Betreff
Kindertageseinrichtungen: Platzfehlbedarf 2016/17 und Bedarfsplanung 2017/18ff
Vorlage
51/108/2016
Art
Informationsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Am 15. März 2016 stellte die CDU-Fraktion für die Jugendhilfeausschusssitzung am 28. April 2016 verschiedene Anfragen (Anlage 1) zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17, zum Platzfehlbedarf und gemeindefremden Kindern in Haaner Kindertageseinrichtungen sowie zur mittelfristigen Bedarfsplanung, die die Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:
Wie viele Kindergartenplätze fehlen der Stadt Haan im kommenden Kindergartenjahr
2016/2017 bzw. wie viele Haaner Kinder U2 und Ü2 wurden abgelehnt?

 

Am 29.02.2016 wurden durch das Jugendamt Ü 132 Absagen für Plätze in Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr 2016/17 erteilt:

 

Absagen

132

 

minus Absagen für gemeindefremde Eltern/Kinder

29

minus „Wechsler“ (die bereits in einer Einrichtung betreut werden)

4

= Absagen für Haaner Kinder

99

davon

U1

6

=27 U2

=51 U3

1-U2

21

2-U3

24

=72 Ü2

3-U4

33

=48 Ü3

4-U5

8

Ü5

7

mit Kindalter am 1.08.2016; bei 2-U3 mit Kindalter am 01.11.2016 (=„KiBiz-Stichtag“); Quelle: Jugendamt, Stand: 29.02.2016

 

Demnach wurden Ü 99 Haaner Kinder abgelehnt, davon Ü U2: 27 und Ü Ü2: 72.

 

Bei der Einschätzung, wie viele Plätze in Kindertageseinrichtungen im kommenden Kindergartenjahr 2016/17 fehlen, sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

 

Ü Überbelegungen Angesichts der umfangreichen Absageliste für Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2016/17 hat die Verwaltung die Träger der Kindertageseinrichtungen gebeten zu überprüfen, ob zusätzliche Platzkapazitäten im Rahmen von Überbelegungen geschaffen werden können. Fast alle Träger haben daraufhin Bereitschaft signalisiert, in denjenigen Einrichtungen, wo dies nicht ohnehin schon erfolgt bzw. dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Personal, Raum etc.) noch umsetzbar ist, zusätzliche Plätze durch Überbelegungen zu schaffen (zusätzlich +7 eingeplante Ü3-Plätze).

 

Ü weitere/spätere Zusagen Bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 (01.08.2016) werden - in geringem Umfang - weitere Zusagen (geschätzt: 5) erfolgen, da erfahrungsgemäß einige bereits vergebene Plätze nicht in Anspruch genommen werden, z.B. wegen Umzug. Während des laufenden Kindergartenjahres bis Jahresende 2016 werden voraussichtlich weitere/spätere Zusagen erfolgen (vgl. Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17, S. 15; geschätzt: 5).

 

Ü Kindertagespflege Die Kapazitäten sind weitestgehend ausgeschöpft. Bestenfalls kann hier von geschätzt 8 weiteren Aufnahmen ausgegangen werden.

 

Ü KiTa Robert-Koch-Straße Die neue städtische Kindertageseinrichtung in der Robert-Koch-Straße geht voraussichtlich im Frühjahr 2017 mit 18 U3- und 55 Ü3-Plätzen in Betrieb (insg. 73 Plätze). Aktuell werden in der bestehenden städtischen Einrichtung Alleestraße 35 Kinder betreut, davon 6 U- und 29 Ü3-Kinder. Diese Kinder werden in der neuen Einrichtung weiter betreut. Es verbleiben demnach insg. 38 verfügbare Plätze, davon 12 U3- und 26 Ü3-Plätze.

 

Ü gemeindefremde Kinder Es ist davon auszugehen, dass sich unter den 29 Absagen für gemeindefremde Kinder auch solche befinden, die ihren Wohnsitz zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch außerhalb Haans haben, durch Um-/Zuzug aber noch „zu Haaner Kinder“ werden (geschätzt: 5 zusätzlich fehlende Plätze).

 

Ü Flüchtlingskinder Aktuell leben insg. 43 unter 6jährige zugewiesene registrierte Flüchtlingskinder in Haan, deren Betreuungssituation sich wie folgt darstellt:

 

Zugewiesene registrierte Flüchtlinge unter 6 Jahre

U3

Ü3

Σ

Insg.

24

19

43

davon

a) in Betreuung

0

4

4

b) auf der Warteliste vor der Platzvergabe

7

8

15

c) auf der Absageliste nach der Platzvergabe

4

8

12

Ü Platzzusagen

3

0

3

Mit Kindalter am 1.08.2016; bei 2-U3 mit Kindalter am 01.11.2016                                                                      Quelle: Stadt Haan, Stand: März 2016

 

 

U3: Bei 24 Kindern und einer angenommenen Bedarfsquote von 60 % sind rd. 15 Plätze erforderlich. 3 Kinder haben eine Platzzusage erhalten. 4 der Kinder sind in der Warte-/Absageliste bereits „registriert“. Es fehlen damit zusätzlich 8 Plätze für Kinder, die derzeit weder betreut werden, noch auf der Absage-/Warteliste sind.

 

Ü3: Von 19 Kindern befinden sich 4 in Betreuung, 15 sind demnach unversorgt. 8 dieser Kinder sind in der Warte-/Absageliste bereits „registriert“. Bei einer angenommenen Bedarfsquote von 100 % fehlen damit zusätzlich 7 Plätze für Kinder, die derzeit weder betreut werden, noch auf der Absage-/Warteliste sind.

 

Ü nicht erfolgte Rückmeldungen nach Absage Mit Erteilung der Absagen durch das Jugendamt wurden die Eltern aufgefordert, der federführenden Einrichtung oder dem Jugendamt mitzuteilen, ob sie Ihre Vormerkung aufrechterhalten möchten. 11 der 99  Haaner Kinder, die eine Absage erhalten haben, hatten demzufolge zwischenzeitlich (bis 31.03.2016) eine Platzzusage bekommen (rechnerisch enthalten in „Überbelegung“ und „weitere/spätere Zusagen“; s.u.). 75 Eltern haben sich zurückgemeldet und ihre Vormerkung aufrecht erhalten, 13 Eltern haben sich nicht zurückgemeldet (z.B. aufgrund von Fortzug oder einer Platzzusage in einer gemeindefremden Einrichtung). Es ist davon auszugehen, dass für diese 13 Kinder kein weiterer Bedarf an einem Platz besteht.

 

Ü unvorhergesehener Bedarf Gemäß § 80 Abs. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Die Einrichtungen sind jedoch ausgelastet und es sind keine Platzkapazitäten für unvorhergesehenen Bedarf vorhanden. Darüber hinaus steht die KiBiz-Finanzierung dem Freihalten von Plätzen für unvorhergesehen Bedarf entgegen (nicht belegte Plätze = keine Kindpauschale). Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der durch nicht erfolgte Rückmeldungen reduzierte Bedarf und der kurzfristige unvorhergesehene Bedarf (z.B. durch weitere Zuzüge / Zuweisung Flüchtlingskinder) in etwa die Waage halten.

 

Zusammengefasst in der Übersicht:

 

Absagen

U3

Ü3

Σ

Insg.

51

48

99

Überbelegungen

0

-7

-7

weitere/spätere Zusagen

-5

-5

-10

Kindertagespflege

-8

0

-8

KiTa Robert-Koch-Straße

-12

-26

-38

gemeindefremde Kinder (Zuzug)

+2

+3

+5

Flüchtlingskinder

+8

+7

+15

nicht erfolgte Rückmeldungen nach Absage

-6

-7

-13

unvorhergesehener Bedarf

+6

+7

+13

Σ fehlende Plätze

36

20

56

 

Ü Ergebnis: In der Stadt Haan fehlen im kommenden Kindergartenjahr 2016/2017 rd. 56 Plätze (davon rd. 36 U3- und rd. 20 Ü3-Plätze) - zzgl. Plätze für mittelfristigen unvorhergesehenen Bedarf.

 

Frage 2:

Wie bereits in der Sitzung des Rates am 08. März 2016 berichtet, gibt es auch bei den Ü3-Plätzen einen großen Fehlbedarf an Kindergartenplätzen, wie kommt dieser - trotz einer Bedarfsdeckungsquote von 102% - zustande? Wie viele Kitaplätze werden von "auswärtigen Kindern U2/Ü2" belegt?

 

Der Fehlbedarf ist auf zwei Faktoren zurückzuführen:

 

Ü KiTa Robert-Koch-Straße In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 sind insg. 1.089 Plätze ausgewiesen, 269 U3- und 820 Ü3-Plätze. Darin enthalten sind die zusätzlichen Plätze in der neuen städtischen Kindertageseinrichtung in der Robert-Koch-Straße, die „real“ noch nicht bzw. erst ab Frühjahr 2017 zur Verfügung stehen:

 

Plätze 2016/17 (Kindertageseinrichtungen)

U3

Ü3

Plätze (abs.)

Quote (%)

Plätze (abs.)

Quote (%)

insg.

269

38,1

820

102,3

minus zus. Plätze KiTa Robert-Koch-Straße

-12

-1,7

-26

-3,3

Plätze 2016/17 (bis Frühjahr 2017)

257

36,4

794

99,0

 

Bei 802 über 3jährigen (vgl. Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17, S. 10) besteht zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 demnach aufgrund der noch nicht in Betrieb gegangenen Einrichtung in der Robert-Koch-Straße bei 100 % Bedarfsquote ein „realer“ Fehlbedarf von -8 Ü3-Plätzen (Bedarfsdeckungsquote von 99,0 %).

 

Ü Auswärtige Der „restliche“ Fehlbedarf ist auf den hohen / steigenden bzw. den auch im Kreisvergleich überdurchschnittlichen Anteil gemeindefremder Kinder („Auswärtige“) in Haaner Kindertageseinrichtungen zurückzuführen:

 

„Auswärtige“ in Haaner Kindertageseinrichtungen 2015/16

67

 

davon

U1

2

=11 U2

=19 U3

1-U2

9

2-U3

8

=56 Ü2

3-U4

21

=48 Ü3

4-U5

13

Ü5

14

mit Kindalter am 1.08.2015; bei 2-U3 mit Kindalter am 01.11.2015 („KiBiz-Stichtag“); Quelle: Jugendamt, Stand: 30.10.2015

 

Demnach wurden Ü 67 Plätze in Haaner Kindertageseinrichtungen durch gemeindefremde Kinder belegt, davon Ü U2: 11 und Ü Ü2: 56.

 

Exkurs: Zum Umgang mit gemeindefremden Kindern in Haaner Kindertageseinrichtungen

JHA 15.06.2000

Bis zum Kindergartenjahr 2002/03 (Dauer des Planungszeitraums) befristeter JHA-Beschluss, „auswärtige Kinder nur dann aufzunehmen, wenn Haaner Kinder nicht mehr mit einem Kindergartenplatz zu versorgen sind", da erheblich weniger Haaner Kinder auswärtige Einrichtungen besuchen als umgekehrt (vgl. Anlage 2).

Rat 4.06.2013

Beschluss zur Einführung eines IT-Fachverfahrens zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Anmeldeverfahrens in Kindertageseinrichtungen („kitaVM“).

AG 78 18.07.2013

Beratung der Nutzungsvereinbarung „kitaVM“. §5 Abs. 1, gemäß dem Kinder mit Erstwohnsitz in Haan im Anmeldeverfahren vorrangig aufgenommen und bei der Platzvergabe berücksichtigt werden, entfiel nach Einspruch der Träger ersatzlos.

AG 78 22.05.2014

Steigende Zahl gemeindefremder Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen zum KiGa-Jahr 2014/15. Vorschlag der Verwaltung, Auswärtigen künftig erst nach der 1. „kitaVM“-Vergaberunde Zusagen zu erteilen (Vorrang Wohnsitz Haan), lehnen die Träger ab.

AG 78 3.08.2015

Zahl gemeindefremder Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen steigt weiter und ist im Kreisvergleich überdurchschnittlich hoch. Verwaltung kündigt an, mit den Trägern bis zum Jahresende Vereinbarungen zum „Umgang“ mit Auswärtigen treffen zu wollen.

AG 78 17.11.2015

Einige Träger benennen trägerrelevante Aufnahmekriterien hinsichtlich »Auswärtige«, andere verweisen auf trägerhoheitliche Richtlinien. Die Träger vereinbaren, dass ein Arbeitspapier zu den Aufnahmekriterien erstellt und in der nächsten Sitzung der AG 78 zur weiteren Beratung vorgestellt wird.

AG 78 25.01.2016

 „Aufnahmekriterien von gemeindefremden Kindern in Haaner Kindertagesstätten“ werden zur Beratung vorgestellt. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen „Anmeldebogen für gemeindefremde Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen“, mit dem gemeindefremde Kinder vor der Platzzusage zur Steuerung und Abstimmung der Aufnahmen beim Jugendamt gemeldet werden sollen, lehnen die Träger ab. Verabschiedung der vorgelegten Aufnahmekriterien (als freiwillige Selbstverpflichtung der Träger): betreuende Großeltern in Haan, Geschwisterkind in Haaner Schule, Tagespflege / Randzeitenbetr.  in Haan, Elternwunsch / Umzug außerhalb Haans, Umzug nach Haan, elterlicher Arbeitsplatz in Haan, soziale Gründe, spezielles Einrichtungsprofil (z.B. Waldorf, Konfession), Mitarbeiter/innenkind, Wohnort nahe Stadtgrenze (z.B. ME Diepensiepen, SG Sonnenschein, W Westring), sonstiges

AG 78 10.02.2016

Die Verwaltung appelliert an die Träger, sensibel mit der Aufnahme Auswärtiger umzugehen.

JHA 18.02.2016

AM Frau Angelika Bachmann-Blumenrath berichtet, die Träger der Kindertageseinrichtungen hätten sich in der AG 78 intensiv mit begründeten Aufnahmekriterien für Auswärtige auseinandergesetzt und diese entsprechend verabschiedet.

29.02.2016

Während der „kitaVM“-Vergaberunden wurden 23 Zusagen an gemeindefremde Kinder erteilt.

 

Frage 3:
Wurden in der Berechnung der Bedarfsdeckungsquote Plätze, welche erst im Laufe des Kindergartenjahres zur Verfügung (Kita Bollenberg, Erweiterung Kita Bachstr.) stehen werden, bereits berücksichtigt, obwohl diese real noch nicht zur Verfügung stehen? Wenn ja, relativiert sich die Zahl der abgelehnten Kinder noch?

 

In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 sind die Plätze in der neuen städtischen Kindertageseinrichtung in der Robert-Koch-Straße („KiTa Bollenberg“), die „real“ noch nicht bzw. erst ab Frühjahr 2017 zur Verfügung stehen, enthalten. Die geplante zusätzliche U3-Gruppe in der Kindertageseinrichtung der Privaten Kindergruppe Haan in der Bachstraße ist nicht enthalten. Hier ist der Baubeginn ab Herbst 2016 vorgesehen, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Erbbaurechtsvertrag durch den Rat. Zur Relativierung der Zahl abgelehnter Kinder vgl. Antwort auf Frage 1.

 

Frage 4:
Die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung weist keine Entwicklung der Bevölkerungsvorausberechnung aus (S. S.11). Diese ist für die Planung des künftigen (zusätzlichen) Bedarfs jedoch eine elementare Voraussetzung. Wie kann die Verwaltung hierfür Abhilfe schaffen?

 

Die Verwaltung hat in den Kindertagesstättenbedarfsplanungen 2013/14 (S. 17ff), 2014/15 (S. 10 ff), 2015/16 (S. 9) und zuletzt 2016/17 (S. 12) wiederholt dargestellt, dass die offiziell verfügbaren Bevölkerungsvorausberechnungen Dritter nicht treffgenau sind, d.h. vom tatsächlichen Bevölkerungsstand zum Teil erheblich abweichen:

 

Vorausberechnungen unter 6jähriger 2013 bis 2025 im Vergleich - Haan Gesamt

?

 

Abweichungen 2015 nach Altersjahrgängen

 

U1

1-U2

2-U3

3-U4

4-U5

5-U6

Σ

IST (30.10.2015; KiTa-Bedarfsplanung 2016/17)

255

266

265

257

256

252

1.551

SSR (Trendvariante; 31.12.2015)

226

234

241

250

256

265

1.472

Abweichung

-29

-32

-24

-7

+/-0

+13

-79

SSR (realistische Flächenvariante; 31.12.2015)

223

226

228

232

242

252

1.403

Abweichung

-32

-40

-37

-25

-14

+/-0

-148

IT.NRW (Gemeindemodellrechnung; 01.01.2016)

237

241

245

244

237

248

1.452

Abweichung

-18

-25

-20

-13

-19

-4

-99

Bertelsmann Stiftung (31.12.2012)*

741

792

1.533

Abweichung

-45

+27

-18

* Bertelsmann Stiftung / Wegweiser Kommune weist nur den Stand U3/Ü3 und für 2012/2020 aus, 2015 daher Schätzung

Quellen: Jugendamt, SSR, IT.NRW, Bertelsmann Stiftung; Stand: 30.10., 31.12., 01.01.

 

Die Entwicklung ist daher auf Ortsteil- bzw. Untersuchungsgebietsebene differenziert und regelmäßig (d.h. jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung) zu überprüfen, um raumbezogene Bevölkerungsveränderungen und damit Bedarfsverschiebungen anhand von IST-Zahlen ablesen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen steuern zu können.

 

Exkurs: Denk-/Rechenmodell

Werden für eine Abschätzung des künftigen Bedarfs die in den offiziell verfügbaren Bevölkerungsvorausberechnungen und in den KiTa-Bedarfsplanungen implizierten Trends an das IST 2015 „angedockt“ und fortgeschrieben, ergibt sich folgendes Bild:

Quellen: Jugendamt, SSR, IT.NRW, Bertelsmann Stiftung; Stand: 30.10., 31.12., 01.01.

Ü Als Fläche zwischen der „oberen Variante“ (Steigerung wie in KiTa-Bedarfsplanungen IST 2012-2015 = +7 unter 6jährige/Jahr) und der „unteren Variante“ (Steigerung bzw. Absinken wie in SSR-Trendvariante = -3 unter 6jährige/Jahr) dargestellt ist der „Entwicklungskorridor“ (hellgrau = eher unwahrscheinlich; dunkelgrau = eher wahrscheinlich). Unter Berücksichtigung der Entwicklung seit 2013 mit stetig ansteigendem Trend ist demnach davon auszugehen, dass Ü die Zahl unter 6jähriger künftig auf aktuellem Niveau wenigstens stabil bleiben, wahrscheinlicher aber weiter steigen wird.

 

Frage 5:
Wie sieht die Hochrechnung / Planung für die Jahre
2017/2018 ff. aus?

 

Bei der Einschätzung des künftigen Bedarfs sind neben der Abschätzung auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnungen und KiTa-Bedarfsplanungen folgende Faktoren zu berücksichtigen:

 

Ü Befristung der Überbelegungen Zur Entlastung / Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen sollten die Überbelegungen im Normalfall nur befristet erfolgen. Werden alle Überbelegungen abgebaut und die Gruppengrößen auf ihr „Normalmaß“ reduziert, entfallen rd. 30 Plätze (4 U- und 25 Ü3-Plätze).

 

Ü Betreuungsgeld Am 1. August 2013 wurde für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen wollten oder konnten, das  Betreuungsgeld eingeführt. Mitte 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld auf Bundesebene für verfassungswidrig erklärt. 2014 gab es in Haan 148 Anträge auf Betreuungsgeld, 2015 derer 106. Aktuell beziehen noch rd. 100 Personen Betreuungsgeld. Da der Betreuungsgeldbezug nach und nach ausläuft, ist damit zu rechnen, dass die U3-Bedarfsquote ggf. (weiter) steigen wird.

 

Ü städtebauliche Entwicklung Maßgebliche Beeinflussung durch Entwicklungen betreffend „Am Langenkamp“, „Erikaweg“, „Hasenhaus“, „Bachstraße“, „Bürgerhausareal“ und weitere:

 

Gebiete mit Wohnbauflächenpotenzial (Nutzungskapazität in Wohneinheiten)

 

Ost

Mitte

West

Gruiten

Σ

Bez.

WE

Bez.

WE

Bez.

WE

Bez.

WE

kurzfristig

Am Langenkamp

34

-

-

Erikaweg

50

Karl-Niepenberg-Weg

28

112

mittelfristig

-

-

-

-

Schule Bachstr.

20

Ehem. Fläche Bürgerhaus

50

70

langfristig

Kampstr.

15

Dieker Str.

30

Tenger

90

Prälat-Marschall-Str.

67

252

Klutenberg

50

Quelle: Stadt Haan, Stand: 01.04.2016

 

Ü Flüchtlingszuweisungen Die Bundesregierung schätzt (lt. Presse aus 02/2016), dass bis zum Jahr 2020 insgesamt weitere 2,5 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden. Bei demzufolge rd. 500.000 Flüchtlingen jährlich wären nach den derzeitigen Verteilungskriterien rd. 170 Flüchtlinge/Jahr für Haan zu erwarten. Wird die strukturelle Zusammensetzung der vorhandenen rd. 450 zugewiesenen Flüchtlinge (Stand 12/2015) zugrunde gelegt, so wäre dabei mit rd. 10 % unter 6jährigen zu rechnen (Stand 01/2016: 43 unter 6jährige) - also mit rd. 17 unter 6jährigen/Jahr.

 

Exkurs: Ausblick auf den 01.08.2017 (Einschätzung)

Σ fehlende Plätze 2016/17

rd. 56

Zusätzliche U3-Gruppe KiTa „Bachstraße“

-10

Zusätzliche Plätze Kindertagespflege

-5

Abbau von Überbelegungen

+30

Σ fehlende Plätze 2017/18 (mind.)

71

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Anfragenbeantwortung zur Kenntnis.