Sachverhalt:
Die Stadt Haan und der Kreis Mettmann wurden seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf gebeten, Projektvorschläge für den ÖPNV-Bedarfsplan
2017 des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.
Der ÖPNV-Bedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen
Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) und für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit
zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen Euro, die nach § 13 des
Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Absatz
1 Nummer 1, 2 und 4 gefördert werden können. Letzteres umfasst bestimmte
Investitionsmaßnahmen in besonderem Landesinteresse.
Am Gruitener Bahnhof gibt es Defizite bezüglich der Barrierefreiheit.
U.a. sind die Bahnsteige nur über Treppen zu erreichen. Darüber hinaus werden
seit Dezember letzten Jahres auf der Linie S5 / S8 Fahrzeuge mit niedrigerer
Fußbodenhöhe eingesetzt. Dies führt zu einem großen Unterschied zwischen der
Fußbodenhöhe des Zugs (80 cm) und der Höhe der Bahnsteigkante (96 cm). In einer
telefonischen Rücksprache mit der Bezirksregierung im September zur Aufstellung
des ÖPNV-Bedarfsplans wurde dies thematisiert.
Die Bezirksregierung teilte mit, dass ihrer Einschätzung nach das Vorhaben
„Barrierefreier Umbau des Gruitener Bahnhofs“ als Einzelmaßnahme vermutlich
keine Bedarfsplanrelevanz habe, da es sich lediglich um eine punktuelle
Maßnahme an einem kleinen Bahnhof handele. Dem zuständigen Sachbearbeiter war
die Aufnahme solcher Maßnahmen in einen Landes-ÖPNV-Bedarfsplan nur als
Bestandteil einer größeren, linienbezogenen Gesamtmaßnahme bekannt.
Um die Aufnahmekriterien zu erfüllen, hat der Kreis Mettmann in
Abstimmung mit der Stadtverwaltung im Oktober 2015 für den ÖPNV Bedarfsplan
2017 ein Vorhaben „Behindertengerechter Ausbau von Haltepunkten entlang der S5 /
S8“ angemeldet, das auch die barrierefreie Zuwegung zu den Bahnsteigen und
Anpassung der Bahnsteighöhe am Gruitener Bahnhof beinhaltet (siehe Anlage 1).
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss ÖPNV nimmt den
Bericht bzgl. der Aufstellung des
ÖPNV-Bedarfsplans 2017 des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.