hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2), § 4 (2) und § 4a (3) BauGB
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des
Rates der Stadt Haan hat am 10.06.2008 den Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ als Verfahren der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde
beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
(1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird.
Am 02.12.2008 hat der Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Entwurf der
Bauleitplanung öffentlich auszulegen.
2./ Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren
2.1/ Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche
Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Die
öffentliche Auslegung der Planung wurde am 16.01.2009 im Amtsblatt der Stadt
Haan bekannt gemacht. Dabei wurde auch bekannt gemacht, wo sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern
kann. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 26.01.2009 bis zum 27.02.2009
Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen
Ergebnis der Prüfung sind der Anlage 4 zu entnehmen.
2.2/ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 16.01.2009 mit Frist zur
Abgabe der Stellungnahmen bis zum 27.02.2009.
Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen
Ergebnis der Prüfung sind ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen.
3./
Prüfergebnisse der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen in der Anlage 4 zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
3.1/ Ergänzung der Planzeichnung
Mit
Schreiben vom 24.02.2009 weist der Kreis Mettmann, Untere Bodenschutzbehörde,
auf den Altstandort Nr. 17210 hin (Spedition mit Handel und Lagerung, sowie
Tankstelle, Reparatur und Fahrzeugbau). Da ein Altlastverdacht besteht, wird
angeregt, die Fläche im Bebauungsplan zu kennzeichnen und einen Hinweis auf die
Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde im bauordnungsrechtlichen Verfahren
in die Festsetzungen aufzunehmen. Der Bebauungsplan wurde entsprechend nach der
Offenlage ergänzt.
3.2./
Änderung der Begründung
Auf Grund der mit Schreiben vom 24.02.2009
vorgetragenen Anregung des Kreises Mettmann, Gesundheitsamt, die Begründung
hinsichtlich der Ermittlung der festsetzungsrelevanten Lärmpegelbereiche zu
ändern, wurde das Kapitel 4.1.1 entsprechend neu gefasst. Die Ermittlung der
maßgeblichen Außenlärmpegel erfolgte auf graphischem Wege an Hand des
Nomogramms der DIN 4109. Das Nomogramm wurde in die Begründung eingefügt, um
eine bessere Nachvollziehbarkeit der ermittelten Werte zu bewirken.
Des weiteren wurde dem Hinweis der Unteren
Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann (s. Nr. 3) entsprochen und das Kapitel
4.3 um Aussagen zum Altstandort Nr. 17210 ergänzt.
Schließlich wurde ein im letzten Satz des
Kapitels Nr.1 enthaltener redaktioneller Fehler korrigiert.
Die geänderte Begründung ist mit den gekennzeichneten
Änderungen als Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Auswirkungen
auf die Planung sind durch die Änderungen nicht gegeben.
4./ Beteiligung zu der geänderten
Planung
Da die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs und
seiner Begründung die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde gemäß § 4a
(3) BauGB den betroffenen Eigentümern, sowie dem Kreis Mettmann als berührter
Träger öffentlicher Belange (hier: Amt für Gesundheitsschutz, Untere Bodenschutzbehörde)
Gelegenheit gegeben, zu der geänderten Planung Stellung zu nehmen. Gleichzeitig
wurde bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden
können.
Hierzu wurde eine Frist bis zum
27.03.2009 gesetzt.
Die beteiligten Eigentümer haben sich
telefonisch mit der Planung und den Änderungen einverstanden erklärt. Mit
Schreiben vom 25.03.2009 wurde seitens des Kreises Mettmann bestätigt, dass die
Anregungen in die Planung aufgenommen wurden; weitere Anregungen wurden nicht vorgetragen.
5./ Beschlussempfehlung und
weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in der durch Rot-Eintragungen ergänzten Fassung gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 05.03.2009 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die in der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 05.03.2009 wird zugestimmt.
Das Plangebiet
befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird
begrenzt von den Straßen Alter Kirchplatz, Friedrichstraße und Mittelstraße
sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und nördlich angrenzender
Grundstücke. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt
durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.
Finanz. Auswirkung:
keine