Sachverhalt:
1. Anlass
Die
Bevölkerungszahl Haans ist zum Jahresende 2015 auf 31.137 Einwohner angestiegen.
Seit 2010 sind insbesondere durch positive Wanderungssalden über 1.000
Einwohner hinzugekommen.[1] In Bezug auf die
weitere Entwicklung wird in der Bevölkerungsvorausberechnung Haan 2025 (hier: realistische Variante) für die Jahre
ab 2016 ein stagnierender Entwicklungstrend mit geringfügigem Einwohnerzuwachs
beschrieben. Auch die Bevölkerungsstruktur in Haan ändert sich, u. a. aufgrund
des demografischen Wandels. Die Anforderungen an die Wohnungen in Haan und das
Wohnumfeld werden sich durch die Alterung der Bevölkerung und gewandelte
Haushaltsstrukturen verändern.
Die sprunghaft angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen
und Asylbewerbern aus den verschiedenen Krisengebieten wurde bei der o. g.
Bevölkerungsvorausberechnung noch nicht berücksichtigt. Derzeit ist die kurzfristige Unterbringung das Hauptthema in Haan. Die
Lage der bestehenden, zum größten Teil provisorischen Flüchtlingsunterkünfte
und Unterkünfte für Obdachlose in Haan sind Anlage 1 zu entnehmen. Wo die Flüchtlinge, die einen
gesicherten Aufenthaltsstatus erlangt haben, dauerhaft ihren Wohnsitz wählen,
kann zwar derzeit niemand wissen. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch in Haan
die Flüchtlingszuwanderung die Wohnungsnachfrage mitbestimmen wird. Da die
Flüchtlinge zunächst eher nicht zu den Gutverdienern zählen dürften, ist
insbesondere eine zusätzliche Nachfrage im preisgünstigen Wohnungsmarkt anzunehmen.
Auf der
Angebotsseite ist in Haan der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungsbestände
am Gesamtbestand in den letzten Jahren gesunken. Gleiches gilt für die absolute
Zahl der Sozialwohnungen. Mit dieser Entwicklung wird es vor dem Hintergrund
des sehr hohen Mietniveaus im freien Wohnungsmarkt für Haushalte mit geringem
und mittlerem Einkommen schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Haan zu bekommen.
Neben Versorgungsengpässen kann Mangel an bezahlbaren Wohnraum
Verdrängungsprozesse bedingen.[2]
Dies führt zu
einer Überlegung, wie die Entstehung von bezahlbarem Wohnungsraum in Haan
unterstützt werden kann einschließlich der Standortfrage.
Die soziale
Wohnraumförderung des Landes NRW ist ein wichtiges Instrument zur
Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Ziel ist die Schaffung eines nachfragegerechten,
breit gefächerten Wohnungsangebots in allen Preissegmenten und ein attraktives
Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren. Die Förderkonditionen wurden in den
letzten beiden Jahren sukzessiv erheblich verbessert und an die geänderte
Flüchtlingssituation angepasst.
Angesichts des
langen Vorlaufs einer teils erforderlichen Baulandmobilisierung bis zur
Fertigstellung einer Wohnung muss diese Diskussion möglichst früh beginnen.
Bevor im
Folgenden erste Standortüberlegungen für geförderten Wohnungsbau in Haan
dargestellt werden, wird zunächst etwas konkreter auf den Wohnungsmarkt in Haan
und Grundzüge der sozialen Wohnraumförderung eingegangen. Letztere beinhalten
u. a. Anforderungen an mögliche Vorhabenstandorte.
2. Wohnungsmarkt Haan
2.1 Überblick über Trends und Strukturen des Wohnungsmarkts
Seitens der
Verwaltung liegt kein eigenständiger Wohnungsmarktbericht für Haan vor. Die
NRW.Bank ist vom Land mit der Durchführung der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung
beauftragt. Sie erstellt jährlich den Wohnungsmarktbericht NRW, in dem wichtige
Entwicklungen analysiert werden. Im aktuellen Wohnungsmarktbericht wird das
Sonderthema „Zusätzlicher Wohnungsbedarf für Flüchtlinge“ behandelt, auf das
später eingegangen wird. Darüber hinaus erstellt die NRW.Bank für die einzelnen
Kommunen in NRW Wohnungsmarktprofile. Das Wohnungsmarktprofil Haan 2014 ist Anlage 2 beigefügt. Die
Kennzahlen und Grafiken ersetzen zwar kein Gutachten, geben aber einen
Überblick über Trends und Strukturen des Wohnungsmarkts.
2.2 Situation auf dem Eigentums- und Mietwohnungsmarkt
Das Gutachten des
Instituts F+B Hamburg „Optimierung der Gebietskulissen für die regionale
Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen – Endbericht für
das Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen“ aus dem Jahr 2014 beinhaltet ein Modell, dass eine Charakterisierung
der regionalen Wohnungsmarktsituation ermöglicht. Bei den im Modell erfassten
Indikatoren handelt es sich um verschiedene Nachfrage-, Angebots- und
Preisindikatoren. In Anlage 3
ist die Anlage zu o. g. Gutachten beigefügt, in dem die Indikatoren beschrieben
und deren Ausprägung für die Kommunen in NRW graphisch dargestellt wird. Nach
dem Modell liegt in Haan in Bezug auf den Eigentumsmarkt ein angespannter Nachfragemarkt
mit derzeit sehr hohem Preisniveau und zukünftig stabilen bis leicht
steigenden Kosten vor. Beim Mietwohnungsmarkt liegt ein Angebotsmarkt mit
derzeit sehr hohem Preisniveau und zukünftig sinkenden Kosten vor. Der Einfluss
des Flüchtlingszuwachses auf die Veränderung im Wohnungsmarkt ist nicht
berücksichtigt.
2.3 Fokus: Entwicklung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes
Der preisgebundene
Wohnungsbestand beinhaltet Mietwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln
geschaffen oder modernisiert wurden und die für eine bestimmte Zeitdauer Mietpreis-
und Belegungsbindungen unterliegen (Sozialwohnungen). Für die Nutzung der
Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Zum 31.12.2014 gab es
in Haan rd. 1.100 öffentlich geförderte Mietwohnungen. Eine Statistik zur sozialen
Wohnraumförderung und zum Sozialwohnungsbestand im Kreis Mettmann ist Anlage 4 beigefügt.
Konkrete Zahlen
in Bezug auf öffentlich geförderte Mietwohnungen, die in den nächsten Jahren
aus der Zweckbindung fallen, gibt es seitens der Stadt Haan / dem Kreis
Mettmann nicht. Angaben über die Anzahl der Wohnungen, deren Bindung nach
planmäßiger Rückzahlung der Mittel endet, werden nicht erhoben. Für 2011 wurden
jedoch Sozialwohnungen erfasst, die sich in der sog. Nachwirkungsfrist befinden,
d.h. die Wohnungen, deren Fördermittel vorzeitig zurückgezahlt wurden und deren
Bindung spätestens 10 Jahre nach der Mittelrückzahlung endet. Es gab zu diesem
Zeitpunkt 50 solcher Wohnungen. Die NRW.Bank hat die Entwicklung des preisgebundenen
Mietwohnungsbestandes auf Basis der dort aus dem Jahr 2012 vorliegenden Daten
fortgeschrieben, wenn es keinen Zuwachs durch neu geförderte Sozialwohnungen
gäbe. Zwischen 2015 und 2025 würde sich der preisgebundene Mietwohnungsbestand
um rd. 50 Wohnungen verringern.
2.4 Zusätzlicher Wohnungsbedarf für Flüchtlinge
Die vorliegenden
Bevölkerungs- und Wohnungsnachfrageprognosen berücksichtigen die aktuelle
Flüchtlingszuwanderung noch nicht. Trotz der eingangs erwähnten Prognoseunsicherheiten
ist es notwendig, die Größenordnung der zusätzlichen Wohnungsnachfrage einzuschätzen,
um auf dieser Basis zu überlegen, wie der zusätzliche Wohnungsbedarf gedeckt
werden kann. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
(MBWSV) und die NRW.BANK haben eine erste Einschätzung der zusätzlichen
Nachfrage vorgenommen. Berechnet wurde der zusätzliche Neubaubedarf, der durch
die Flüchtlingszuwanderung der Jahre 2015 und 2016 entsteht. Dazu wurde die
Zahl der Flüchtlinge inklusive nachziehender Angehöriger in Haushalte umgerechnet.
Es wurde angenommen, dass ein Teil dieser Haushalte in leer stehenden Wohnungen
unterkommen kann. Die Zahl der nicht im Leerstand versorgten Haushalte ergibt
den Neubaubedarf. Die Modellrechnung – siehe hierzu auch Anlage 5 - erfolgte auf der Ebene der Kreise und kreisfreien
Städte in zwei Varianten. Durch die Zuwanderung von Flüchtlingen entsteht ein
mittelfristiger Bedarf an zusätzlichem Wohnraum zwischen rd. 1.000 – 4.000 Wohnungen
im Kreis Mettmann. In einer vorsichtigen Schätzung könnten dies 75 - 300
Wohneinheiten für Haan sein.[3]
3. Grundzüge der sozialen Wohnraumförderung
3.1 Schwerpunkte der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfahlen hat vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die in den nächsten Jahren dort erhebliche wohnungswirtschaftliche Investitionen erforderlich machen, ein mehrjähriges Wohnungsförderungsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017 aufgelegt. Das jährliche Mittelvolumen verteilte sich mit zunächst jährlich 800 Euro auf folgende Förderschwerpunkte:
- 450 Mio. Euro für den Mietwohnungsneubau
- 150 Mio. Euro für Altbau- / Bestandssanierungen
- 80 Mio. Euro für Wohneigentum
- 70 Mio. Euro für Quartiersentwicklungen
- 50 Mio. Euro für Studentenwohnheime
Eine Aufstockung der Mittel ist vorgesehen.
3.2 Leitziele
des Wohnraumförderungsprogramms 2014 bis 2017
Leitziele für das Wohnraumförderungsprogramms 2014 bis 2017 sind u. a.
- die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitätvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen.
- Quartiere demographiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln, um Segregationsprozessen entgegen zu wirken (Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung)
- für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum zu ermöglichen und ihnen die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen.
3.3 Gesetzliche
Vorgaben und Richtlinien
Für die soziale Wohnraumförderung in NRW sind u. a. folgende gesetzliche Vorgaben und Richtlinien maßgebend:
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumförderbestimmungen (WFB)
- Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest 2015)
- Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (BWB)
- Studentenwohnheimbestimmungen (SWB 2015)
- Richtlinie zur Förderung von Wohnraum Flüchtlinge (RL Flü)
Die Kriterien für
die Zuteilung ergeben sich aus dem Wohnungsförderungsprogramm (Wo FP
2014-2017).
3.4 Differenzierung der Wohnraumförderung nach den Bedarfs- und Kostenstrukturen
Bei der Wohnraumförderung werden die örtlichen Verhältnisse u. a. berücksichtigt
- bei der Zuteilung der Förderbudgets entsprechend der örtlichen Bedarfslage und
- bei der Differenzierung der Förderintensität entsprechend der jeweiligen Kosten.
Ab dem
Programmjahr 2015 werden die Ergebnisse des o. a. Gutachtens des Instituts F+B,
Hamburg aus dem Jahr 2014 zu Grunde gelegt.
Nach dem
Gutachten wird es insbesondere auf Wohnungsmärkten mit einem derzeit
überdurchschnittlichen bis hohen Preisniveau und einem zukünftig niedrigen bis
unterdurchschnittlichen Bedarf nach Wohnraum, voraussichtlich zu einem Rückgang
der Miet- und Eigentumspreise kommen. Hierdurch wird der Marktzugang für Nachfrager
nach preisgünstigem Wohnraum auf dem Mietwohnungsmarkt und Eigenheimmarkt
erleichtert. Hier sollte nur eine moderate Förderintensität, die auf spezielle
Nachfragergruppen ausgerichtet ist, erfolgen, damit die einsetzende Marktentspannung
nicht behindert wird. Diese Rahmenbedingungen treffen in Haan für den Mietwohnungsmarkt
zu.
Im Anhang zum Wo
FP 2014-2017 ist die Zuordnung der Gemeinden in NRW zu den Bedarfsniveaus im
Eigentumsmarkt und Mietwohnungsmarkt dargestellt (siehe auch Anlage 6).
3.5 Fördervoraussetzungen
3.5.1 Einkommensgrenzen
Im Rahmen der
sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW sind i. d. R.[4] Einkommensgrenzen
zu beachten (§ 13 des WFNG). Diese muss bei der Förderung selbst genutzten
Wohneigentums der Haushalt des Eigentümers, im Falle der Mietraumförderung der
jeweilige Mieterhaushalt einhalten. Gefördert wird Wohnraum für Begünstigte der
Einkommensgruppe A („geringes Einkommen“) und der Einkommensgruppe B, die
letzteres um 40 % übersteigen kann („mittleres Einkommen“). Eine Übersicht der
Einkommensgrenzen mit möglichem Bruttoeinkommen ist Anlage 7 beigefügt. Die Höhe der Einkommensgrenzen macht
deutlich, dass grundsätzlich weite Kreise der Bevölkerung in den
Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung liegen.
3.5.2 Verteilung
und Einsatz der Fördermittel
Nach dem Wo FP
2014-2017 sollen die Bewilligungsbehörden - für Haan der Kreis Mettmann - die
Fördermittel in den Städten und Gemeinden mit einem niedrigen oder unterdurchschnittlichem
Bedarfsniveau nur für Mietwohnungen für Wohnberechtigte der Einkommensgruppe A
einsetzen. Mit dem gem. o. g. Gutachten vorliegendem unterdurchschnittlichen
Bedarfsniveau im Mietwohnungsmarkt in Haan sind die Fördermöglichkeiten somit
auf diesen Bereich eingeschränkt. Ob zukünftig
Änderungen möglich sind, kann gegenwärtig nicht seriös abgeschätzt werden. Die
Förderung der Neuschaffung und des Ersterwerbs selbst genutzten Wohneigentums
erfolgt grundsätzlich nur noch in Kommunen mit hohem oder
überdurchschnittlichem Bedarfsniveau. In Bezug auf den Eigentumsmarkt liegt in
Haan ein solches überdurchschnittliches Bedarfsniveau vor.
3.5.3 Städtebauliche
und technische Fördervoraussetzungen
Förderfähig ist nur Wohnraum, der die in Anhang 1 WFB bestimmten städtebaulichen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllt und durch Immissionen nicht erheblich beeinträchtigt ist. Die städtebaulichen und technischen Fördervoraussetzungen sind Anlage 8 beigefügt.
3.6 Fokus: Mietwohnungsbauförderung
Damit bezahlbarer
Wohnraum entstehen kann, erhalten die Investoren zinsgünstige Darlehen.
Im Rahmen der
Mietwohnungsbauförderung setzen sich die Förderdarlehen
aus einer
Grundpauschale je Quadratmeter Wohnfläche und aus Zusatzdarlehen, z. B. für
kleinere Wohnungen, Aufzüge zusammen. Die Höhe der Grundpauschale ist
abhängig vom Mietniveau in der jeweiligen Gemeinde. Beim in Haan vorliegenden
Mietniveau 4 kann auf den Darlehensgrundbetrag ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass)
von 25 % gewährt werden, auf Zusatzdarlehen bis zu 50 %.
Mit der
Inanspruchnahme des zinsgünstigen Darlehens werden für die Wohnungen Mietpreis-
und Belegungsbindungen vereinbart. Die Bindungsdauer beträgt wahlweise 15, 20
oder 25 Jahre. Die Belegungsbindung kann durch das so genannte
„Besetzungsrecht“ (Einkommensgruppe A) oder das „Allgemeine Belegungsrecht“
(Einkommensgruppe B) realisiert werden. Nach Ablauf der festgelegten
Bindungsdauer gelten die Wohnungen als frei finanziert und können zu den
Bedingungen des allgemeinen Mietrechts vermietet werden.
3.7 Zur Unterbringung von Flüchtlingen im
geförderten Bestand
Flüchtlinge haben
als Asylbewerber während der Dauer des Asylverfahrens i. d. R. keinen Zugang zu
Sozialwohnungen. Der für den Bezug geförderten Wohnraums erforderliche
Wohnberechtigungsschein (§ 18 WFNG NRW ) setzt u. a. voraus, dass sich der
Wohnungssuchende nicht nur vorübergehend in NRW aufhält und in der Lage ist,
für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als
Lebensmittelpunkt zu haben. Lediglich der Bezug einer freigestellten
geförderten Wohnung durch nicht wohnberechtigte Flüchtlinge und Asylbewerber ist
grundsätzlich möglich, wenn nach den örtlichen wohnungswirtschaftlichen
Verhältnissen ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Belegungsbindungen
nicht mehr besteht. Dies ist z. B. bei Leerstand der Fall. Im Ergebnis ist daher
die Unterbringung von Asylbewerbern im Verfahren im geförderten Sozialwohnungsbestand
zwar nicht ausgeschlossen, aber nur in bestimmten Fällen möglich.
3.8 Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge
Um die Schaffung zusätzlichen
Wohnraums für Flüchtlinge zu unterstützen, wurde im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung ein neues Förderprogramm (RL Flü) entwickelt. Es kann dort in
Anspruch genommen werden, wo es einen Bedarf an Flüchtlings- und
Asylbewerberwohnungen ohne Wohnberechtigungsschein gibt. Die Integration von
Flüchtlingen hängt eng mit ihrer Unterbringung in Wohnquartieren zusammen. Dementsprechend
werden vielfältige Wohnformen gefördert. Beispielsweise können einzelne Mietwohnungen,
aber auch Gruppenwohnungen und Mieteinfamilienhäuser geschaffen werden. Durch
die „mittelbare Belegung“ wird auch bindungsfreier Wohnraum gefördert, sofern
im Gegenzug geeignete Wohnungen aus dem Bestand für Flüchtlinge oder
Asylbewerber innerhalb eines Jahres bereitgestellt werden. Der Förderansatz ist
zweistufig. Sollte der Bedarf für Flüchtlinge wegfallen, so bleibt die
Förderung gesichert, da der Wohnraum für die Belegung im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung weiter genutzt werden kann.
Die Höhe des
Darlehens richtet sich nach dem Mietniveau des Standorts. Haan erfüllt mit
Mietniveau 4 die Voraussetzungen für den regulären Höchstfördersatz. Bei
Maßnahmen zur Herrichtung und Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge sind
inzwischen Tilgungsnachlässe von 30 %, bei Neubauten sogar 35 % möglich. Darüber
hinaus sind Zusatzdarlehen mit Tilgungsnachlässen von 50 % möglich.
Zum
Maßnahmenpaket gehört auch, dass der Baustandard beim Neubau von Flüchtlingswohnungen
in einzelnen Punkten abgesenkt wird. So müssen Investoren bei der Schaffung von
neuem Wohnraum nicht zwangsläufig die heute geforderten Balkone anbringen.
Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit, auf die
Stellplatzverpflichtung zunächst zu verzichten.
3.9 Förderprodukte
Die NRW.Bank hat auf ihrer Internetseite unter www.nrw.bank.de für die Bereiche „Mietraumförderung“, „Bestandsförderung“, „Eigentumsförderung“ und „Wohnheimförderung“ rund 40 „Förderprodukte“ veröffentlicht, die auch Fördermöglichkeiten anderer Fördergeber beinhalten. Dort wird in einer Übersicht das jeweilige Förderprodukt in Kürze dargestellt und - sofern jeweils relevant - Informationen zu Antragsberechtigten, Verwendungszweck, Umfang und Konditionen der Förderung, Mietobergrenzen, Belegungsbindung, Wohnfläche, Eigenleistung, etc. bereit gestellt. Aus den vielfältigen Wohnraumförderungsmöglichkeiten sind in der Anlage 9 Informationen zu den Themen „Förderung von Mietwohnraum – hier: Neuschaffung im Bestand“, „Förderung von Mietwohnraum – hier: Neubau“ sowie „Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge“ beigefügt. Berechnungsbeispiele sind Anlage 10 beigefügt.
4. Standorte für geförderten Wohnungsbau in Haan
Im Rahmen des
Siedlungsmonitorings werden im Abstand von mehreren Jahren allgemeine Wohnungs-
und Wohnbaulandpotenziale in Haan analysiert. Dies betrifft das Potential z. B.
im Bestand und Baulücken. Auf FNP-Ebene werden Reserven in entsprechend
ausgewiesenen Bauflächen (Wohnbaufläche, gemischte Bauflächen) betrachtet.
Gegenstand sind auch Wiedernutzungspotenziale, worunter Flächen fallen, die
voraussichtlich frei werden (wie das Bürgerhaus) oder sonstige im Siedlungsraum
gelegenen Flächen mit Umnutzungsabsichten (wie Landesfinanzschule, ggf. die
Dieker Straße). Aktuelle Zahlen liegen aufgrund des zurückliegenden Erfassungszeitpunkts
nicht vor. Auf der Grundlage des FNP 1994 und seiner Änderungen wurden Potenziale
in beachtlicher Größenordnung ermittelt.
Aufgrund der
vielfältigen Förderangebote sind auch die potenziellen Standorte für
geförderten Wohnungsbau so vielfältig, dass sie nicht ohne erheblichen Aufwand
darstellt werden können.
Aufgrund des
geschätzten Bedarfs werden wohnungswirtschaftliche Investitionen in größerem
Umfang erforderlich sein. Die Wohnungsbaugesellschaften werden an der
Entwicklung von mehreren Wohneinheiten, die auch in Kombination mit dem
freifinanzierten Wohnungsbau möglich ist, interessiert sein.
In Anlage 11 hat die Verwaltung aus
ihrer Sicht geeignete Standorte für geförderten Wohnungsbau mit etwas größerer
Nutzungskapazität dargestellt.
In Bezug auf die
Wohnungsbereitstellung hat sich die Stadt Haan 2010 für den Vorrang der
Innenentwicklung und weitestgehendem Schutz des Freiraums vor baulicher
Inanspruchnahme ausgesprochen. Dies ist bei den Standortüberlegungen zu berücksichtigen.
Weiterhin ergeben
sich z. T. aus den Fördervorgaben Anforderungen an die Vorhabenstandorte. Bei
der Entwicklung von preiswertem Wohnraum für bedürftige Bevölkerungsgruppen und
für anerkannte Flüchtlinge ist auf eine städtebauliche und funktionale
Einbindung in die bestehenden Siedlungsstrukturen, sowie auf eine ausgewogene
Bewohnerstruktur hinsichtlich Einkommensstärke und Herkunft zu achten.
In Anlage 12 wurde aufgezeigt, wie
sich die Standorte hinsichtlich der aufgezeigten Kriterien darstellen.
Die Standortüberlegungen
sind als erste Befassung der Verwaltung mit der Thematik zu verstehen. Die
Akteure des Wohnungsmarkts sind bisher noch nicht genauer betrachtet worden und
werden später untersucht.
Vor dem
Hintergrund, dass der Förderzugang aufgrund der heranzuziehenden Ergebnisse des
im F+B-Gutachtens zur Bedarfslage im Mietwohnungsbaus eingeschränkt sind, ist
es aus Sicht der Verwaltung ggf. sinnvoll, ein eigenes wohnungswirtschaftliches
Handlungskonzept zu erstellen.
[1] Dies ist mehr als in der Bevölkerungsvorausberechnung Haan 2025, die für den Zeitraum ab 2011 vorgenommen wurde, prognostiziert wurde.
[2] Bisher gibt es in Haan noch keine, als Flüchtlinge anerkannte Menschen ohne Obdach.
[3] Hierbei wurde eine etwas unterdurchschnittliche Verteilung auf Haan angenommen.
[4] Bei der energetischen Sanierung im Bestand nach den RL BestandsInvest wird teilweise auf die Einhaltung von Einkommensgrenzen als ein Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Mischung von Quartieren verzichtet.
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“