Betreff
Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof
Vorlage
61/089/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.     Anlass

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeit zur Aufstellung von Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof zu prüfen und hierüber im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) zu berichten. Da der Bahnhof Gruiten zentraler Verknüpfungspunkt für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist, legt die Verwaltung diese Sitzungsvorlage auch dem Unterausschuss ÖPNV am 16.11.2015 vor.

 

Um mit der Errichtung der Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof die Nutzung des Fahrrads u. a. kombiniert mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) / ÖPNV tatsächlich zu fördern, müssen die Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof gut angenommen werden. Hierzu sind aus Sicht der Verwaltung bestimmte Anforderungen an die Lage zu stellen, auf die später eingegangen wird. Da die Bewertung des Standortes durch die Nutzer ggf. auch damit verbunden ist, aus welchen Siedlungsbereichen sie kommen, wird im Folgenden zunächst darauf eingegangen, aus welchen Einzugsbereichen eine Nachfrage erwartet wird.

 

 

2.     Erwartete Einzugsbereiche potenzieller Nutzer

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fahrradboxen zum einen für Einwohner oder Beschäftigte in Gruiten nördlich der Schienenstrecke, die nicht im fußläufigen Einzugsbereich des SPNV (1000 m) liegen, interessant sein können, insbesondere wenn diese gleichzeitig von Erschließungs- oder Bedienungsdefiziten im ÖPNV in Bezug auf die Anbindung an die Bahn betroffen sind.

 

Der Siedlungsbereich südlich der Bahn (einschließlich des Technologieparks) liegt fast vollständig im fußläufigen Einzugsbereich des SPNV- Haltepunktes, so dass die Verwaltung aus diesem Bereich eine verhältnismäßig geringe / keine Nachfrage erwartet.

 

Auch für Personen, die in bestimmten Bereichen des Stadtteils Haans wohnen oder arbeiten, dürften die Fahrradabstellboxen am Gruitener Bahnhof interessant sein, bspw. in Haan Ost.

 

 

3.     Anforderungen an die Lage der Fahrradboxen

Aus Sicht der Verwaltung sind bei der Standortuntersuchung folgende Anforderungen an die Lage zu berücksichtigen:

 

·         Die Fahrradboxen sind möglichst zielnah zu errichten. Denn es wird davon ausgegangen, dass viele RadfahrerInnen insbesondere in Alltagssituationen (z. B. auf dem Weg zur Arbeit) empfindlich gegen Umwege sind. Verschiedene Empfehlungen (u. a. ADFC) beinhalten eine maximale Entfernung von 100 m zum Zielort, der gefolgt werden soll. 

 

·         In dieser Entfernung müssen mindestens beide Bahnsteige erreicht werden können. Günstiger ist es, wenn in dieser Entfernung auch die Bushaltestellen am Gruitener Bahnhof erreicht werden können, um die Nähe zum gesamten SPNV- / ÖPNV – Bedienungsangebot dort zu gewährleisten.

 

·         Die Fahrradboxen sollten zudem näher am Zugang platziert werden, als die Stellplätze für den Motorisierten Individualverkehr (MIV). Dieser Lagevorteil soll u. a. diejenigen Nutzer ansprechen, die zwischen der Nutzung des MIV und des Umweltverbunds wählen können. 

 

·         Die Fahrradabstellanlage sollte vom Straßennetz aus fahrend erreicht werden können. Dabei sollen keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.

 

·         Der Standort muss gut einsehbar und beleuchtet werden und eine gute soziale Kontrolle durch Passanten ermöglichen, da dies das Sicherheitsgefühl der NutzerInnen erhöht und präventiv gegen Diebstahl und Vandalismus wirkt.

 

·         Am Gruitener Bahnhof ist ein Wechsel von der nördlichen zur südlichen Zugangsseite mit dem Fahrrad nur umständlich über Treppen oder über einen Umweg über die Hochstraße, der mit größeren Steigungen verbundenen ist, möglich. Vor diesem Hintergrund kann es insbesondere für die potenziellen Nutzer aus Gruiten auch bedeutsam sein, dass die Fahrradboxen auf der „richtigen“ Bahnhofsseite errichtet werden. Mit Bezug auf die oben dargestellten erwarteten Einzugsbereiche potenzieller Nutzer liegt diese Seite nördlich der Schienenverkehrsstecke.[1]

 

 

4.    Anforderungsgerechter Standort

Am Gruitener Bahnhof gibt es nur einen Standort, der den vorgenannten Anforderungen entspricht. Es handelt sich um den Standort der bestehenden Fahrradabstellanlage neben dem Bahnhofsempfangsgebäude. Warum die übrigen betrachteten Standorte am Gruitener Bahnhof konkret ausscheiden, kann in der Sitzung des Unterausschusses ÖPNV erläutert werden.

 

 

5.    Flächeneignung

Bestehende Nutzung

Die bestehende Fahrradabstellanlage an der Thunbuschstraße besteht aus zwei Witterungsschutzeinheiten mit jeweils 16 Fahrradbügeln. Eine gleiche Einheit steht an der Zugangsseite Kastanienweg. Die Verwaltung hat die Anlage in den letzten 5 Jahren mehrfach hinsichtlich ihrer Auslastung besichtigt, u. a. im Zusammenhang mit dem Nachweis der Zweckbindung der Park+Ride-Flächen an Haltestellen des SPNV. Die letzten Besichtigungen fanden im Rahmen des vorliegenden Untersuchungsauftrags im September 2015 statt. Bei den Besichtigungen war die vom Hauptzugang aus gesehen rückwärtig liegende Einheit jeweils frei von funktionstüchtigen Fahrrädern (siehe auch Foto in Anlage 1)[2], während bei der vorderen Einheit – wie bei der Einheit Kastanienweg - weitere Kapazitäten vorhanden waren. Im Hinblick auf die Stellplatzsituation wäre es daher möglich, auf die rückwärtige Witterungsschutzeinheit zugunsten der Aufstellung von Fahrradboxen zu verzichten.

 

Grundstücksverfügbarkeit

Eigentümerin des Grundstücks ist die DB Netz AG. Gemäß einer Vereinbarung der Deutschen Bahn und der Stadt Haan vom 19.12.1983 ist Stadt Haan für die Park+Ride-Anlage einschließlich Fahrradabstellanlage Straßenbaulastträger und übernimmt die Verkehrssicherungspflicht.[3]

 

Zweckbindung

Seitens der Deutschen Bahn wurde in Hinblick auf die skizzierte Planungsidee darauf hingewiesen, dass der Bau der Anlage seinerzeit mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Hieraus werden jedoch keine Einschränkungen erwartet, da nach über 30 Jahren die Zweckbindungsfrist überschritten ist.

 

Raumbedarf

In Bezug auf die Ausführung strebt die Verwaltung die Errichtung von Fahrradboxen, vergleichbar mit denen, die am Haaner Bahnhof aufgestellt wurden, an. Die angefragten laut Hersteller vom ADFC empfohlenen Fahrradboxen haben hinsichtlich des Raumbedarfs folgende Merkmale:

 

  • T x B x H: 2050 x 850 x 1250 mm
  • B x H Tür: 750 x 1150 mm

 

Bei Abriss der rückwärtigen Witterungsschutzeinheit bestünde ausgehend von diesen Maßen und den erforderlichen Abstands- und Bewegungsflächen genügend Platz, zunächst 10 Fahrradboxen aufzustellen. Die Verwaltung schlägt diesen Standort zur Errichtung der Fahrradboxen vor. Ein Lageplan ist Anlage 2 beigefügt. 

 

Baurecht

Zur Erlangung des Baurechtes ist ein Antrag auf Plangenehmigung beim Eisenbahnbundesamt zu stellen. Antragsteller wäre die DB Station&Service AG.

 

Kosten

Für die Lieferung und Montage von 10 Fahrradboxen ist von rd. 10.000 Euro auszugehen. Hinzu kommen Kosten für das Entfernen der Witterungsschutzeinheit sowie Kosten für Erd-, Fundament- und Pflasterarbeiten. Darüber hinaus sollte eine angemessene Beleuchtung hergestellt werden. Die Fläche ist im Vergleich zu den übrigen Flächen am Gruitener Bahnhof diejenige Fläche, die auch in Bezug auf den Baugrund und den Anschluss an die technische Infrastruktur die besten Rahmenbedingungen bietet.

 

 

6.     Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, dem Standortvorschlag der Verwaltung zur Errichtung der Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof zuzustimmen. Anschließend wäre die Planung auf dieser Grundlage fortzuführen und die dazu erforderlichen Abstimmungsgespräche mit der DB Netz AG zu führen. Adressat ist zunächst das Bahnhofsmanagement in Düsseldorf. Die Verwaltung würde auf dieser Grundlage eine Ausführungsform konkretisieren und eine Kostenermittlung vornehmen. Für die Maßnahme wären anschließend Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2016 einzustellen.

 



[1] Im Hinblick auf die potenziellen Nutzer aus Haan wird unterstellt, dass sie aufgrund des ohnehin zurückzulegenden langen, ebenfalls mit Steigungen verbundenen Anfahrtswegs nicht mehr so empfindlich gegenüber diesem möglichen Umweg sind.

[2] Anlage 1 ist auch zu entnehmen, dass die die Fahrradabstellanlage umgrenzende Einfriedung, Unterhaltungsmängel aufweist.

[3] Hierzu gehören insbesondere die Unterhaltung, Erneuerung und Reinigung der Anlage einschließlich der Verkehrs- und Hinweisschilder, der Leitplanken und Markierungen, der Einfriedigungen, der Bepflanzungen, der Entwässerungsanlage, des Winterdienstes sowie Beleuchtung und die sich daraus ergebende Haftung der Stadt.

Beschlussvorschlag:

 

„Dem Standortvorschlag zur Errichtung von Fahrradboxen am Gruitener Bahnhof in dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf dieser Grundlage fortzuführen und die dazu erforderlichen Abstimmungs-gespräche mit der Grundstückseigentümerin (DB Netz AG) zu führen.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Durch den Beschluss entstehen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine finanziellen Auswirkungen.