Sachverhalt:
1.
Anlass
Die Verwaltung wurde beauftragt, die
Möglichkeit zur Aufstellung von Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof zu prüfen und
hierüber im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) zu
berichten. Da der Bahnhof Gruiten zentraler Verknüpfungspunkt für den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist, legt die Verwaltung diese
Sitzungsvorlage auch dem Unterausschuss ÖPNV am 16.11.2015 vor.
Um mit der Errichtung der Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof die Nutzung
des Fahrrads u. a. kombiniert mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) / ÖPNV
tatsächlich zu fördern, müssen die Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof gut
angenommen werden. Hierzu sind aus Sicht der Verwaltung bestimmte Anforderungen
an die Lage zu stellen, auf die später eingegangen wird. Da die Bewertung des
Standortes durch die Nutzer ggf. auch damit verbunden ist, aus welchen
Siedlungsbereichen sie kommen, wird im Folgenden zunächst darauf eingegangen,
aus welchen Einzugsbereichen eine Nachfrage erwartet wird.
2.
Erwartete
Einzugsbereiche potenzieller Nutzer
Die Verwaltung geht davon aus, dass die
Fahrradboxen zum einen für Einwohner oder Beschäftigte in Gruiten nördlich der
Schienenstrecke, die nicht im fußläufigen Einzugsbereich des SPNV (1000 m)
liegen, interessant sein können, insbesondere wenn diese gleichzeitig von
Erschließungs- oder Bedienungsdefiziten im ÖPNV in Bezug auf die Anbindung an
die Bahn betroffen sind.
Der Siedlungsbereich südlich der Bahn (einschließlich des
Technologieparks) liegt fast vollständig im fußläufigen Einzugsbereich des
SPNV- Haltepunktes, so dass die Verwaltung aus diesem Bereich eine
verhältnismäßig geringe / keine Nachfrage erwartet.
Auch für Personen, die in bestimmten Bereichen des Stadtteils Haans
wohnen oder arbeiten, dürften die Fahrradabstellboxen am Gruitener Bahnhof
interessant sein, bspw. in Haan Ost.
3.
Anforderungen
an die Lage der Fahrradboxen
Aus Sicht der Verwaltung sind bei der
Standortuntersuchung folgende Anforderungen an die Lage zu berücksichtigen:
·
Die
Fahrradboxen sind möglichst zielnah zu errichten. Denn es wird davon ausgegangen,
dass viele RadfahrerInnen insbesondere in Alltagssituationen (z. B. auf dem Weg
zur Arbeit) empfindlich gegen Umwege sind. Verschiedene Empfehlungen (u. a.
ADFC) beinhalten eine maximale Entfernung von 100 m zum Zielort, der gefolgt
werden soll.
·
In
dieser Entfernung müssen mindestens beide Bahnsteige erreicht werden können.
Günstiger ist es, wenn in dieser Entfernung auch die Bushaltestellen am
Gruitener Bahnhof erreicht werden können, um die Nähe zum gesamten SPNV- / ÖPNV
– Bedienungsangebot dort zu gewährleisten.
·
Die
Fahrradboxen sollten zudem näher am Zugang platziert werden, als die
Stellplätze für den Motorisierten Individualverkehr (MIV). Dieser Lagevorteil soll
u. a. diejenigen Nutzer ansprechen, die zwischen der Nutzung des MIV und des
Umweltverbunds wählen können.
·
Die
Fahrradabstellanlage sollte vom Straßennetz aus fahrend erreicht werden können.
Dabei sollen keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.
·
Der
Standort muss gut einsehbar und beleuchtet werden und eine gute soziale
Kontrolle durch Passanten ermöglichen, da dies das Sicherheitsgefühl der
NutzerInnen erhöht und präventiv gegen Diebstahl und Vandalismus wirkt.
·
Am
Gruitener Bahnhof ist ein Wechsel von der nördlichen zur südlichen Zugangsseite
mit dem Fahrrad nur umständlich über Treppen oder über einen Umweg über die
Hochstraße, der mit größeren Steigungen verbundenen ist, möglich. Vor diesem
Hintergrund kann es insbesondere für die potenziellen Nutzer aus Gruiten auch
bedeutsam sein, dass die Fahrradboxen auf der „richtigen“ Bahnhofsseite
errichtet werden. Mit Bezug auf die oben dargestellten erwarteten
Einzugsbereiche potenzieller Nutzer liegt diese Seite nördlich der
Schienenverkehrsstecke.[1]
4. Anforderungsgerechter
Standort
Am Gruitener Bahnhof gibt es nur einen
Standort, der den vorgenannten Anforderungen entspricht. Es handelt sich um den
Standort der bestehenden Fahrradabstellanlage neben dem Bahnhofsempfangsgebäude.
Warum die übrigen betrachteten Standorte am Gruitener Bahnhof konkret
ausscheiden, kann in der Sitzung des Unterausschusses ÖPNV erläutert werden.
5. Flächeneignung
Bestehende
Nutzung
Die bestehende Fahrradabstellanlage an der Thunbuschstraße besteht aus
zwei Witterungsschutzeinheiten mit jeweils 16 Fahrradbügeln. Eine gleiche
Einheit steht an der Zugangsseite Kastanienweg. Die Verwaltung hat die Anlage
in den letzten 5 Jahren mehrfach hinsichtlich ihrer Auslastung besichtigt, u.
a. im Zusammenhang mit dem Nachweis der Zweckbindung der Park+Ride-Flächen an
Haltestellen des SPNV. Die letzten Besichtigungen fanden im Rahmen des
vorliegenden Untersuchungsauftrags im September 2015 statt. Bei den
Besichtigungen war die vom Hauptzugang aus gesehen rückwärtig liegende Einheit
jeweils frei von funktionstüchtigen Fahrrädern (siehe auch Foto in Anlage 1)[2],
während bei der vorderen Einheit – wie bei der Einheit Kastanienweg - weitere
Kapazitäten vorhanden waren. Im Hinblick auf die Stellplatzsituation wäre es
daher möglich, auf die rückwärtige Witterungsschutzeinheit zugunsten der
Aufstellung von Fahrradboxen zu verzichten.
Grundstücksverfügbarkeit
Eigentümerin des Grundstücks ist die DB Netz AG. Gemäß einer
Vereinbarung der Deutschen Bahn und der Stadt Haan vom 19.12.1983 ist Stadt
Haan für die Park+Ride-Anlage einschließlich Fahrradabstellanlage
Straßenbaulastträger und übernimmt die Verkehrssicherungspflicht.[3]
Zweckbindung
Seitens der Deutschen Bahn wurde in Hinblick auf die skizzierte
Planungsidee darauf hingewiesen, dass der Bau der Anlage seinerzeit mit
öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Hieraus werden jedoch keine
Einschränkungen erwartet, da nach über 30 Jahren die Zweckbindungsfrist
überschritten ist.
Raumbedarf
In Bezug auf die Ausführung strebt die Verwaltung die Errichtung von
Fahrradboxen, vergleichbar mit denen, die am Haaner Bahnhof aufgestellt wurden,
an. Die angefragten laut Hersteller vom ADFC empfohlenen Fahrradboxen haben
hinsichtlich des Raumbedarfs folgende Merkmale:
- T x B x
H: 2050 x 850 x 1250 mm
- B x H
Tür: 750 x 1150 mm
Bei Abriss der rückwärtigen Witterungsschutzeinheit bestünde ausgehend
von diesen Maßen und den erforderlichen Abstands- und Bewegungsflächen genügend
Platz, zunächst 10 Fahrradboxen aufzustellen. Die Verwaltung schlägt diesen
Standort zur Errichtung der Fahrradboxen vor. Ein Lageplan ist Anlage 2
beigefügt.
Baurecht
Zur Erlangung des Baurechtes ist ein Antrag auf Plangenehmigung beim
Eisenbahnbundesamt zu stellen. Antragsteller wäre die DB Station&Service
AG.
Kosten
Für die Lieferung und Montage von 10 Fahrradboxen ist von rd. 10.000
Euro auszugehen. Hinzu kommen Kosten für das Entfernen der
Witterungsschutzeinheit sowie Kosten für Erd-, Fundament- und Pflasterarbeiten.
Darüber hinaus sollte eine angemessene Beleuchtung hergestellt werden. Die
Fläche ist im Vergleich zu den übrigen Flächen am Gruitener Bahnhof diejenige
Fläche, die auch in Bezug auf den Baugrund und den Anschluss an die technische
Infrastruktur die besten Rahmenbedingungen bietet.
6.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem
Standortvorschlag der Verwaltung zur Errichtung der Fahrradboxen am Gruitener
Bahnhof zuzustimmen. Anschließend wäre die Planung auf dieser Grundlage
fortzuführen und die dazu erforderlichen Abstimmungsgespräche mit der DB Netz
AG zu führen. Adressat ist zunächst das Bahnhofsmanagement in Düsseldorf. Die
Verwaltung würde auf dieser Grundlage eine Ausführungsform konkretisieren und
eine Kostenermittlung vornehmen. Für die Maßnahme wären anschließend Haushaltsmittel
in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.
[1] Im Hinblick auf die potenziellen Nutzer aus Haan wird unterstellt, dass sie aufgrund des ohnehin zurückzulegenden langen, ebenfalls mit Steigungen verbundenen Anfahrtswegs nicht mehr so empfindlich gegenüber diesem möglichen Umweg sind.
[2] Anlage 1 ist auch zu entnehmen, dass die die Fahrradabstellanlage umgrenzende Einfriedung, Unterhaltungsmängel aufweist.
[3] Hierzu gehören insbesondere die Unterhaltung, Erneuerung und Reinigung der Anlage einschließlich der Verkehrs- und Hinweisschilder, der Leitplanken und Markierungen, der Einfriedigungen, der Bepflanzungen, der Entwässerungsanlage, des Winterdienstes sowie Beleuchtung und die sich daraus ergebende Haftung der Stadt.
Beschlussvorschlag:
„Dem Standortvorschlag zur Errichtung von Fahrradboxen am Gruitener
Bahnhof in dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planung auf dieser Grundlage fortzuführen und die dazu
erforderlichen Abstimmungs-gespräche mit der Grundstückseigentümerin (DB Netz
AG) zu führen.“
Finanz. Auswirkung:
Durch
den Beschluss entstehen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finanziellen Auswirkungen.