hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 07.12.2015
Sachverhalt:
Die CDU-Ratsfraktion beantragt mit Schreiben
vom 07.12.2015 auf den Ortseingangsschildern den Zusatz “Gartenstadt“ zu
verwenden.
Stellungnahme der Verwaltung:
§ 13 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen wurde durch den Gesetzgeber des Landes dahingehend
geändert, dass Gemeinden nun auch andere Bezeichnungen führen dürfen, die auf
der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder der Bedeutung der Gemeinde
beruhen.
Dieser Zusatz kann auch auf
Ortseingangsschildern verwendet werden.
Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei
Vierteln seiner Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen und ändern.
Eine anschließende Genehmigung durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales ist erforderlich.
Die Wortmarke “Gartenstadt“ ist rechtlich
nicht geschützt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ortseingangsschilder der Stadt Haan
um den Beinamen „Gartenstadt“ zu ergänzen.
Finanz. Auswirkung:
Für die beiden formellen Verfahren Keine.
Für die Umsetzung würden Kosten in Höhe von
ca. 3000 € - nur Mateialkosten -anfallen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass
es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handeln würde.