Sachverhalt:
1. Rückblick / Entwicklung des
Betreuungsmanagement
Mit
Ratsbeschluss vom 24.06.2008 wurde der Caritasverband für den Kreis Mettmann e.
V. auf der Grundlage des Konzepts vom 23.05.2008 mit dem sog.
Betreuungsmanagement beauftragt. Ausgangslage waren mehrjährige Diskussionen in
den politischen Gremien über den künftigen Bedarf an Unterbringungsplätzen für
Wohnungslose und Flüchtlinge sowie über Standortfragen.
Das
Betreuungsmanagement nahm am 01.09.2008 die Arbeit auf. Folgend wurde über die
Arbeit des Betreuungsmanagements regelmäßig in den politischen Gremien
berichtet.
In
den ersten Jahren war Schwerpunkt der Arbeit des Betreuungsmanagements der
Personenkreis der Wohnungslosen bzw. der von Wohnungslosigkeit bedrohten
Menschen. In der Anfangsphase des Betreuungsmanagements wurde bei einem hohen
Bestand an untergebrachten Personen (51) die Gründe für die Wohnungslosigkeit
sowie die Möglichkeiten bzw. Hemmnisse einer „Platzierung“ auf dem
Wohnungsmarkt geprüft. Nach Start des Betreuungsmanagement konnte über einen
Zeitraum von knapp 1,5 Jahren die Anzahl der untergebrachten Wohnungslosen
durch Wohnungsvermittlung auf 20 gesenkt werden trotz Neuaufnahmen nach
Wohnungsverlust in den beiden Unterkünften (Dellerstraße, Heidfeld). Seit 2010
tritt die Stadt Haan als Mieterin von Wohnraum auf (bis heute), um „Mietfähigkeit“
/ Integration der betroffenen Personen maßgeblich zu fördern bzw. zu
unterstützen.
Die
Entwicklung der Flüchtlingszahlen in 2012 / 2013 erforderte in 2013 eine
Neuausrichtung des Betreuungsmanagements unter besonderer bzw. verstärkter
Berücksichtigung der Flüchtlinge auch mit der Zielsetzung, verstärkt
Flüchtlinge in privaten Wohnraum (ggf. bei Anmietung des Wohnraums durch die
Stadt) zu vermitteln. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Rat in seiner
Sitzung am 17.12.2013 mit der Fortführung des Betreuungsmanagements für die
Jahre 2014/2015.
Der
Rat beschloss den „Betrieb“ des Betreuungsmanagements seit 2008 jeweils für
zwei Jahre. Die Verwaltung hält diesen zweijährigen „Bewilligungs-Zeitraum“ für
richtig, da diese relativ kurze Zeit Anlass und auch Zwang für eine regelmäßige
/ permanente Evaluation einfordert. Dieser ständige Prüfungsprozess findet
statt in einem engen Kontakt zwischen Verwaltung und Caritasverband sowohl auf
der Leitungsebene, als auch auf der operativen Ebene sowie durch Berichterstattungen
in den politischen Gremien.
2. Aktuelle
Entwicklung / Problemlagen / Statistik
2.1 Wohnungslosigkeit
/ drohende Wohnungslosigkeit
Nach
einer ruhigeren Phase in der Vergangenheit mit mehr oder weniger
gleichbleibenden „Fallzahlen“ muss seit Beginn dieses Jahrzehnts von einer
deutlichen Zunahme der Fälle von Wohnungslosigkeit / drohender
Wohnungslosigkeit gesprochen werden. Diese Zunahme hat sich in 2015 nochmals
deutlich gesteigert.
Wurde
in 2014 in insgesamt 23 Fällen (Räumungsklagen / drohender Wohnungsverlust) die
Verwaltung tätig, sind in 2015 bis Ende September 2015 bereits 31 „Fälle“
entstanden.
Die
Gründe für Wohnungslosigkeit sind vielfältig, im Wesentlichen zu nennen sind
häufig multiple Problemlagen einhergehend mit Überschuldung, Trennung /
Scheidung, sozialer Abstieg (z. B. nach Arbeitsplatzverlust, Krankheit),
„Flucht“ der Betroffenen vor den Problemlagen. Nicht zu vergessen als
Problemlage ist der angespannte Wohnungsmarkt. Der Bedarf an preiswerter
Wohnraum ist groß und nimmt zu, die Verfügbarkeit demgegenüber ist nicht
ausreichend. Betroffen sind Einzelpersonen und Familien (auch mit Kindern) im
unterschiedlichsten Alter. Eine Steuerungsmöglichkeit über einen kommunalen
Wohnungsbestand ist hier nicht gegeben. Der Bestand im öffentlich geförderten
Wohnungsbau ist seit Jahrzehnten bundesweit und auch in Haan stark rückläufig
und durch Beendigung von Sozialbindungen über Jahrzehnte stark abgebaut worden.
Neugebaute Wohnungen in den vergangenen Jahren haben den Bestand nur marginal erweitert.
Der
Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Haan (Abt. 51-2), ggf. weitere Sachgebiete
/ Dienststellen der Stadt Haan (z. B. das Sachgebiet „Wohnungswesen“, ggf. das
Jugendamt), das Betreuungsmanagement sowie andere Fachdienste des
Caritasverbandes (u. a. Schuldnerberatung) und weitere freie Verbände arbeiten
gemeinsam präventiv und am konkreten Einzelfall, oftmals, wenn das „Kind
bereits in den Brunnen gefallen“ ist (terminierte Räumungsklage). Die
Vermeidung von Wohnungslosigkeit erfordert einen intensiven Bearbeitungsprozess
verschiedener Stellen, da häufig Zeitdruck besteht. Ziel ist, Vermieter zur
Fortführung eines Mietvertrages zu bewegen (z. B. nach darlehnsweiser Übernahme
von Mietschulden durch den Transferleistungsträger oder / bzw. gleichzeitig
durch Führen eines Treuhandkontos durch den Caritasverband oder
Wohnungslosigkeit zu vermeiden durch die kurzfristige Beschaffung von
Ersatzwohnraum, ggf. Anmietung durch die
Stadt Haan). Überwiegend ist es bisher gelungen, Wohnungsverlust zu verhindern
bzw. Ersatzwohnraum zu beschaffen.
2.2 Flüchtlinge
Über
die Entwicklung der Flüchtlingszahlen wurde in den vergangenen Monaten im
Zusammenhang mit der erforderlichen Schaffung von neuen / zusätzlichen
Unterbringungskapazitäten in den politischen Gremien ausführlich berichtet.
Der
seit Mitte dieses Jahres zu verzeichnende weitere starke Anstieg bei den
Flüchtlingszahlen erforderte in den vergangenen Monaten nicht nur immer wieder
neue Maßnahmen zur Schaffung von Unterbringungskapazitäten, sondern fordert
auch bei den handelnden Personen besonderen und zusätzlichen Einsatz. Die
Kapazitäten der Verwaltung und auch des Betreuungsmanagements sind erschöpft
und reichen bei weitem nicht mehr aus, um den Anforderungen / der Aufgabenstellung
im Verwaltungshandeln und in der Flüchtlingsbetreuung gerecht werden zu können.
Für
die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung und im Betreuungsmanagement maßgeblich
und zunehmend erschwerend sind nicht nur die stark gestiegenen, hohen Flüchtlingszahlen, sondern auch die
zunehmende Anzahl an Standorten / Unterkünften und die teilweise recht
provisorische Art der Unterkünfte. Waren zu Beginn des Betreuungsmanagements in
2008 an drei Standtorten 3 Flüchtlingsunterkünfte mit rd. 50 Personen zu betreuen,
sind heute (Mitte September 2015) zu
betreuen 6 Standorte mit 8 Gebäuden und rd. 370 Flüchtlingen sowie weiteren rd.
60 Flüchtlingen in Privatwohnungen. Weitere Standorte / Unterkünfte kommen
kurz- bzw. mittelfristig hinzu.
Zum
Teil erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand / Zeitaufwand löst die
Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen aus, hier sind insbesondere
anzusprechen die Wohnungsakquise, Wohnungsprüfung vor Ort, Verhandlungen mit
Vermietern über Konditionen bzw. ggf. betreffen die Herrichtung, Vermittlung
zwischen Wohnungsvermieter und Flüchtling als „Wohnungsnehmer“. Die gewollte
dezentralisierte Unterbringung, auch in Wohnungen, erfordert allein durch die
Wegestrecken zusätzlichen Zeitaufwand.
Weiterer
Aufwand entsteht - auch zunehmend durch die Anzahl der Standorte – durch
nachbarschaftliche Konflikte, die durch das Betreuungsmanagement unterstützend
bzw. maßgeblich bearbeitet werden.
„Hausgemacht“
erschwert wird die Arbeit des Betreuungsmanagements durch den Umstand, dass in
den Unterkunftsgebäuden nach und nach die für die Arbeit des
Betreuungsmanagements zunächst zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten für
Beratung (u. a. Gemeinschaftsräume) für Flüchtlingsunterbringung (Verdichtung)
von der Verwaltung „eingezogen“ werden mussten. Aktuell stehen nur in den
Unterkünften Ellscheid II und “Haus Westfalen“ dem Betreuungsmanagement jeweils
eine Räumlichkeit auch für gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung.
Die
Verwaltung hofft, vorgenannte Situation nach Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten
angemessen verbessern zu können.
Die
Aufgabenstellung des Betreuungsmanagements ist geprägt durch eine hohe
Individualität, also orientiert am Menschen mit seinen Problemlagen.
Die
einzelnen Tätigkeiten stellt der Caritasverband in seinem Antrag
schwerpunktmäßig dar. Herauszustellen sind die Lernangebote sowie die
Sprachförderung gerichtet an Kinder und Erwachsene. Hier soll / wird bei
Verfügbarkeit der Raumressourcen eine Intensivierung erfolgen.
2.3 Statistik
2.31 Wohnungslose
Einige
markante Zahlen:
- 51 untergebrachte Wohnungslose bei „Start“
des Betreuungsmanagements (Herbst / Ende 2008)
- 20 untergebrachte Wohnungslose Februar
2010 (Tiefststand)
- 26 untergebrachte Wohnungslose Ende 2014
- 30 untergebrachte Wohnungslose Ende September
2015
Die
erfolgreiche Arbeit wird auch deutlich durch den Unterschied zwischen dem vom
Jahresanfang 2015 bis September zusätzlich untergebrachten Wohnungslosen (+
4) und den im gleichen Zeitraum hier
aufgelaufenen und zu bearbeitenden „Fällen“ (26; siehe Ziff. 2.1).
2.32 Flüchtlinge
Betrug
die Steigerungsrate des vorangegangenen Jahres von Ende 2013 bis Anfang 2015 76
Personen und im ersten Halbjahr 2015 (Anfang 2015 bis einschl. Juni 215) 40
Personen, betrug die Steigerungsrate für die Zeit von Mitte 2015 bis einschl.
September 2015 (3 Monate!) 127
Personen, davon allein im September 2015 75 Personen.
Einige
markante Zahlen:
-
Ende 2008: 56 Flüchtlinge (davon 16 in Privatwohnungen)
-
Ende 2010: 61 Flüchtlinge (davon 18 in Privatwohnungen)
-
Ende 2012: 94 Flüchtlinge (davon 14 in Privatwohnungen)
-
Ende 2013: 134 Flüchtlinge (davon 20 in Privatwohnungen)
-
Anfang 2015: 210
Flüchtlinge (davon 40 in Privatwohnungen)
-
Ende Juni 2015: 250
Flüchtlinge (davon 39 in Privatwohnungen)
-
Ende September 2015: 377 Flüchtlinge
(davon 58 in Privatwohnungen)
-
Stand 14.09.2015: 419
Flüchtlinge (davon 58 in Privatwohnungen)
3. Fortführung
des Betreuungsmanagements
Unter
Ziff. 1. wurde bereits dargestellt, dass die Zusammenarbeit mit dem
Caritasverband / Betreuungsmanagement jeweils für zwei Jahre durch den Rat
beschlossen wurde. Dies erfolgte zuletzt für die Jahre 2014/2015 mit
Ratsbeschluss am 17.12.2013. Aus Sicht der Verwaltung ist die Fortführung des
Betreuungsmanagements alternativlos.
Für
den Aufbau eines städtischen Betreuungsmanagements fehlen die
Personalressourcen und das beim Caritasverband angesiedelte langjährige
Know-how.
Derzeit
setzt der Caritasverband im Betreuungsmanagement für Wohnungslose und
Flüchtlinge / Flüchtlingshilfe insgesamt rd. 2,3 Vollzeitstellen ein.
Im
Haushaltsplan 2015 stehen bei Produkt 050110 „Förderung der Allgemeinen
Wohlfahrtspflege“ für das Betreuungsmanagement Mittel in Höhe von 109.840 EUR/Jahr
sowie für die Flüchtlingshilfe 41.242 EUR/Jahr (für Personalaufwand einschl. Sachkostenpauschale) insgesamt
151.082 EUR/Jahr) zur Verfügung (siehe
Haushaltsplan 2015, siehe Seite 350, Nr. 15. und Seite 352, Erläuterung zu Nr.
15.) zur Verfügung. Für die Planjahre 2016 – 2018 sind vorgenannte Ansätze im
Haushaltsplan 2015 „durchgeschrieben“.
Mit
Antrag vom 15.10.2015 (siehe Anlage) stellt der Caritasverband begründet
dar, dass auf Grund des gestiegenen Arbeitsvolumens (Flüchtlingszahlen) / zur Erledigung der anfallenden Aufgaben
künftig ein Personaleinsatz von rd. 4,6 Vollzeitstellen erforderlich werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist der dargestellte Personalumfang angemessen. Die
Begründung hierfür ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen.
Der
Gesamtaufwand für rd. 4,6 Vollzeitstellen (Personalaufwand einschl.
Tarifsteigerung und Sachkostenpauschale) beträgt 311.761 EUR/Jahr. Die der
Verwaltung bekannten und zu Grunde liegenden Entgeltgruppen sind angemessen.
Die
Flüchtlingsbetreuung ist eine pflichtige Aufgabe und mit angemessener
Personalressource zu versehen. Der vom Caritasverband im Antrag angesprochene
Personalschlüssel von 1 : 120 betrachtet die Verwaltung als angemessen. Bei der
Anwendung des Personalschlüssels ist die zum Jahresbeginn 2016 zu erwartende
Flüchtlingszahl - diese wird voraussichtlich deutlich über 500 liegen – sowie
der Aufwand betreffend die Wohnungslosenhilfe zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Das Betreuungsmanagement mit dem
Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V., Johannes-Flintrop-Str. 19, 40822
Mettmann, im Rahmen der Wohnungslosenhilfe / Flüchtlingsbetreuung wird in den
Jahren 2016 und 2017 fortgesetzt.
Auf Antrag des Caritasverbandes vom 15.10.2015
wird ab 01.01.2016 dem erhöhten Personaleinsatz (+ rd. 2,3 Vollzeitstellen,
dann insgesamt rd. 4,6 Vollzeitstellen) für das Betreuungsmanagement
Wohnungslosenhilfe / die Flüchtlingshilfe zugestimmt und ein Zuschuss von
insgesamt 311.761 EUR/jährlich (Personalaufwand und Sachmittelpauschale) gewährt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im
Haushaltplan 2016 Mittel in Höhe von 311.761 für die Jahre 2016 – 2019
einzuplanen.
Finanz. Auswirkung:
Aufwand
bei Produkt 050110 – Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege – bei der
Aufwandsart „Transferaufwendungen“: 311.761 EUR/Jahr
Es entsteht ein Mehraufwand in Höhe von
160.679 EUR/Jahr.
Die Kommunalaufsicht wird über den
Mehraufwand informiert.
Es handelt sich um einen Vorgriff auf den
Haushaltsplan 2016.