Betreff
Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
61/087/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Haan und der Kreis Mettmann wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf gebeten, Projektvorschläge für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.

 

Der ÖPNV-Bedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen Euro, die nach § 13 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 gefördert werden können. Letzteres umfasst bestimmte Investitionsmaßnahmen in besonderem Landesinteresse.

 

Am Gruitener Bahnhof gibt es Defizite bezüglich der Barrierefreiheit. U.a. sind die Bahnsteige nur über Treppen zu erreichen. Darüber hinaus werden seit Dezember letzten Jahres auf der Linie S5 / S8 Fahrzeuge mit niedrigerer Fußbodenhöhe eingesetzt. Dies führt zu einem großen Unterschied zwischen der Fußbodenhöhe des Zugs (80 cm) und der Höhe der Bahnsteigkante (96 cm). In einer telefonischen Rücksprache mit der Bezirksregierung im September zur Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wurde dies thematisiert.

 

Die Bezirksregierung teilte mit, dass ihrer Einschätzung nach das Vorhaben „Barrierefreier Umbau des Gruitener Bahnhofs“ als Einzelmaßnahme vermutlich keine Bedarfsplanrelevanz habe, da es sich lediglich um eine punktuelle Maßnahme an einem kleinen Bahnhof handele. Dem zuständigen Sachbearbeiter war die Aufnahme solcher Maßnahmen in einen Landes-ÖPNV-Bedarfsplan nur als Bestandteil einer größeren, linienbezogenen Gesamtmaßnahme bekannt.

 

Um die Aufnahmekriterien zu erfüllen, hat der Kreis Mettmann in Abstimmung mit der Stadtverwaltung im Oktober 2015 für den ÖPNV Bedarfsplan 2017 ein Vorhaben „Behindertengerechter Ausbau von Haltepunkten entlang der S5 / S8“ angemeldet, das auch die barrierefreie Zuwegung zu den Bahnsteigen und Anpassung der Bahnsteighöhe am Gruitener Bahnhof beinhaltet (siehe Anlage 1).

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss ÖPNV nimmt den Bericht bzgl. der Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.