Sachverhalt:
Die Verwaltung berichtet regelmäßig über die
Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie die eingeleiteten / geplanten Projekte
/ Unterbringungskapazitäten.
In diversen Planungsvorlagen ging die
Verwaltung bisher davon aus, dass in 2015 (unter Berücksichtigung einer
geringen Ausreisequote) mit 75 Zugängen in Gemeinschaftsunterkünften zu
rechnen sei.
Der
zuständige Innenminister NRW teilte in einem Interview am 24.07.2015
gegenüber dem WDR mit, seit Jahresbeginn seien aktuell 77.000 Flüchtlinge nach
NRW gekommen. Am 29.07.2015 wurde vom Innenminister die Zahl 88.000 Flüchtlinge
mitgeteilt, in den letzten Wochen seien es rd. 1.000 Flüchtlinge täglich gewesen.
Die
bisherigen Planungszahlen der Verwaltung für 2015 (und die Folgejahre) sind
obsolet.
Entwicklung der untergebrachten Flüchtlinge
in Haan in absoluten Zahlen / als Grafik:
Untergebrachte
Flüchtlinge - Entwicklung |
||||||||||||||||||||||||||
Anzahl Personen |
Dez.
2010 |
Dez.
2011 |
Dez.
2012 |
Dez.
2013 |
Jan.
2014 |
Juni
2014 |
Nov.
2014 |
Jan.
2015 |
Febr.
2015 |
März
2015 |
Apr.
2015 |
Mai
2015 |
Juni
2015 |
Juli
2015 |
||||||||||||
Unterkünfte |
43 |
61 |
80 |
114 |
118 |
131 |
152 |
185 |
180 |
184 |
199 |
202 |
211 |
238 |
||||||||||||
Wohnungen |
18 |
17 |
14 |
20 |
20 |
23 |
38 |
40 |
35 |
38 |
39 |
39 |
39 |
39 |
||||||||||||
Insgesamt |
61 |
78 |
94 |
134 |
138 |
154 |
190 |
225 |
215 |
222 |
238 |
241 |
250 |
277 |
||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||
in Unterkünften |
||||||||||||||||||||||||||
in Wohnungen |
||||||||||||||||||||||||||
Seit Jahresbeginn bis aktuell wurden in 2015 rd. 60 neue Flüchtlinge
aufgenommen (bei geringen „Abgängen“). Jedoch allein im Juli 2015 mussten 27
Flüchtlinge aufgenommen und untergebracht werden. Unter Berücksichtigung der
Landeszahlen und
§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (Zuweisungsschlüssel)
sowie der aktuellen Haaner Zahl ist eine hier aufzunehmende Flüchtlingszahl in
2015 von zusätzlich rd. 185 Personen anzunehmen (dann rd. 365 Flüchtlinge zum
Jahresende 2015 in Unterkünften / ohne Wohnungen). Dies entspricht für die
Monate August bis Dezember 2015 einer monatlichen Steigerungsrate von rd. 25
Personen. Abzuwarten bleibt, ob und wann die vom Bund eingeleiteten
Steuerungsmaßnahmen greifen. Seitens der Bundesregierung stehe eine
Aktualisierung der Prognose für 2015 für Ende August / Anfang September im
Raum.
Zur Verdeutlichung der Situation sind dieser
Vorlage beigefügt die Schnellbriefe des Städte- und Gemeindebundes NRW 144/2015
vom 27.07.2015 (Asylnotstand in den Städten und Gemeinden), 148/2015 vom
31.07.2015 (Suche nach geeigneten Flächen für Landesunterkünfte in Form von
Zelthallen) sowie 155/2015 vom 06.08.2015 (Aktuelle Information zur
Unterbringung von Flüchtlingen).
Die
Stadt Haan muss sich umgehend auf eine stark steigende Flüchtlingszahl
vorbereiten und gegenüber den bisherigen Planungen mehr Belegungsplätze /
Kapazitäten entwickeln, schaffen und
vorhalten.
Die aktuellen Bauprojekte zur Schaffung
weiterer Unterbringungskapazitäten (siehe nachfolgende Übersicht /
Darstellung) sind nicht kurzfristig / rechtzeitig umsetzbar. Notfallmaßnahmen
für den voraussichtlich anzunehmenden Fall, dass die Unterkunft „Haus
Westfalen“ relativ kurzfristig belegt sein wird - bei der aktuellen
Entwicklung kann dies im Frühherbst d. J. der Fall sein -, müssen vorbereitet
werden. Entsprechende Prüfungen laufen derzeit verwaltungsintern.
Hier zunächst eine Übersicht über den Sachstand der bisher geplanten und beschlossen Unterbringungs-Projekte:
Neubau Neandertalweg:
Die Bauaufträge für Tiefbau, Versorgungsmedien und Containergebäude sind vergeben.
Baubeginn vor Ort Mitte August. Das Projekt liegt im Zeitplan. Voraussichtlich
kann die Inbetriebnahme zum Jahreswechsel erfolgen.
Leichlinger Str.:
Das Projekt wird trotz der Einwände der Träger öffentlicher Belange weiter
verfolgt. B-Planänderung erforderlich. Die Verwaltung prüft auch die
Möglichkeit einer 2-geschossigen Bebauung. Bauliche Umsetzung frühestens in
2016.
Kampheider Str.:
Das B-Plan-Verfahren läuft, Offenlage ab Oktober d. J. Umsetzung des
Bauprojektes frühestens in 2016.
Zusätzliche
Maßnahmen zur Deckung der bevorstehenden Unterkapazitäten
Da die oben beschriebenen Maßnahmen für die Unterbringung der in den kommenden
Monaten bis Frühjahr 2016 zu erwartenden Flüchtlinge nicht ausreichen werden,
muss parallel auf verschiedene Art und Weise mehr Kapazität geschaffen werden,
um absolute Notmaßnahmen zu vermeiden.
1.) Verdichtete Belegung in den vorhandenen
Unterkünften
Ab sofort (bereits mit den ersten
Belegungen) wird die Mitte Juli von der Sozialverwaltung übernommene
Unterkunft „Haus Westfalen“ verdichtet belegt. Ursprünglich wurde von einer
Belegungsdichte von 60 Personen ausgegangen. Abhängig von den
Familienstrukturen hält die Verwaltung eine Belegung mit rd. 80 Personen in der
Abwägung aller Umstände noch für vertretbar. Die eingeplanten und vorgesehenen
Gemeinschaftsräume bzw. die zwei Räume für das Betreuungsmanagement der Caritas
werden (derzeit) nicht tangiert. Jedoch werden bei Belegung im genannten Umfang
die Sanitärbereiche nachzurüsten sein.
Eine nennenswerte Belegungsverdichtung in
den anderen Bestandsunterkünften ist nicht mehr möglich.
2.) Weitere Nutzungen auf dem
Landesfinanzschulareal:
Aufgrund der zuvor geschilderten Entwicklung wird das Gebäudemanagement schnellstmöglich die Umnutzung der beiden
verbleibenden Gebäude (Haus Rheinland, Seminargebäude) mit Maximalausnutzung
(voraussichtlich 40 Personen Seminargebäude, 60 Personen „Haus Rheinland“)
vorantreiben, auch mit Unterstützung durch ein externes Planungsbüro.
Hierzu führte die Verwaltung mit Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.
1 GO NRW vom 30.07.2015 (siehe Anlage) bereits die Freigabe der bei Produkt
100400 – Städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime – im Haushalt 2015
eingestellten und mit einem Sperrvermerk versehenen Planungs- und
Herrichtungskosten für das „Haus Rheinland“ von 120.000 EUR herbei.
Die personelle Verstärkung im Gebäudemanagement
wird erst im Laufe des August erfolgen.
Für eine Umnutzung beider Gebäude wird
voraussichtlich ein höherer baulich-technischer Aufwand (Brandschutz) nötig
sein als bei Haus Westfalen. Der zusätzliche Finanzbedarf über die
veranschlagten 120.000 € kann erst in der weiteren Projektbearbeitung
ermittelt werden.
Die Belegung eines oder von Teilen dieser
beiden Gebäude wird voraussichtlich Anfang 2016 erfolgen können.
3.) Notbelegung Turnhallen / Sporthallen
Aufgrund der absoluten Unkalkulierbarkeit
der zukünftigen Zuweisungszahlen sieht die Verwaltung es als unbedingt
notwendig an, die Notbelegung einer Turn- oder Sporthalle vorzubereiten, sodass
im Notfall sofort gehandelt werden kann.
Für diesen Fall ist bereits jetzt ein
Nutzungsänderungsantrag mit Brandschutzkonzept zu erstellen. Die Abdeckung des
Hallenbodens, die Installation einer Rauchmeldeanlage, gffls. einer
Notbeleuchtung, Rettungswegbeschilderung etc. sind vorzubereiten, damit im
nicht vorhersehbaren Notfall von einem Tag auf den anderen eine Notbelegung
erfolgen kann. Für die baulichen Maßnahmen sind Haushaltsmittel von bis zu
20.000 € nötig.
Für den Notfall ist die Belegung der
Sporthalle Steinkulle vorgesehen. Hier können bis zu 145 Personen untergebracht
werden. Die anderen Grundschul-Turnhallen sind zu klein, die Halle Bollenberg
kommt aufgrund der bevorstehenden Baustellenphase für die neue Kita nicht in
Frage, die beiden großen Hallen Walder Str. und Adlerstr. sollen aufgrund der
intensiven Nutzung und der erst kürzlich erfolgten Sanierung nicht in Betracht
gezogen werden.
Diese
Vorbereitungsmaßnahme auf den Notfall ist unabdingbar.
4.) Einrichtung einer weiteren
provisorischen Unterkunft am Standort Bachstr.
Am Standort Bachstr. könnten innerhalb von
ca. 2 Monaten Unterbringungskapazitäten für ca. 45 Personen im ehemaligen
VHS-Gebäude und für ca. 35 Personen in der alten Turnhalle geschaffen werden.
Kosten ca. 200.000 €.
Aufgrund des Ratsbeschlusses zum Freiziehen
der Provisorien am Standort Bachstr.
(Pavillon und KiTa-Untergeschoss) werden die vorgenannten Gebäude jetzt
nicht zur provisorischen Unterbringung von Flüchtlingen vorgeschlagen.
5.) Befristete Aufstellung weiterer
Containergebäude auf städtischen Grundstücken
Die Verwaltung hat in den letzten Tagen
aktuell geprüft, auf welchen städtischen Grundstücken zur Deckung weiterer
Bedarfe schnellstmöglich Modulgebäude in Schlicht-Ausführung für eine
befristete Nutzung errichtet werden können. Es wurden folgende Standorte
untersucht:
-
Sportplatz
Hochdahler Str. (obere Wiese und unterer Tennenplatz)
-
Parkplatz
am Sportplatz Hochdahler Str.
-
Sportplatz
Gruiten
-
Schotterparkplatz
unterhalb des Sportplatzes Gruiten
-
Heidfeld
12/14
-
Deller
Str. 90 ff.
-
Zirkuswiese
Gruiten
-
Parkplatz
Bürgerhaus Gruiten
Betrachtet wurde die Eignung aufgrund des
Zustands der Fläche, die Größe, die aus einer Inanspruchnahme resultierenden
Einschränkungen für die originäre Nutzung der städtischen Infrastruktur und die
schnelle Verfügbarkeit.
Bei der Beurteilung der Potentiale der
genannten Standorte erwies sich der Parkplatz des Bürgerhauses Gruiten am
geeignetsten. Die Fläche bietet Raum für mehrere Standard-Containergebäude, der
Untergrund ist befestigt, Versorgungsleitungen sind in der Nähe vorhanden.
Marktrecherchen bei den Anbietern von
Containergebäuden haben allerdings ergeben, dass hier bereits immense
Lieferengpässe bestehen, mit der Konsequenz sehr langer Warte- / Vorlaufzeiten bis
zur Lieferung der Fertiggebäude.
Die Verwaltung hält eine
„Vorrats“-Beauftragung für zwei weitere Containergebäude in der Größenordnung
der Unterkunft Ellscheid II für zwingend erforderlich, um im Laufe des II. /
III. Quartals 2016 die Containergebäude verfügbar zu haben und für diesen
Zeitraum die Unterbringung in Turnhallen oder Zelten zu verhindern. Kosten je
Containergebäude rd. 1 Mio. EUR.
6.) Zelte oder Traglufthallen
Die Anmietung von Zelten oder Traglufthallen
wurde aus verschiedenen Gründen (Wintertauglichkeit, Kosten, soziale
Komponente) zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
7.) Mietwohnheim (privater Eigentümer)
Derzeit verhandelt die Verwaltung über die
Anmietung des Objekts. Bei Verfügbarkeit würde die Unterbringung von rd. 50
Personen ab Spätsommer / Herbst 2016 gegeben sein. Die Verwaltung wird über
den Stand in nichtöffentlicher Sitzung berichten.
8.) Sonstige Möglichkeiten / Freier
Mietmarkt
Die Verwaltung prüft weiterhin leerstehende
Immobilien und Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt. Letzteres erweist sich
zunehmend als schwieriger mit kaum noch vertretbarem Aufwand im Verhältnis zum
Ergebnis.
9.) Zusätzliche Personal- und
Sachaufwendungen
Durch die steigenden Flüchtlingszahlen
entstehen zusätzliche Personalbedarfe / Personalaufwendungen
(Sachbearbeiterstelle Asylbewerberleistungsgesetz, Hausmeister) und
Sachaufwendungen (Beauftragung eines 24-Stunden-Sicherheitsdienstes für
Sporthalle Steinkulle) sowie zusätzliche Transferaufwendungen nach AsylBLG
(Regelbedarfe u. a.).
10.) Sofortentscheidungen
Ergibt sich für die Stadt die Notwendigkeit, Flüchtlinge anstelle einer Unterbringung in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in städtischen Einrichtungen (z. B. Sporthalle) unterzubringen, erfolgt dies durch die Verwaltung durch einen sog. Realakt.
Soll die Unterbringung von
zugewiesenen Flüchtlingen in einer städtischen Einrichtung (z. B. Sporthalle)
erfolgen im Sinne einer Umwidmung, weil weder Übergangsheime noch andere
gleichwertige Kapazitäten verfügbar sind, setzt dies einen entsprechenden
Ratsbeschluss voraus. Bei Ermangelung alternativer städtischer Objekte als
Übergangsheim muss die Stadt ggf. auf Sporthallen zurückgreifen, um die Gefahr
der Obdachlosigkeit abzuwehren, so dass es kein Ermessen für anderweitige
Lösungen gibt, bis neue Übergangsheimkapazitäten geschaffen worden sind.
Die Verwaltung hält die sofortige
Einleitung der Maßnahmen Nr. 4. (weiteres Provisorium Bachstr.) und 5.
(Bestellung 2er weiterer Container) für unabdingbar, um überhaupt eine Chance
zu haben, im Herbst / Winter 2015 und im 2ten Halbjahr 2016 nicht in
Turnhallennutzung gehen zu müssen.
Grafische
Darstellungen
Zur
Erläuterung liegen dieser Vorlage in der Anlage 3 Grafiken bei:
1.) Anlage 1 – „Status
Quo 08/2015“
Die Grafik verdeutlicht die Entwicklung des Zuwachses der unterzubringenden
Personen nach aktuellem Stand. Für das Jahr 2015 wird dabei davon ausgegangen,
dass monatlich 25 zusätzliche Unterbringungsplätze zu schaffen sind (Rote
Linie). Demgegenüber steht die Zahl der vorhandenen / entstehenden
Unterbringungsplätze nach dem aktuellen Stand der Ratsbeschlüsse.
(Blau-gestrichelte Linie).
Es ist erkennbar, dass bereits im Spätsommer / Herbst dieses Jahres und
voraussichtlich auch in der 2ten Jahreshälfte 2016 eine großes Defizit an
Unterbringungsplätzen entstehen wird. Hieraus ist der von der Verwaltung
dargestellte sofortige Handlungsbedarf abzuleiten.
2.) Anlage 2 – „Notwendige zusätzliche Maßnahmen“
Diese Grafik zeigt auf, wie sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze
verändern würde, wenn über die bereits beschlossenen Maßnahmen (Neandertalweg,
40 weitere Plätze Landesfinanzschule) hinaus ab Herbst diesen Jahres die
Turnhalle Steinkulle für ca. 9 Monate als Notquartier genutzt würde, zum
Jahresbeginn 2016 zusätzliche 85 Plätze an der Landesfinanzschule genutzt
werden könnten, im Sommer nächsten Jahres 2 Containergebäude auf dem Parkplatz
Bürgerhaus errichtet würden und im 2ten Halbjahr des nächsten Jahres das der
Stadt zur Miete angebotene Wohnheim genutzt werden könnte.
Bei sich tatsächlich in 2016 abflachender Zuwachsrate könnte damit der Bedarf
an Unterbringungsplätzen gedeckt werden. Darüber hinaus könnten die Provisorien
am Standort Bachstraße freigezogen werden.
3.)
Anlage 3 – „mit Bachstraße“
In
dieser Grafik ist anstelle der Belegung der Turnhalle Steinkulle die Nutzung
des weiteren Provisoriums am Standort Bachstraße (Maßnahme Nr. 4)
berücksichtigt.
Bei diesem Szenario kann bei nicht weiter ausufernden Zuwachszahlen nach
momentaner Einschätzung auf die Nutzung der Turnhalle Steinkulle verzichtet
werden. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die „Zuwachszahlen“ / Abflachung
der „Kurve“ in 2016/2017 als sehr optimistische Einschätzung zu betrachten
sind.
Die Verwaltung wird alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Ratsbeschluss
zum Freiziehen des Pavillons / UG KiTa-Gebäudes am Standort Bachstr.
umzusetzen.
Die sofortige Freigabe der Maßnahme (Planung und bauliche Umsetzung) nötig.
Priorität
der Bearbeitung
Die Sicherstellung der Unterbringung hat für
die verschiedenen beteiligten Fachämter (Amt 20, Amt 51, Amt 61, Amt 63, Amt
65) erste Priorität. Daher kann es bei der Bearbeitung anderer Aufgaben zu
Verzögerungen kommen. Im Gebäudemanagement führt der Handlungsdruck im Bereich
Flüchtlingsunterbringung dazu, dass die Bauprojekte Erweiterung OGS GGS
Gruiten, Ertüchtigung Feuerwehrgerätehaus Gruiten und Gesamtschule am
Schulzentrum bis auf Weiteres nicht bearbeitet werden können.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Unterbringung von Flüchtlingen in allen Gebäuden
des ehem. Landesfinanzschulareals schnellstmöglich zu prüfen / festzustellen.
Folgende Maßnahmen sind zu prüfen / zu veranlassen:
- Die Feststellung der maximalen Belegungskapazität der
einzelnen Gebäude.
- Die Möglichkeit des
Vorgehens in einzelnen Bauabschnitten (mit Darlegung der Belegungskapazitäten jeweils nach Beendigung
einzelner Bauabschnitte).
- Die Kosten der einzelnen
Bauabschnitte / Gesamtmaßnahmen.
- Die Zeitrahmen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Gebäude am Standort Bachstraße (ehem. VHS-
Gebäude und Turnhalle) für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen
umgehend herzurichten.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Vorsorge Notfallmaßnahmen (Turnhallenbelegung
Steinkulle) zu planen und vorzubereiten mit dem Ziel, bei Bedarf die Belegung
kurzfristig vollziehen zu können.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die Bestellung zweier Modulgebäude (insgesamt 90 Personen), Typ
Ellscheid II, in Schlichtausführung, translozierbar, zu kaufen. Standort:
Bürgerhausparkplatz Gruiten, Düsselberger Straße
Finanz. Auswirkung:
Soweit bekannt, weiter oben aufgeführt.
Die Verwaltung wird mit der Kommunalaufsicht
die finanziellen Auswirkungen der aufgezeigten Flüchtlingsentwicklung
konkretisieren und die haushaltsrechtliche Umsetzung abstimmen.
Verfasser:
Ute Eden, Amt 65
Udo Thal, Amt 51