Sachverhalt:
Am 15. März 2016 stellte die CDU-Fraktion für die Jugendhilfeausschusssitzung am 28. April 2016 verschiedene Anfragen (Anlage 1) zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17, zum Platzfehlbedarf und gemeindefremden Kindern in Haaner Kindertageseinrichtungen sowie zur mittelfristigen Bedarfsplanung, die die Verwaltung wie folgt beantwortet:
Frage 1: |
Am 29.02.2016 wurden durch das Jugendamt Ü 132 Absagen für Plätze in Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr 2016/17 erteilt:
Absagen |
132 |
|
||
minus Absagen für
gemeindefremde Eltern/Kinder |
29 |
|||
minus „Wechsler“ (die bereits in einer Einrichtung
betreut werden) |
4 |
|||
= Absagen für Haaner Kinder |
99 |
|||
davon |
U1 |
6 |
=27 U2 |
=51 U3 |
1-U2 |
21 |
|||
2-U3 |
24 |
=72 Ü2 |
||
3-U4 |
33 |
=48 Ü3 |
||
4-U5 |
8 |
|||
Ü5 |
7 |
|||
mit
Kindalter am 1.08.2016; bei 2-U3 mit Kindalter am 01.11.2016
(=„KiBiz-Stichtag“); Quelle: Jugendamt, Stand: 29.02.2016 |
Demnach wurden Ü 99 Haaner Kinder abgelehnt, davon Ü U2: 27 und Ü Ü2: 72.
Bei der Einschätzung, wie viele Plätze in Kindertageseinrichtungen im kommenden Kindergartenjahr 2016/17 fehlen, sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Ü Überbelegungen Angesichts der umfangreichen Absageliste für Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2016/17 hat die Verwaltung die Träger der Kindertageseinrichtungen gebeten zu überprüfen, ob zusätzliche Platzkapazitäten im Rahmen von Überbelegungen geschaffen werden können. Fast alle Träger haben daraufhin Bereitschaft signalisiert, in denjenigen Einrichtungen, wo dies nicht ohnehin schon erfolgt bzw. dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Personal, Raum etc.) noch umsetzbar ist, zusätzliche Plätze durch Überbelegungen zu schaffen (zusätzlich +7 eingeplante Ü3-Plätze).
Ü
weitere/spätere Zusagen Bis
zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 (01.08.2016) werden - in geringem
Umfang - weitere Zusagen (geschätzt: 5) erfolgen, da erfahrungsgemäß einige
bereits vergebene Plätze nicht in Anspruch genommen werden, z.B. wegen Umzug. Während
des laufenden Kindergartenjahres bis Jahresende 2016 werden voraussichtlich
weitere/spätere Zusagen erfolgen (vgl. Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17,
S. 15; geschätzt: 5).
Ü Kindertagespflege Die Kapazitäten sind weitestgehend ausgeschöpft. Bestenfalls kann hier von geschätzt 8 weiteren Aufnahmen ausgegangen werden.
Ü KiTa Robert-Koch-Straße Die neue städtische Kindertageseinrichtung in der Robert-Koch-Straße geht voraussichtlich im Frühjahr 2017 mit 18 U3- und 55 Ü3-Plätzen in Betrieb (insg. 73 Plätze). Aktuell werden in der bestehenden städtischen Einrichtung Alleestraße 35 Kinder betreut, davon 6 U- und 29 Ü3-Kinder. Diese Kinder werden in der neuen Einrichtung weiter betreut. Es verbleiben demnach insg. 38 verfügbare Plätze, davon 12 U3- und 26 Ü3-Plätze.
Ü
gemeindefremde Kinder Es ist davon
auszugehen, dass sich unter den 29 Absagen für gemeindefremde Kinder auch
solche befinden, die ihren Wohnsitz zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch außerhalb
Haans haben, durch Um-/Zuzug aber noch „zu Haaner Kinder“ werden (geschätzt: 5
zusätzlich fehlende Plätze).
Ü Flüchtlingskinder Aktuell leben insg. 43 unter 6jährige
zugewiesene registrierte Flüchtlingskinder in Haan, deren Betreuungssituation
sich wie folgt darstellt:
Zugewiesene registrierte Flüchtlinge unter 6
Jahre |
U3 |
Ü3 |
Σ |
|
Insg. |
24 |
19 |
43 |
|
davon |
a) in Betreuung |
0 |
4 |
4 |
b) auf der Warteliste vor der Platzvergabe |
7 |
8 |
15 |
|
c) auf der Absageliste nach der Platzvergabe |
4 |
8 |
12 |
|
Ü Platzzusagen |
3 |
0 |
3 |
|
Mit Kindalter am 1.08.2016; bei 2-U3 mit Kindalter am 01.11.2016 Quelle: Stadt
Haan, Stand: März 2016 |
U3: Bei 24 Kindern und einer angenommenen Bedarfsquote von 60 % sind
rd. 15 Plätze erforderlich. 3 Kinder haben eine Platzzusage erhalten. 4 der
Kinder sind in der Warte-/Absageliste bereits „registriert“. Es fehlen damit
zusätzlich 8 Plätze für Kinder, die derzeit weder betreut werden, noch auf der
Absage-/Warteliste sind.
Ü3: Von 19 Kindern befinden sich 4 in Betreuung, 15 sind demnach
unversorgt. 8 dieser Kinder sind in der Warte-/Absageliste bereits „registriert“.
Bei einer angenommenen Bedarfsquote von 100 % fehlen damit zusätzlich 7 Plätze
für Kinder, die derzeit weder betreut werden, noch auf der Absage-/Warteliste
sind.
Ü nicht erfolgte Rückmeldungen nach Absage Mit
Erteilung der Absagen durch das Jugendamt wurden die Eltern aufgefordert, der
federführenden Einrichtung oder dem Jugendamt mitzuteilen, ob sie Ihre
Vormerkung aufrechterhalten möchten. 11 der 99
Haaner Kinder, die eine Absage erhalten haben, hatten demzufolge
zwischenzeitlich (bis 31.03.2016) eine Platzzusage bekommen (rechnerisch
enthalten in „Überbelegung“ und „weitere/spätere Zusagen“; s.u.). 75 Eltern
haben sich zurückgemeldet und ihre Vormerkung aufrecht erhalten, 13 Eltern
haben sich nicht zurückgemeldet (z.B. aufgrund von Fortzug oder einer
Platzzusage in einer gemeindefremden Einrichtung). Es ist davon auszugehen,
dass für diese 13 Kinder kein weiterer Bedarf an einem Platz besteht.
Ü unvorhergesehener Bedarf Gemäß § 80
Abs. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vorsorge zu treffen, dass
auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Die Einrichtungen
sind jedoch ausgelastet und es sind keine Platzkapazitäten für
unvorhergesehenen Bedarf vorhanden. Darüber hinaus steht die KiBiz-Finanzierung
dem Freihalten von Plätzen für unvorhergesehen Bedarf entgegen (nicht belegte
Plätze = keine Kindpauschale). Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der
durch nicht erfolgte Rückmeldungen reduzierte Bedarf und der kurzfristige
unvorhergesehene Bedarf (z.B. durch weitere Zuzüge / Zuweisung
Flüchtlingskinder) in etwa die Waage halten.
Zusammengefasst in der
Übersicht:
Absagen |
U3 |
Ü3 |
Σ |
Insg. |
51 |
48 |
99 |
Überbelegungen |
0 |
-7 |
-7 |
weitere/spätere Zusagen |
-5 |
-5 |
-10 |
Kindertagespflege |
-8 |
0 |
-8 |
KiTa Robert-Koch-Straße |
-12 |
-26 |
-38 |
gemeindefremde Kinder
(Zuzug) |
+2 |
+3 |
+5 |
Flüchtlingskinder |
+8 |
+7 |
+15 |
nicht erfolgte
Rückmeldungen nach Absage |
-6 |
-7 |
-13 |
unvorhergesehener Bedarf |
+6 |
+7 |
+13 |
Σ fehlende Plätze |
36 |
20 |
56 |
Ü
Ergebnis: In der Stadt Haan fehlen im kommenden Kindergartenjahr 2016/2017 rd. 56 Plätze (davon rd. 36 U3- und
rd. 20 Ü3-Plätze) - zzgl. Plätze für mittelfristigen unvorhergesehenen Bedarf.
Frage 2: Wie bereits in der Sitzung des Rates am 08. März 2016 berichtet, gibt es auch bei den Ü3-Plätzen einen großen Fehlbedarf an Kindergartenplätzen, wie kommt dieser - trotz einer Bedarfsdeckungsquote von 102% - zustande? Wie viele Kitaplätze werden von "auswärtigen Kindern U2/Ü2" belegt? |
Der Fehlbedarf ist auf zwei Faktoren zurückzuführen:
Ü KiTa Robert-Koch-Straße In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 sind insg. 1.089 Plätze ausgewiesen, 269 U3- und 820 Ü3-Plätze. Darin enthalten sind die zusätzlichen Plätze in der neuen städtischen Kindertageseinrichtung in der Robert-Koch-Straße, die „real“ noch nicht bzw. erst ab Frühjahr 2017 zur Verfügung stehen:
Plätze
2016/17 (Kindertageseinrichtungen) |
U3 |
Ü3 |
||
Plätze (abs.) |
Quote (%) |
Plätze (abs.) |
Quote (%) |
|
insg. |
269 |
38,1 |
820 |
102,3 |
minus zus. Plätze KiTa Robert-Koch-Straße |
-12 |
-1,7 |
-26 |
-3,3 |
Plätze
2016/17 (bis Frühjahr 2017) |
257 |
36,4 |
794 |
99,0 |
Bei 802 über 3jährigen (vgl. Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17, S. 10) besteht zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 demnach aufgrund der noch nicht in Betrieb gegangenen Einrichtung in der Robert-Koch-Straße bei 100 % Bedarfsquote ein „realer“ Fehlbedarf von -8 Ü3-Plätzen (Bedarfsdeckungsquote von 99,0 %).
Ü
Auswärtige Der „restliche“ Fehlbedarf ist auf den hohen / steigenden bzw. den auch im Kreisvergleich überdurchschnittlichen Anteil gemeindefremder
Kinder („Auswärtige“) in Haaner Kindertageseinrichtungen zurückzuführen:
„Auswärtige“
in Haaner Kindertageseinrichtungen 2015/16 |
67 |
|
||
davon |
U1 |
2 |
=11 U2 |
=19 U3 |
1-U2 |
9 |
|||
2-U3 |
8 |
=56 Ü2 |
||
3-U4 |
21 |
=48 Ü3 |
||
4-U5 |
13 |
|||
Ü5 |
14 |
|||
mit
Kindalter am 1.08.2015; bei 2-U3 mit Kindalter am 01.11.2015
(„KiBiz-Stichtag“); Quelle: Jugendamt, Stand: 30.10.2015 |
Demnach wurden Ü 67 Plätze in Haaner Kindertageseinrichtungen durch
gemeindefremde Kinder belegt, davon
Ü U2: 11 und Ü Ü2: 56.
Exkurs: Zum Umgang mit gemeindefremden
Kindern in Haaner Kindertageseinrichtungen |
|
JHA 15.06.2000 |
Bis zum Kindergartenjahr 2002/03 (Dauer des
Planungszeitraums) befristeter JHA-Beschluss, „auswärtige Kinder nur dann
aufzunehmen, wenn Haaner Kinder nicht mehr mit einem Kindergartenplatz zu
versorgen sind", da erheblich weniger Haaner Kinder auswärtige
Einrichtungen besuchen als umgekehrt (vgl. Anlage 2). |
Rat 4.06.2013 |
Beschluss zur Einführung eines IT-Fachverfahrens zur
Vereinheitlichung und Vereinfachung des Anmeldeverfahrens in
Kindertageseinrichtungen („kitaVM“). |
AG 78 18.07.2013 |
Beratung der Nutzungsvereinbarung „kitaVM“. §5 Abs.
1, gemäß dem Kinder mit Erstwohnsitz in Haan im Anmeldeverfahren vorrangig
aufgenommen und bei der Platzvergabe berücksichtigt werden, entfiel nach Einspruch der Träger ersatzlos. |
AG 78 22.05.2014 |
Steigende Zahl gemeindefremder Kinder
in Haaner Kindertageseinrichtungen zum KiGa-Jahr 2014/15. Vorschlag der
Verwaltung, Auswärtigen künftig erst nach der 1. „kitaVM“-Vergaberunde
Zusagen zu erteilen (Vorrang Wohnsitz Haan), lehnen die Träger ab. |
AG 78 3.08.2015 |
Zahl
gemeindefremder Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen steigt weiter und
ist im Kreisvergleich überdurchschnittlich
hoch. Verwaltung kündigt an, mit den Trägern bis zum Jahresende
Vereinbarungen zum „Umgang“ mit Auswärtigen treffen zu wollen. |
AG 78 17.11.2015 |
Einige
Träger benennen trägerrelevante Aufnahmekriterien hinsichtlich »Auswärtige«,
andere verweisen auf trägerhoheitliche Richtlinien. Die Träger vereinbaren, dass ein Arbeitspapier zu den Aufnahmekriterien
erstellt und in der nächsten Sitzung der AG 78 zur weiteren Beratung vorgestellt
wird. |
AG 78 25.01.2016 |
„Aufnahmekriterien von gemeindefremden
Kindern in Haaner Kindertagesstätten“ werden zur Beratung vorgestellt. Den
von der Verwaltung vorgeschlagenen „Anmeldebogen für gemeindefremde Kinder in
Haaner Kindertageseinrichtungen“, mit dem gemeindefremde Kinder vor der
Platzzusage zur Steuerung und Abstimmung der Aufnahmen beim Jugendamt
gemeldet werden sollen, lehnen die Träger ab. Verabschiedung der vorgelegten
Aufnahmekriterien (als freiwillige Selbstverpflichtung der Träger): betreuende
Großeltern in Haan, Geschwisterkind in Haaner Schule, Tagespflege /
Randzeitenbetr. in Haan, Elternwunsch
/ Umzug außerhalb Haans, Umzug nach Haan, elterlicher Arbeitsplatz in Haan,
soziale Gründe, spezielles Einrichtungsprofil (z.B. Waldorf, Konfession),
Mitarbeiter/innenkind, Wohnort nahe Stadtgrenze (z.B. ME Diepensiepen, SG
Sonnenschein, W Westring), sonstiges |
AG 78 10.02.2016 |
Die Verwaltung appelliert an die Träger, sensibel mit der Aufnahme
Auswärtiger umzugehen. |
JHA 18.02.2016 |
AM Frau Angelika Bachmann-Blumenrath berichtet,
die Träger der Kindertageseinrichtungen hätten sich in der AG 78 intensiv mit
begründeten Aufnahmekriterien für Auswärtige auseinandergesetzt und diese
entsprechend verabschiedet. |
29.02.2016 |
Während der „kitaVM“-Vergaberunden wurden 23 Zusagen an gemeindefremde
Kinder erteilt. |
Frage 3: |
In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 sind die Plätze in der neuen städtischen Kindertageseinrichtung in der Robert-Koch-Straße („KiTa Bollenberg“), die „real“ noch nicht bzw. erst ab Frühjahr 2017 zur Verfügung stehen, enthalten. Die geplante zusätzliche U3-Gruppe in der Kindertageseinrichtung der Privaten Kindergruppe Haan in der Bachstraße ist nicht enthalten. Hier ist der Baubeginn ab Herbst 2016 vorgesehen, vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Erbbaurechtsvertrag durch den Rat. Zur Relativierung der Zahl abgelehnter Kinder vgl. Antwort auf Frage 1.
Frage 4: |
Die Verwaltung hat in den Kindertagesstättenbedarfsplanungen 2013/14 (S. 17ff), 2014/15 (S. 10 ff), 2015/16 (S. 9) und zuletzt 2016/17 (S. 12) wiederholt dargestellt, dass die offiziell verfügbaren Bevölkerungsvorausberechnungen Dritter nicht treffgenau sind, d.h. vom tatsächlichen Bevölkerungsstand zum Teil erheblich abweichen:
Vorausberechnungen
unter 6jähriger 2013 bis 2025 im Vergleich - Haan Gesamt |
|||||||||
? |
|||||||||
Abweichungen 2015 nach Altersjahrgängen |
|||||||||
|
U1 |
1-U2 |
2-U3 |
3-U4 |
4-U5 |
5-U6 |
Σ |
||
IST (30.10.2015; KiTa-Bedarfsplanung
2016/17) |
255 |
266 |
265 |
257 |
256 |
252 |
1.551 |
||
SSR (Trendvariante; 31.12.2015) |
226 |
234 |
241 |
250 |
256 |
265 |
1.472 |
||
Abweichung |
-29 |
-32 |
-24 |
-7 |
+/-0 |
+13 |
-79 |
||
SSR (realistische Flächenvariante; 31.12.2015) |
223 |
226 |
228 |
232 |
242 |
252 |
1.403 |
||
Abweichung |
-32 |
-40 |
-37 |
-25 |
-14 |
+/-0 |
-148 |
||
IT.NRW (Gemeindemodellrechnung; 01.01.2016) |
237 |
241 |
245 |
244 |
237 |
248 |
1.452 |
||
Abweichung |
-18 |
-25 |
-20 |
-13 |
-19 |
-4 |
-99 |
||
Bertelsmann Stiftung (31.12.2012)* |
741 |
792 |
1.533 |
||||||
Abweichung |
-45 |
+27 |
-18 |
||||||
* Bertelsmann Stiftung / Wegweiser Kommune weist nur
den Stand U3/Ü3 und für 2012/2020 aus, 2015 daher Schätzung Quellen: Jugendamt, SSR, IT.NRW, Bertelsmann
Stiftung; Stand: 30.10., 31.12., 01.01. |
Die Entwicklung ist daher auf Ortsteil- bzw. Untersuchungsgebietsebene differenziert und regelmäßig (d.h. jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung) zu überprüfen, um raumbezogene Bevölkerungsveränderungen und damit Bedarfsverschiebungen anhand von IST-Zahlen ablesen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen steuern zu können.
Exkurs: Denk-/Rechenmodell |
Werden für eine Abschätzung
des künftigen Bedarfs die in den offiziell verfügbaren
Bevölkerungsvorausberechnungen und in den KiTa-Bedarfsplanungen implizierten
Trends an das IST 2015 „angedockt“ und fortgeschrieben, ergibt sich folgendes
Bild: |
|
Quellen:
Jugendamt, SSR, IT.NRW, Bertelsmann Stiftung; Stand: 30.10., 31.12., 01.01. |
Ü Als Fläche zwischen der
„oberen Variante“ (Steigerung wie in KiTa-Bedarfsplanungen IST 2012-2015 = +7
unter 6jährige/Jahr) und der „unteren Variante“ (Steigerung bzw. Absinken wie
in SSR-Trendvariante = -3 unter 6jährige/Jahr) dargestellt ist der „Entwicklungskorridor“ (hellgrau
= eher unwahrscheinlich; dunkelgrau = eher wahrscheinlich). Unter
Berücksichtigung der Entwicklung seit 2013 mit stetig ansteigendem Trend ist demnach davon auszugehen, dass Ü die
Zahl unter 6jähriger künftig auf aktuellem Niveau wenigstens stabil bleiben,
wahrscheinlicher aber weiter steigen wird. |
Frage 5: |
Bei der Einschätzung des künftigen Bedarfs sind neben der Abschätzung auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnungen und KiTa-Bedarfsplanungen folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Ü Befristung
der Überbelegungen Zur
Entlastung / Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen sollten die
Überbelegungen im Normalfall nur befristet erfolgen. Werden alle Überbelegungen
abgebaut und die Gruppengrößen auf ihr „Normalmaß“ reduziert, entfallen rd. 30
Plätze (4 U- und 25 Ü3-Plätze).
Ü Betreuungsgeld
Am 1. August 2013 wurde für diejenigen
Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Kindertageseinrichtungen
betreuen lassen wollten oder konnten, das
Betreuungsgeld eingeführt. Mitte 2015 hat das Bundesverfassungsgericht
das Betreuungsgeld auf Bundesebene für verfassungswidrig erklärt. 2014 gab es in
Haan 148 Anträge auf Betreuungsgeld, 2015 derer 106. Aktuell beziehen noch rd.
100 Personen Betreuungsgeld. Da der Betreuungsgeldbezug nach und nach ausläuft,
ist damit zu rechnen, dass die U3-Bedarfsquote ggf. (weiter) steigen wird.
Ü städtebauliche
Entwicklung Maßgebliche
Beeinflussung durch Entwicklungen betreffend „Am Langenkamp“, „Erikaweg“, „Hasenhaus“,
„Bachstraße“, „Bürgerhausareal“ und weitere:
Gebiete
mit Wohnbauflächenpotenzial (Nutzungskapazität
in Wohneinheiten) |
|||||||||
|
Ost |
Mitte |
West |
Gruiten |
Σ |
||||
Bez. |
WE |
Bez. |
WE |
Bez. |
WE |
Bez. |
WE |
||
kurzfristig |
Am Langenkamp |
34 |
- |
- |
Erikaweg |
50 |
Karl-Niepenberg-Weg |
28 |
112 |
mittelfristig |
- |
- |
- |
- |
Schule Bachstr. |
20 |
Ehem. Fläche
Bürgerhaus |
50 |
70 |
langfristig |
Kampstr. |
15 |
Dieker Str. |
30 |
Tenger |
90 |
Prälat-Marschall-Str. |
67 |
252 |
Klutenberg |
50 |
||||||||
Quelle: Stadt Haan,
Stand: 01.04.2016 |
Ü Flüchtlingszuweisungen Die Bundesregierung schätzt (lt. Presse aus
02/2016), dass bis zum Jahr 2020 insgesamt weitere 2,5 Mio. Flüchtlinge nach
Deutschland kommen werden. Bei demzufolge rd. 500.000 Flüchtlingen jährlich
wären nach den derzeitigen Verteilungskriterien rd. 170 Flüchtlinge/Jahr für
Haan zu erwarten. Wird die strukturelle Zusammensetzung der vorhandenen rd. 450
zugewiesenen Flüchtlinge (Stand 12/2015) zugrunde gelegt, so wäre dabei mit rd.
10 % unter 6jährigen zu rechnen (Stand 01/2016: 43 unter 6jährige) - also mit
rd. 17 unter 6jährigen/Jahr.
Exkurs: Ausblick auf den 01.08.2017 (Einschätzung) |
|
Σ fehlende Plätze 2016/17 |
rd. 56 |
Zusätzliche U3-Gruppe KiTa „Bachstraße“ |
-10 |
Zusätzliche Plätze Kindertagespflege |
-5 |
Abbau von Überbelegungen |
+30 |
Σ fehlende Plätze 2017/18 (mind.) |
71 |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Anfragenbeantwortung zur Kenntnis.