Sachverhalt:
1. Anlass der Vorlage
Der Abschlussbericht zum Integrierten
Handlungskonzept Innenstadt Haan, in dem Projekte und Maßnahmen zur Aufwertung
der Innenstadt für die nächsten neun Jahre formuliert werden, liegt vor. Ein
vom Rat der Stadt Haan beschlossenes Integriertes Handlungskonzept ist neben
seiner Funktion als verbindliches Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung
auch eine notwendige Voraussetzung zur Erlangung öffentlicher
Städtebauförderungsmittel. Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan
wird deshalb zur Beratung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt mit
der Zielsetzung der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan vorgelegt.
2. Verfahren zur Aufstellung des Integrierten Handlungskonzepts
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am
01.10.2013 beschlossen, eine Vorstudie für die Innenstadt Haans mit der
Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu einem Integrierten Handlungskonzept
erarbeiten zu lassen und die Erarbeitung an ein fachlich geeignetes
Planungsbüro zu vergeben. Den Auftrag hat das Büro Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH aus Köln erhalten.
Eine Aufgabe des Planungsbüros war es u. a, durch den Blick von außen
und durch fachlichen Input Diskussionen anzuregen und die Sichtweisen und Ideen
der Beteiligten aufzunehmen. Zu Projektbeginn führte das Büro Werkstattgesprächen
mit wichtiger Institutionen sowie Expertinnen und Experten der Haaner
Innenstadt.
Hieran schloss sich die 1. Innenstadtkonferenz am 10.06.2014 an, in dem über die
Planungsabsichten informiert wurde und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit
hatten, an vier Themenständen Ihre Sicht zu Stärken und Schwächen, zum
Handlungsbedarf und Wünschen, mit Vertretern des Büros und der Verwaltung zu
diskutieren.
Am 15.11.2014, dem „Planungstag Innenstadt“, konnten in drei parallel ablaufenden
moderierten Workshops die TeilnehmerInnen Projektideen zu den Themenfeldern
„Neuer Markt und Einzelhandel, Standortentwicklung Windhövel“, „Rathauskurve,
Stadteingänge, Alter Markt, Landesfinanzschule“ und „Leitbild Gartenstadt,
Grünflächen und Stadtgestaltung“ erörtern.
In der 2. Innenstadtkonferenz, am 23.04.2015, wurden zunächst die aus
dem bisherigen Verfahren hergeleiteten konkreten Maßnahmenvorschläge und
Projekte vorgestellt. Anschließend waren die Teilnehmer erneut eingeladen,
an unterschiedlichen Themenständen ihre Anregungen und Änderungswünsche
einzubringen.
Im zuständigen Fachausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
des Rates der Stadt Haan (SUVA) wurde über die jeweiligen Erarbeitungsstände
der Vorstudie und der später durch den Ausschuss veranlassten Ergänzung zum Integrierten
Handlungskonzepts berichtet. Zuletzt wurde in die Sitzung SUVA am 30.04.2015
ein Zwischenbericht eingebracht und über die Ergebnisse der 2.
Innenstadtkonferenz berichtet. Die in den Beteiligungsangeboten eingegangen
Vorschläge wurden geprüft und eine Abwägung vorgenommen. Auf dieser Grundlage
wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet. Die Fachämter der Verwaltung wurden
frühzeitig und parallel in die Erarbeitung des Konzepts eingebunden
3. Inhalte des Integrierten Handlungskonzepts
Der Abschlussbericht zum Integrierten
Handlungskonzept Innenstadt Haan ist Anlage 1 zu entnehmen und wie folgt
aufgebaut: Am Anfang steht eine Betrachtung und Eingrenzung des
Untersuchungsgebiets (Kap. 1.3). Für den festgelegten Untersuchungsraum erfolgt
eine nach städtebaulichen Themenfeldern entwickelte Beschreibung der
derzeitigen Situation der Innenstadt, die durch die Anregungen der beteiligten
Öffentlichkeit ergänzt wird, bevor im Rahmen einer sogenannten SWOT-Analyse die
Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Innenstadt gegenübergestellt werden
(Kap. 2). Mögliche Entwicklungsperspektiven der Potenzialstandorte werden in
einem separaten Kapitel erörtert (Kap. 3). Anschließend werden die
identifizierten Handlungsfelder mit den Entwicklungszielen dargestellt sowie
die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte in Form von Projektbögen
beschrieben. Hier werden die Projekte detailliert beschrieben und einer
Priorität zugeordnet. Darüber hinaus gibt es Angaben zu Projektlaufzeit,
Projektträger, Kosten[1] und Förderprogramm (Kap.
4). Alle Maßnahmen werden in einem Rahmenplan zusammengeführt, aus dem auch die
Abgrenzung des Stadterneuerungsgebiets deutlich wird (Kap. 5). Anschließend
werden Wege der Evaluation und der Verstetigung des Gesamtprojekts aufgezeigt
(Kap. 6). Die Dokumentationen zu den o. g. genannten Beteiligungsangeboten sind
dem Endbericht (Anlagen 1.2-1.4) beigefügt. Über die eingegangenen Vorschläge
aus den Beteiligungen wurde zudem eine Abwägungstabelle erstellt (Anlage 2).
Kurzdarstellung
der Maßnahmen und Ziele des Integrierten Handlungskonzepts [2]
Priorität I:
Projekt Nr., Maßnahme |
Ziele |
||
A1 |
Gestaltungswettbewerb
für den öffentlichen Raum und für die zentralen Grünflächen |
-
Entwicklung von
Gestaltungsleitlinien für den öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des
Themas „Gartenstadt“ zur Aufwertung und Vereinheitlichung der Gestaltung der
Fußgängerzone und der innerstädtischen Plätze - Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die zentralen
Grünflächen |
|
A2 |
Neugestaltung der
Fußgängerzone |
-
Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der Haaner Innenstadt bzw. nachhaltige Stärkung von
Einzelhandel und Tourismus sowie der Innenstadt als Wohnstandort -
Optimierung der
Aufenthaltsqualität und des Einkaufserlebnisses insgesamt - Gestalterische Umsetzung der Gartenstadtthematik |
|
A3 |
Neugestaltung des Neuen
Markts und Etablierung von Nutzungsmöglichkeiten auf dem Platz |
-
Erhöhung der
Aufenthalts- und Gestaltungsqualität -
Städtebauliche
Verknüpfung der Platzfläche mit den Entwicklungsperspektiven des Standorts „Windhövel“ und dem angrenzenden Schillerpark -
Etablierung von
raumbelebenden Nutzungen unter Berücksichtigung der Raumansprüche der Haaner
Kirmes und des Haaner Sommers |
|
A4 |
Attraktivierung des
Alten Markts |
-
Abgestimmte
Aufwertung und Funktions-/Nutzungszuführung, Optimierung der Rahmenbedingungen für die ansässige Gastronomie - Erhöhung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität |
|
A6 |
Aufwertung des Umfelds
des Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Kirchplatzes |
-
Aufwertung der
Stadteingangssituation - Erhöhung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität
sowie Nutzungszuführung |
|
A7 |
Gestaltungsfibel für
die Haaner Innenstadt |
-
Sicherung des
historisch gewachsenen Stadtbilds - Verbesserung und Weiterentwicklung des
Erscheinungsbilds der Haaner Innenstadt |
|
A9 |
Entwicklung des
Standorts „Rathauskurve“/Investorenwettbewerb |
-
Stadtreparatur
unter Einbindung des historischen Rathauses - Aufwertung der Stadteingangssituation |
|
A10 |
Entwicklung des
Standorts „Windhövel“ |
-
Stärkere
Handelswirtschaftliche Einbeziehung des Neuen Markts und Verbesserung des Einzelhandelsangebots durch Etablierung eines größenangepassten
Einkaufszentrums im Bereich Neuer Markt/„Windhövel“ |
|
A12 |
Modernisierung
Schulzentrum Walder Straße |
-
Energetische
Sanierung, Verbesserung der Barrierefreiheit und Anpassung an künftige Bedarfslagen |
|
Priorität II:
Projekt Nr., Maßnahme |
Ziele |
|
A5 |
Aufwertung des
Vorplatzes des Medicenters |
- Aufwertung des Platzes als nördlicher Zugang zur
Innenstadt |
A8 |
Umgestaltung der
Nebenanlagen der Kaiserstraße |
-
Stärkung der
Wohn- und Handelsfunktion entlang der Kaiserstraße - Beseitigung von Barrieren auf öffentlichen Wegen |
A11 |
Entwicklung des
Standorts „Landesfinanzschule“ |
- Inwertsetzung der Liegenschaft durch Etablierung
neuer Nutzungen |
A13 |
Fassadenprogramm |
-
Erhalt und
Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden -
gestalterische
Aufwertung des privaten Wohnumfelds - Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft |
B1 |
Aufwertung Schillerpark
und der Grünfläche auf der Tiefgarage |
-
Aufwertung und
Nutzbarmachung des Schillerparks in seiner Funktion als zentrale und für die Innenstadt repräsentative Grünfläche -
Stärkung der
Verbindung und Verknüpfung von Sandbachtal, Schillerpark und dem Neuen Markt |
B2 |
Aufwertung Park Ville
d‘Eu |
- Inwertsetzung der Parkanlage |
B3 |
Aufwertung des
innerstädtischen Sandbachtals als Wegeverbindung zur Innenstadt und als
Treffpunkt für ältere Kinder und Jugendliche |
-
Optimierung der
Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche - Optimierung der Erreichbarkeit der Innenstadt |
B4 |
Wege- und
Beschilderungskonzept inkl. Umsetzung |
-
Vernetzung der
Grün- und Freiflächen -
Förderung eines
sicheren Fuß- und Radverkehrs |
C1 |
Verbesserung der
freizeitbezogenen und kulturellen Angebotsstruktur in der
Innenstadt |
-
Ergänzung der
freizeitbezogenen und kulturellen Angebotsstruktur der Innenstadt zur
Attraktivierung der Innenstadt für verschiedene Zielgruppen |
C2 |
Leerstandsmanagement |
-
Aufwertung der
handelswirtschaftlichen Entwicklungsoptionen der Haaner Innenstadt und Abbau
von Leerständen -
Attraktivierung leer
stehender Ladenlokale zur Verbesserung der Wiedernutzungsoptionen unter
besonderer Berücksichtigung der Marktpassage -
Strategien zur
Ansiedlung bislang fehlender Einzelhandelsangebote |
D1 |
Projektmanagement |
-
Unterstützung
der Stadt Haan bei der Umsetzung des Gesamtprojekts -
Zentrale
Anlaufstelle in Haan für das Gesamtprojekt -
Beteiligung und
Öffentlichkeitsarbeit |
D2 |
Verfügungsfonds |
-
Erhöhung der
Identifikation der Bürgerschaft und der Kunden mit der Haaner Innenstadt -
Initiierung von
privatem Engagement -
Aktivierung von
Handel und Gastronomie -
Stärkung der
Gemeinschaft vor Ort |
D3 |
Beteiligung und
Öffentlichkeitsarbeit |
-
Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger an der Innenstadtaufwertung -
Verbesserung des
Images der Haaner Innenstadt |
4. Städtebauförderung
Die
Stadt Haan ist zur Umsetzung der Maßnahmen auf Städtebaufördermittel angewiesen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen
der Stadtentwicklung und -erneuerung. Hierzu wurden im Jahr 2008
Förderrichtlinien veröffentlicht. Es gibt verschiedene Förderprogramme mit
unterschiedlichen Schwerpunkten. Im Mittelpunkt des Programms „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“ steht die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche mit
Funktionsverlusten und Leerständen. Das Programm soll zur Vorbereitung und
Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche
dienen. Das Programmvolumen in NRW betrug 2015 rd. 24 Mio. Euro.
Zur Aufnahme in das Programm, das jährlich
neu aufgestellt wird, ist von der Stadt Haan zunächst ein Gesamtförderantrag
über die Gesamtmaßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Die
Förderung erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
entsprechend 171 b Abs. 2 BauGB. Hierzu ist das Integrierte Handlungskonzept
vom Rat der Stadt Haan als städtebauliches Entwicklungskonzepts entsprechend
171 b Abs. 2 BauGB zu beschließen. Das Gebiet, in dem die Maßnahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes umgesetzt werden sollen, ist durch Ratsbeschluss
räumlich abzugrenzen. Aufgrund der Ergebnisse des Integrierten
Handlungskonzepts kommt die Festsetzung eines Stadtumbaugebiets gemäß § 171b
BauGB infrage. Des Weiteren ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach
dem jeweiligen Stand und Konkretisierungsgrad der Planung aufzustellen und
vorzulegen. Sie gibt Aufschluss über die finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme
und dient der Koordination der Investitionen. Nach Aufnahme der Gesamtmaßnahme
in das Förderprogramm sind für die jeweiligen Programmjahre konkrete
Einzelförderanträge für die Projekte zu stellen. Für die Städtebauförderung
sind hierzu keine weiteren Ratsbeschlüsse erforderlich.
5. Vorbereitende Gespräche mit dem Fördergeber
Im Hinblick eine Förderantragstellung sind
Anfang des Jahres von der Verwaltung vorbereitende Gespräche mit der
Bezirksregierung Düsseldorf geführt worden.
Hierbei wurde die Übereinstimmung des skizzierten Vorhabens mit dem
Förderzugang „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ grundsätzlich bestätigt.
Der Fördersatz wird durch IT.NRW anhand der aktuellen Daten der
Haushaltssituation der Gemeinde sowie der Arbeitslosenquote festgesetzt und
jedes Jahr aktualisiert. Es ist eine Förderquote von 60 % wahrscheinlich, was
dem Regelfördersatz entspricht. Eine Änderung des Fördersatzes kann sich bei
Änderung der herangezogenen Strukturdaten ergeben.
Seitens der Bezirksregierung wurde darauf hingewiesen, dass entsprechend
den Zielen der Landesregierung für die Bewertung der Förderanträge in Bezug auf
Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur folgende Prioritätenfolge hinsichtlich
der Nutzungen gilt:
- Bildungseinrichtungen mit zusätzlichen Quartiersfunktionen
- Kulturelle und soziale Versorgung sowie
Sportstätten (Schul- und Breitensport)
- Administrative Versorgung /
Verwaltungsgebäude
Einige der erarbeiteten Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzepts
sind mit einem Umfang von mehreren Millionen Euro kostenintensiv. Im Hinblick
auf das begrenzte Gesamtfördervolumen des Innenstadtprogramms ist nicht
absehbar, ob mehrere dieser Maßnahmen gefördert werden. Im Handlungskonzept
wurde der Maßnahme A12 „Modernisierung Schulzentrum Walder Straße““ zur
Sicherung als wichtiger Bildungsstandort und Raum für Veranstaltungen vor dem
Hintergrund der anstehenden Änderung der Schulform Priorität I zugeordnet. Der
Maßnahme A11 „Entwicklung des Standorts „Landesfinanzschule““ (hier Verlagerung
der Stadtverwaltung und Kombination von öffentlichen Nutzungen)[3]
wurde die Priorität II zugeordnet.
Im Übrigen entspricht dies der o. g. Priorisierung des Landes nach Nutzungsarten.
Da die Maßnahme A12 demnach eine bessere Aussicht auf Förderung hat, ist
nur diese im Integrierten Handlungskonzept mit Kosten hinterlegt.
Vor der Beratung des Integrierten Handlungskonzepts im SUVA findet ein
weiteres Gespräch mit der Bezirksregierung und dem Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einschließlich
Rundgang zur Erläuterung der städtebaulichen Problemlage, der Vorgehensweise
des Integrierten Handlungskonzepts und der Beteiligungsschritte sowie der
Vorstellung der erarbeiteten Einzelmaßnahmen aus den Themenfeldern statt. Sofern
sich hieraus ein Anpassungsbedarf an das Integrierte Handlungskonzept ergibt,
wird dies vor oder in der Sitzung des SUVA am 25.08.2015 mitgeteilt.
6. Beschlussempfehlung
Aus den vorgenannten Gründen und um im
nächsten Jahr in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden zu können, empfiehlt
die Verwaltung, das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan mit Stand von
Juli 2015 als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2 BauGB zu
beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur
Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ zu stellen. Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren zur
förmlichen Festlegung des Stadtumbaugebiets erst durchzuführen, wenn eine
Gesamtfördermittelzusage erfolgt ist. Weitere Voraussetzung für eine Förderung
ist, dass die städtischen Eigenmittel verbindlich im Haushalt zur Verfügung
stehen. Die Kämmerin kann die Bescheinigung erteilen, wenn das
Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. zum Haushaltsplan 2016 mit den Maßnahmen
der Vorlage 61/074/205 vom Landrat genehmigt worden ist.
[1] Zu einigen Maßnahmen sind keine Kosten dargestellt. Sie dokumentieren den ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz, der nachzuweisen ist. Eine Beantragung von Fördermitteln ist derzeit für diese Maßnahmen nicht vorgesehen.
[2]
Im Abschlussbericht werden die Maßnahmen nach Handlungsfeldern
sortiert dargestellt. In der folgenden Übersicht erfolgt die Darstellung
hingegen nach Prioritäten. Die Buchstaben in den Ordnungsnummern bezeichnen das
jeweilige Handlungsfeld:
A: Städtebauliche Gestaltung und innerstädtische Plätze
B: Freiräume und Grünflächen
C: Einzelhandel, Gastronomie, Kultur
und Freizeit
D: Image, Marketing und Projektsteuerung.
[3] wie sie gutachterlich als zielführend gesehen wird
Beschlussvorschlag:
„1. Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Haan mit Stand von
Juli 2015 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171b Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur
Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ zu stellen.
3. Der förmliche Beschluss des Stadtumbaugebiets Innenstadt Haan gem.
§ 171b Abs. 1 BauGB ist nach Aufnahme des Gesamtförderantrags in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes NRW gesondert zu fassen.
4. Die Maßnahmen (Einzahlungen/ Auszahlungen) sind im Haushalt der
Stadt Haan ab dem Jahr 2016 entsprechend der Kostenübersicht einzustellen.“
Finanz. Auswirkung:
Die Kosten der gesamten Maßnahmen belaufen sich über den Zeitraum von
2016 bis 2024 auf 22.755.000 Euro. Zur Finanzierung der Maßnahme sind im Ansatz
ein Eigenanteil der Stadt Haan, gestreckt auf den neunjährigen
Realisierungszeitraum von 8.998.000 Euro,
Eigenanteile Dritter von 260.000 Euro und
geplante Fördermittel in Höhe von 13.497.000 Euro vorgesehen. Eine
tabellarische Übersicht kann Anlage 3 entnommen werden.