtischen Infrastruktur und die schnelle Verfügbarkeit.

Bei der Beurteilung der Potentiale der genannten Standorte erwies sich der Parkplatz des Bürgerhauses Gruiten am geeignetsten. Die Fläche bietet Raum für mehrere Standard-Containergebäude, der Untergrund ist befestigt, Versorgungsleitungen sind in der Nähe vorhanden.

 

Marktrecherchen bei den Anbietern von Containergebäuden haben allerdings erge­ben, dass hier bereits immense Lieferengpässe bestehen, mit der Konsequenz sehr langer Warte- / Vorlaufzeiten bis zur Lieferung der Fertiggebäude.

Die Verwaltung hält eine „Vorrats“-Beauftragung für zwei weitere Containergebäude in der Größenordnung der Unterkunft Ellscheid II für zwingend erforderlich, um im Laufe des II. / III. Quartals 2016 die Containergebäude verfügbar zu haben und für diesen Zeitraum die Unterbringung in Turnhallen oder Zelten zu verhindern. Kosten je Containergebäude rd. 1 Mio. EUR.

 

6.) Zelte oder Traglufthallen

 

Die Anmietung von Zelten oder Traglufthallen wurde aus verschiedenen Gründen (Wintertauglichkeit, Kosten, soziale Komponente) zum jetzigen Zeitpunkt ausge­schlossen.

 

7.) Mietwohnheim (privater Eigentümer)

 

Derzeit verhandelt die Verwaltung über die Anmietung des Objekts. Bei Verfügbarkeit würde die Unterbringung von rd. 50 Personen ab Spätsommer / Herbst 2016 gege­ben sein. Die Verwaltung wird über den Stand in nichtöffentlicher Sitzung berichten.

 

8.) Sonstige Möglichkeiten / Freier Mietmarkt

 

Die Verwaltung prüft weiterhin leerstehende Immobilien und Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt. Letzteres erweist sich zunehmend als schwieriger mit kaum noch vertretbarem Aufwand im Verhältnis zum Ergebnis.

 

9.) Zusätzliche Personal- und Sachaufwendungen

 

Durch die steigenden Flüchtlingszahlen entstehen zusätzliche Personalbedarfe / Personalaufwendungen (Sachbearbeiterstelle Asylbewerberleistungsgesetz, Haus­meister) und Sachaufwendungen (Beauftragung eines 24-Stunden-Sicherheits­dienstes für Sporthalle Steinkulle) sowie zusätzliche Transferaufwendungen nach AsylBLG (Regelbedarfe u. a.).

 

10.) Sofortentscheidungen

 

Ergibt sich für die Stadt die Notwendigkeit, Flüchtlinge anstelle einer Unterbringung in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in städtischen Einrichtungen (z. B. Sporthalle) unterzubringen, erfolgt dies durch die Verwaltung durch einen sog. Realakt.

Soll die Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen in einer städtischen Einrich­tung (z. B. Sporthalle) erfolgen im Sinne einer Umwidmung, weil weder Übergangs­heime noch andere gleichwertige Kapazitäten verfügbar sind, setzt dies einen ent­sprechenden Ratsbeschluss voraus. Bei Ermangelung alternativer städtischer Objekte als Übergangsheim muss die Stadt ggf. auf Sporthallen zurückgreifen, um die Gefahr der Obdachlosigkeit abzuwehren, so dass es kein Ermessen für ander­weitige Lösungen gibt, bis neue Übergangsheimkapazitäten geschaffen worden sind.

 

 

Die Verwaltung hält die sofortige Einleitung der Maßnahmen Nr. 4. (weiteres Provisorium Bachstr.) und 5. (Bestellung 2er weiterer Container) für unabdingbar, um überhaupt eine Chance zu haben, im Herbst / Winter 2015 und im 2ten Halbjahr 2016 nicht in Turnhallennutzung gehen zu müssen.

 

 

Grafische Darstellungen

 

Zur Erläuterung liegen dieser Vorlage in der Anlage 3 Grafiken bei:

 

1.)  Anlage 1 –     „Status Quo 08/2015

           
Die Grafik verdeutlicht die Entwicklung des Zuwachses der unterzubringenden Personen nach aktuellem Stand. Für das Jahr 2015 wird dabei davon ausge­gangen, dass monatlich 25 zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen sind (Rote Linie). Demgegenüber steht die Zahl der vorhandenen / entstehenden Unterbringungsplätze nach dem aktuellen Stand der Ratsbeschlüsse. (Blau-gestrichelte Linie).        
Es ist erkennbar, dass bereits im Spätsommer / Herbst dieses Jahres und voraussichtlich auch in der 2ten Jahreshälfte 2016 eine großes Defizit an Unterbringungsplätzen entstehen wird. Hieraus ist der von der Verwaltung dargestellte sofortige Handlungsbedarf abzuleiten. 

2.)  Anlage 2 – „Notwendige zusätzliche Maßnahmen“     


Diese Grafik zeigt auf, wie sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Unter­bringungsplätze verändern würde, wenn über die bereits beschlossenen Maß­nahmen (Neandertalweg, 40 weitere Plätze Landesfinanzschule) hinaus ab Herbst diesen Jahres die Turnhalle Steinkulle für ca. 9 Monate als Notquartier genutzt würde, zum Jahresbeginn 2016 zusätzliche 85 Plätze an der Landes­finanzschule genutzt werden könnten, im Sommer nächsten Jahres 2 Contai­nergebäude auf dem Parkplatz Bürgerhaus errichtet würden und im 2ten Halbjahr des nächsten Jahres das der Stadt zur Miete angebotene Wohnheim genutzt werden könnte.          
Bei sich tatsächlich in 2016 abflachender Zuwachsrate könnte damit der Bedarf an Unterbringungsplätzen gedeckt werden. Darüber hinaus könnten die Provisorien am Standort Bachstraße freigezogen werden.

 

3.)  Anlage 3 – „mit Bachstraße“


In dieser Grafik ist anstelle der Belegung der Turnhalle Steinkulle die Nutzung des weiteren Provisoriums am Standort Bachstraße (Maßnahme Nr. 4) berücksichtigt.
Bei diesem Szenario kann bei nicht weiter ausufernden Zuwachszahlen nach momentaner Einschätzung auf die Nutzung der Turnhalle Steinkulle verzichtet werden. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die „Zuwachszahlen“ / Abflachung der „Kurve“ in 2016/2017 als sehr optimistische Einschätzung zu betrachten sind.
Die Verwaltung wird alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Ratsbeschluss zum Freiziehen des Pavillons / UG KiTa-Gebäudes am Standort Bachstr. umzusetzen.         
Die sofortige Freigabe der Maßnahme (Planung und bauliche Umsetzung) nötig.

 

 

 

Priorität der Bearbeitung

 

Die Sicherstellung der Unterbringung hat für die verschiedenen beteiligten Fachämter (Amt 20, Amt 51, Amt 61, Amt 63, Amt 65) erste Priorität. Daher kann es bei der Bearbeitung anderer Aufgaben zu Verzögerungen kommen. Im Gebäudemanage­ment führt der Handlungsdruck im Bereich Flüchtlingsunterbringung dazu, dass die Bauprojekte Erweiterung OGS GGS Gruiten, Ertüchtigung Feuerwehrgerätehaus Gruiten und Gesamt­schule am Schulzentrum bis auf Weiteres nicht bearbeitet wer­den können.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterbringung von Flüchtlingen in allen Gebäu­den des ehem. Landesfinanzschulareals schnellstmöglich zu prüfen / fest­zustellen. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen / zu veranlassen:

       - Die Feststellung der maximalen Belegungskapazität der einzelnen Gebäude.

- Die Möglichkeit des Vorgehens in einzelnen Bauabschnitten (mit Darlegung der  Belegungskapazitäten jeweils nach Beendigung einzelner Bauabschnitte).

- Die Kosten der einzelnen Bauabschnitte / Gesamtmaßnahmen.

- Die Zeitrahmen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäude am Standort Bachstraße (ehem. VHS- Gebäude und Turnhalle) für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen umgehend herzurichten.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorsorge Notfallmaßnahmen (Turnhallenbele­gung Steinkulle) zu planen und vorzubereiten mit dem Ziel, bei Bedarf die Belegung kurzfristig vollziehen zu können.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die Bestellung zweier  Modulge­bäude (insgesamt 90 Personen), Typ Ellscheid II, in Schlichtausführung, translozierbar, zu kaufen. Standort: Bürgerhausparkplatz Gruiten, Düsselberger Straße

 

Finanz. Auswirkung:

 

Soweit bekannt, weiter oben aufgeführt.

Die Verwaltung wird mit der Kommunalaufsicht die finanziellen Auswirkungen der aufgezeigten Flüchtlingsentwicklung konkretisieren und die haushaltsrechtliche Umsetzung abstimmen.

 

 

 

Verfasser:

Ute Eden, Amt 65

Udo Thal, Amt 51