Sachverhalt:
In der Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKSA) am 19. August 2015
erklärte die CDU-Fraktion in den Beratungen zum „Arbeitskreis
„Beitragssatzungen“ - Verfahren und Zusammensetzung“ (Vorlage 51/068/2015)
sowohl an der von der Verwaltung vorgeschlagenen Struktur (u.a. betr.
Stimmberechtigung) als auch an der Zusammensetzung (insb. betr. politische
Vertretung) des Arbeitskreises Änderungsbedarf. Es wurde in die Beratungen
eingebracht, dass nur die politischen Vertreter stimmberechtigt und Basis für
die Erarbeitung von Empfehlungen für den Rat die Mehrheitsverhältnisse im Rat
sein sollen. Die restlichen Mitglieder sollten nur als beratende Mitglieder
vertreten sein. Seitens der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass der
Arbeitskreis lediglich Empfehlungen als Grundlage für die weiteren politischen
Entscheidungsprozesse erarbeiten sollte und ergänzt, dass bei einer
Neukonzeption Vertretungsregelungen zu berücksichtigen seien.
Nach
Sitzungsunterbrechung stellte sich in der anschließenden Diskussion heraus,
dass im BKSA hinsichtlich Verfahren und Zusammensetzung des Arbeitskreises kein
Konsens zu erzielen ist.
Daraufhin
erklärte der für die Moderation des Arbeitskreises vorgeschlagene Stv. Jochen
Sack - unabhängig von der Beschlussfassung und etwaiger Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag
gemäß Vorlage - nicht mehr für die Moderation zur Verfügung zu stehen, da für
ihn vor dem Hintergrund der stattgefundenen Diskussion die Basis für eine
konstruktive Moderation fehle.
Die Verwaltung
erklärte daraufhin, dass mit dieser Erklärung die Geschäftsgrundlage für die Verwaltungsvorlage
entfallen sei und diese zunächst zurückgezogen werde. Um Planungssicherheit
sowohl für die betroffenen Eltern als auch für den Haushaltsplan 2016 zu
schaffen, kündigte die Verwaltung an, zur kurzfristigen Entscheidungsfindung
für den kommenden HFA (1. September 2015) und Rat (8. September 2015) eine neue
Vorlage mit modifizierter Struktur und Zusammensetzung des Arbeitskreises zu erarbeiten.
Die für die
Konstitution des Arbeitskreises ausstehenden Entscheidungsbedarfe sind in den
voranstehenden Beschlussvorschlägen nun dargelegt bzw. erschließen sich aus der
Anlage.
Aufgrund der seitens der Verwaltung vorgesehenen Zeitachse (Arbeitsaufnahme des Arbeitskreises: 14. September 2015, Fortsetzung: 29. September 2015, Aufnahme der Arbeitsergebnisse in die Haushaltsplanberatungen 2016 gem. Ratsbeschluss vom 16. Juni 2015 zur Vorlage 51/060/2015: Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS) und der Außenwirkung gegenüber Dritten sind aus Sicht der Verwaltung vorbehaltlich des Ratsbeschlusses Zielvorgaben zu den Beitragssatzungen erforderlich, auf deren Grundlage der Arbeitskreis beraten und entsprechende Empfehlungen für die politische Entscheidungsfindung erarbeiten kann. Diese Zielvorgaben werden deshalb ergänzend zu dieser Vorlage von der Verwaltung von den Teilnehmern des Arbeitskreises angefordert.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Arbeitskreis „Beitragssatzungen“ tagt öffentlich.
2.
Dem Arbeitskreis „Beitragssatzungen“ gehören - entsprechend der
Mehrheitsverhältnisse im Rat - 9 stimmberechtigte und 10 beratende Mitglieder
gemäß Anlage 1 an.
3.
Die Bestimmung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Arbeitskreises
„Beitragssatzungen“ erfolgt durch Wahl der stimmberechtigten Mitglieder in der
ersten Sitzung.
4.
Erste Empfehlungen des Arbeitskreises „Beitragssatzungen“ sind den
Gremien im Sitzungszyklus November/Dezember zur Beratung vorzulegen.
5.
Der Haushaltsplanentwurf 2016 ist auf Grundlage von 2015
fortzuschreiben.
Finanz. Auswirkung:
ggf.
Veranstaltungskosten (Räumlichkeit, Verpflegung)