Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 "Friedrichstraße / Mittelstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung, § 13a BauGB
hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2), § 4 (2) und § 4a (3) BauGB
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Vorlage
61/026/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1./ Bisheriges Verfahren

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 10.06.2008 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ als Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird.

Am 02.12.2008 hat der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Entwurf der Bauleitplanung öffentlich auszulegen.

 

2./              Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

 

2.1/ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB

 

Die öffentliche Auslegung der Planung wurde am 16.01.2009 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht. Dabei wurde auch bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern kann. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 26.01.2009 bis zum 27.02.2009

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

2.2/ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 16.01.2009 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 27.02.2009.

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen.

 

3./ Prüfergebnisse der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen in der Anlage 4 zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 

3.1/ Ergänzung der Planzeichnung

Mit Schreiben vom 24.02.2009 weist der Kreis Mettmann, Untere Bodenschutzbehörde, auf den Altstandort Nr. 17210 hin (Spedition mit Handel und Lagerung, sowie Tankstelle, Reparatur und Fahrzeugbau). Da ein Altlastverdacht besteht, wird angeregt, die Fläche im Bebauungsplan zu kennzeichnen und einen Hinweis auf die Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde im bauordnungsrechtlichen Verfahren in die Festsetzungen aufzunehmen. Der Bebauungsplan wurde entsprechend nach der Offenlage ergänzt.

 

 

 

3.2./  Änderung der Begründung

Auf Grund der mit Schreiben vom 24.02.2009 vorgetragenen Anregung des Kreises Mettmann, Gesundheitsamt, die Begründung hinsichtlich der Ermittlung der festsetzungsrelevanten Lärmpegelbereiche zu ändern, wurde das Kapitel 4.1.1 entsprechend neu gefasst. Die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel erfolgte auf graphischem Wege an Hand des Nomogramms der DIN 4109. Das Nomogramm wurde in die Begründung eingefügt, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der ermittelten Werte zu bewirken.

Des weiteren wurde dem Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann (s. Nr. 3) entsprochen und das Kapitel 4.3 um Aussagen zum Altstandort Nr. 17210 ergänzt.

Schließlich wurde ein im letzten Satz des Kapitels Nr.1 enthaltener redaktioneller Fehler korrigiert.

Die geänderte Begründung ist mit den gekennzeichneten Änderungen als Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Auswirkungen auf die Planung sind durch die Änderungen nicht gegeben.

 

4./ Beteiligung zu der geänderten Planung

Da die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung die Grundzüge der Planung nicht berühren, wurde gemäß § 4a (3) BauGB den betroffenen Eigentümern, sowie dem Kreis Mettmann als berührter Träger öffentlicher Belange (hier: Amt für Gesundheitsschutz, Untere Bodenschutzbehörde) Gelegenheit gegeben, zu der geänderten Planung Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können.

Hierzu wurde eine Frist bis zum 27.03.2009 gesetzt.

Die beteiligten Eigentümer haben sich telefonisch mit der Planung und den Änderungen einverstanden erklärt. Mit Schreiben vom 25.03.2009 wurde seitens des Kreises Mettmann bestätigt, dass die Anregungen in die Planung aufgenommen wurden; weitere Anregungen wurden nicht vorgetragen.

 

5./  Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in der durch Rot-Eintragungen ergänzten Fassung gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 05.03.2009 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die in der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 05.03.2009 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Alter Kirchplatz, Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und nördlich angrenzender Grundstücke. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

 

Finanz. Auswirkung:

 keine